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Wer kontrolliert die Polizei (WDR-Doku)

  1. #1 Zitieren
    Moderator Avatar von DWS
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    Das (Ausmaß) hätte ich vor der Doku nicht für möglich gehalten. Es könnte auch in den geschlossenen Thread passen, da auch Rassismus und Rechtsextremismus als Aspekt vorkommen: https://forum.worldofplayers.de/foru...us-PE%29/page4

    [Video]

    Dass sich der Innenminister so nachhaltig gegen eine Studie dazu stemmt(e?), tut sein übriges zum Vertrauensverlust.
    Furcht führt zu Wut, Wut führt zu Hass, Hass führt zu unsäglichem Leid.
    DWS ist offline Geändert von DWS (25.10.2020 um 12:59 Uhr)

  2. #2 Zitieren
    Halbgott Avatar von Progrinator
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    Die Polizeischülerin sollte man ein Bundesverdienstkreuz geben, da sie den mut aufgebracht hat, gegen fehlerhaftes verhalten vorzugehen.

    Loyalität soll da aufhören, wo Straftaten beginnen. Das ein Polizist jemanden zusammenschlägt, der am Boden liegt, der sich nicht wehrt und nichts unrechtes getan hat, geht definitiv vollkommen zu weit. Das ist auch gar nicht gut zu reden. Politiker halten oft zur Polizei auch wenn die Sache recht eindeutig ist. Damit gibt man den täter eher das Gefühl im recht zu sein.

    Der Fall der mir dazu einfällt ist der Reporter der von einem Polizisten zusammen geschlagen wird und nur frei gekommen ist, weil seine Kamera indem moment aufgenommen hatte.

    Wenn es mal im Handgemenge zu weit geht oder wenn sich jemand der Festnahme verweigert, härter angegangen wird, ist das eine Sache aber die beiden Fälle (Der aus der Doku und der hier erwähnte) gehen in eine ganz andere Richtung.

    Es braucht halt eine Behörde die gegen die Polizei ermitteln kann. Das hilft nicht nur betroffene sondern auch Polizisten die gerne was sagen würden, aber sich nicht trauen.
    Progrinator ist offline

  3. #3 Zitieren
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    Ohne mir die Doku anzusehen, da werden wahrscheinlich bloß die Fakten vorgetragen, die wir Linken seit Jahren vorbeten, die unzweifelhaft sind, die schrecklich sind, und die von Rechten und der Mitte in stetiger Regelmäßigkeit gebetsmühlenartig abgestritten werden. Vollkommene Realitätsverweigerung des Mainstreams also.

    Ich glaube (leider) dass ca. 20% der Polizisten nach einer ernsthaften Prüfung entlassen werden müssten, weil sie rechtsradikale Verfassungsfeinde sind. Im Osten dürften es teilweise eher 40-50% sein.
    ulix ist offline Geändert von ulix (25.10.2020 um 14:00 Uhr)

  4. #4 Zitieren
    Halbgott Avatar von Progrinator
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    Zitat Zitat von ulix Beitrag anzeigen
    Ohne mir die Doku anzusehen, da werden wahrscheinlich bloß die Fakten vorgetragen, die wir Linken seit Jahren vorbeten, die unzweifelhaft sind, die schrecklich sind, und die von Rechten und der Mitte in stetiger Regelmäßigkeit gebetsmühlenartig abgestritten werden. Vollkommene Realitätsverweigerung des Mainstreams also.
    vielleicht übertreibt ihr linken auch und habt nur im Kern bzw. innersten kern recht.
    Progrinator ist offline

  5. #5 Zitieren
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    Zitat Zitat von Progrinator Beitrag anzeigen
    vielleicht übertreibt ihr linken auch und habt nur im Kern bzw. innersten kern recht.
    Vielleicht, vielleicht auch nicht. Ohne eine ordentliche Studie, bei der unabhängigen Wissenschaftlern vollkommene Freiheit beim Studien-Design zugesichert wird, werden wir das nie erfahren.

