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  1. Beiträge anzeigen #1 Zitieren
    Ritter Avatar von Crusherle
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    Crusherle ist offline

    Woher weiss man ob jemand geistig behindert ist?

    Huhu zusammen,

    woran erkann die aussenwelt eigentlich, ob jemand geistig behindert ist?
    Eigentlich könnten das doch z.B: Verbrecher auch tun um nicht zurechnungsfähig geschrieben zu werden.

  2. Beiträge anzeigen #2 Zitieren
    Halbgott Avatar von Progrinator
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    Progrinator ist offline
    Zitat Zitat von Crusherle Beitrag anzeigen
    Huhu zusammen,

    woran erkann die aussenwelt eigentlich, ob jemand geistig behindert ist?
    Eigentlich könnten das doch z.B: Verbrecher auch tun um nicht zurechnungsfähig geschrieben zu werden.
    Das Gericht kann experten zu Rate suchen, die das dann entsprechend Bewerten.

  3. Beiträge anzeigen #3 Zitieren
    banned Avatar von lelyou
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    lelyou ist offline
    Da gibt es einen einfachen test.
    Wie viele finger halte ich gerade hoch ?

  4. Beiträge anzeigen #4 Zitieren
    Halbgott Avatar von Progrinator
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    Progrinator ist offline
    Zitat Zitat von lelyou Beitrag anzeigen
    Da gibt es einen einfachen test.
    Wie viele finger halte ich gerade hoch ?
    ich weiß nicht ob das wirklich ein handfester beweis ist.

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  5. Beiträge anzeigen #5 Zitieren
    Alter Medizinmann Avatar von Tentarr
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    Tentarr ist offline
    Das wird einen Gutacher beauftragen, der diese Frage abschließend klärt. Vermutlich einen Facharzt für Psychiatrie oder einen Psychologe mit entsprechendem Schwerpunkt.

    Eine Begutachung findet unter meheren Gesichtspunkten wie Testpsychologie, Klinischer Eindruck, etc. statt.
    Eine geistige Behinderung nach zu imitieren ist eher unwahrschleich, da auch die Aktenlagen mit einbezogen wird, also schulische Ausbildung, generelle Entwicklung etc. Ebenfalls findet eine Neurologische Abklärung statt, da eine geistige Behinderung meist organische Ursachen wie z.B. einen Sauerstoffmangel bei der Geburt hat.

    Eine geistige Behinderung ist also eine blöde Idee. Eine "seelische" Behinderung, also eine chronische psychische Störung wäre sinnvoller ist aber bei einem aufmerksamen Gutachter ähnlich schwierig ohne fundiertes Fachwissen.

    Um dein Beispiel aufzugreifen. Bei einem Verbrecher spielt es erst eh keine Rolle, auch Menschen mit geistiger Behinderung sind je nach Grad Schuldfähig. Der Gutachter wird sich am Ende als eher mit der Einsichts- und Schuldfähigkeit wie bei allen Verbrechern beschäfitgen.
    Forumsuche ist blöd ? Dann benutz doch einfach die Threadinternesuche,einfach hier nachlesen:
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    Fragen zu Returning 2.0 oder alternativem Balacing?
    Fast alle Antworten gibt es entweder im Startpost oder als bereits gestellte Frage in diesem Thread

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  6. Beiträge anzeigen #6 Zitieren
    Halbgott Avatar von Progrinator
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    Progrinator ist offline
    außerdem willst du in eine Psychiatrie landen.

  7. Beiträge anzeigen #7 Zitieren
    Ritter Avatar von Haftamo
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    Haftamo ist offline
    Kommt wohl darauf an was man alles als behindert betrachtet.
    Körperliche Behinderungen kann man eher sehen als welche die ihren Ursprung im Kopf haben.

    Es gibt einige Leute die mit psychischen Störungen auf den ersten Blick normal wirken aber einen Betreuer haben oder durch jemanden bei ihren täglichen Aufgaben unterstützt werden.

