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Virtueller PC zum Spielen ?

  1. #21 Zitieren
    Wannen-Nikolausi  Avatar von Juli Karen
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    Hast du deine eigene XP-CD zur Installation verwendet oder die XP-ISO von MS?

    Wenn die Version von MS, dann könnte das Problem der Nichtaktivierung ggf. in deinem Schlüssel liegen. Die MS Version ist Win XP Pro SP2 64bit und wenn dein XP bspw. "nur" 32bit oder bspw. mit anderem Service Pack, funktioniert der Schlüssel bei der Aktivierung nicht.

    K.A. ob es dir weiterhilft, aber hier mal ein "how-to-do" - vielleicht ist unter Punkt 7 eine Lösung für dich dabei
    Dank & Gruß, JK
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    (Entschuldigt bitte, aber ich kann mit Freundschaftslisten nicht viel anfangen. Daher sind Freundschaftsanfragen an mich zwecklos! Sorry)

    "2 Dinge sind unendlich: Das Universum und die Dummheit des Menschen.
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    Juli Karen ist offline

  2. #22 Zitieren
    Legende Avatar von jabu
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    Zitat Zitat von Progrinator Beitrag anzeigen
    gibt es online keine keys?


    Ich meine, da muss man doch nur was eingeben. aus der ferne dürfte man doch damals nicht freischalten können, weil da eher ein geringerer anteil internet hatte.
    Das war z.B. bei Windows 98 noch so, nicht aber beim, sozusagen ganz normalen, Windows XP. Letzteres musste, sofern für Endbenutzer gedacht, entweder online oder telefonisch aktiviert werden (ausgenommen voraktivierte Versionen).

    Aber es gab nebenher auch, und diesbezüglich hast du Recht, (neben voraktivierten Versionen) Volumenlizenz-Versionen von XP Professional, welche für große Organisationen (Firmen, Unis etc.), die Lizenzen gleich zu Hunderten erwarben, vorgesehen war und wo denen bei fehlender Internetanbindung nicht zuzumuten war, für hunderte Arbeitsplätze jeweils eine Telefonaktivierung durchzuführen. Die Aktivierung erfolgte dann tatsächlich auf althergebrachte Weise, also mit einem Key und offline.

    Solche Versionen bereiten anscheinend seltener Probleme bezüglich Lizenzüberprüfung beim Hochfahren, was sie, rein technisch, für Retro-Projekte interessant macht. Beim "normalen" XP kann man beim Hochfahren nervös werden, da es schon vorgekommen ist, dass ein XP aus unerfindlichen Gründen (meistens kann man später, u.U. zu spät, welche finden) nicht mehr aktiviert war und den Dienst verweigerte (abgesicherter Modus war jedoch möglich). Diese besondere Empfindlichkeit ist mir von VL-Versionen her nicht bekannt.

    Natürlich sind die im Internet herumgereichten Keys größtenteils geblacklistet, was zum Ausschluss vom Support führt. Das WGA-Tool sowie automatische Aktualisierung per Microsoft-Update-Seite sowie einige Zusatzkomponenten-Pakete (welche eine WGA-Prüfung vornahmen, gab es z.B. mal beim Fraunhofer-MP3-Codec für den Mediaplayer) würden das bemerken. Für die Organisationen, deren Keys geblacklistet sind, ist das kein Problem, da die für Administratoren vorgesehenen Update-Methoden i.d.R. trotzdem funktionieren. Vielleicht haben sie zudem auch schon Ersatz-Keys bekommen, könnte man sich vorstellen.

    Da ein XP sowieso nicht mehr ans Internet sollte und Offline-Pakete zur Genüge zur Verfügung stehen, erledigt sich dieser Teil des Support-Themas von selbst und der Rest davon auch, da der offizielle Support längst eingestellt ist. Man steht mit einem Endbenutzer-XP also, rein technisch betrachtet, nicht (mehr) besser als mit einem Volumenlizenz-XP, dessen Key längst geblacklistet ist, da.

    Die Sache hat, wie man sich denken kann, einen Haken: Normalerweise kann man als Endbenutzer nur sehr umständlich (weiß nicht, inwiefern Entbündelung praktisch und rechtssicher möglich ist, also sagen wir mal, i.d.R. gar nicht) legal in den Genuss eines Exemplars einer Volumenlizenz-Version kommen. Zum, möglicherweise illegalen, Nutzen oder Beschaffen von passenden Datenträgern oder Keys gibt es keine Anleitung hier. Und ich rate auch nicht dazu (muss jeder selber wissen, was er verantworten kann) und erwähne im folgenden Absatz eine u.U. vielleicht mögliche Alternative (auf eigene Gefahr, ist weder technisch noch juristisch geprüft).