    Man kann sich aber fragen, warum solche Studien bewusst von den Innenministerien verhindert werden, egal welcher politische Couleur sie sind. Wahrscheinlich, weil man das gleiche Ergebnis ahnt, was ich vorhersage: Deutlich über 10%, eher 20% der Polizisten müssten schlicht sofort entlassen werden.
    ulix ist offline

  6. #6 Zitieren
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    Es gibt doch eine Sache, die klar erkennbar ist. Zum einen decken sich wohl Polizei uns Staatsanwaltschaft gegenseitig, da sie entweder nur gegen die Opfer polizeilicher Gewalt ermitteln, gegen Beamte aber nicht. Zum anderenpassiert so gut wie nichts, wenn klar erkennbar ist, dass Polizisten falsch gehandelt haben. Es gibt doch Videobeweise, die eindeutig belgen, was flasch lief und das gewisse Aussagen so in der Form gelogen sind.
    Fighter ist offline

  7. #7 Zitieren
    Halbgott Avatar von Progrinator
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    Zitat Zitat von Fighter Beitrag anzeigen
    Es gibt doch eine Sache, die klar erkennbar ist. Zum einen decken sich wohl Polizei uns Staatsanwaltschaft gegenseitig, da sie entweder nur gegen die Opfer polizeilicher Gewalt ermitteln, gegen Beamte aber nicht. Zum anderenpassiert so gut wie nichts, wenn klar erkennbar ist, dass Polizisten falsch gehandelt haben. Es gibt doch Videobeweise, die eindeutig belgen, was flasch lief und das gewisse Aussagen so in der Form gelogen sind.
    oft sind es nur kurze ausschnitte und man weiß nicht was davor passiert ist. Anderer Seits (nicht das Beispiel aus dem Video) wehren sich viele wehemendt einer Festnahme. Das dann grober vorgegangen wird, kann ich persönlich gesehen verstehen.

    Definitiv braucht es ein neutrales Ermitlungsorgan, das unabhängig zur Polizei steht. Damit ordentlich ermittelt werden kann und man nicht befürchten muss, dass dadurch irgendwelche Kooperationen in Gefahr stehen oder so.


    Der Punkt im Video der geannt wurde, warum die Staatsanwaltschaft nicht ordentlich gegen die Polizei ermittelt, wäre das bei den anderen Fällen auf die Polizei angewiesen sind und man sich deshalb nicht ins eigene Fleisch schneiden muss. Zudem das Problem, dass durch ermitlungen der Ruf der Polizei geschädigt werden würde und so weiter undso fort.

    Es gab ja auch Fälle wo die Politik trotz eindeutiger Beweislage an der Polizei festgehalten wurde. Ohne neutrale Behörde die selbstständig gegen die Polizei ermiteln kann und so weiter, wird das Problem nicht behoben werden können.


    Andere Wege wären noch. Den Beruf Attraktiver zu machen und das Auswahlverfahren strengen zu machen.
    Progrinator ist offline

  8. #8 Zitieren
    Ehrengarde
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    Zitat Zitat von Progrinator Beitrag anzeigen
    oft sind es nur kurze ausschnitte und man weiß nicht was davor passiert ist. Anderer Seits (nicht das Beispiel aus dem Video) wehren sich viele wehemendt einer Festnahme. Das dann grober vorgegangen wird, kann ich persönlich gesehen verstehen.

    Definitiv braucht es ein neutrales Ermitlungsorgan, das unabhängig zur Polizei steht. Damit ordentlich ermittelt werden kann und man nicht befürchten muss, dass dadurch irgendwelche Kooperationen in Gefahr stehen oder so.


    Der Punkt im Video der geannt wurde, warum die Staatsanwaltschaft nicht ordentlich gegen die Polizei ermittelt, wäre das bei den anderen Fällen auf die Polizei angewiesen sind und man sich deshalb nicht ins eigene Fleisch schneiden muss. Zudem das Problem, dass durch ermitlungen der Ruf der Polizei geschädigt werden würde und so weiter undso fort.

    Es gab ja auch Fälle wo die Politik trotz eindeutiger Beweislage an der Polizei festgehalten wurde. Ohne neutrale Behörde die selbstständig gegen die Polizei ermiteln kann und so weiter, wird das Problem nicht behoben werden können.


    Andere Wege wären noch. Den Beruf Attraktiver zu machen und das Auswahlverfahren strengen zu machen.
    Bei Fällen, wo Leute die Polizisten attackieren können diese sich ja auch verteidigen. Ist ja in Ordnung. Aber in dem besagten Videoausschnitt, wo der Mann in der Sitzblockade beschuldigt wurde die Polizisten geschubst zu haben, sieht man ja eindeutig, dass diese Aussage falsch war. Das hat der Anwalt ja bestätigt, da der Beamte bei seiner Aussage blieb, obwohl man das Gegenteil beweisen konnte. Da hört der Spaß einfach auf. Ja und dann soll die Staatsanwaltschaft gegen solche Beamte ermitteln. Solche Menschen, die sich nicht an die Regeln halten haben bei Polizei nix verloren, gerade eben, weil da ein Machtmonopol vorhanden ist. Ja man bräuchte tatsächlich, wie in Dänemark eine unabhängige Behörde.
    Fighter ist offline

