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Eine neue Masche der EU (aus PE)

  1. #21 Zitieren
    Springshield  Avatar von Homerclon
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    Zitat Zitat von Sir Lunchelot Beitrag anzeigen
    Okay, das war mir gar nicht bewusst. Gibt es für Spiele ohne Jugendfreigabe nicht ein Werbeverbot oder schmeiße ich jetzt alles durcheinander?
    Du verwechselt es mit Indizierten Titeln. Diese dürfen nicht beworben werden, und wenn überhaupt, dann auch nur in Abgetrennten Bereichen ausgestellt werden. Klassisch: Unter der Ladentheke kaufen, weil man diese nur auf Nachfrage bekam.
    Im Versandhandel kann man diese auch legal bekommen, muss sein Alter aber Nachweisen bevor man diese angezeigt bekommt. Kenne allerdings nur einen Versand-/Onlinehändler in Deutschland, der indizierte Spiele verkauft - okaysoft.de. Bzw. der offen damit wirbt, solche zu verkaufen.

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  2. #22 Zitieren
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    Krank. Was bin ich froh, mit einem unzensierten Internet groß geworden zu sein.
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  3. #23 Zitieren
    Deus Avatar von EfBieEi
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    Zitat Zitat von Lord Rhapthorne Beitrag anzeigen
    muss man bei allem machen was ne altersbeschränkung hab, ist mir gestern auch erst aufgefallen

    z.b. hier:

    [Video]
    Spoiler:(zum lesen bitte Text markieren)


    wird aber wahrscheinlich eh nicht lang dauern bis es dafür workarounds gibt die sich problemlos in den browser integrieren lassen.
    Ich kanns mir auch so anschauen. Sehe keine Veränderung.
    EfBieEi ist offline

  4. #24 Zitieren
    Held Avatar von Tiha
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    Die Altersverifizierung kann man umgehen indem man was in der .url ändert. Google danach, ich weiß nicht mehr auswendig wie das geht und solache anleitungen könnten ja auch mal wieder gegen irgendwelche merkwürdigen Gesetzesgebungen verstoßen.

    Nichtsdesotroz, kann man den altersnachweiß extrem leicht umgehen und Google gibt dazu (ironischerweise) auch nen haufen funktionierender Anleitungen auf der ersten Seite...


    Zitat Zitat von EfBieEi Beitrag anzeigen
    Ich kanns mir auch so anschauen. Sehe keine Veränderung.
    Das Beispielvideo wird bei mir auch gesperrt. Ich kann mir gut vorstellen, das aktuell wieder nur bestimmte Acc betroffen sind. Das ist bei neuen YT Updates ja immer so das zuerst nur bestimmte Acc zum testen ausgewählt werden, ehe es dann nach und nach auf die anderen übertragen wurden.
    Die Neuplazierung des Autoplaylistwiedergabe Buttons war bei mir auch nen gutes halbes Jahr von dem rest...

    E: ok hab die methode die ich mal verwendet habe, gerade an den beispielvideo nochmal getestet, interessanterweise funktioniert sie nicht mehr..
    Tiha ist offline Geändert von Tiha (02.03.2021 um 01:54 Uhr)

  5. #25 Zitieren
    Deus Avatar von Gothaholic
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    Zitat Zitat von Lina Beitrag anzeigen
    Also ich muss keine solchen Daten von mir angeben. Ich kann alle Videos schauen.

