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  1. Beiträge anzeigen #1 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Saiyajin
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    Saiyajin ist offline

    Kryptowährung (Bitcoin) Steuern auf Gewinn? LONG-Transaktionen

    Servus Leute,

    laut Google soll ja der Verkauf von Bitcoin und der daraus resultierende Gewinn ab 1 Jahr Steuerfrei sein. Wenn man also 1 Jahr lang keine Kryptowährung mehr gekauft oder gehandelt hat und diese nur im Wallet "geruht" haben (auch LONG-Transaktion genannt) sind diese Steuerfrei.

    Frage ist, stimmt das wirklich oder haben die Finanzämter noch nicht das Know-How über Bitcoins und berechnen das später in der Steuererklärung doch als "Private Veräußerungsgeschäfte" den das Gefühl habe ich...

    Zweiten Frage. Wenn ich als Student, der lediglich Aufstiegs-BAFÖG bezieht (was eh' Steuerfrei ist) nun ein Gewinn über 600€ hat, weil er Coins verkauft hat, muss er diese dann trotzdem in der Steuererklärung mit angeben? Ich beziehe ja keine Lohnsteuer etc... Laut meinen Internetrecherchen würde das Finanzamt 25% von dem Gewinn veranschlagen, was bei einem hohen Gewinn natürlich sehr viel ausmacht...

    Daher die Frage: Wer kennt sich damit aus und kann mir hier weiterhelfen und ggf. Tipps geben?

    Vielen Dank auf jeden Fall schon mal dafür!


    Beste Grüße,
    Saya

  2. Beiträge anzeigen #2 Zitieren
    Halbgott Avatar von Progrinator
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    Progrinator ist offline
    soweit ich das weiß, gilt die steuerfrei nur für aktien die vor 2008 gekauft worden sind. ansonsten sind aktien bis 809 euro im jahr steuerfrei.

    Ich kann mir vorstellen, dass dies auch auf ähnliche Thematiken anwendbar sind.

  3. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #3 Zitieren

    Piranha-Bytes
    Avatar von Michael Rüve
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    Michael Rüve ist offline
    Zitat Zitat von Saiyajin Beitrag anzeigen
    Daher die Frage: Wer kennt sich damit aus und kann mir hier weiterhelfen und ggf. Tipps geben?
    https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/799991/

    Wenn Dein zu versteuerndes Einkommen unter 9400 Euro liegt kannst Du dir die Lektüre aber auch sparen.
    Die sind nämlich allemal steuerfrei.

  4. Beiträge anzeigen #4 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Saiyajin
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    Saiyajin ist offline
    Servus Leute

    Danke für die rasche Antwort.

    Da ich nur Aufstiegs-BAFÖG beziehe und das vollständig Steuerfrei ist, habe ich ja auch kein wirkliche Einkommen und somit würde mein Einkommen bei 0€ liegen oder?
    Ich geh nebenbei nicht Arbeiten, aber durch das BAFÖG erhalte ich halt mehr als 10.000€ pro Jahr.

    D.h. ich könnte jetzt ohne davor Angst zu haben meine Kryptowährung verkaufen?

    @Progrinator also wenn Du "Steuern Kryptowährung Gewinn" bei Googel eingibst, kommt direkt beim ersten Suchergebniss die Antwort, das man ab 600€ Gewinn Steuern zahlen muss. Frage ist halt jetzt, ob das auch für Studenten gilt bzw. Leute die kein Einkomen haben.



    Hier nochmal ein Auszug was die Steuern für Meister-(Aufstiegs)-Bafög betrifft:
    Erhalten Sie als Student oder im Rahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Meisterkurs) BaföG, müssen Sie die erhaltenen BaföG-Zahlungen nicht als steuerpflichtige Einnahme in Ihrer Steuererklärung erfassen. Denn beim BaföG (= Bundesausbildungs-Förderungsgesetz) handelt es sich um steuerfreie Zahlungen.
    Geändert von Saiyajin (12.11.2020 um 14:01 Uhr)

  5. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #5 Zitieren

    Piranha-Bytes
    Avatar von Michael Rüve
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    Michael Rüve ist offline
    Solange dein "zu versteuerndes Einkommen" unter ~9.400 p.a. ("Grundfreibetrag") liegt zahlst Du 0 Euro Einkommensteuer.

