|
-
Jemanden wegen Rufschädigung verklagen
Auf was für eine Summe kann ich jemanden wegen rufschädigung verklagen? Und was genau muss ich dafür tun?
Die Frage ist ernst gemeint
-
Such einen Rechtsanwalt auf. Der kann dich besser beraten als ein Forum.
Reise einer Aschländerin | Tagebuch einer Hochelfin | Hünentochter
Intel Core i7 10700KF@HR-2 Macho - Stock | Gigabyte Z590 Aorus Pro AX | Corsair 32GB Vengenance 3200 - G.Skill AEGIS 32GB DDR4-3200 = 64GB DDR4-3200 | ASUS AMD Radeon 6800 XT TUF Gaming OC+
Samsung SSD 970 Evo Plus 1000GB@Windows 10 Pro | Crucial MX500 1TB | Hitachi HDS723020BLA642 2000GB | Hitachi HDS721075KLA330@Hot Plug 750GB | WDC WD40EZRZ 4000GB | WDC WD40EFZX 4000GB
Seasonic FOCUS GX650 650W | Fractal Design Define 7 TGL | Externer DVD-Brenner | SATA-Wechselrahmen für 3.5 HDD | Windows 10 Pro
Gaius Julius Caesar did nothing wrong! 'Cause no one said that freedom's free
-
Zitat von Cleanboy
Auf was für eine Summe kann ich jemanden wegen rufschädigung verklagen? Und was genau muss ich dafür tun?
Die Frage ist ernst gemeint
Geh zu einem Anwalt und lass dich beraten. Zudem wird es am ende evtl. auf aussage gegen aussage hinaus laufen.
-
Naja, bei einen so schlechten Ruf kann man jemanden, der es irgendwie schaft diesen noch weiter zu schädigen, höchstens eine Auszeichnung geben.
-
Das Ausmaß der Rufschädigung ist entscheidend. Was ist denn überhaupt passiert?
Du könntest natürlich zu einem Erstgespräch bei einem Anwalt erscheinen, das kostet aber mindestens 120-200 Euro (Erstberatung). Wie erfolgsversprechend das ist, hängt davon ab, was vorgefallen ist. In der Erstberatung kriegst du ohnehin nur Ratschläge und eine Einschätzung, danach muss man abwägen, ob du eine Anzeige stellst und inwiefern diese verfolgt wird. Wenn alle Stricke reißen bliebe noch der Weg über eine Privatklage, nur ist dieser nicht gerade billig, weil du die Kosten selbst tragen musst (ausgenommen es kommt zu einer Verurteilung).
-
Zitat von Tiha
Naja, bei einen so schlechten Ruf kann man jemanden, der es irgendwie schaft diesen noch weiter zu schädigen, höchstens eine Auszeichnung geben.
Das ist aber sehr rüpelhaft, der boy hat geburtstag wie wäre es mit geburtstagsgrüßen ?
-
Zitat von Defc
Das Ausmaß der Rufschädigung ist entscheidend. Was ist denn überhaupt passiert?
Du könntest natürlich zu einem Erstgespräch bei einem Anwalt erscheinen, das kostet aber mindestens 120-200 Euro (Erstberatung). Wie erfolgsversprechend das ist, hängt davon ab, was vorgefallen ist. In der Erstberatung kriegst du ohnehin nur Ratschläge und eine Einschätzung, danach muss man abwägen, ob du eine Anzeige stellst und inwiefern diese verfolgt wird. Wenn alle Stricke reißen bliebe noch der Weg über eine Privatklage, nur ist dieser nicht gerade billig, weil du die Kosten selbst tragen musst (ausgenommen es kommt zu einer Verurteilung).
Ist schon ein geiles System, für das wir unser Recht auf Selbstjustiz durch Keule hergegeben haben. Wenn ich wissen will ob ich überhaupt Recht habe, brauch ich Geld. Hab ich nicht so viel, dann liebäugele ich auch damit, in Ungerechtigkeit zu leben. Sehr fair und kein bisschen vom Geld abhängig.
Aber Anwälte sind wichtig und wir bräuchten noch viel mehr davon (Y)
-
Strafrechtlich gibt es keine Rufschädigung - nur Verleumdung und üble Nachrede!
-
Zitat von myraezel
Ist schon ein geiles System, für das wir unser Recht auf Selbstjustiz durch Keule hergegeben haben. Wenn ich wissen will ob ich überhaupt Recht habe, brauch ich Geld. Hab ich nicht so viel, dann liebäugele ich auch damit, in Ungerechtigkeit zu leben. Sehr fair und kein bisschen vom Geld abhängig.
Aber Anwälte sind wichtig und wir bräuchten noch viel mehr davon (Y)
Es ist halt deren Job, natürlich kostet das Geld.
Es gibt für die Erstberatung aber eine Preisspanne, die gesetzlich geregelt ist:
Benötigst Du als Privatperson einen Rat vom Anwalt oder eine Auskunft, darf die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch nicht höher als 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer sein, also insgesamt 226,10 Euro (§ 34 RVG).