    Könnte aber auch daran liegen das (mittlerweile wieder) Youtube Premium habe.
    gerade mal getestet: ein normaler Google Account tut es auch.
    Gothaholic ist offline

  6. #26 Zitieren
    dann wähle doch deinen sonderrang Avatar von Heinzi
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    Zitat Zitat von Neowin
    That means some users in the region must submit proof of age when they try to watch videos with age limitations in cases where YouTube is unable to confirm that they're of the right age.
    Klingt fishy. Wie will YouTube denn ohne Altersnachweis "able to confirm" sein?
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  7. #27 Zitieren
    Ritter Avatar von Kernel Panic
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    Zitat Zitat von Danol Beitrag anzeigen
    Krank. Was bin ich froh, mit einem unzensierten Internet groß geworden zu sein.
    Der Begriff "Zensur" bezeichnet staatliche Aufsicht über Veröffentlichungen (Quelle: Köbler, Juristisches Wörterbuch; Mangoldt-Kommentar Grundgesetz). Eine Altersverifikation ist keine Zensur.
    Bitte weiterlesen
    Kernel Panic ist offline

  8. #28 Zitieren
    dann wähle doch deinen sonderrang Avatar von Heinzi
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    Zitat Zitat von Homerclon Beitrag anzeigen
    Solange die Betreiber nicht in der EU sitzen, müssen die sich auch nicht daran halten. Bzw. haben keine Konsequenzen zu fürchten, da sie niemand Verhaften kann.
    Wenn ich die EU wäre würde ich einfach alles eiskalt zensieren, was sich nicht an EU-Recht hält. So wie die das in China auch machen.

    Ich weiß, dann schreien hier wieder alle rum von wegen Zensur, aber nur weil es das Internet ist, ist das doch kein rechtsfreier Raum. Schließlich darf man auch keine ausländischen Kinderpornos auf CD über die Grenze schmuggeln nur weil das in Land xy legal ist. Also warum soll man das einfach so auf einer Webseite anbieten können?

    Altersverifikation ja dasselbe. Kannst ja auch keine Zigaretten aus Land xy wo das als Kind legal ist zu kaufen auf einem deutschen Schulhof verticken. Also darfst halt deine Pornos auch nicht im deutschen Internet an Kinder rausgeben.

    Der Server sitzt im Ausland, können wir nix machen - so eine billige Ausrede imho.
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  9. #29 Zitieren
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    Zitat Zitat von Kernel Panic Beitrag anzeigen
    Der Begriff "Zensur" bezeichnet staatliche Aufsicht über Veröffentlichungen (Quelle: Köbler, Juristisches Wörterbuch; Mangoldt-Kommentar Grundgesetz). Eine Altersverifikation ist keine Zensur.
    Klar, wenn der Staat die Aufsicht auslagert (aber per Gesetz erzwingt) ist das natürlich gleich ganz was anderes. Oh man ...
    Danol ist offline

  10. #30 Zitieren
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    Zitat Zitat von Danol Beitrag anzeigen
    Klar, wenn der Staat die Aufsicht auslagert (aber per Gesetz erzwingt) ist das natürlich gleich ganz was anderes. Oh man ...
    Es ist was anderes, natürlich.

    Frei zugänglich, wenn Du alt genug bist. Man kann sich gerne drüber streiten, ob jeweils die Altersgrenze angemessen ist und es wird sich auch trefflich drüber gestritten. Nur, Zensur ist etwas, was gar nicht durchgelassen wird.

    Wenn jemand Ware verkaufen will oder anbieten will, ist natürlich auch der Verkäufer oder Anbieter in der Pflicht, zu schauen, wer die Ware bekommt. Wäre ja sonst ein bisschen blöd, wenn in jedem Supermarkt noch ein Polizist dabeisteht, der prüft, ob Alkohol an zu jungen Menschen verkauft wird.
    Stiller Leser ist offline

  11. #31 Zitieren
    Springshield  Avatar von Homerclon
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    Zitat Zitat von Heinzi Beitrag anzeigen
    Der Server sitzt im Ausland, können wir nix machen - so eine billige Ausrede imho.
    Ist keine billige Ausrede.

    Man kann niemanden für etwas verurteilen, was dieser in einem Land gemacht hat das dort legal ist.

    Es geht auch nicht nur um den Server, sondern auch den Standort des Betreibers der Seite. Wenn man als deutscher Bürger eine Seite auf einem ausländischen Server betreibt und dort etwas anbietet das in Deutschland verboten ist, dann kann man dafür vom deutschen Staat auch belangt werden.