    Dieses Bafög ist anscheinend steuerfrei (und auch ohne Progressionsvorbehalt), es zählt dann nicht dazu.
    Du kannst also - sofern Du sonst keine Einnahmen hast - bis zu 9400 Euro Gewinn aus der Transaktion machen.
    Erklären musst Du trotzdem, aber auf dem Bescheid wird dann am Ende "zu zahlende Einkommensteuer: 0" stehen.

    Es mag sich lohnen mit Deinem FA Kontakt aufzunehmen. Evtl. möchten sie von Dir gar keine Erklärung haben, das spart Dir eine Menge und ihnen ein wenig Aufwand.

  6. Beiträge anzeigen #6 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Saiyajin
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    Saiyajin ist offline
    Zitat Zitat von Michael Rüve Beitrag anzeigen
    Solange dein "zu versteuerndes Einkommen" unter ~9.400 p.a. ("Grundfreibetrag") liegt zahlst Du 0 Euro Einkommensteuer.

    Dieses Bafög ist anscheinend steuerfrei (und auch ohne Progressionsvorbehalt), es zählt dann nicht dazu.
    Du kannst also - sofern Du sonst keine Einnahmen hast - bis zu 9400 Euro Gewinn aus der Transaktion machen.
    Erklären musst Du trotzdem, aber auf dem Bescheid wird dann am Ende "zu zahlende Einkommensteuer: 0" stehen.

    Es mag sich lohnen mit Deinem FA Kontakt aufzunehmen. Evtl. möchten sie von Dir gar keine Erklärung haben, das spart Dir eine Menge und ihnen ein wenig Aufwand.
    Vielen Dank Michael nochmal für die ausführliche Antwort!!!

    Ich denke es wäre wirklich das beste dem FA direkt anzurufen und Fragen ob ich das überhaupt da reinschreiben muss

    Danke nochmal!

  7. Beiträge anzeigen #7 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Feuerstern
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    Feuerstern ist offline
    Ich bin kein Steuerberater, kann dir also nur meine Eigenen Erfahrungen zu dem Thema mitteilen. Gewinne die du mit dem Kauf und Verkauf von Bitcoins machst gelten nach meinem Wissen als private Veräußerungsgeschäfte. Deshalb gilt hier auch die Freigrenze von 600€. Kommst du darüber, musst du denn Gewinn voll mit deinem normalen Einkommensteuersatz versteuern. Das heißt dann aber auch das du gar keine Steuern zahlst, falls du mit dem Gewinnen und deinem restlichen Einkommen unter der Einkommensteuergrenze liegst. Wenn du die Bitcoins mindenstens ein Jahr lange gehalten hast (das heißt nicht in andere Coins umgetauscht, zwischendurch verkauft und wieder gekauft hast etc) sind diese nach einem Jahr komplett steuerfrei. Innerhalb des Jahres darfst du aber trotzdem weiter Bitcoins kaufen. Beispiel:
    Am 31.01.2020 kaufst du 0,2 Bitcoin
    Am 16.02.2020 kaufst du weitere 0,1 Bitcoin
    Dann kannst du nach dem 31.01.2021 0,2 deiner Bitcoins steuerfrei verkaufen. Nach dem 16.02.2021 dann deine restlichen 0,1 Bitcoin.

    Vorsichtig solltest du aber wegen dem Aufstiegs-Bafög sein. Da würde ich dir empfehlen vorher abzuklären ob dir die Gewinne nicht eventuell auf das Bafög angerechnet werden können. Als ich während meines Studiums Bafög bekommen habe durfte ich nicht mehr als 5400€ im Jahr verdienen. Keine Ahnung ob da Gewinne für private Veräußerungen mit eingerechnet werden.