    Eine Psychiatrie ist übrigens nicht schlimmes.

    Wen jemand der einen Betreuer hat kleinere Straftaten begeht (z.B. geringe Sachschäden) und man nachweisen kann dass diese Person (die einen Betreuer hat) dafür verantwortlich ist, dann wird da nicht viel passieren. Die Person kann einfach behaupten das sie einen Schub ihrer Krankheit hatte und deshalb nichts für die Schäden kann.
    Eleanor Roosevelt - "Große Geister diskutieren über Ideen. Durchschnittliche Geister diskutieren über Geschehnisse. Kleine Geister diskutieren über Menschen."
    George Orwell - "There are some ideas so absurd that only an intellectual could believe them; no ordinary man could be such a fool"

  8. Beiträge anzeigen #8 Zitieren
    Demigod Avatar von Raider
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    Raider ist offline
    An ihren debilen Beiträgen in Internetforen.

  9. Beiträge anzeigen #9 Zitieren
    Alter Medizinmann Avatar von Tentarr
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    Tentarr ist offline
    Zitat Zitat von Haftamo Beitrag anzeigen
    Kommt wohl darauf an was man alles als behindert betrachtet.
    Körperliche Behinderungen kann man eher sehen als welche die ihren Ursprung im Kopf haben.

    Es gibt einige Leute die mit psychischen Störungen auf den ersten Blick normal wirken aber einen Betreuer haben oder durch jemanden bei ihren täglichen Aufgaben unterstützt werden.

    Eine Psychiatrie ist übrigens nicht schlimmes.

    Wen jemand der einen Betreuer hat kleinere Straftaten begeht (z.B. geringe Sachschäden) und man nachweisen kann dass diese Person (die einen Betreuer hat) dafür verantwortlich ist, dann wird da nicht viel passieren. Die Person kann einfach behaupten das sie einen Schub ihrer Krankheit hatte und deshalb nichts für die Schäden kann.
    Das ist so nicht korrekt. Zunächst haben Menschen mit geistiger Behinderung oder auch "seelischer" so wird das jurisitsch genannt nicht immer einen gesetzlichen Betreuer, da diese einiges an Veraussetzungen hat, sofern der zu Betreuende nicht freiwillig einen Betreuer möchte und jemanden einsetzt.
    In erster Line ist dann auch erst Mal ein Betreuer mitverantwort, dafür ist er ja auch da.

    Auch die Darstellung mit der aktuen Symptomatik ist so nicht richtig. Ein Richter wird im Zweifesall immer einen Experten fragen, da er nicht einschätzen kann, in wie fern eine akute Symptomaik die Einsichts- und/oder Schuldfähigkeit beeinflusst. Natürlich besteht bei kleiner Delikten die Möglichkeit das auf diesen ganzen Prozess verzichtet wird, hängt jedoch an der Mengen von Vorstafen eventuell ab.
    Eine betroffene Person kann also mitnichten einfach sagen, dass sie Krank war und dann ist alles gut.

    Das mit der körperlichen Behinderung verstehe ich in diesem Kontext nicht, da es um geistige Behinderungen geht oder beziehst du dich auf Erkrankungen, die körperlich sichtbar sind z.B. Trisomie 21?

    Mit der Psychiatrie hast du Recht, wobei es stark darauf ankommt, in welchen Land auf dieser Welt man in eine Psychiatrie muss. Ggf muss man das z.B nicht. In Indien werden psychisch kranke Menschen teils an Menschen angesehen, die direkt mit Göttern sprechen können und sogar je nach Bundesland sogar verehrt.
    Forumsuche ist blöd ? Dann benutz doch einfach die Threadinternesuche,einfach hier nachlesen:
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    Fragen zu Returning 2.0 oder alternativem Balacing?
    Fast alle Antworten gibt es entweder im Startpost oder als bereits gestellte Frage in diesem Thread

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  10. Beiträge anzeigen #10 Zitieren
    Deus Avatar von Apubec
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    Apubec ist offline
    Woher weiß man ob jemand geistig behindert ist?

