Danke @ Liferipper!
Das wird wohl eher an dem dicken Knick liegen als an der Zerstörung des Chips, denn
QuelleZitat von Personalausweisgesetz
Danke @ Liferipper!
Das wird wohl eher an dem dicken Knick liegen als an der Zerstörung des Chips, denn
QuelleZitat von Personalausweisgesetz
meinte wenn ein dicker knick den ausweiß ungültig macht, ist es nicht so abwegig, wenn auch ein zerstörter chip ihn ungültig macht.
ok wenn die quelle das sagt, dann ist es so
wobei der artikel interpretierungsspielraum lässt. Wenn man den Fingerabdruck als wichtig ansieht, um die Identität zu bestätigen, würde eine Zerstörung des elektronischen Speicher wiederum in dem fall zur einer Ungültigkeit führen.
Nun, natürlich ist es wichtig, dass ein Personalausweis die Identität mit sich selbst zweifelsfrei zeigt. Aber er sollte nicht dazu dienen, dass man damit "vogelfrei" sein wird, nur weil man mit den Fingerabdrücken im "Perso" auch noch einen Fingerabdruck-Datenabgleich bei der Polizei machen kann.
[SIZE="4"] Binger sind Pinscher![/FONT]
Leute, liest ein Buch! Das Internet ist sowieso schon kaputt genug, durch die vielen Quarantänemaßnahmen! Lasst auch den Armen das Recht auf ein BISSCHEN Internet! Ich blockiere hier gar nichts! IHR TUT DAS!!!!
Es scheint so, als wäre bei der EU Gesetzgebung hierzu viele Formfehler gemacht worden, weshalb das nachträglich gekippt werden kann. Es liegt aktuell beim europäischen Gericht.
Wozu studieren Politiker, wenn die nichts auf die reihe kriegen.
scheinbar werden die daten nicht extern gespeichert. die kontrolle geschieht über die daten auf dem perso. Damit ist der Perso nicht so viel mehr fälschungssicher, weil man auf der fälschung auch falsche Daten herauf bekommen kann. Das ist auch ein Argument, dass bei einer klage gegen den Perso vorgelegt worden ist.
Es gibt auch weitere Gründe als "nur Formfehler" ... die sind sogar wichtiger, weil man bei Formfehlern den Gesetzgebungsprozess einfach nur wiederholen muss (soweit mir bekannt). Aber letztlich ist der Fingerabdruck auf dem Perso sowieso zum Scheitern verurteilt. Das Problem ist eher die Prozessdauer vor Gericht.
Wer mit Sonderzeichen gendert, diskriminiert jene, die sich nicht zu Mann oder Frau zuordnen lassen. Geschlechtergerechtigkeit in der Sprache erreicht man nur mit gender-neutralen Begriffen. Wer das weiß und dennoch gendert, diskriminiert mit Vorsatz!