    Dein Beispiel ist nicht vergleichbar, da die Betreiber nichts in den EU-Raum importieren, das machen die Besucher der jeweiligen Seite. Es wäre auch unverhältnismäßig von den Betreibern zu verlangen, das sie sich an jedes Gesetz jedes Landes halten müssen. Gerade wenn es um Länder geht, die ihre Bevölkerung unterdrücken oder Fakten verdrehen.

    Das Internet sollte man eher wie die hohe See betrachten, und dort können nur durch internationale Abkommen Gesetze geschaffen werden. Beim Seerecht ist es aber auch so, dass das Gesetz des jeweiligen Landes gilt, wo das Schiff registriert ist.

    Bei deinem Beispiel mit Kinderpornografie ist dies in jedem Land verboten (ich wüsste zumindest nicht, das es irgendwo nicht so ist), folglich kann dagegen auch vorgegangen werden. Es gibt da mehrere Mittel, bis hin zu dem Fall das es ein völlig korruptes Land handelt in der die Täter einfach dafür zahlen das weggesehen wird. Dann darf auch Zensiert werden, und diese Seiten sind dann nicht mehr erreichbar. Bekanntlich gibt es aber Mittel und Wege solche Sperren zu umgehen, auch Chinas Sperren kann man umgehen. Nur das ich vermute das es dort Strafbar ist dies auch nur zu versuchen, und daher mit größeren Risiken verbunden.

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    Homerclon ist offline

  12. #32 Zitieren
    Ritter Avatar von Kernel Panic
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    Zitat Zitat von Danol Beitrag anzeigen
    Klar, wenn der Staat die Aufsicht auslagert (aber per Gesetz erzwingt) ist das natürlich gleich ganz was anderes. Oh man ...
    Doch, ist es!

    Das ist hier wirklich so eines der gängisten Missverständnisse. Auch was z.B. Urheberrecht anbelangt.

    Ein kleiner Exkurs für dich:

    Zitat Zitat von Art. 5 GG
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
    Das Grundgesetz bestimmt den Jugendschutz sogar ausdrücklich als Schranke der Meinungs- und Informationsfreiheit, in der Rechtswissenschaft wird das als qualifizierter Gesetzesvorbehalt bezeichnet. Dass diese Einschränkungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind und eben keine Zensur darstellen, ist schon lange auch durch Entscheidungen des BVerfG bestätigt, siehe hierzu BVerfgE 30, 336 sowie 83, 130. Altersbeschränkung ist keine Zensur.

    Zum Urheberrecht (ähnliche Beschuldigung: "Upload Filter, ZENSUR!!!111elf") vergleiche hierzu Mangoldt-Kommentar:

    Zitat Zitat von v. Mangoldt / Klein / Starck: Kommentar zum Grundgesetz: GG, Art. 5 Abs 1, Rn. 126
    Keine Hinderungen der Informationsfreiheit sind darin zu sehen, dass der Staat allgemein zugängliche Quellen als Geisteswerke urheberrechtlich schützt und sie vor Ausbeutung unter dem Deckmantel der Information schützt. Die Informationsfreiheit umfasst nicht das Recht, allgemein zugängliche Quellen kostenlos zu vervielfältigen.
    (Siehe hierzu auch OLG Köln DVBl. 1979 523 524, nicht online zu finden)

    Ansonsten gilt das was "Stiller Leser" geschrieben hat. Die Information bzw. im konkreten Fall das Video ist zugänglich, nur eben nicht für beliebige Zuschauer, weil es zu jungen Menschen objektivierbar Schaden zufügen kann - und der Anbieter ist in der Verantwortung sicherzustellen, dass diese es eben nicht zu sehen bekommen. Ähnliches gilt im realen Leben schon lange, bspw. für eine Videothek oder beim Kauf eines Films auf BluRay o.ä., wo der Händler / Verleiher zu einer Ausweiskontrolle verpflichtet ist. Ein Verstoß gegen derartige Bestimmungen hätte den Entzug der Konzession zur Folge.