    Ist das nicht jeder der von dem Fach des anderen nichts versteht!
    Oder sogar derjenige der deine Ticks nicht teilt.
    Es gibt kein gut und böse, kein Richtig und kein Falsch, nur Entscheidungen und Konsequenzen.
    Geändert von Apubec (31.01.2021 um 20:29 Uhr)

  11. Beiträge anzeigen #11 Zitieren
    Ritter Avatar von Haftamo
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    Haftamo ist offline
    Zitat Zitat von Tentarr Beitrag anzeigen
    Das ist so nicht korrekt. Zunächst haben Menschen mit geistiger Behinderung oder auch "seelischer" so wird das jurisitsch genannt nicht immer einen gesetzlichen Betreuer, da diese einiges an Veraussetzungen hat, sofern der zu Betreuende nicht freiwillig einen Betreuer möchte und jemanden einsetzt.
    In erster Line ist dann auch erst Mal ein Betreuer mitverantwort, dafür ist er ja auch da.

    Auch die Darstellung mit der aktuen Symptomatik ist so nicht richtig. Ein Richter wird im Zweifesall immer einen Experten fragen, da er nicht einschätzen kann, in wie fern eine akute Symptomaik die Einsichts- und/oder Schuldfähigkeit beeinflusst. Natürlich besteht bei kleiner Delikten die Möglichkeit das auf diesen ganzen Prozess verzichtet wird, hängt jedoch an der Mengen von Vorstafen eventuell ab.
    Eine betroffene Person kann also mitnichten einfach sagen, dass sie Krank war und dann ist alles gut.

    Das mit der körperlichen Behinderung verstehe ich in diesem Kontext nicht, da es um geistige Behinderungen geht oder beziehst du dich auf Erkrankungen, die körperlich sichtbar sind z.B. Trisomie 21?

    Mit der Psychiatrie hast du Recht, wobei es stark darauf ankommt, in welchen Land auf dieser Welt man in eine Psychiatrie muss. Ggf muss man das z.B nicht. In Indien werden psychisch kranke Menschen teils an Menschen angesehen, die direkt mit Göttern sprechen können und sogar je nach Bundesland sogar verehrt.
    Verzeihung wenn ich mich da nicht eindeutig genug ausgedrückt habe. Ich meine nicht das jeder mit einer psychischen Behinderung einen Betreuer hat, gemeint sind nur diejenigen die Hilfe im Alltag durch einen Betreuer benötigen.

    Wenn jemand einen Betreuer hat, dann wird das wohl auch bedeuten das Experten bereits eine Einschätzung der Person durchgeführt haben und der wird dan dem Richter auch nur sagen das die Person dafür nichts kann. Personen mit einer psychischen Behinderung sind nicht nur ihre Behinderung, sie haben auch eine Persönlichkeit, Vorstellungen und Werte und wenn die Person eine Straftat begeht die ihrer Behinderung zugeordnet werden kann, dann kann sie dafür nur schwer belangt werden. Und so eine Person ist meiner Meinung nach mitunter in der Lage die eigene Behinderung vorzutäuschen und einem Laie zu täuschen.
    Oder auch bei einer Zwangsstörung, da können auch Schäden verursacht werden und da kann derjenige mit der Zwangsstörung auch wenig dagegen tun.

    Mit körperlichen Behinderung meine ich allgemein Personen die im Aussehen "stark" vom normalen abweichen und sich untypisch verhalten.