    Ein legal erworbenes Retail-XP trickreich (evtl. über einen Umweg) manuell zu aktivieren, sollte hingegen legal möglich sein, wenn es anders (z.B. per Support, den es nicht mehr gibt) nicht zur Kompatibilität zu überreden ist. Das sollte vom Erschöpfungsgrundsatz gedeckt sein (und, IIRC, längst auch noch explizit geregelt sein, das Thema hatten wir (wegen Spielen) woanders schon mal). Aber im Zweifel möge man lieber einen Anwalt fragen (bin Laie auf juristischem Gebiet). Anleitungen gibt es reichlich. Aber technisch ist das eher Murks, da nicht unter allen Umständen zuverlässsig, kann aber genügen, falls man sich im Notfall zu helfen weiß (z.B. indem man erneut manuell aktiviert, was aber umständlich sein kann, wenn man es nicht automatisiert (soll angeblich Tools geben, die das für einen machen, sozusageln u.U. legale Nutzung eines vormals nicht unbedingt für legale Zwecke gedachten Tools)).

    Meine Meinung:
    Microsoft sollte sich nicht so anstellen und XP Professional einfach für alle kostenlos freigeben. Wer XP kostenlos braucht (weil kein Geld) oder wer Schwierigkeiten mit der Aktivierung hat, kennt doch zumeist längst die, teils illegalen, Tricks, aber das fühlt sich beschissen an und kann nicht öffentlich vorgezeigt werden. Dabei wäre es doch wohl eine gute Werbung für MS, wenn Leute alle ihre Retro-Projekte öffentlich vorzeigen könnten.
    jabu ist offline Geändert von jabu (15.03.2021 um 15:01 Uhr)

  3. #23 Zitieren

    Metasyntaktische Variable
    Avatar von foobar
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    Zitat Zitat von jabu Beitrag anzeigen
    Die Sache hat, wie man sich denken kann, einen Haken: Normalerweise kann man als Endbenutzer nur sehr umständlich (weiß nicht, inwiefern Entbündelung praktisch und rechtssicher möglich ist, also sagen wir mal, i.d.R. gar nicht) legal in den Genuss eines Exemplars einer Volumenlizenz-Version kommen.
    Das Gegenargument wäre: Er hat ja offenbar ein irgendwann einmal legal erworbenes XP, also eine Lizenz. Sofern die auch vom Umfang her deckungsgleich mit dem Key ist (also keim Home vs. Ultimate oder so): Ist es dann illegal, ein Computerprogramm anzulügen, wenn es nach einer Nummer fragt, die man eingeben muss, damit man benutzen kann, was einem bereits gehört?

    Ja, Microsoft würde das Verwenden eines Keys einer anderen Version vermutlich als „illegale Vermischung von Lizenzbestandteilen” einstufen. Der Nutzer wiederum könnte sich auf §69d UrhG berufen. Am Ende kommt es auf den Richter an, aber ich bezweifle ehrlich gesagt, dass so ein Einzelfall jemals vor Gericht landen würde.

    Meine Meinung:
    Microsoft sollte sich nicht so anstellen und XP Professional einfach für alle kostenlos freigeben.
    Witzigerweise war das fast mal der Fall. Der XP-Mode für Windows 7 war ja im Grunde genommen nur XP in einer virtuellen Maschine. Entsprechend war der Download dann eine mehr oder weniger umständlich verpackte virtuelle Festplatte mit einem fertig eingerichteten, vorinstallierten XP. Das Image war IIRC für VirtualPC, ließ sich aber IIRC konvertieren. Den Download gab es gratis bei MS. Inzwischen ist Win7 auch aus dem Support raus und entsprechend wurde der Download natürlich entfernt, denn wir reden ja über MS.

    Aber an anderen Stellen gibt es das Paket noch. Einfach die EXE mit 7-Zip entpacken, dann die gerade entpackte sources/xpm ebenfalls mit 7-Zip öffnen und die Datei „VirtualXPVHD” extrahieren. Das ist das Festplatten-Image, welches man dann z.B. in VirtualXP.VHD umbenennen kann. Dieses lässt sich dann z.B. mit dem VMWare Standalone Converter oder qemu-img unter Linux in das von VMware genutzte VMDK-Format konvertieren und einer VM unterschieben.

    Leider muss man es trotzdem noch innerhalb von 30 Tagen aktivieren. Der Key liegt dem Downloadpaket bei (sources/KEY), allerdings grätschen einem auch hier wieder die abgeschalteten Server dazwischen. Es gibt entsprechende Tipps zum Umgehen des Zwangs, die aber offenbar auch wieder in die rechtliche Grauzone gehen. Mit im Prinzip dem gleichen Für und Wider wie oben. Die kann man natürlich auch mal (auf eigenes Risiko) bei einem bereits von CD installierten, normalen XP probieren.

    Feeling a bit masochistic and want to read more of my diatribes? Check out Foobar's Rantpage.

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  4. #24 Zitieren
    General Avatar von Nobbi Habogs
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    Zitat Zitat von foobar Beitrag anzeigen
    Es liegt doch auch am Key. Es gibt nämlich welche, bei denen man nicht aktivieren muss. Das hat MS damals noch für OEMs und Großkunden gemacht, die nicht für jeden einzelnen Rechner extra aktivieren wollten.
    Genannt VLK, volume license key. das war damals in den tauschbörsen auch die gängige und einfachste Version.
    Das war bei Windows 7 übrigens gleich, dort wurden auch VLKs benutzt, genauer die OEM Keys der Hersteller wie ACER etc. Dazu wurde aber die SLIC (digitale Signatur) ins BIOS gepflanzt damit das auch funktionierte, Windows dachte also es handelt sich z.B. um ein Fertig-PC von Acer, ASUS etc. und die Aktivierung war gültig (und permanent).