  9. #9 Zitieren
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    Ich pack das jedes mal aus, sorry:

    Als während der NSU-Ermittlungen bekannt wurde, dass zwei baden-würtembergische Polizisten eine deutsche Vertretung des Ku-Klux-Klan gegründet hatten, wurde natürlich ein Disziplinarverfahren gegen sie eingeleitet. Aber sie konnten dem Vorgesetzten glaubhaft versichern, dass sie natürlich nicht wussten, dass der KKK eine rassistische Organisation ist. Sie sind immer noch im Polizeidienst.

    Nein, diese Geschichte stammt nicht aus der Titanic. Sie ist leider wahr.

    P.S. Wenn man die Threads schon verschiebt, dann wärs nett wenn in der PE zumindest mal einen Tag lang oder so noch der Link stünde.
    ulix ist offline Geändert von ulix (25.10.2020 um 16:10 Uhr)

  10. #10 Zitieren
    Starfleet's Finest  Avatar von Jean-Luc Picard
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    Was ich als juristischer Laie so gar nicht nachvollziehen kann ist die Möglichkeit, dass bei nachweisbaren Fehlverhalten die Staatsanwaltschaft offenbar nicht die Plicht hat, ein Verfahren einzuleiten, sondern sich trotzdem entscheiden kann, nicht zu ermitteln. Ich hätte gedacht, dass es da Automatismen gibt, sofern eine bestimmte Sachlage (z.B. aufgrund von Videobeweisen) offensichtlich ist, also dass ein Verfahren eingeleitet werden muss, wenn Bestand xyz gegeben ist.

    Wenn es solche Automatismen nicht gibt wäre das eine gefährliche Lücke im System.
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    Jean-Luc Picard ist offline

  11. #11 Zitieren
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    Das trägt zwar nicht viel bei, aber die gefährlichen Lücken im System sind in diesem Zusammenhang beabsichtigter Teil des Systems. Die Lücken im System sind das System.
    ulix ist offline

  12. #12 Zitieren
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    Zitat Zitat von ulix Beitrag anzeigen
    Ich glaube (leider) dass ca. 20% der Polizisten nach einer ernsthaften Prüfung entlassen werden müssten, weil sie rechtsradikale Verfassungsfeinde sind. Im Osten dürften es teilweise eher 40-50% sein.
    Zitat Zitat von Progrinator Beitrag anzeigen
    vielleicht übertreibt ihr linken auch und habt nur im Kern bzw. innersten kern recht.
    Da wirst du sicher recht haben. 40-50%? Die wäre nicht einmal im Ansatz mehr tragbar. Selbst wenn man Seehofer glauben schenkt und "99% der Polizei ihre Arbeit gut tut", sind diese 1% immer noch mehrere Tausend Fälle im Jahr, die nicht strafrechtlich verfolgt werden, was untragbar ist.

    Eine Studie wäre wirklich das, was wir benötigen, aber das blockt Seehofer ja ab. Mehr noch, er setzt 2 Studien an, die das Problem umkehren sollen: Gewalt von Bürgern gegen die Polizei und Rassismus in der Gesellschaft sollen stattdessen untersucht werden.

    Was mich an dem Video am meisten schockiert ist aber das erste Kommentar unter dem Video:
    Ohne vernünftige Bodycam-Aufnahmen wird es immer Aussage gegen Aussage sein...
    Das impliziert, dass Bodycams das Problem lösen werden. Am eigentlichen Problem ändert das gar nichts - die Polizei müsste gegen sich selbst ermitteln und leidet gar kein Verfahren erst ein. Gleichzeitig wäre das eine massive Maßnahme, die datenschutzrechtlich, umweltschutztechnisch (noch mehr, wenn eine KI dahinter geschalten wird) und steuerlastig nicht zu rechtfertigen ist. Da frage ich mich, ob die 1400 User, die das auch noch geliket haben, das Video überhaupt angesehen haben.
    Wer mit Sonderzeichen gendert, diskriminiert jene, die sich nicht zu Mann oder Frau zuordnen lassen. Geschlechtergerechtigkeit in der Sprache erreicht man nur mit gender-neutralen Begriffen. Wer das weiß und dennoch gendert, diskriminiert mit Vorsatz!
    Xarthor ist offline

  13. #13 Zitieren
    Halbgott Avatar von Progrinator
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    Zitat Zitat von Xarthor Beitrag anzeigen
    Da wirst du sicher recht haben. 40-50%? Die wäre nicht einmal im Ansatz mehr tragbar. Selbst wenn man Seehofer glauben schenkt und "99% der Polizei ihre Arbeit gut tut", sind diese 1% immer noch mehrere Tausend Fälle im Jahr, die nicht strafrechtlich verfolgt werden, was untragbar ist.