Ich habe damals 200 Euro bezahlt und es hat sich gelohnt, auch wenn die Kosten am Ende nicht gerade niedrig waren.
Es wäre gut zu wissen, worum es hier genau geht, damit man eine vernünftige Einschätzung abgeben kann.
-
Ist ein Schadensersatzforderung nicht immer ein zweiter (zivil-)prozess?
Also im ersten wird erstmal nur festgestellt das der prozessgegner sich unzulässig verhalten hat. Ein möglicher Schadensersatz (setz Schaden voraus) ist mejines Wissens nach unabhängig davon.
Das grösste Hindernis des Lebens ist die Erwartung, die sich auf den naechsten Tag richtet.
Du verlierst dadurch das Heute.
-
Zitat von BreaZ
Ist ein Schadensersatzforderung nicht immer ein zweiter (zivil-)prozess?
Also im ersten wird erstmal nur festgestellt das der prozessgegner sich unzulässig verhalten hat. Ein möglicher Schadensersatz (setz Schaden voraus) ist mejines Wissens nach unabhängig davon.
Um Schadensersatz geltend machen zu können, müsste er eine Klageschrift beim zuständigen Zivilgericht einreichen.
Hierbei spielt die Summe eine Rolle, da bis 5.000 Euro das Amtsgericht und bei über 5.000 Euro das Landgericht kontaktiert werden muss. Beim Landgericht besteht dann allerdings auch ein Anwaltszwang.
Wir wissen nach wie vor nicht, worum es genau geht. Hier sollte uns der saubere Junge erleuchten, damit man die Frage besser und vor allem zielgerichteter beantworten kann.
-
Zitat von Defc
Es ist halt deren Job, natürlich kostet das Geld.
Vielleicht sollte Recht dann kein Job sein.
-
Zitat von myraezel
Vielleicht sollte Recht dann kein Job sein.
Du musst keinen Anwalt in Anspruch nehmen, wenn du nicht willst.
Es gibt zwar Prozesse, in denen es einen Anwaltszwang gibt, allerdings kann man dafür u.a. Prozesskostenbeihilfe beantragen.
Wer nur einen groben Überblick braucht, kann zudem mal ins Jura-Forum schauen. Da habe ich mir auch schon den ein oder anderen Ratschlag geholt.
-
Zitat von myraezel
Vielleicht sollte Recht dann kein Job sein.
+1
Stößt mir auch auf, nur wie mans realistisch lösen könnte kann ich mir nicht vorstellen
-
Zitat von myraezel
Ist schon ein geiles System, für das wir unser Recht auf Selbstjustiz durch Keule hergegeben haben. Wenn ich wissen will ob ich überhaupt Recht habe, brauch ich Geld. Hab ich nicht so viel, dann liebäugele ich auch damit, in Ungerechtigkeit zu leben. Sehr fair und kein bisschen vom Geld abhängig.
Aber Anwälte sind wichtig und wir bräuchten noch viel mehr davon (Y)
Falls ich mal in Harz 4 landen sollte werd ich mir trotzdem die 15€ im Monat für die Rechtsschutz-Versicherung zur Seite legen. Muss leider sein.
Da die Frage war mit wieviel Schadensersatz gerechnet werden kann: das kommt darauf an was der Täter verdient. Das wird sich am Ende wahrscheinlich an Tagessätzen berechnen, so wie jedes Vergehen das eine Geldstrafe nach sich zieht nach Tagessätzen berechnet werden sollte. Sollte, wenn wir davon ausgehen dass der Staat ein sozial faires Rechtssystem schaffen will.
Also... äh... lol?
-
Zitat von lelyou
Stößt mir auch auf, nur wie mans realistisch lösen könnte kann ich mir nicht vorstellen
Leider fällt mir da auch nichts ein, was einfach umzusetzten wäre. Aber es beginnt mi der Frage, ob eine Erstberatung wirklich 100€ aufwärts kosten muss. Für einen Stundenlohn ist das gewaltig und eine Erstberatung bewegt sich imho in dieser Zeitspanne.
Ich denke Anwälte wissen ganz genau, auf was für einem Monopol sie da sitzen. Sicher, die haben ewig studiert dafür etc - dennoch ist es einfach eine gewaltige Hürde für viele.
Zitat von ulix
Falls ich mal in Harz 4 landen sollte werd ich mir trotzdem die 15€ im Monat für die Rechtsschutz-Versicherung zur Seite legen. Muss leider sein.
Wie ist das bei einer Rechtsschutzversicherung? Da sucht man sich doch beim Abschluss der Versicherung gewisse "Fälle" oder Kategorien heraus, für diese die dann gilt, oder?
Was wäre denn da für den Otto-Normal-Bürger die sinnvollste Kategorie?