  8. Beiträge anzeigen #8 Zitieren
    Antihegemonial Avatar von Alo
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    Alo ist offline
    Vor allen Dingen brauchst du halt rechttsgültige/korrekte Quittungen oder Belege, damit die Wertsteigerung nachempfunden werden kann. Ansonsten musst du du Kapitalertragsteuer (das sind die von dir genannten 25%) auf den vollen Betrag zahlen (abzüglich eventuellen jährlichen Freibetrag von etwa 600€).

    Zitat Zitat von Feuerstern Beitrag anzeigen
    Vorsichtig solltest du aber wegen dem Aufstiegs-Bafög sein. Da würde ich dir empfehlen vorher abzuklären ob dir die Gewinne nicht eventuell auf das Bafög angerechnet werden können. Als ich während meines Studiums Bafög bekommen habe durfte ich nicht mehr als 5400€ im Jahr verdienen. Keine Ahnung ob da Gewinne für private Veräußerungen mit eingerechnet werden.
    So lange sein Gesamtvermögen (inklusive Bausparverträge, Riesterrente, Kontostand, Sparbüchern, etc.) nach dem Verkauf nicht über 10.000€ liegt wird es da keine Probleme geben.
    Geändert von Alo (06.04.2021 um 16:39 Uhr)

  9. Beiträge anzeigen #9 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Feuerstern
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    Feuerstern ist offline
    Zitat Zitat von Alo Beitrag anzeigen
    Vor allen Dingen brauchst du halt rechttsgültige/korrekte Quittungen oder Belege, damit die Wertsteigerung nachempfunden werden kann. Ansonsten musst du du Kapitalertragsteuer (das sind die von dir genannten 25%) auf den vollen Betrag zahlen (abzüglich eventuellen jährlichen Freibetrag von etwa 600€).


    So lange sein Gesamtvermögen (inklusive Bausparverträge, Riesterrente, Kontostand, Sparbüchern, etc.) nach dem Verkauf nicht über 10.000€ liegt wird es da keine Probleme geben.
    Für Cryptowährungen gilt die Kapitalertragsteuer nicht. Versteuert wird derzeit immer mit dem Einkommensteuersatz. Als Belege reichen den meisten Finanzämtern wohl die Transaktionshistorie der Börsen. Wenn da alles Lückenlos nachvollziehbar ist gibt es in der Regel keine Probleme.

  10. Beiträge anzeigen #10 Zitieren
    Antihegemonial Avatar von Alo
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    Alo ist offline
    Zitat Zitat von Feuerstern Beitrag anzeigen
    Für Cryptowährungen gilt die Kapitalertragsteuer nicht. Versteuert wird derzeit immer mit dem Einkommensteuersatz. Als Belege reichen den meisten Finanzämtern wohl die Transaktionshistorie der Börsen. Wenn da alles Lückenlos nachvollziehbar ist gibt es in der Regel keine Probleme.
    Das kann so gar nicht stimmen. Ich kenne persönlich mehrere Leute aus dem RL die ihre Bitcoin-Gewinne mit Kapitalertragssteuer beglichen haben

    Und was für Börsen überhaupt? Redest du von "Papier"-Bitcoins bei denen man gar kein eigenes Wallet besitzt und die Bitcoins (wenn da denn überhaupt echte Bitcoins hinterstehen) einzig und allein als Spekulationsobjekt benutzt werden?

    EDIT: Ah, Threadtitel nochmal gelesen. Frage hat sich erledigt.
    Geändert von Alo (06.04.2021 um 19:06 Uhr)

  11. Beiträge anzeigen #11 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Feuerstern
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    Feuerstern ist offline
    Zitat Zitat von Alo Beitrag anzeigen
    Das kann so gar nicht stimmen. Ich kenne persönlich mehrere Leute aus dem RL die ihre Bitcoin-Gewinne mit Kapitalertragssteuer beglichen haben

    Und was für Börsen überhaupt? Redest du von "Papier"-Bitcoins bei denen man gar kein eigenes Wallet besitzt und die Bitcoins (wenn da denn überhaupt echte Bitcoins hinterstehen) einzig und allein als Spekulationsobjekt benutzt werden?