    Eine Studie wäre wirklich das, was wir benötigen, aber das blockt Seehofer ja ab. Mehr noch, er setzt 2 Studien an, die das Problem umkehren sollen: Gewalt von Bürgern gegen die Polizei und Rassismus in der Gesellschaft sollen stattdessen untersucht werden.

    Was mich an dem Video am meisten schockiert ist aber das erste Kommentar unter dem Video:

    Das impliziert, dass Bodycams das Problem lösen werden. Am eigentlichen Problem ändert das gar nichts - die Polizei müsste gegen sich selbst ermitteln und leidet gar kein Verfahren erst ein. Gleichzeitig wäre das eine massive Maßnahme, die datenschutzrechtlich, umweltschutztechnisch (noch mehr, wenn eine KI dahinter geschalten wird) und steuerlastig nicht zu rechtfertigen ist. Da frage ich mich, ob die 1400 User, die das auch noch geliket haben, das Video überhaupt angesehen haben.
    beides sollte man untersuchen.
    Progrinator ist offline

  14. #14 Zitieren
    Ritter Avatar von Kernel Panic
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    Mir fehlt leider wirklich die Zeit, hierauf detailiert zu antworten, daher nur in Kürze:

    Zitat Zitat von Jean-Luc Picard Beitrag anzeigen
    Was ich als juristischer Laie so gar nicht nachvollziehen kann ist die Möglichkeit, dass bei nachweisbaren Fehlverhalten die Staatsanwaltschaft offenbar nicht die Plicht hat, ein Verfahren einzuleiten, sondern sich trotzdem entscheiden kann, nicht zu ermitteln. Ich hätte gedacht, dass es da Automatismen gibt, sofern eine bestimmte Sachlage (z.B. aufgrund von Videobeweisen) offensichtlich ist, also dass ein Verfahren eingeleitet werden muss, wenn Bestand xyz gegeben ist.
    Kurze Rückfrage: Woher hast du die Einschätzung/Info? Siehe hierzu § 160 StPO. Für weitere Information siehe Meyer-Goßner-Kommentar StPO (Beck Verlag) sowie Münchner Kommentar StPO (Soldan); grob zusammengefasst: Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Straftat - in unserem Fall der Körperverletzung im Amt, schwere Nötigung oder vergleichbare Delikte in Amtsausübung - vorliegt, muss auch Klage erhoben werden. Der springende Punkt ist eher, dass das, was in der Öffentlichkeit und besonders gerne in Social Media als "Videobeweis" kursiert und hohe Wellen schlägt, von seinem tatsächlichen Beweisgehalt keinerlei Relevanz besitzt. In dieser Wahrnehmungsverschiebung liegt das Missverständnis.

    Edit: Siehe auch hier im Skript eines Dozenten hier aus Frankfurt, S. 6

    Wenn es solche Automatismen nicht gibt wäre das eine gefährliche Lücke im System.
    Kleiner Tipp: Schlag mal eine Zeitschrift wie die "Rote Hilfe" auf. Du wirst ziemlich bald merken, dass das Problem noch mehr Bestandteile hat.
    Kernel Panic ist offline Geändert von Kernel Panic (25.10.2020 um 23:07 Uhr)

  15. #15 Zitieren
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    Zitat Zitat von Progrinator Beitrag anzeigen
    beides sollte man untersuchen.
    Zu Rassismus in der Gesellschaft gibt es bereits aussagekräftige Studien. Bei Gewalt gegen die Polizei bin ich mir gerade nicht sicher. Ich gebe dir aber durchaus recht, dass auch hier eine Studie sinnvoll sein kann (wenn nicht bereits vorhanden). Aber interessant ist doch, dass der werte Innenminister die Studie von Polizeigewalt usw verhindert und stattdessen den Sündenbock in der Bevölkerung sucht. Er muss ja irgendwie die neuen Polizeigesetze rechtfertigen, für die es keinen Grund gibt.
    Wer mit Sonderzeichen gendert, diskriminiert jene, die sich nicht zu Mann oder Frau zuordnen lassen. Geschlechtergerechtigkeit in der Sprache erreicht man nur mit gender-neutralen Begriffen. Wer das weiß und dennoch gendert, diskriminiert mit Vorsatz!
    Xarthor ist offline