    Mit Psychiatrie meine ich eher die im deutschsprachigen Raum.Hierbei meine ich aber nur die aktuellen ab sagen wir mal 2010 weil früher waren die auch nicht so gut (wie übrigens auch andere Krankenhauseinrichtungen).
    Eleanor Roosevelt - "Große Geister diskutieren über Ideen. Durchschnittliche Geister diskutieren über Geschehnisse. Kleine Geister diskutieren über Menschen."
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  12. Beiträge anzeigen #12 Zitieren
    Alter Medizinmann Avatar von Tentarr
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    Tentarr ist offline
    Zitat Zitat von Haftamo Beitrag anzeigen
    Verzeihung wenn ich mich da nicht eindeutig genug ausgedrückt habe. Ich meine nicht das jeder mit einer psychischen Behinderung einen Betreuer hat, gemeint sind nur diejenigen die Hilfe im Alltag durch einen Betreuer benötigen.

    Wenn jemand einen Betreuer hat, dann wird das wohl auch bedeuten das Experten bereits eine Einschätzung der Person durchgeführt haben und der wird dan dem Richter auch nur sagen das die Person dafür nichts kann. Personen mit einer psychischen Behinderung sind nicht nur ihre Behinderung, sie haben auch eine Persönlichkeit, Vorstellungen und Werte und wenn die Person eine Straftat begeht die ihrer Behinderung zugeordnet werden kann, dann kann sie dafür nur schwer belangt werden. Und so eine Person ist meiner Meinung nach mitunter in der Lage die eigene Behinderung vorzutäuschen und einem Laie zu täuschen.
    Oder auch bei einer Zwangsstörung, da können auch Schäden verursacht werden und da kann derjenige mit der Zwangsstörung auch wenig dagegen tun.

    Mit körperlichen Behinderung meine ich allgemein Personen die im Aussehen "stark" vom normalen abweichen und sich untypisch verhalten.

    Mit Psychiatrie meine ich eher die im deutschsprachigen Raum.Hierbei meine ich aber nur die aktuellen ab sagen wir mal 2010 weil früher waren die auch nicht so gut (wie übrigens auch andere Krankenhauseinrichtungen).
    Danke für deine Folgepost so ist es besser verständlich.

    Ich widerspreche deinem zweiten Punkt. Ein fachliches Gutachten darüber, ob zum Tatzeitpunkt jemand Einsichts- und/oder Schuldfähig war oder nicht. Ist etwas völlig anderes wie ein Gutachten für einen Betreuungsantrag, da sie schon völlig unterschiedliche Zielsetzungen haben. Eventuell hat der forensische Gutachter, dass Betreeungsgutachten vorliegen aber wenn er sich nur darauf verlässt macht er seine Arbeit nicht richtig.
    Wenn die Person zum Zeitpunkt der Straftat akute Symptomatik z.B. eine akute Psychose hat, dann hast du natürlich Recht aber dann erfüllt die Person die entsprechenden Kriterien. Aber letztlich ist das oft bei Personen die klassische Mad or Bad Debatte, also war es die Krankheit oder die Person und dabei kann und sollte schon unterschieden werden, dass Personen mad sein kann aber zum Zeitpuntk der Tat eben Bad.

    Ich gebe dir Recht einen Laien wird man wohl täuschen können, je nach Störungsbild gibt es sogar schöne Studien wie Schauspieler auch erfahrene Diagnostiker täuschen.Richter sind letzlich immer Laien. Aber es ist zumindest in Deutschland ihr Recht auch laienhafte Entscheidungen zu treffen, wobei dies je nach Tat, vermutlich nicht gemacht wird.

    Zwänge sind ein spannendes Thema, jedoch kann bei jeder Störung ein Fall konstruiert werden bei dem es eine rechtfertigung in Form der Symptomatik hat. Aus Neugierde hast du an etwas bestimmtes gedacht bei der Zwangserkrankung? Häufig ist dort Scham ein großes Thema und die Zwänge werden möglichst versucht zu verbergen, da passen Straftaten nicht so gut.

    Beim Rest stimmte ich dir zu.
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  13. Beiträge anzeigen #13 Zitieren
    Ritter Avatar von Haftamo
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    Haftamo ist offline
    Zitat Zitat von Tentarr Beitrag anzeigen
    Danke für deine Folgepost so ist es besser verständlich.