    Man kann soweit ich weiß XP an immer noch über Telefon aktivieren
    Mit einem korrupten Speicherstand ist nicht zu spaßen. Sicherheitshalber würde ich die beiden Slots über und unter dem korrupten besser auch frei lassen. Man weiß ja nie. - Matteo
    [Bild: downloadvpk5n.gif]
    Nobbi Habogs ist offline

  5. #25 Zitieren
    Legende Avatar von jabu
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    Zitat Zitat von foobar Beitrag anzeigen
    Das Gegenargument wäre: Er hat ja offenbar ein irgendwann einmal legal erworbenes XP, also eine Lizenz. Sofern die auch vom Umfang her deckungsgleich mit dem Key ist (also keim Home vs. Ultimate oder so): Ist es dann illegal, ein Computerprogramm anzulügen, wenn es nach einer Nummer fragt, die man eingeben muss, damit man benutzen kann, was einem bereits gehört?
    Falls eine Installation von der falschen CD bzw. vom falschen CD-Image (für Endbenutzer, also mit falscher Product-ID, nicht zur Volumenlizenz passend) trotzdem mit einem Volumenlizenz-Key freigeschaltet werden kann, dann könnte das vielleicht, in diesem Sinne, eine interessante Frage sein.

    Du hast natürlich Recht damit, dass man sein Glück nicht wahrnehmen kann, wenn man es nicht wenigstens probiert. Damit meine ich natürlich den möglicherweise legalen Fall, also dem Programm anderen Input zu geben, um zu nutzen, was einem sowieso zusteht. Was der Threadersteller an CDs (oder Sicherheitskopien) herumliegen hat und für welche er Lizenzen hat und was damit jeweils funktioniert, weiß ich ja nicht. Da halte ich mich heraus.

    Hoffentlich vergleicht er bei so altem Gammel nicht nur die möglicherweise ausgeblichenen Beschriftungen (Filzstift...) sehr genau, sondern auch die Hashes, nachzulesen u.a. hier. Man weiß ja nicht, wieviele Defekte oder Viren darauf sind oder ob die Beschriftung überhaupt stimmt, könnte ja eine falsche Version sein, z.B. eine N-Version, welche nämlich keinen Mediaplayer hat. Und das SP3 will man auch immer haben. Jedenfalls kann ich mich nicht mehr an jeden Kram von damals so genau erinnern, also unter welchen Umständen ich was gemacht habe (oder ob ein Kumpel die CD versehentlich liegengelassen hat), und manchmal fehlt ein Hash. Also sichere ich mich lieber, per Hash-Vergleich, ab. Ja, ich habe noch Kisten voll mit CDs, muss ich demnächst mal größtenteils entsorgen.

    Ja, Microsoft würde das Verwenden eines Keys einer anderen Version vermutlich als „illegale Vermischung von Lizenzbestandteilen” einstufen. Der Nutzer wiederum könnte sich auf §69d UrhG berufen. Am Ende kommt es auf den Richter an, aber ich bezweifle ehrlich gesagt, dass so ein Einzelfall jemals vor Gericht landen würde.
    So schätze auch ich das von der praktischen Seite her ein. Ja, den Paragraphen meinte ich, danke für das Heraussuchen.

    Witzigerweise war das fast mal der Fall. Der XP-Mode für Windows 7 war ja im Grunde genommen nur XP in einer virtuellen Maschine. Entsprechend war der Download dann eine mehr oder weniger umständlich verpackte virtuelle Festplatte mit einem fertig eingerichteten, vorinstallierten XP. [...]
    Interessant, das mit dem Konvertieren.

    Ich nutzte, falls mich meine dumpfe Erinnerung nicht trügt, Windows Virtual PC (wohl die 2007er-Version) damals für Windows 98 unter einem XP-Wirt (emulierter Chipsatz Intel 440BX wird von Windows 98 unterstützt). Aber wofür habe ich das überhaupt gebraucht? Ich meine, dass es darum ging, nach dem Wechsel auf einen hauptsächlich für XP als Zielsystem vorgesehenen Compiler zu gucken, ob die kleinen Progrämmchen, die ich mir damals zusammengefrickelt hatte, auch noch unter Windows 98 lauffähig sind (ein Eintrag im PE-Header musste angepasst sein, und die Ausrichtung des Codes war bei 98 spezieller als bei XP, das unterstützte irgendwann nicht mehr jeder Compiler bzw. Linker, und vorher musste man wegen der Options aufpassen und vorsichtshalber probieren). Sonst hatte ich wohl keine Verwendung dafür. So langsam kommen einige der alten Bilder wieder zum Vorschein. An so was merkt man, dass man alt geworden ist.
    jabu ist offline Geändert von jabu (16.03.2021 um 15:06 Uhr)

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