  16. #16 Zitieren
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    Das ist halt das Ding: es gab in der Geschichte der Bundesrepublik und der Bundesländer noch nie eine Studie zu den politischen Einstellungen der Polizei, weil es politisch nicht gewollt ist. Man kann sich nicht erst mittlerweile denken warum.
    ulix ist offline

  17. #17 Zitieren
    Starfleet's Finest  Avatar von Jean-Luc Picard
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    Zitat Zitat von summit
    Kurze Rückfrage: Woher hast du die Einschätzung/Info?
    Aus den Fällen, die in der Doku vorgestellt wurden.
    Wenn es eine Aufnahme des Polizisten gibt, wie er einer schwangeren Frau wortwörtlich damit droht, ihre Zähne einzuschlagen, die Staatsanwaltschaft aber keine Ermittlungen einleitet, dann drängt sich der Eindruck doch irgendwie auf, dass es keine echten Automatismen gibt, sondern dass es stets Interpretationssache ist. Im anderen Fall aus der Doku gab es Zeugenaussagen, die ebenfalls zu keinerlei Konsequenzen geführt haben. Es wurde ein Fall vorgestellt, bei dem der Zivilist massive, dokumentierte Verletzungen durch die Gewalt bei der Festnahme erlitten hatte. Er wurde von der Anklage des Widerstandes gegen die Festnahme freigesprochen. Wenn das Gericht also feststellt, dass er dessen nicht schuldig ist, dann sollte doch in Konsequenz wohl klar sein, dass die Verletzungen ein klares Verhalten der Polizei bedeuten…

    Davon abgesehen scheint das typische Muster für die Fälle, in denen es um potenzielle Polizeigewalt geht, Aussage gegen Aussage zu sein. Zur Anklage kommt es dann aber wie durch Zauberhand immer nur gegen den Zivilisten, gegen den auf Widerstand gegen die Festnahme geklagt wird, wohingegen dem Gegenvorwurf offenbar wenig bis keine Beachtung geschenkt wird.
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    Jean-Luc Picard ist offline

  18. #18 Zitieren
    Halbgott Avatar von Progrinator
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    Zitat Zitat von ulix Beitrag anzeigen
    Das ist halt das Ding: es gab in der Geschichte der Bundesrepublik und der Bundesländer noch nie eine Studie zu den politischen Einstellungen der Polizei, weil es politisch nicht gewollt ist. Man kann sich nicht erst mittlerweile denken warum.
    ist doch normal und klar, dass die eher Konservativ und Rechts ist. Dasa ist auch erst mal nichts schlimmes, erst wenn es extrem wird.
    Progrinator ist offline

  19. #19 Zitieren
    Ritter Avatar von Kernel Panic
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    Zitat Zitat von Jean-Luc Picard Beitrag anzeigen
    Aus den Fällen, die in der Doku vorgestellt wurden.
    OK - dazu müsste ich die erst ansehen. (Das geht leider auch gerade schlecht, daher kann ich nicht viel dazu sagen). Die StA kann selbstverständlich auch das Vorverfahren, d.h. die Ermittlungen einstellen, das ist bspw. dann der Fall wenn bereits aus der Anzeige hervorgeht dass das Verhalten selbst bei zutreffender Beschreibung keine Straftat darstellt. Das aber nur als allgemeine Information dazu - ich kann das nicht für den Einzelfall beurteilen. Es gibt aber durch § 172 StPO die Möglichkeit eines sog. Klageerzwingungsverfahrens, siehe im Skript das ich verlinkt habe S. 1/2.

    Zu den von dir beschrieben Fällen grundsätzlich: Das klingt alles erst einmal schockierend, keine Frage. Um dazu aber wirklich etwas sagen zu können, ist die genaue Kenntnis der Umstände notwendig plus die entsprechenden Urteile (bzw. Urteilsbegründungen) im Volltext.