Was wäre mit dem Konzept ähnlich der gesetzlichen KV? So das ein gewisser Betrag des Einkommens direkt eingezahlt wird, aber im Gegenzug ist der Gang zum RA dann auch "kostenfrei", so wie der Gang zum Zahnarzt.
-
Zitat von Tiha
Naja, bei einen so schlechten Ruf kann man jemanden, der es irgendwie schaft diesen noch weiter zu schädigen, höchstens eine Auszeichnung geben.
Bei mir im Altersheim ist plötzlich die Polizei aufgetaucht und hat mir erzählt das irgendjemand aus der Küche (den ich nicht kenne, nur vom sehen her) Strafanzeigen gegen mich erstatt hat weil die person angeblich belästigt und Körperverletzung begangen habe. Ich soll der Frau auf den arsch gehauen haben und ihr in den Hals gekniffen haben. Das ganze ist natürlich kompletter Schwachsinn und das wissen meine Kollegen von der Station und meine Chefin und stehen hinter mir. Aber wie es in seniorenheime so ist wird ja fast alles getratscht und geht durchs ganze Heim und hinterher heißt es dann wahrscheinlich noch durch die Gerüchte das ich die frau vergewaltigt hätte oder sowas. Das ist rufmord. Da ich nichts getan habe möchte ich, sobald die Sache geklärt ist und offiziell bestätigt wurde das ich nichts getan habe die Frau wegen rufschädigung verklagen und ihre Kündigung verlangen. Deswegen möchte ich wissen was ich da tun muss. Sie ist angeblich eine alleinerziehende Mutter und verdient nur ganz wenig Geld. Ich möchte sie auf so viel Schadensersatz verklagen das sie gar nichts mehr hat und in ihrem Leben nicht mehr glücklich wird. Deswegen möchte ich wissen was genau ich tun soll?
-
Zitat von Cleanboy
Bei mir im Altersheim ist plötzlich die Polizei aufgetaucht und hat mir erzählt das irgendjemand aus der Küche (den ich nicht kenne, nur vom sehen her) Strafanzeigen gegen mich erstatt hat weil die person angeblich belästigt und Körperverletzung begangen habe. Ich soll der Frau auf den arsch gehauen haben und ihr in den Hals gekniffen haben. Das ganze ist natürlich kompletter Schwachsinn und das wissen meine Kollegen von der Station und meine Chefin und stehen hinter mir. Aber wie es in seniorenheime so ist wird ja fast alles getratscht und geht durchs ganze Heim und hinterher heißt es dann wahrscheinlich noch durch die Gerüchte das ich die frau vergewaltigt hätte oder sowas. Das ist rufmord. Da ich nichts getan habe möchte ich, sobald die Sache geklärt ist und offiziell bestätigt wurde das ich nichts getan habe die Frau wegen rufschädigung verklagen und ihre Kündigung verlangen. Deswegen möchte ich wissen was ich da tun muss. Sie ist angeblich eine alleinerziehende Mutter und verdient nur ganz wenig Geld. Ich möchte sie auf so viel Schadensersatz verklagen das sie gar nichts mehr hat und in ihrem Leben nicht mehr glücklich wird. Deswegen möchte ich wissen was genau ich tun soll?
Mein Eindruck ist, das wir in einer Zeit leben, in der "false accusement" von Frauen gegenüber Männern gesellschaftlich akzeptiert und gesetzlich nicht verfolgt wird. Der Schaden, den die Frau nach Klarstellung deiner Unschuld haben wird, ist kleiner als der Schaden den du hast, trotz Unschuld.
Guck dir an wie es bei Angry Joe gelaufen ist.
-
Zitat von myraezel
Mein Eindruck ist, das wir in einer Zeit leben, in der "false accusement" von Frauen gegenüber Männern gesellschaftlich akzeptiert und gesetzlich nicht verfolgt wird. Der Schaden, den die Frau nach Klarstellung deiner Unschuld haben wird, ist kleiner als der Schaden den du hast, trotz Unschuld.
Guck dir an wie es bei Angry Joe gelaufen ist.
Wer ist angry Joe? Und was ist mit ihm passiert?
Wiegesagt, mein gesamter wohnbereich steht hinter mir, die Chefetage auch. Trotzdem geht das halt wahrscheinlich durchs ganze Altersheim. Und ich will das diese Person keinen Fuß mehr auf den Boden setzen kann
-
Hast du das Gespräch mit der Dame gesucht? Wie kommt sie dazu, dir so etwas anhängen zu wollen?
Sie wird ja nicht morgens aufgestanden sein und sich gedacht haben "so, heute erzähle ich mal allen, das mich Herr Cleanboy belästigt hat".
Ich will dir nichts unterstellen, aber so eine Aussage trifft jemand ja nicht einfach so, es muss also irgendwas vorgefallen sein, was Anlass war, solche Vorwürfe gegen dich zu erheben.
Berechtigungen
- Neue Themen erstellen: Nein
- Themen beantworten: Nein
- Anhänge hochladen: Nein
- Beiträge bearbeiten: Nein
|
|