Nach einem Beschluss von 2007 wollen die JuLis §173 StGB abschaffen.
Spoiler:(zum lesen bitte Text markieren)§ 173 Beischlaf zwischen Verwandten
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren
Die Debatte wurde jetzt von einem Mitglied noch einmal angefacht. Statt sich zu distanzieren stellen sie sich hinter die Forderung. Eigentlich wäre mir die Diskussion relativ egal, aber ein Punkt hat mich dann doch nachdenklich gemacht
Wie seht ihr das, ist an der Logik was dran? Was haltet ihr allgemein von dem Thema?An alle, die glauben, wir würden zurückrudern oder uns schämen, weil wir den Paragraph 173StGb (Beischlaf mit Verwandten) abschaffen wollen: Das ist unsere Position und wir finden Sie richtig. Warum? Ein Thread. 1/12
Warum sollte Inzest mit einer Freiheits- oder Geldstrafe bestraft werden, wo es doch bei diesem "Verbrechen" keine Opfer gibt. 2/12
Wenn zwei einwilligungsfähige Personen sich entschließen, Sex zu haben, dann kann man das verwerflich oder eklig finden, letztlich geht es Staat und Gesellschaft aber nichts an. 3/12
Inzest führt nicht zwingend zu Inzucht. Nicht jeder Geschlechtsverkehr führt zur Empfängnis, diese kann verhindert werden oder sogar unmöglich sein, wenn ein Partner unfruchtbar ist. § 173 StGB ist in sich selbst widersprüchlich. 4/12
Er bestraft nur den Geschlechtsverkehr, aber nicht das Kinderkriegen an sich oder künstliche Befruchtung. Die Vorschrift verfolgt keinen rationalen Zweck, sondern ist ein Relikt aus einem Moralstrafrecht. 5/12
Wer Inzucht mit dem Argument eines erhöhten Risikos für Behinderungen verbieten will, betreibt menschenverachtende Eugenik und müsste konsequenterweise auch allen Menschen mit vererbbaren Nachteilen die Fortpflanzung verweigern. 6/12
Wen schützen wir durch die Strafbarkeit von aus Inzest resultierender Inzucht? Das Kind, das aufgrund dieser Regelung ja nicht gesund, sondern gar nicht auf die Welt kommt? Oder das Kind, dessen Mutter und Vater nach der Geburt ins Gefängnis müssen? 7/12
Am Ende wird durch die Strafbarkeit für niemanden etwas besser. 8/12
Auch der Ethikrat ist schon 2014 zu der Empfehlung gekommen, den 173StGb abzuschaffen. (ethikrat.org/mitteilungen/2… ) In Frankreich steht Inzest nicht mehr unter Strafe. 9/12
Und ganz ehrlich: Was hält Euch davon ab, mit Euren Geschwistern ins Bett zu gehen? Paragraph 173 StGb oder euer moralisches Empfinden? Die Strafbarkeit von Inzest macht keinen Schaden wieder gut, schützt kein Opfer und wird Inzest nicht verhindern. 10/12
Der Inzest-Paragraph ist ein Abbild religiöser Moralvorstellungen und gesellschaftlichen Ekels. Beides ist kein Argument für eine Strafbarkeit. 11/12
Und abschließend: Nein, wir finden diese Forderung nicht deshalb richtig, weil wir mit unseren Geschwistern oder Eltern ins Bett wollen und nein, sie ist auch nicht unser wichtigstes Anliegen. Aber wir finden die Forderung richtig und vertreten sie selbstbewusst. 12/12
Quelle