    Zur Anklage kommt es dann aber wie durch Zauberhand immer nur gegen den Zivilisten, gegen den auf Widerstand gegen die Festnahme geklagt wird, wohingegen dem Gegenvorwurf offenbar wenig bis keine Beachtung geschenkt wird.
    Hä? Wie kommst du darauf? Sorry, das stimmt einfach nicht - allein die Strafverfolgungsstatistik weist für das Jahr 2018 insgesamt 49 Abgeurteilte, davon 20 Verurteilte für den § 340 StGB aus, siehe S. 44. Aus dieser geht zwar nicht hervor ob all diese Polizisten sind, dass es aber keine (im Sinne von: Null) Verfahren / Anklagen gibt ist Unsinn. Eher bemerkenswert ist übrigens das Geschlechterverhältnis (nur sechs weibliche Angeklagte), sowie die Altersverteilung - es scheint, als wären ältere Jahrgänge (50-60 J.) am häufigsten vertreten.

    Das Thema wird auch in den Rechtswissenschaften immer wieder diskutiert. Leider gibt es nicht viel dazu online verfügbar, ich empfehle jedoch auch hier den Lisken/Denninger "Handbuch des Polizeirechts", nur kommt man auch hier nicht zu echte Ergebnissen. Das hängt auch leider damit zusammen dass das Thema eben politisch aufgeladen ist (daher auch mein Verweis auf die "Rote Hilfe").

    Für die Gruppierungen, die habituell jegliche rechtsstaatliche Ordnung ablehnen, sollte einerseits klar sein dass die Anzeige keineswegs immer aufgrund einer tatsächlichen Sachgrundlage erfolgt. Andererseits gilt, dass Menschen - auch Polizisten mit bester Ausbildung - natürlich Fehler machen können, und es zeigen gerade die jüngsten Vorkommnisse bzw. Aufdeckung von rechten Strukturen innerhalb der Polizei, dass auch in deren Richtung kein uneingeschränktes Vertrauen gewährt werden kann. Beides macht es fast unmöglich sich dem eigentlichen Problem zu nähern, weil man immer der Verdächtigung ausgesetzt ist, irgendwen zu decken.

    Die schwierige Frage vor der ein Staatsanwalt eben steht ist diejenige:

    • Versucht der Verdächtige eben, die Verfolgung seiner eigener Straftat oder sein gewalttätiges Verhalten gegenüber dem politischen Gegner (i.d.F. dem Polizist als Repräsentant des Staates) durch diesen Vorwurf als politische Verfolgung, und damit nicht strafwürdig erscheinen zu lassen?
    • Oder aber: Hat hier ein Polizist seine Befugnisse überschritten - mit oder ohne Absicht?
    • Welche Rolle spielt das situative Element? Haben Motive (planvolles Handeln) hierbei überhaupt den entscheidenden Ausschlag gegeben?


    Das ist alles nur sehr schwer zu beantworten. Das merkt man auch in den einschlägigen Veröffentlichungen. Siehe hierzu beispielsweise diese hier - sorry, habe online keine bessere dazu gefunden:

    Zitat Zitat von Singelnstein, Tobias: Institutionalisierte Handlungsnormen bei den Staatsanwaltschaften im Umgang mit Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt gegen Polizeivollzugsbeamte, MschrKrim 86. (2003), 1, S. 11
    2.3.2.2 Besondere Probleme der Beweisführung

    Weiterhin könnte die abweichende Erledigung [von Ermittlungsverfahren gegen PVB, Anm.] mit tatsächlich vorhandenen besonderen Beweisschwierigkeiten bei derartigen Verfahren zu erklären sein. Nach Berichten von Richtern und Strafverteidigern kommen hierbei zunächst Probleme bei der Identifizierung der Beschuldigten in Betracht. Insbesondere bei Demonstrationen aber auch bei sonstigen Einsätzen von Bereitschaftseinheiten sind die Handelnden aufgrund der Schutzkleidung und mangels Kennzeichnung im Nachhinein auch bei Gegenüberstellungen kaum zu ermitteln. Sodann steht bei Verfahren nach § 340 StGB in der Regel Aussage gegen Aussage, andere Beweise sind oft nicht vorhanden. Während der beschuldigte Polizeibeamte meistens mit Kollegen aufwarten kann, die zu seinen Gunstenaussagen, fällt es den Anzeigenden v. a. bei Fällen im Zusammenhang mit Demonstrationen schwer, im Nachhinein Zeugen zu ermitteln. Hinzu kommt, dass Polizeibeamte die Zeugenrolle gewöhnt und dafür geschult sind. Für die Anzeigenden und andere Zeugen hingegen handelt es sich um eine Ausnahmesituation. Aufgrund dieser Gegebenheiten entsteht nicht selten ein quantitatives und qualitatives Zeugenverhältnis, das notwendigerweise zu einer Einstellung durch die StA nach § 170 II StPO führt.
    Das Problem liegt - zumindest teilweise - einfach in der Natur der Sache. Eine Kennzeichnung von Polizeibeamten kann hierbei möglicherweise Abhilfe schaffen, genauso die Einführung der sog. BFE-Einheiten, die Einsätze auf Video dokumentieren. Soweit ich informiert bin hat das aber zu keiner echten Veränderung geführt, in NRW wurde die Kennzeichnungspflicht wieder abgeschafft; u. a. auch deshalb weil es in anderen Bundesländern zu Übergriffen auf die Familien von Polizeibeamten durch den linksextremen Mob - etwa hier in Hitzacker, oder auch Aufrufen zur Verfolgung von Polizeibeamten gekommen ist.

