Portal-Zone Gothic-Zone Gothic II-Zone Gothic 3-Zone Gothic 4-Zone Modifikationen-Zone Download-Zone Foren-Zone RPG-Zone Almanach-Zone Spirit of Gothic

 

Ergebnis 1 bis 4 von 4
  1. Beiträge anzeigen #1 Zitieren
    Halbgott Avatar von Progrinator
    Registriert seit
    Apr 2018
    Ort
    München
    Beiträge
    9.174
     
    Progrinator ist offline

    Woher weiß der Zoll am Flughafen, was ich vor der Reise hatte

    Ich meine, die Kleidung im Koffer kann ja auch schon vor der Reise mit genommen worden sein. Wie macht man da den unterschied aus.
    Nicht das man am Ende seine mit genommen Sachen aus Deutschland, dann bei der Rückreise noch mal verzollen muss.

  2. Beiträge anzeigen #2 Zitieren
    Ehrengarde
    Registriert seit
    Jun 2004
    Beiträge
    2.792
     
    Namenloser_held ist offline
    Gebrauchspuren z.B. Wegen Kleidung wirst du auch wahrscheinlich nicht aufgehalten es sei denn du hast soviel nachgemachtes Zeug im Koffer, dass nicht mehr von Eigenbrauch ausgegangen werden kann.

  3. Beiträge anzeigen #3 Zitieren
    Halbgott Avatar von Progrinator
    Registriert seit
    Apr 2018
    Ort
    München
    Beiträge
    9.174
     
    Progrinator ist offline
    Zitat Zitat von Namenloser_held Beitrag anzeigen
    Gebrauchspuren z.B. Wegen Kleidung wirst du auch wahrscheinlich nicht aufgehalten es sei denn du hast soviel nachgemachtes Zeug im Koffer, dass nicht mehr von Eigenbrauch ausgegangen werden kann.
    Ok ich habe jetzt selber noch mal gegoogelt.*

    Die Nachweispflicht liegt beim Urlauber. Gegf. muss man halt nachweisen, dass man die Sachen schon vor der Reise gekauft hat. Man kann aber auch bei der Einreise sich bestätigen lassen, was man im Koffer hatte, wodurch man auch abgesichert ist. BSP. man hatte sich erst vor kurzen was neues gekauft oder so, und nimmt es mit. Dann könnte man es vor der Einreise beim Zoll bestätigen lassen, dass man es schon vor ab im Koffer hatte und bekommt ein entsprechendes Dokument.

  4. Beiträge anzeigen #4 Zitieren
    Das Ziel ist im Weg Avatar von urphate
    Registriert seit
    Oct 2008
    Ort
    Perle der Voreifel
    Beiträge
    24.839
     
    urphate ist offline
    Im Zweifelsfall bist du in der Beweispflicht.

    Was natürlich in der Praxis schwierig wird.

    Theoretisch müsstest du für alles was du trägst oder im Koffer hast eine deutsche Quittung dabei haben um zweifelsfrei zu beweisen, dass du das Teil schon vor Reiseantritt besessen hast.

    Das ist natürlich wenig praktikabel aber es ist durchaus sinnvoll, dass ich für elektronisches Equipment oder z.B. Kameras, Schmuck , Luxusuhren eine Quittung mitnehme, die beweisen, dass ich das in Deutschland gekauft habe, vor allem, wenn ich eine Reise in Länder plane, in denen solche Artikel besonders günstig oder steuerbegünstigt zu kaufen sind.

    Folgendes kann nämlich passieren.
    Mir wurde auch schon unterstellt, dass ich ein Teleobjektiv für eine Kamera im Ausland gekauft hätte. Es zeigte sich aber, dass das Modell schon ein paar Jahre alt war.

    Ein bekannter TV Journalist beim WDR hat mal berichtet, dass er seinen Laptop nach einer USA Reise neu verzollen musste. Den hatte er zwar tatsächlich dort gekauft, aber schon vor mehreren Jahren und war damit immer unbehelligt durch gekommen.
    Jetzt war dem Beamten aber aufgefallen, dass der Laptop keine deutsche Tastaturbelegung hatte.

    Und der Extremfall eines Freundes. Der hatte in Hong Kong preiswerte Elektronik gekauft und musste die verzollen. Darüber hat er sich ( zu Unrecht natürlich) so aufgeregt, dass er sich mit den Beamten angelegt hat.
    Man hat ihn dann nach der Quittung für seinen Ehering gefragt.
    Mer hale Pol

    Wär ich ein Huhn, wär ich eine Legende

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
Impressum | Link Us | intern
World of Gothic © by World of Gothic Team
Gothic, Gothic 2 & Gothic 3 are © by Piranha Bytes & Egmont Interactive & JoWooD Productions AG, all rights reserved worldwide