    Ich widerspreche deinem zweiten Punkt. Ein fachliches Gutachten darüber, ob zum Tatzeitpunkt jemand Einsichts- und/oder Schuldfähig war oder nicht. Ist etwas völlig anderes wie ein Gutachten für einen Betreuungsantrag, da sie schon völlig unterschiedliche Zielsetzungen haben. Eventuell hat der forensische Gutachter, dass Betreeungsgutachten vorliegen aber wenn er sich nur darauf verlässt macht er seine Arbeit nicht richtig.
    Wenn die Person zum Zeitpunkt der Straftat akute Symptomatik z.B. eine akute Psychose hat, dann hast du natürlich Recht aber dann erfüllt die Person die entsprechenden Kriterien. Aber letztlich ist das oft bei Personen die klassische Mad or Bad Debatte, also war es die Krankheit oder die Person und dabei kann und sollte schon unterschieden werden, dass Personen mad sein kann aber zum Zeitpuntk der Tat eben Bad.

    Ich gebe dir Recht einen Laien wird man wohl täuschen können, je nach Störungsbild gibt es sogar schöne Studien wie Schauspieler auch erfahrene Diagnostiker täuschen.Richter sind letzlich immer Laien. Aber es ist zumindest in Deutschland ihr Recht auch laienhafte Entscheidungen zu treffen, wobei dies je nach Tat, vermutlich nicht gemacht wird.

    Zwänge sind ein spannendes Thema, jedoch kann bei jeder Störung ein Fall konstruiert werden bei dem es eine rechtfertigung in Form der Symptomatik hat. Aus Neugierde hast du an etwas bestimmtes gedacht bei der Zwangserkrankung? Häufig ist dort Scham ein großes Thema und die Zwänge werden möglichst versucht zu verbergen, da passen Straftaten nicht so gut.

    Beim Rest stimmte ich dir zu.
    Ein Gutachten für einen Betreuungsantrag wird von Leuten die vom Fach sind erstellt bzw. empfohlen und wenn ich hier schreibe, meine ich damit Personen die bereits Kontakt mit der Psychiatrie, mit Psychiatern, Psychotherapeuten und der gleichen haben. Also Leuten wo man schon weiß was die so habne und wie die so ticken. Und ein fachliches Gutachten wird auch kaum von Grund auf neu erstellt wenn jemand bereits seit Jahren Diagnosen hat, weil dann greift man auf vorhandene Unterlagen zu oder lässt von Psychiatern oder Ärzten ein Gutachten erstellen um einzuschätzen wie die Person so ist.

    Wichtig ist hier aber auch das bspw. Psychosen nur eine Möglichkeit für eine Stafttat sind weil es daneben noch andere Symptomatiken gibt die zu Schäden an Personen oder Objekten führen können. Und für Laien sind Situationen wo sie selbst Zeuge oder Geschädigter sind, selbst eine Extremsituation und daher muss das von ihnen wahrgenommene nicht unbedingt der Realität entsprechen weil sie könnten selbst Dinge falsch beobachtet oder falsch interpretiert haben.

    Ich hab hier mal ein Beispiel: Scheibenwischer abgebrochen
    Man findet dazu aber noch einiges mehr wenn man die Suchmaschine befragt.
    Was die Person für eine Störung hat weiß ich nicht aber meiner Meinung nach werden da Fahrzeuge gezielt beschädigt aber man kann halt nichts machen da die Person bei Sachbeschädigung nicht schuldfähig ist.

