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Ergebnis 1 bis 4 von 4
  1. Beiträge anzeigen #1 Zitieren
    Legende der Amazonen Avatar von Bisasam
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    Bisasam ist offline

    Fällt WhatsApp und Co nicht unter das Postgeheimnis?

    Warum darf der Staat da so einfach drin rumschnüffeln?
    Vor allem im Bezug auf die Polizeisache mit den Verläufen. Einfach auf Verdacht reingucken?


    "Das erinnert doch sehr erfreulich an das, was man sich als Gothicfan wünscht!"
    -Korallenkette

  2. Beiträge anzeigen #2 Zitieren
    Springshield  Avatar von Homerclon
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    Homerclon ist offline
    GG Art. 10* Abs. 2:
    Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
    Soll heißen: Per Gesetz können Ausnahmen definiert werden.

    Whatsapp und Co. würde ebenso wie die eMail eher in das Fernmeldegeheimnis fallen, oftmals auch Telekommunikationsgeheimnis genannt.

    In einen vom Empfänger geöffneten Brief, darf im Rahmen von Ermittlungen AFAIK auch hinein geschaut werden. Da bei Whatsapp die Nachrichten direkt geöffnet werden, und bei einem Durchsuchungsbeschluss das Smartphone beschlagnahmt werden kann, kann dann auch der Verlauf dieser Nachrichten angesehen werden.
    Oder die verdächtigte Person stellt den Zugang freiwillig zur Verfügung, in der Hoffnung auf ein milderes Urteil.


    *Behandelt das Briefgeheimnis, ebenso Post- und Fernmeldegeheimnis.

    - Keine verdammte Hechtrolle zum ausweichen in Kämpfe!
    - 01100100 00100111 01101111 01101000 00100001

  3. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #3 Zitieren
    Der Schläfer erwache  Avatar von Sternchenfarbe
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    Sternchenfarbe ist offline
    Im Gefängnis schaut man sich afair auch den Inhalt der Briefe an

  4. Beiträge anzeigen #4 Zitieren
    banned
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    ulix ist offline
    Zitat Zitat von Homerclon Beitrag anzeigen
    GG Art. 10* Abs. 2:

    Soll heißen: Per Gesetz können Ausnahmen definiert werden.
    Ist euch mal aufgefallen, dass das bei fast jedem Grundgesetzartikel dabeisteht:
    "Ausnahmen regeln entsprechende Gesetze..."

    Außer bei der Menschenwürde. Aber die ist ja auch so ein unkonkretes und diffuses Konzept, dass man so einen Zusatz gar nicht wirklich braucht.

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