Zitat von
ulix
Siehe Edit. Als Polizist ist es 10x unwahrscheinlicher, dass Anklage gegen einem selbst erhoben wird, als für die Normalbervölkerung.
Selbst das beweist nicht deine Vorwürfe von "Vertuschen, verschleiern oder kleinreden". Um es kurz zu machen: Diese wirst du auch nicht belegen können, da du hierfür repräsentative Erhebungen anführen müsstest, die besagtes Vertuschen tatsächlich jedenfalls für eine bestimmte Anzahl der Fälle nachweisen.
Nur dass das klar ist: Du erhebst hier den Vorwurf der Strafvereitelung im Amt. Dieser wiegt schwer, und sollte besser belegt werden als allein mit einer selbst (als juristischer Laie) interpretierten Wahrscheinlichkeitsrechnung.
@Jean-Luc Picard:
Unsinn ist eher, dass Du diese Zahlen als Beweis dafür hernimmst, dass es hier nicht ein absurdes Missverhältnis geben würde. Laut der Doku gibt es pro Jahr ca. 2000 zu bearbeitende Fälle von Polizeigewalt. Jetzt nimm mal die 49 und die 20 aus der Statistik in diesen Kontext und erkläre mal, wie das anders zu erklären ist, als dass es eben wie durch Zauberhand in all den anderen Fällen nicht zu einem Verfahren kam?
Ein "absurdes Missverhältnis" allein beweist aber noch nicht den von dir erhobenen Vorwurf. Das ist genau der Punkt, den ich bereits ulix versuche zu erklären. Wie bereits von mir angedeutet gibt es ein Interesse bestimmter politischer Gruppierungen, eine möglichst hohe Zahl an Anzeigen / behaupteter Vorfälle von Polizeigewalt in den Raum zu stellen. Anzeigen kann man nämlich alles. Ohne die Zahl von 2.000 Vorfällen jetzt näher überprüft zu haben (eine Quelle wäre sinnvoll): Wenn sich aus diesen nach staatsanwaltschaftlicher Prüfung eben keine Anhaltspunkte für ein Verfahren ergeben, so sind eben mehrere Erklärungen denkbar.
Anders ist das Missverhältnis in den Verfahren nicht zu erklären.
Nein, eben nicht. Hier liegt ein Missverständnis vor, allein die Zahlen belegen erst einmal nichts. Allein eine hohe Anzahl eingestellter Verfahren ist kein Beweis, sondern lediglich ein Indiz, das ggf. näher überprüft werden müsste. Der Unterschied zwischen beidem scheint dir nicht klar zu sein.
Um richtig verstanden zu werden: Ich will nicht ausschließen, dass du Recht hast. Ich will hier auch nicht behaupten dass das strukturelle bzw. das Wirken institutionalisierter Handlungsnormen hierfür keine Ursache sind. Am wahrscheinlichsten ist gängigerweise ein Zusammenspiel mehrerer Faktoren. Nur auch das ist Spekulation, und glaubt es mir: Darüber haben sich schlauere Leute den Kopf zerbrochen als wir. Wir werden das daher auch in einer solchen Forumsdiskussion nicht klären können.
Noch als Anmerkung:
Wenn es die Polizei selbst ist, die Fehlverhalten der Polizei nachgehen soll zusammen mit der Staatsanwaltschaft, die in ihrer alltäglichen Arbeit auf die Polizei angewiesen ist, dann macht man hier zwangsläufig den Bock zum Gärtner.
Sorry, ebenfalls falsch. Da das Polizeirecht Ländersache ist, ist das zwar bundesweit nicht einheitlich geregelt (wobei eine Vereinheitlichung in dieser Sache vielleicht durchaus ein Fortschritt wäre). Trotzdem der ausdrückliche Hinweis: Die Staatsanwaltschaft ist für etwaige Ermittlungen nicht auf "die Polizei", d.h. diejenige Behörde in der der Fall selbst angezeigt worden ist, angewiesen. (siehe hierzu Lisken / Denninger: Handbuch des Polizeirechts, Kapitel B: Polizeiorganisation in Deutschland, Abschnitt III: Polizei auf Länderebene, S. 50 / Rn. 35; sowie weitere Literatur zu den Landespolizeigesetzen, etwa Tegtmeyer/Vahle, PolG NRW, Boorberg Verlag.) Es ermitteln somit genau eben nicht "Kollegen gegen Kollegen".
Ermittlungen gegen Polizisten übernimmt i.d.R. das Landeskriminalamt, und damit eine unabhängige Aufsichtsbehörde. Siehe hierzu für Hessen das entsprechende Organigramm. Viel anders regeln kann man das m.E. übrigens auch gar nicht, da die oft geforderten unabhängigen Stellen sehr ähnlich aufgebaut sein müssten und ähnlich arbeiten würden.