    Der Vergleich mit dem Alkohol passt dagegen nicht ganz, denn es gibt z.B. kein der Meinungsfreiheit gleichzusetzendes Grundrecht auf den Zugang zu einem Genussmittel oder deren freie Verkäuflichkeit. Trotzdem stimmt es: Auch hier gilt das Jugendschutzgesetz, und Verkäufer, Wirte usw. müssen das klar befolgen. Aber das ist ein anderes Thema
    Bitte weiterlesen
    Kernel Panic ist offline Geändert von Kernel Panic (02.03.2021 um 09:44 Uhr)

  13. #33 Zitieren
    dann wähle doch deinen sonderrang Avatar von Heinzi
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    Zitat Zitat von Homerclon Beitrag anzeigen
    Ist keine billige Ausrede.

    Man kann niemanden für etwas verurteilen, was dieser in einem Land gemacht hat das dort legal ist.
    Man kann aber wohl doch Leute dafür verurteilen, dass sie ihre Seite in der Europäischen Union zugänglich machen. Oder nicht?

    Ich mein die Amis kriegen das doch auch hin einfach zu sagen "Deine IP ist aus Europa, du darfst das nicht sehen".

    Und wenn eine Seite mit in Europa illegalem Inhalt das nicht macht, dann machen sie sich doch nach europäischem Recht strafbar. Das doch dasselbe wie physischer Import via CD über die Grenze.

    Klar kannste nicht mal eben mit der italienischen Polizei nach Bangladesh einmarschieren und da dann Leute festnehmen, das ist mir schon klar.

    Aber dann sperrt man halt die Seite.

    Dass man Sperren umgehen kann ist mir auch klar, aber das ist doch kein Grund es gar nicht erst zu versuchen. Beispiel Zoll. Du kannst halt auch illegal Zeug schmuggeln, die Sperre umgehen. Hört der Zoll deshalb auf zu existieren? Du kannst auch Steuern hinterziehen, hört das Finanzamt deshalb auf zu versuchen die zu erwischen?

    Und ja sicher wenn Europäer*innen diese Sperren dann umgehen machen sie sich auch strafbar. Immer noch besser als Leute dafür zu verknacken, dass sie sich illegale Streams angucken, was ja auch nach EU-Recht strafbar ist, wenn da überhaupt keine Sperre vorhanden ist.

    Zitat Zitat von Homerclon Beitrag anzeigen
    Das Internet sollte man eher wie die hohe See betrachten, und dort können nur durch internationale Abkommen Gesetze geschaffen werden.
    Wenn das Internet wie die Hohe See ist, warum spielt dann der Serverstandort eine Rolle?

    Wenn ich meinen Kram auf nem Server in Frankfurt ablege gilt anderes Recht als wenn ich das in Moskau mache. Obwohl beides weltweit zugänglich ist. Ergibt doch null Sinn.

    Von wo aus ich meine Produkte weltweit exportiere spielt doch bei physischen Waren keine Rolle abgesehen von Handelsembargos, Importzöllen etc.

    Und Internetseiten anbieten ist doch nix anderes als IP-Pakete weltweit zu exportieren.
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  14. #34 Zitieren
    Ritter Avatar von Kernel Panic
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    Zitat Zitat von Homerclon Beitrag anzeigen
    Ist keine billige Ausrede.

    Man kann niemanden für etwas verurteilen, was dieser in einem Land gemacht hat das dort legal ist.

    Es geht auch nicht nur um den Server, sondern auch den Standort des Betreibers der Seite. Wenn man als deutscher Bürger eine Seite auf einem ausländischen Server betreibt und dort etwas anbietet das in Deutschland verboten ist, dann kann man dafür vom deutschen Staat auch belangt werden.
    Schwieriges Thema, das sehr weit führt.