    EDIT: Ah, Threadtitel nochmal gelesen. Frage hat sich erledigt.
    Falls deine Freunde tatsächlich direkt in den Bitcoin investiert haben, dass heißt nicht über irgendwelche Derivate, hatten diese Glück. Viele Finanzämter wissen bei Kryptowährungen selbst noch nicht genau mit was Sie es da eigentlich zutun haben. Das ändert sich aber immer mehr.

    Hast du die Bitcoins über ein Jahr lang selbst besessen, ist der Verkauf steuerfrei. Die Höhe des Gewinns spielt dabei keine Rolle und du musst ihn auch nicht in deiner Steuererklärung angeben.

    Hast du die Bitcoins innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kauf wieder verkauft, sind Gewinne bis zu einer Freigrenze von 600 Euro steuerfrei. Ab 600 Euro muss der Gewinn in voller Höhe versteuert werden. Ist dein Gewinn auch nur um 1 Euro höher, bist du zur Besteuerung des kompletten Gewinns verpflichtet.
    Deine Gewinne versteuerst du mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, da es sich hierbei um ein privates Veräußerungsgeschäft handelt.
    https://taxfix.de/steuertipps/bitcoin-und-steuer/
    Kompliziert wird es wenn man über Kryptowährungen auch noch Zins ähnliche Gewinne erzielt, z.B. durch Staging, Verleih und ähnliches. Da ist die Lage noch unklar, aber man ließt hin und wieder das sich dadurch die Haltedauer bis zur Steuerfreiheit auf 10 Jahre erhöhen könnte.

  12. Beiträge anzeigen #12 Zitieren
    Antihegemonial Avatar von Alo
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    Alo ist offline
    Zitat Zitat von Feuerstern Beitrag anzeigen
    Falls deine Freunde tatsächlich direkt in den Bitcoin investiert haben, dass heißt nicht über irgendwelche Derivate, hatten diese Glück. Viele Finanzämter wissen bei Kryptowährungen selbst noch nicht genau mit was Sie es da eigentlich zutun haben. Das ändert sich aber immer mehr.



    https://taxfix.de/steuertipps/bitcoin-und-steuer/
    Kompliziert wird es wenn man über Kryptowährungen auch noch Zins ähnliche Gewinne erzielt, z.B. durch Staging, Verleih und ähnliches. Da ist die Lage noch unklar, aber man ließt hin und wieder das sich dadurch die Haltedauer bis zur Steuerfreiheit auf 10 Jahre erhöhen könnte.
    Skurill. Warum gilt (scheinbar) der Kapitalertragsteuer-Freibetrag wenn man das ganze mit der Einkommenssteuer begleichen muss?
    Naja, deutsche Bürokratie...

  13. Beiträge anzeigen #13 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Feuerstern
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    Feuerstern ist offline
    Zitat Zitat von Alo Beitrag anzeigen
    Skurill. Warum gilt (scheinbar) der Kapitalertragsteuer-Freibetrag wenn man das ganze mit der Einkommenssteuer begleichen muss?
    Naja, deutsche Bürokratie...
    Es gilt die Freigrenze für Private Veräußerungsgeschäfte von 600€. Für Kapitalerträge gilt ein Freibetrag von 800€. Der Unterschied ist auch, dass man bei dem Freibetrag von 800€ nur Gewinne über dieser Grenze versteuern muss und bei der Freigrenze, sobald man auf mindestens 600€ Gewinn kommt, den ganzen Betrag versteuern müsste.
    Mittelfristig wird es da sicher extra Regulierungen für Kryptowährungen etc geben. Kann man nur hoffen das es dadurch nicht noch komplizierter wird

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