Zitat von
foobar
Das Gegenargument wäre: Er hat ja offenbar ein irgendwann einmal legal erworbenes XP, also eine Lizenz. Sofern die auch vom Umfang her deckungsgleich mit dem Key ist (also keim Home vs. Ultimate oder so): Ist es dann illegal, ein Computerprogramm anzulügen, wenn es nach einer Nummer fragt, die man eingeben muss, damit man benutzen kann, was einem bereits gehört?
Falls eine Installation von der falschen CD bzw. vom falschen CD-Image (für Endbenutzer, also mit falscher Product-ID, nicht zur Volumenlizenz passend) trotzdem mit einem Volumenlizenz-Key freigeschaltet werden kann, dann könnte das vielleicht, in diesem Sinne, eine interessante Frage sein.
Du hast natürlich Recht damit, dass man sein Glück nicht wahrnehmen kann, wenn man es nicht wenigstens probiert. Damit meine ich natürlich den möglicherweise legalen Fall, also dem Programm anderen Input zu geben, um zu nutzen, was einem sowieso zusteht. Was der Threadersteller an CDs (oder Sicherheitskopien) herumliegen hat und für welche er Lizenzen hat und was damit jeweils funktioniert, weiß ich ja nicht. Da halte ich mich heraus.
Hoffentlich vergleicht er bei so altem Gammel nicht nur die möglicherweise ausgeblichenen Beschriftungen (Filzstift...) sehr genau, sondern auch die Hashes, nachzulesen u.a. hier. Man weiß ja nicht, wieviele Defekte oder Viren darauf sind oder ob die Beschriftung überhaupt stimmt, könnte ja eine falsche Version sein, z.B. eine N-Version, welche nämlich keinen Mediaplayer hat. Und das SP3 will man auch immer haben. Jedenfalls kann ich mich nicht mehr an jeden Kram von damals so genau erinnern, also unter welchen Umständen ich was gemacht habe (oder ob ein Kumpel die CD versehentlich liegengelassen hat), und manchmal fehlt ein Hash. Also sichere ich mich lieber, per Hash-Vergleich, ab. Ja, ich habe noch Kisten voll mit CDs, muss ich demnächst mal größtenteils entsorgen.
Ja, Microsoft würde das Verwenden eines Keys einer anderen Version vermutlich als „illegale Vermischung von Lizenzbestandteilen” einstufen. Der Nutzer wiederum könnte sich auf §69d UrhG berufen. Am Ende kommt es auf den Richter an, aber ich bezweifle ehrlich gesagt, dass so ein Einzelfall jemals vor Gericht landen würde.
So schätze auch ich das von der praktischen Seite her ein. Ja, den Paragraphen meinte ich, danke für das Heraussuchen.
Witzigerweise war das fast mal der Fall. Der XP-Mode für Windows 7 war ja im Grunde genommen nur XP in einer virtuellen Maschine. Entsprechend war der Download dann eine mehr oder weniger umständlich verpackte virtuelle Festplatte mit einem fertig eingerichteten, vorinstallierten XP. [...]
Interessant, das mit dem Konvertieren.
Ich nutzte, falls mich meine dumpfe Erinnerung nicht trügt, Windows Virtual PC (wohl die 2007er-Version) damals für Windows 98 unter einem XP-Wirt (emulierter Chipsatz Intel 440BX wird von Windows 98 unterstützt). Aber wofür habe ich das überhaupt gebraucht? Ich meine, dass es darum ging, nach dem Wechsel auf einen hauptsächlich für XP als Zielsystem vorgesehenen Compiler zu gucken, ob die kleinen Progrämmchen, die ich mir damals zusammengefrickelt hatte, auch noch unter Windows 98 lauffähig sind (ein Eintrag im PE-Header musste angepasst sein, und die Ausrichtung des Codes war bei 98 spezieller als bei XP, das unterstützte irgendwann nicht mehr jeder Compiler bzw. Linker, und vorher musste man wegen der Options aufpassen und vorsichtshalber probieren). Sonst hatte ich wohl keine Verwendung dafür. So langsam kommen einige der alten Bilder wieder zum Vorschein. An so was merkt man, dass man alt geworden ist.