    Ich sage dazu so viel, dass das auch schon Expertenkreisen und dem Gesetzgeber einiges Kopfzerbrechen bereitet hat. Hier geht es aber weniger um Jugendschutz, sondern zB. um Nazipropaganda, Volksverhetzung und vergleichbares.

    Nur einige Links in Kürze:

    Eine Veröffentlichung der KriPoZ (diese sei unter Vorbehalt als zitierfähig eingestuft)

    Zitat Zitat von Schiemann, Anja: Volksverhetzende Inhalte im Internet – Ausweitung der Strafbarkeit auf Handlungen im Auslandzur Bekämpfung des sog. Propagandatourismus, KriPoZ 03/2018
    I. Die Ausgangslage – deutsches Strafanwendungsrecht und die Rechtsprechung des BGH

    1. Territorialitätsprinzip

    Zwar soll der völkerrechtliche Nichteinmischungsgrundsatz verhindern, dass ein Staat seine eigene Strafgewalt willkürlich auf ausländische Sachverhalte ausdehnt. Jedoch gibt es legitimierende völkerrechtliche Anknüpfungspunkte, die eine Anwendung des nationalen Strafrechts auf Auslandssachverhalte erlauben und die der deutsche Gesetzgeber in den §§ 3 ff. StGB, § 1 VStGB normiert hat.

    Weitestgehend wird das deutsche Strafrecht durch das sog. Territorialitätsprinzip der §§ 3, 9 StGB bestimmt, d. h. eine Tat ist im Inland begangen worden, wobei ausreichend ist, wenn entweder der Handlungs- oder der Erfolgsort im Inland liegt. Gerade diese Entweder-oder-Kombination macht es möglich, dass auch Begehungsweisen im Ausland in Deutschland strafrechtlich geahndet werden können, sofern nur der Erfolgsort in Deutschland lokalisiertwerden kann. Zu beachten ist allerdings, dass mit „Erfolg“ nicht jede Auswirkung der Tat gemeint ist, sondern nur solche Tatfolgen, die für die Verwirklichung des Straftatbestandes erheblich sind. Gerade bei sog. Distanzdelikten, also auch im und durch das Internet begangenen Straftaten, kann die Bestimmung des Tatortes problematisch sein.
    Wichtig ist mir hier vor allem die Einführung zweier Begriffe: Der Handlungs- und Erfolgsort einer Straftat, die für die Beurteilung hier relevant werden.

    Ein etwas absurder Vergleich, der aber vielleicht hilft: In Deutschland ist das Schießen mit einer Haubitze für normale Bürger verboten. In der Schweiz nicht. Wie stellt sich die Situation dar, wenn ich an der Grenze eine Haubitze aufstelle und über die Grenze nach Deutschland schieße?

    Hier wird evtl eine Sache verständlich: Ja, ich habe möglicherweise alle Handlungen, die für das Erreichen des Taterfolges notwendig sind, im Ausland durchgeführt, die Auswirkungen der Handlung jedoch werden im Inland real. Ähnlich ist das bei einem Server: Ich habe diesen möglicherweise im Ausland stehen, alle Handlungen (Speicherung, Internetanbindung usw.) geschehen dort. Aber der Taterfolg, die Verfügbarkeit von illegalen Inhalten tritt im Inland ein.

    Soweit, so gut. Weiter bei Schiemann:

    2. Der Handlungsort bei Internetkriminalität mit Auslandsbezug

    Findet das Tatgeschehen primär im virtuellen Raum statt, so stellt sich die Frage, wo der Handlungsort ist. Klassisch wird davon ausgegangen, dass der Handlungsort dort ist, wo der Täter bei Tatbegehung körperlich anwesend ist. Stellt der Täter also strafbare Inhalte im Ausland online oder nimmt eine Cyberattacke von seinem Computer im Ausland vor, so wäre der Handlungsort im ausländischen Staat gelegen.