    Ich weiß auch nicht wie die Versicherung so etwas handhabt, also ob die Versicherung zahlt oder die Geschädigten selbst für die entstandenen Kosten aufkommen müssen.
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  14. Beiträge anzeigen #14 Zitieren
    Alter Medizinmann Avatar von Tentarr
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    Tentarr ist offline
    Zitat Zitat von Haftamo Beitrag anzeigen
    Ein Gutachten für einen Betreuungsantrag wird von Leuten die vom Fach sind erstellt bzw. empfohlen und wenn ich hier schreibe, meine ich damit Personen die bereits Kontakt mit der Psychiatrie, mit Psychiatern, Psychotherapeuten und der gleichen haben. Also Leuten wo man schon weiß was die so habne und wie die so ticken. Und ein fachliches Gutachten wird auch kaum von Grund auf neu erstellt wenn jemand bereits seit Jahren Diagnosen hat, weil dann greift man auf vorhandene Unterlagen zu oder lässt von Psychiatern oder Ärzten ein Gutachten erstellen um einzuschätzen wie die Person so ist.

    Wichtig ist hier aber auch das bspw. Psychosen nur eine Möglichkeit für eine Stafttat sind weil es daneben noch andere Symptomatiken gibt die zu Schäden an Personen oder Objekten führen können. Und für Laien sind Situationen wo sie selbst Zeuge oder Geschädigter sind, selbst eine Extremsituation und daher muss das von ihnen wahrgenommene nicht unbedingt der Realität entsprechen weil sie könnten selbst Dinge falsch beobachtet oder falsch interpretiert haben.

    Ich hab hier mal ein Beispiel: Scheibenwischer abgebrochen
    Man findet dazu aber noch einiges mehr wenn man die Suchmaschine befragt.
    Was die Person für eine Störung hat weiß ich nicht aber meiner Meinung nach werden da Fahrzeuge gezielt beschädigt aber man kann halt nichts machen da die Person bei Sachbeschädigung nicht schuldfähig ist.

    Ich weiß auch nicht wie die Versicherung so etwas handhabt, also ob die Versicherung zahlt oder die Geschädigten selbst für die entstandenen Kosten aufkommen müssen.
    Mir ist klar wie du das gemeint hast, dennoch hat sich es bei einer Straftat, wenn vom Gericht dann ein Gutachten deswegen beauftrag wird, der Gutachter sich zu leicht gemacht bzw. gegen geltendes deutsches Recht verstoßen wenn er sich nur auf ein Betreuungsgutachten beruft.
    Als Beispiel noch wegen den neuen Gutachten. Ein Menschen der auf Grund einer Krankheit im forensischen Maßregelvollzug ist, muss jedes Jahr begutachtet werden, ob die Behandlung noch adäquat ist. Du siehst da wird sich nicht auf ein Gutachten immer versteift.
    Wahrscheinlicher wäre es, wenn es um die Frage geht, ob der Pat. noch eine Betreuung benötigt, dann müsste man sowieso das alte Gutachten miteinbeziehen.

    Den zweiten Punkt hast du gut beschrieben.

    Woher weißt du das sie nicht schuldfähig ist? Der Artikel beschreibt das alles viel zu kurz. Letztlich wurde nur gesagt die Frau war nicht kooperationsfähig und wurde dann schnell eingewiesen, dass geht in Deutschland schnell.

    Ein Beispiel: Ein Nachbar eines Freundes hat einen Straßenflohmarkt gemacht und dabei eine kleine Kiste verkauft. Nachdem Flohmarkt bemerkte er, dass in der Kiste sein Logbuch von seiner Zeit auf der Seefahrt war. Er bat den Käufer ihm das Buch zurückzugeben, dieser weigerte sich. Die Person brach daraufhin bei dem Käufer ein und widersetze sich bei der Verhaftung, der einweisende Arzt war sich ganz sicher, dass die Person eine paranoide Schizophrenie habe.
    Dabei hatte der Käufer vermutlich einen Fehler gemacht und der andere hat einfach nur eine Straftat. Ist so in Deutschland passiert.

