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Rechtliches bei Historischen Bildern und Persönlichkeiten

  1. #1 Zitieren
    Veteran
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    Habe jetzt dieses Forum gewählt wegen "Video", weiß ansonsten nicht, wohin "Rechtliches" sollte.

    Meine Frage:
    Wie sieht das Urheberrecht oder Markenrecht oder Ähnliches aus, wenn man historische Bilder oder Persönlichkeiten benutzen will?

    Angenommen ich schreibe ein Buch über Leonardo Da Vinci und habe jetzt bei Wikipedia die Liste seiner Gemälde angeschaut und will z.b. ein Selbst-Portrait, das er von sich selbst gemalt hat und/oder bspw. die Mona Lisa als Buchcover verwenden - ist das grundsätzlich erlaubt, weil er eine historische Person ist und seine Urheberschaft hunderte Jahre her ist, oder könnte es sein, dass irgendjemand die Rechte daran hat und einen verklagt?

    Ist ein fiktives Beispiel, aber ihr versteht, worauf die Frage abzielt.
    Wenn ihr leicht andere, aber ähnliche Fälle kennt (jemand hat Goethe abgebildet und wurde verklagt o.Ä.), gerne nennen.

    Kennt sich jemand aus oder weiß, wo man sowas rechtssicher abklärt?
    Und selbst, wenn man sogar einen Anwalt konsultieren würde, wie findet man einen Anwalt, der sich genau mit dieser Materie auskennt und bei dem man sicher weiß, dass das, was er einem sagt, ganz sicher korrekt ist?
    (klar, man kann einfach googlen "Anwalt für Markenrecht" oder so, aber wie weiß man, ob derjenige ein Stümper ist und am Ende fällt man doch auf die Schnauze?
    Gothicforum ist offline

  2. #2 Zitieren
    Wannen-Nikolausi  Avatar von Juli Karen
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    Bei Gemälden ist es m.W. so, dass sie 70 Jahre nach dem Tod des Erschaffers gemeinfrei werden, man sie also als Motive - bspw. für sein Buchcover - nutzen kann.

    PS: Sofern sich hier in den nächsten ein, zwei Tagen nichts weiter tut, verschiebe ich den Thread auch gerne in ein Forum deiner Wahl.
    Dank & Gruß, JK
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    Aber beim Universum bin ich mir noch nicht sicher!" (A. Einstein)
    Juli Karen ist offline Geändert von Juli Karen (16.01.2021 um 17:12 Uhr) Grund: erg.

  3. #3 Zitieren
    Legende Avatar von Ajanna
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    Es gibt Bilder von der Sixtinischen Kapelle, da ist ein Urheberrecht drauf. Was, soweit ich weiß, damit zusammenhängt, dass sie sehr aufwändig gescannt wurden und der Scan zum Teil als eigenes Bild gewertet wird.
    Ajanna ist offline

  4. #4 Zitieren
    Wannen-Nikolausi  Avatar von Juli Karen
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    Die Scann-Bilder selbst mögen ggf. urheberrechtlich geschützt sein, aber dadurch werden anderweitig produzierte Abbilder m.E. nicht wieder unfrei
    Dank & Gruß, JK
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    Juli Karen ist offline

  5. #5 Zitieren

    Metasyntaktische Variable
    Avatar von foobar
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    Wie üblich bei den schwarzberobten Pfeffersäcken ist die Kacke reichlich kompliziert. Wie bereits aus der Diskussion erkenntlich: Wenn du selbst in die sixtinische Kapelle fährst und Fotos davon machst, ist das vermutlich ok, da das Urheberrecht ausgelaufen ist. Besorgst du dir dagegen ein Foto, das jemand anderes von der Kapellendecke gemacht hat, aus dem Internet, dann hast du auch dessen Urheberrechte zu beachten.

    Es gibt hier ein Zitatrecht, das aber recht eng gefasst ist. Beispielsweise muss das Zitat eine Belegfunktion haben, um deine eigenen Gedanken und Ideen zu untermauern. Einfach nur ein Foto der Mona Lisa benutzen, weil du findest, dass das halt an der Stelle cool aussieht, wäre nicht ok. Ferner muss man die Quelle angeben, darf das Original nicht verändern (außer bspw. um Dinge hervorzuheben und das muss dann auch angegeben werden) und darf auch nur den notwendigen Teil zitieren (bei einer Filmkritik z.B. nur ein paar ausgewählte Szenen, aber nicht den ganzen Film von Anfang bis Ende).