    Allerdings gibt es mittlerweile Stimmen, die ein weiteres Verständnis des Handlungsortes bei Sachverhalten mit Internetbezug haben und davon ausgehen, dass der Täter an jedem Ort virtuell anwesend ist, an dem die von ihm über das Internet bereitgestellten Inhalten abrufbar sind bzw. wenn er die strafbaren Inhalte vom Ausland aus gezielt auf einem deutschen Server ablegt. Dies hätte aber die universelle Anwendung deutschen Strafrechts zumindest bei Äußerungsdelikten mit Internetbezug zur Folge, würde über den Wortsinn des Handelns im Sinne eines positiven Tuns hinausgehen und ist aufgrund des völkerrechtlichen Nichteinmischungsgrundsatz nicht legitimierbar. Zudem ist dieser erweiterte Handlungsbegriff inzwischen auch vom BGH abgelehnt worden. Zutreffend stellte er fest, dass sich auch bei Internetdelikten der Handlungsort allein nach dem Aufenthaltsort des Täters richtet und der Radius der Wahrnehmbarkeit einer Handlung nicht Teil ihrer selbst ist.
    Der BGH meinte nämlich: Nein, das geht so nicht. Urteil 3 StR 88 / 14. Freispruch für den Betreiber einer "Arischen Musikfraktion".

    Ich zitiere die Besprechung von Schiemann jetzt aus Gründen der Länge nicht weiter. Deutlich wird jedoch eines: Wenn ich die Beziehung Handlungs- und Erfolgsort völlig auflöse, resultiert dies insbesondere bei den sog. abstrakten Gefährdungsdelikten in einer Strafbarkeitslücke. Der Gesetzgeber hat sich mit dieser Frage im Fall der §§ 86, 89 und 90 befassen müssen, was auch einen Gesetzesentwurf und dessen Beschluss zum Ergebnis hatte:

    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit des Verbreitens und Verwendens von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bei Handlungen im Ausland (mit ausführlicher Begründung)

    Die Änderungen finden sich in § 5 StGB:

    Zitat Zitat von § 5 StGB
    Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:

    (...)

    3. Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates

    a) in den Fällen des § 86 Absatz 1, wenn Propagandamittel im Inland wahrnehmbar verbreitet oder der inländischen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und der Täter Deutscher ist oder seine Lebensgrundlage im Inland hat,
    b) in den Fällen des § 86a Absatz 1 Nummer 1, wenn ein Kennzeichen im Inland wahrnehmbar verbreitet oder in einer der inländischen Öffentlichkeit zugänglichen Weise oder in einem im Inland wahrnehmbar verbreiteten Inhalt (§ 11 Absatz 3) verwendet wird und der Täter Deutscher ist oder seine Lebensgrundlage im Inland hat,
    c) in den Fällen der §§ 89, 90a Abs. 1 und des § 90b, wenn der Täter Deutscher ist und seine Lebensgrundlage im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes hat, und
    d) in den Fällen der §§ 90 und 90a Abs. 2;
    Insofern ist richtig was Homerclon gesagt hatte: Als "Inlandsdeutscher" bist du nicht sicher, wenn du deine illegale Handlung virtuell ins Ausland verlagerst, jedenfalls was die genannten §§ anbelangt. Das löst leider aber das Problem z.B. derartiger Propaganda, die tatsächlich von ausländischen Neonazi-Organisationen aus dem Ausland in Deutschland zugänglich gemacht wird, nicht.
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  15. #35 Zitieren
    Operaist Avatar von Alo
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    Finde ich ne ziemliche Frechheit.

    Kinder schön und gut, aber die können das imer noch genauso gut umgehen wie vorher auch.
    Jetzt müssen die halt Proxys benutzen oder die Dokumente eben schnell von den Eltern stiebitzen/ausborgen.