    Eine Haftplicht würde zählen wenn der Mensch denn eine hat.
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    Haftamo ist offline
    Zitat Zitat von Tentarr Beitrag anzeigen
    Mir ist klar wie du das gemeint hast, dennoch hat sich es bei einer Straftat, wenn vom Gericht dann ein Gutachten deswegen beauftrag wird, der Gutachter sich zu leicht gemacht bzw. gegen geltendes deutsches Recht verstoßen wenn er sich nur auf ein Betreuungsgutachten beruft.
    Als Beispiel noch wegen den neuen Gutachten. Ein Menschen der auf Grund einer Krankheit im forensischen Maßregelvollzug ist, muss jedes Jahr begutachtet werden, ob die Behandlung noch adäquat ist. Du siehst da wird sich nicht auf ein Gutachten immer versteift.
    Wahrscheinlicher wäre es, wenn es um die Frage geht, ob der Pat. noch eine Betreuung benötigt, dann müsste man sowieso das alte Gutachten miteinbeziehen.

    Den zweiten Punkt hast du gut beschrieben.

    Woher weißt du das sie nicht schuldfähig ist? Der Artikel beschreibt das alles viel zu kurz. Letztlich wurde nur gesagt die Frau war nicht kooperationsfähig und wurde dann schnell eingewiesen, dass geht in Deutschland schnell.

    Ein Beispiel: Ein Nachbar eines Freundes hat einen Straßenflohmarkt gemacht und dabei eine kleine Kiste verkauft. Nachdem Flohmarkt bemerkte er, dass in der Kiste sein Logbuch von seiner Zeit auf der Seefahrt war. Er bat den Käufer ihm das Buch zurückzugeben, dieser weigerte sich. Die Person brach daraufhin bei dem Käufer ein und widersetze sich bei der Verhaftung, der einweisende Arzt war sich ganz sicher, dass die Person eine paranoide Schizophrenie habe.
    Dabei hatte der Käufer vermutlich einen Fehler gemacht und der andere hat einfach nur eine Straftat. Ist so in Deutschland passiert.

    Eine Haftplicht würde zählen wenn der Mensch denn eine hat.
    Dein Beispiel mit dem forensischen Maßregelvollzug verstehe ich nicht. Hier ging es soweit ich weiß um Menschen die eine geistige Behinderung haben und eine Straftat begehen. Wenn jemand im forensischen Maßregelvollzug sitzt bedeutet das ja das jemand eine Straftat begannen hat und wegen seiner Krankheit nicht in den normalen Maßregelvollzug kann. Die begutachtung erfolgt ja da auch deswegen um einschätzen zu können ob die Person auch wieder entlassen werden kann, weil theoretisch kann man eine Person im forensischen Maßregelvollzug für immer wegsperren, was halt krasser ist als der normale Maßregelvollzug.

    Bei der Betreuung und ob jemand noch eine Betreuung benötigt kommt es auch immer darauf an ob es Verbesserungen bei der Person hinsichtlich der Beschwerden gibt, welcher deren sie in Betreuung ist und ohne erfolgen in einer Therapie (man kann jemanden auch nicht so einfach gegen den eigenen Willen zu einer Therapie zwingen) oder einer Verbesserung der Lebensumstände, wird sich da kaum ein Grund finden lassen um eine Betreuung zu beenden.

    Mein Beispiel mit der Frau die Scheibenwischer abbricht wollte ich nicht so sehr vertiefen. Ja, ich habe nur einen Artikel verlinkt aber mit google findet man da noch einiges zu der Dame und wenn jemand eingewiesen wird, bedeutet das nicht automatisch das jemand auch länger in der Psychiatrie bleibt und behandelt wird. Mit richterlichen Beschluss kann man zwangseingewiesen werden aber was sollen die Ärzte dann machen? Wenn bei einer Person weder Eigen- noch Fremdgefährdung vorliegt und die Ärzte die Person schon kennen (also wenn sie bereits eine Akte hat), dann werden sie die Person auch nicht unnötig lange behandeln. Und nicht zu vergessen, die Patientenverfügung, die alles noch komplizierter machen kann.
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    Hero Avatar von lali
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    lali ist offline
    Das ist vollkommen fließend. Jeder von uns ist in irgendeiner Form behindert, manche mehr, manche weniger und manche leiden mehr oder weniger darunter, worin sie behindert sind und fühlen sich damit mehr oder weniger eingeschränkt. Man wählt halt nur relativ willkürlich irgendwelche Kriterien anhand derer man dann so eine Einstufung vornimmt.

