
Zitat von
foobar
Sicherheitshalber der Hinweis, dass die meisten Fernseher, als ich zuletzt nachgeguckt habe, die Aufzeichnungen auf dem USB-Datenträger verschlüsselten. Sie funktionieren also nur an diesem Gerät. Brauchst du die Funktion nur zu Timeshift-Zwecken (später gucken weil gerade unterwegs) kann dir das egal sein. Ansehen auf einem anderen Gerät (sei es, weil du in 5 Jahren einen neuen Fernseher hast oder weil du auf dem Zweit-TV im Schlafzimmer gucken willst) wird dann aber evtl. nicht funktionieren.
Ferner meine ich gelesen zu haben, dass bei DVB-T2 das Aufzeichnen der privaten Fernsehsender von diesen grundsätzlich verboten ist. Die setzen halt ein spezielles Flag im Datenstrom und der Fernseher hält sich daran. Die wollen halt nicht, dass die Leute dann die Werbung überspringen können. An anderen Stellen wird behauptet, dass die Aufnahme der Privaten zwar möglich sei, aber erst freigeschaltet werden müsse. Wozu man eine Hotline anrufen und die Seriennummer des Receivers durchgeben müsse. Was nun gilt, weiß ich auch nicht. Habe mich aus dem ganzen Mist vor Jahren ausgeklinkt. Ich könnte mir aber gut vorstellen, dass das mit der Freischaltung passt. Damit die halt überwachen können, dass Empfänger, die Kopierschutz umgehen können, auch bloß nicht freigeschaltet werden oder so.