    Als Innenminister steckt man hier in der Zwickmühle, weil sich unweigerlich der Eindruck aufdrängt dass es linken Gruppierungen hier keineswegs darum geht, nur Fehlverhalten der Polizei ahndbar zu machen, sondern eben so viel wie möglich gegen die Polizei an sich zu unternehmen. Früher oder später führt dies zur Verunmöglichung der Arbeit dieser und damit dem Durchsetzen von Gesetzen - und das ist es, was entsprechende (linksextreme) Gruppierungen auch wollen: Rechtsfreie Räume. In denen das Recht des Stärkeren gilt.

    Es ist wichtig zu verstehen, dass hieraus im Ergebnis ein Schaden für die Opfer tatsächlichen Fehlverhaltens der Polizei resultiert.
    Und zwar deshalb, weil die Verfolgung dieses Fehlverhaltens praktisch unmöglich wird.

    Weiter im Text:

    2.3.2.3 Hohes Maß unberechtigter Anzeigen

    Außerdem könnte noch eine besonders hohe Zahl unberechtigter Anzeigen als Erklärung für die erhöhte Einstellungsquote dienen. Bei einem Großteil der Ermittlungsverfahren nach § 340 StGB gegen Polizeivollzugsbeamte läuft zugleich auch ein durch die Polizei eingeleitetes Verfahren gegen den Anzeigenden, zumeist wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB. Die Innenverwaltungen und StAen erklären dies sowie die überdurchschnittliche Einstellungsquote in der Regel damit, dass die Anzeige wegen Körperverletzung im Amt meistens eine "Retour-Kutsche" auf das eingeleitete Ermittlungsverfahren und also unberechtigt sei. Strafverteidiger, Betroffene und Bürgerrechtsgruppierungen hingegen berichten übereinstimmend, dass es sich bei den Anzeigen durch die Polizei meistens um eine Gegenanzeige nach dem Motto "Angriff ist die beste Verteidigung" handele. Teilweise würde gemäß den Angaben von Anwälten sogar nach rechtswidrigen Übergriffen präventiv Anzeige erstattet, um bei einem eventuellen Ermittlungsverfahren nach § 340 StGB gewappnet zu sein, und die Anzeige je nach Schwere der Verletzungen mehr oder weniger ausführlich begründet. Gegen die Einschätzung, dass ein außergewöhnlich großer Teil der Ermittlungsverfahren nach § 340 StGB auf unberechtigte Anzeigen zurückzuführen ist, spricht auch, dass das Verfahren für den Anzeigenden mit erheblichem Aufwand und ggf. Anwaltskosten verbunden ist und selten zum gewünschten Erfolg führt (s. o. unter 2.2.1). Vor diesem Hintergrund erscheint das Vorliegen eines besonders hohen Maßes an unberechtigten Anzeigen als Erklärung für die erhöhte Einstellungsquote zumindest zweifelhaft. Allerdings ist denkbar, dass Anzeigen wegen § 340 StGB aufgrund des Drucks durch das Gegenverfahren des öfteren zurückgezogen werden, was dann im Regelfall zu einer Einstellung mangels Beweisen führen dürfte.
    Hier werden zwei Dinge geschildert, erstens: Die Kontroverse verbleibt, was wenig verwunderlich ist, zwischen Anklageseite und Beklagtenseite. Zweitens: Bereits an den Formulierungen "scheint zumindest zweifelhaft" / "ist denkbar" sollte deutlich werden, dass nur vage Schlussfolgerungen über die tatsächlichen Sachzusammenhänge möglich sind. Weiterhin:

    2.4 Schlussfolgerungen

    Die ausgewerteten Quellen lassen den Schluss zu, dass Ermittlungsverfahren gegen Polizeivollzugsbeamte wegen Körperverletzung im Amt mit hoher Wahrscheinlichkeit tatsächlich anders behandelt werden, als vergleichbare andere Verfahren. Insbesondere muss von einer besonders hohen Quote an Einstellungen v. a. nach § 170 II StPO ausgegangen werden. Erklären lässt sich dies zum einen mit dem Wirken institutionalisierter Handlungsnormen bei den StAen. Es kommen aber auch andere Erklärungsansätze – wie besondere Beweisschwierigkeiten und weniger effektive Ermittlungsarbeit durch die Polizei – in Betracht.
    Soweit diese (eine) Meinung. Es gibt leider noch sehr viele weitere anderslautende. Und Vorsicht, Bias: Welchen Erklärungsansatz man für am wahrscheinlichsten hält, sagt vielleicht am ehesten etwas über die eigene politische Haltung aus.

    Meine persönliche Einschätzung soll euch auch nicht vorenthalten bleiben. Das Leitproblem ist, dass die Kontrollmechanismen, die für die vorliegende Problematik vorgesehen sind, von extremistischen Gruppierungen missbraucht werden. Das schadet leider insgesamt, weil es die möglicherweise tatsächlich bestehenden Probleme verhärtet, was von besagten Gruppierungen auch durchaus gewollt ist. Linksextremisten wollen eine brutale und unverhältnismäßig agierende, oder jedenfalls als solche wahrgenommene Polizei, weil diese ihrem Weltbild entspricht und ihren Wunsch nach dem gewaltsamen Umsturz legitimiert. Und sie tun alles, um den Eindruck einer solchen zu erwecken, bzw. durch Aggression, Provokation und Agitation vermeintliches oder tatsächliches solches Handeln hervorzurufen. Und es ist ihnen dabei wirklich völlig egal, ob Unschuldige oder Unbeteiligte dabei mit verletzt oder hineingezogen werden.

    Eine Studie über Rechtsextremismus in der Polizei ist, finde ich, übrigens eine gute Idee. Jegliche Befürchtung, dass diese der Institution Schaden zufügt, ist unbegründet, das Aufdecken von Missständen und ihre Beseitigung ist normal und wünschenswert. Die entsprechenden Motivationen derer, die solche Studien fordern, müssen jedoch auch berücksichtigt werden. Recht treffend kommentierte das Jasper von Altenbockum in der FAZ:

    Zitat Zitat von J. v. Altenbockum: Die Polizei, dein Punchingball und Hassobjekt
    Es wäre die Krönung eines bis heute gepflegten Misstrauens gegen die "Bullen" gewesen, wenn Grüne und Linkspartei sich durchgesetzt hätten und mit Hilfe der SPD den Generalverdacht des Rassismus "wissenschaftlich" in die Polizeiwachen hätten tragen dürfen. Warum dabei ein objektiver Befund herauskommen sollte, ist unerfindlich. Es gibt höchst wissenschaftliche Studien über Extremismus, aus denen die Hälfte der Bevölkerung als potentielle Faschisten hervorgeht. Erkenntnis gibt es eben nicht ohne Interesse.

    (...)

    Es geht um Ursache und Wirkung: Vernachlässigung macht etwas aus Polizisten, was der Gesellschaft nicht egal sein kann. Sie macht sie anfällig für Resignation, für das Denken in Sündenböcken, für Wagenburgmentalität, für Corpsgeist, für Radikalisierung. Das entschuldigt Rassismus nicht. Aber es ist ein Ansatz, ihn zu bekämpfen. Deshalb bewirkt die Studie in dieser Form hoffentlich Gutes.
    Kritisch sehen muss man neben einem Problem, unabhängig von dessen Bestehen oder Schwere, auch eben immer Instrumentalisierungsversuche. Es steht zu hoffen, dass mit tatsächlicher wissenschaftlicher Arbeit diese durchschaubar und von den Problemlösungen isoliert werden. Aber ich bin da recht zuversichtlich.
    Kernel Panic ist offline Geändert von Kernel Panic (26.10.2020 um 11:34 Uhr)

  20. #20 Zitieren
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    Zitat Zitat von Progrinator Beitrag anzeigen
    ist doch normal und klar, dass die eher Konservativ und Rechts ist. Dasa ist auch erst mal nichts schlimmes, erst wenn es extrem wird.
    Die Situation scheint nach Einschätzung der gesamten Politik so schlimm zu sein, dass selbst linke Regierungskoalitionen, die in der Opposition bei dem Thema gern lauter sind, dass selbst z.B. "Die Linke", sich nicht trauen da mal eine Studie zu machen.

    Das sagt einiges aus.
    ulix ist offline

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