  17. Beiträge anzeigen #17 Zitieren
    Alter Medizinmann Avatar von Tentarr
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    Tentarr ist offline
    Zitat Zitat von Haftamo Beitrag anzeigen
    Dein Beispiel mit dem forensischen Maßregelvollzug verstehe ich nicht. Hier ging es soweit ich weiß um Menschen die eine geistige Behinderung haben und eine Straftat begehen. Wenn jemand im forensischen Maßregelvollzug sitzt bedeutet das ja das jemand eine Straftat begannen hat und wegen seiner Krankheit nicht in den normalen Maßregelvollzug kann. Die begutachtung erfolgt ja da auch deswegen um einschätzen zu können ob die Person auch wieder entlassen werden kann, weil theoretisch kann man eine Person im forensischen Maßregelvollzug für immer wegsperren, was halt krasser ist als der normale Maßregelvollzug.

    Bei der Betreuung und ob jemand noch eine Betreuung benötigt kommt es auch immer darauf an ob es Verbesserungen bei der Person hinsichtlich der Beschwerden gibt, welcher deren sie in Betreuung ist und ohne erfolgen in einer Therapie (man kann jemanden auch nicht so einfach gegen den eigenen Willen zu einer Therapie zwingen) oder einer Verbesserung der Lebensumstände, wird sich da kaum ein Grund finden lassen um eine Betreuung zu beenden.

    Mein Beispiel mit der Frau die Scheibenwischer abbricht wollte ich nicht so sehr vertiefen. Ja, ich habe nur einen Artikel verlinkt aber mit google findet man da noch einiges zu der Dame und wenn jemand eingewiesen wird, bedeutet das nicht automatisch das jemand auch länger in der Psychiatrie bleibt und behandelt wird. Mit richterlichen Beschluss kann man zwangseingewiesen werden aber was sollen die Ärzte dann machen? Wenn bei einer Person weder Eigen- noch Fremdgefährdung vorliegt und die Ärzte die Person schon kennen (also wenn sie bereits eine Akte hat), dann werden sie die Person auch nicht unnötig lange behandeln. Und nicht zu vergessen, die Patientenverfügung, die alles noch komplizierter machen kann.
    Es gibt ja auch Menschen mit geistiger Behinderung im forensichen Maßregelvollzug. In Bad Schussenried oder war es Weisenau? Irgendwo in der Gegend.
    Mein Beispiel sollte nur zeigen wie das mit dem Gutachten laufen sollte und wie es auch vor einer Inhaftnahme laufen sollte.

    Das mit dem immer wegsperren hast du Recht, im Grunde ist das in Deutschland eine versteckte Sicherheitsverwahrung.

    Bei der Betreuung hast du Recht

    Das andere erklärst du auch völlig richtig.

    Zitat Zitat von lali Beitrag anzeigen
    Das ist vollkommen fließend. Jeder von uns ist in irgendeiner Form behindert, manche mehr, manche weniger und manche leiden mehr oder weniger darunter, worin sie behindert sind und fühlen sich damit mehr oder weniger eingeschränkt. Man wählt halt nur relativ willkürlich irgendwelche Kriterien anhand derer man dann so eine Einstufung vornimmt.
    Da hast du Recht bzw. du kannst es sogar noch schärfer ausdrücken. Im Grunde gibt es die Klassifikation nachdem ICD-10 in der Realität nicht, da der Mensch ja diese Beschreibungen erfunden hat und sie genau genommen nur versuchen die Realität abzubilden.
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    Fragen zu Returning 2.0 oder alternativem Balacing?
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