    Ebenfalls ein Fallstrick ist die Unterscheidung zwischen dem Foto selbst und dem, was es zeigt. Nehmen wir an, Juli macht im Urlaub ein Foto der Mona Lisa. Dann darfst du sein Foto benutzen (zitieren), um sein Foto zu kritisieren. Du kannst es zeigen und sagen: „Seht, hier hat er eine völlig falsche Belichtung gewählt, die dunklen Farben saufen ab. Und der Winkel ist schlecht. Und seine Kamera war auch billiger Mist, weil man chromatische Aberrationen sieht.
    Du kannst es aber nicht benutzen, um die Mona Lisa selbst zu besprechen. „Hier sieht man DaVincis typischen Stil im Spiel der Farben und bla bla bla…”, wäre nicht in Ordnung. Ein Zitat muss immer notwendig sein und das heißt in diesem Kontext eben auch, dass es unbedingt dieses Foto sein musste. Willst du dieses konkrete Foto kritisieren, ja, dann muss es auch dieses Foto sein. Willst du den abgebildeten Gegenstand besprechen, dann hätte es nicht ausgerechnet Julis Foto sein müssen. Es hätte auch irgendein anderes Foto der Mona Lisa getan. Da bleibt dir also nichts übrig, als selbst nach Frankreich zu fahren und ein eigenes Foto zu machen, die Lizenzgebühren für ein Foto zu zahlen oder dir ein freies Werk rauszusuchen (z.B. ein Foto unter einer passenden CC-Lizenz).

    Bei Fotos von Personen kommt dann noch dazu, dass die auch ein Persönlichkeitsrecht haben. Bei berühmten Leuten tritt das allerdings häufig zurück. Wenn du ein Foto von Angela Merkel am Rednerpult auf dem Parteitag machst und veröffentlichst, dann ist das vermutlich in Ordnung. Sie ist eine Person der Zeitgeschichte und das Foto zeigt sie in der Wahrnehmung ihres öffentlichen Amtes. Sie hat sich selbst und freiwillig entschieden, ins Rampenlicht zu treten und dann muss sie damit leben. Auch wenn ihr dein Foto vielleicht nicht schmeichelhaft genug ist. Je „unberühmter” eine Person ist und je mehr das Foto in deren privaten Lebensraum eindringt, desto weniger tragfähig wird das Argument. Heimlich eine x-beliebige Privatperson mit heruntergelassener Hose auf dem Klo zu knipsen, ist dann vermutlich sogar strafbar. Beachte bei nicht selbst angefertigten Fotos aber auch hier den Unterschied zwischen Bild und dem, was es zeigt.

    Und das war bestimmt noch nicht alles.

    Am Ende hängt es halt davon ab, was konkret du machen willst. Möchtest du z.B. ein Videospiel machen, in dem dein Protagonist Bill-und-Ted-mäßig auf Zeitreise geht und berühmten Personen der Zeitgeschichte begegnet und du erstellst alle Assets selbst und der Pixelhaufen heißt halt nur Marie Curie oder Julius Cäsar, dann ist das vermutlich ok. Benutzt du hingegen die Fotos anderer Leute, um daraus Texturen für das 3D-Modell von Helmut Kohl beim Mauerfall zu basteln, dann kann das rechtlich in die Hose gehen. Eine pauschale Antwort wird man dir nicht geben können. Es kommt immer darauf an, was genau du am Ende vorhast. Da muss man wirklich jede geplante Nutzung als Einzelfall analysieren.

    IANAL, übrigens.


    EDIT: Oh, und was deine Frage nach der Anwaltssuche angeht: Du kannst auf jeden Fall schon mal nach Leuten suchen, die tatsächlich „Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht” (nicht mit Markenrecht velwechsern!) sind. Das ist nämlich ein spezieller Titel, den man sich nicht einfach so selbst verleihen darf, sondern für den man bei der Anwaltskammer Nachweise erbringen und Prüfungen absolvieren muss. Da hast du also zumindest schon mal einen gewissen Mindeststandard. Ansonsten helfen Anwaltsbewertungsportale. Ein Warnhinweis sind Anwälte, die alles machen. Wenn ein einziger Anwalt Versicherungsrecht, Urheberrecht, Familienrecht und Strafrecht praktiziert und vielleicht nebenher noch orthopädische Stützstrümpfe verkauft, dann darf man sich halt die Frage stellen, wie er bei so vielen Baustellen auf jeder einzelnen wirklich am Ball bleiben kann, was die Tiefe des Wissens und auch ständige Fortbildung und so angeht.

    Allerdings wird dir kein Anwalt der Welt eine Garantie geben können. Der alte Spruch ist: Frage 10 Anwälte und du kriegst 20 Antworten. Selbst, wenn die 10 besten Spezialisten der Welt A sagen, kann der Richter, vor dem es am Ende landet, immer noch B entscheiden.
    foobar ist offline Geändert von foobar (16.01.2021 um 15:39 Uhr) Grund: Nachtrag

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