    Aber ich werde halt ganz sicher Google nicht meinen Perso oder meine Kreditkarte geben. Nicht so lange es nur um eine Altersverifizierung geht.

    Und wie gesagt, Google sind die einzigen es machen. Bei Steam, Paypal und sogar Schnapsshops (!) gibt es sowas nicht.
    Es ist also absolut offensichtlich, dass es nur darum geht, die eigene Datenkrake auszubauen.
    Alo ist offline

  16. #36 Zitieren
    Springshield  Avatar von Homerclon
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    Bei Schnappsshops ist es auch nicht nötig, Kinder könnten den harten Alkohol zwar auf den Namen ihrer Eltern bestellen, aber nicht entgegen nehmen. Jedenfalls nicht, wenn der Paketbote sich ans Gesetz hält. Die Ware darf dann nämlich nur Persönlich an den Adressaten übergeben werden, mit Altersprüfung durch den Paketboten.
    Durch das anschauen von Bildern die Flaschen mit harten Alkohol zeigen, wird man weder betrunken noch Alkoholkrank.


    Warum soll denn Paypal prüfen? Die verkaufen doch nichts das eine Altersprüfung verlangen würde.

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  17. #37 Zitieren
    Operaist Avatar von Alo
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    Zitat Zitat von Homerclon Beitrag anzeigen
    Bei Schnappsshops ist es auch nicht nötig, Kinder könnten den harten Alkohol zwar auf den Namen ihrer Eltern bestellen, aber nicht entgegen nehmen. Jedenfalls nicht, wenn der Paketbote sich ans Gesetz hält. Die Ware darf dann nämlich nur Persönlich an den Adressaten übergeben werden, mit Altersprüfung durch den Paketboten.
    Durch das anschauen von Bildern die Flaschen mit harten Alkohol zeigen, wird man weder betrunken noch Alkoholkrank.
    Ich weiß ja nicht wo du wohnst, aber bei uns werden die Pakete, von den völlig überarbeiteten Paketboten, meistens einfach nur in den Hausflur geschmissen. Glücklicherweise leben in meinem Haus keine Kinder die diese Paketsendungen abfangen könnten.

    Zitat Zitat von Homerclon Beitrag anzeigen
    Warum soll denn Paypal prüfen? Die verkaufen doch nichts das eine Altersprüfung verlangen würde.
    Naja die müssten halt überprüfen ob die Person überhaupt geschäftsfähig ist.
    Alo ist offline

  18. #38 Zitieren
    Ritter Avatar von Kernel Panic
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    Zitat Zitat von Alo Beitrag anzeigen
    Ich weiß ja nicht wo du wohnst, aber bei uns werden die Pakete, von den völlig überarbeiteten Paketboten, meistens einfach nur in den Hausflur geschmissen. Glücklicherweise leben in meinem Haus keine Kinder die diese Paketsendungen abfangen könnten.
    Auch die mit entsprechender Kennzeichnung? Das wäre eine Verletzung von Vertragspflichten.

    Naja die müssten halt überprüfen ob die Person überhaupt geschäftsfähig ist.
    Wie soll sie das denn nicht sein, wenn sie über Zahlungsmittel wie Girokonto, Kreditkarte etc. verfügt?
    Bitte weiterlesen
    Kernel Panic ist offline

  19. #39 Zitieren
    Springshield  Avatar von Homerclon
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    Zitat Zitat von Alo Beitrag anzeigen
    Ich weiß ja nicht wo du wohnst, aber bei uns werden die Pakete, von den völlig überarbeiteten Paketboten, meistens einfach nur in den Hausflur geschmissen. Glücklicherweise leben in meinem Haus keine Kinder die diese Paketsendungen abfangen könnten.
    Die Händler sind dann aber nicht schuld, die verlassen sich darauf das der von ihnen beauftragte Lieferdienst dies übernimmt. Der Porto für solche Pakete ist auch höher.

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  20. #40 Zitieren
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