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Taxi Alternative: Beim Pizzaboten mitfahren
Mal angenommen man ist unterwegs und hat nur ein bisschen Geld.
Dann kommt man an eine Pizzeria vorbei und bestellt sich eine Pizza nach Hause... darf man dann mit dem Pizzaboten mitfahren?
Ist ja eigentlich das selbe als wenn man die Pizza normal nach Hause bestellt. Von den Kosten tut sich da nichts.
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Nein. Der Pizzabote ist zur Beförderung einer Pizza da. Nicht zur Beförderung von Menschen. xD
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Schon gemacht, einfach fragen.
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Leider nicht erlaubt, im Falle eines Unfalls seid ihr nicht versichert. Der Fahrer benötigt einen Personenbeförderungsschein wenn er im "Dienst" ist.
Allerdings.......
 Zitat von Deathpoodle
Schon gemacht, einfach fragen.
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Wie hier geschrieben wird, ist das nicht empfehlenswert, weil nicht versichert.
Gilt übrigens auch unter Umständen für einige Fahrgemeinschaften
"Taucht ein in die Schönheit der deutschen Sprache. Ich tue das. Für mich sind Anglizismen ein No-Go"
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Und dann willst du dich hinten auf die Lieferando-Box vom Fahrrad setzen, oder was?
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 Zitat von Asgaard
Leider nicht erlaubt, im Falle eines Unfalls seid ihr nicht versichert. Der Fahrer benötigt einen Personenbeförderungsschein wenn er im "Dienst" ist.
Was heißt denn "nicht versichert"? Das Auto? Kann mir als Beifahrer doch egal sein.
Ob der Pizzabote wirklich einen Personenbeförderungsschein braucht halte ich für fraglich, ohne ne Juristin zu fragen kann ich das nicht definitiv beantworten.
 Zitat von §48 FeV
(1) Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48.html
 Zitat von Kreis Viersen
Entgeltlich bedeutet hierbei jede Gegenleistung, die mit der Beförderung angestrebt wird, dies können auch wirtschaftliche Vorteile sein. Geschäftsmäßigkeit heißt, dass Personenbeförderungen gleicher Art wiederholt durchgeführt werden und sich als wiederkehrender Teil der geschäftlichen Betätigung darstellen.
https://www.kreis-viersen.de/de/dien...nbefoerderung/
 Zitat von PBefG §1
(1) Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.
(2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen
1.
mit Personenkraftwagen, wenn diese unentgeltlich sind oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;
2.
mit Krankenkraftwagen, wenn damit kranke, verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen befördert werden, die während der Fahrt einer medizinisch fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung des Krankenkraftwagens bedürfen oder bei denen solches auf Grund ihres Zustandes zu erwarten ist.
Satz 1 Nummer 1 gilt auch, wenn die Beförderungen geschäftsmäßig sind.
https://www.gesetze-im-internet.de/p...002410961.html
Also das einzige was man hier anbringen könnte wäre imho das Argument, dass der Pizzabote einen mittelbaren wirtschaftlichen Vorteil aus der Beförderung erhält, nämlich dass du bei dem nochmal Pizza kaufen kommst, weil der so nett war und dich mitgenommen hat.
Ob der im Dienst ist oder nicht ist ja aber unerheblich. Ein Müllmann braucht doch auch keinen Personenbeförderungsschein, weil sein Arbeitskollege mit im Wagen sitzt.
Ich hab auch schon im Dienst andere Personen befördert. Konkret war das eine Probearbeit für irgendwelche Kataloge zu verteilen, da bin ich halt mit dem Dienstwagen durch die Gegend gefahren und ein Mitarbeiter saß neben mir, um sich anzugucken ob ich den Job gut mache oder nicht. Ich hab keinen Personenbeförderungsschein.
Und eine Polizistin braucht doch auch nicht so einen Schein, damit sie Verdächtige in ihrem Dienstwagen mitnehmen darf oder?
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