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Crusader Kings - übergreifende Fragen

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    Wannen-Nikolausi  Avatar von Juli Karen
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    Moin,

    "Crusadern" scheint ja gerade in zu sein

    Ich hätte ein paar Fragen, von denen ich meine, dass sie versionsübergreifender Natur sind (daher der Threadtitel). Und ich hoffe, dass mehr User*innen ähnliche Ungereimtheiten geklärt wissen wollen

    Sollte es doch versionsabhängig sein - ich spiele derzeit den zweiten Teil.


    Grafschaften unter verschiedenen Lehnsherr*innen:

    Ich begann als Graf mit meiner Hauptdomäne und habe zwischenzeitlich drei weitere Domänen erobert und u.a. drei Söhne gezeugt. Der erste ist seit dem Tod seiner Mutter Graf im Herzogtum A und Haupterbe meiner Primär- und einer Nebendomäne. Der zweite - Erbe einer Nebendomäne - war zunächst mit einer regierenden Gräfin aus Herzogtum B vermählt. Zwischenzeitlich wurde diese selbst Herzogin im Reich ihrer "aufgestiegenen" Lehnsherrin. Der dritte ist bei mir, noch ein Kind und ebenfalls Erbe einer Nebendomäne.

    Unter welchem Lehnsherr stehen im Erbfall aber die Grafschaften meiner beiden älteren Söhne - unter dem meines verstorbenen Ichs oder unter dem ihres aktuellen Lehnherrn? Und haben solche "Domänenwanderungen" ggf. Auswirkungen? Sollte ich bspw. mit einem späteren Charakter "mein Reich" erneut vereinen wollen, wird dieses ja umso schwerer, wenn sich die Domänen zum einen in verschiedenen Kleinreichen und zum anderen womöglich unter ausländischer Lehnsherrschaft befinden

    Und nehmen wir an, ich zeuge noch einen weiteren Sohn - meine dritte Frau ist noch jung - dann würde die Nebendomäne meines Haupterben wohl an ihn fallen, richtig? Nehmen wir weiter an, es gibt nun vier Erben und "ich1 gehe hopps", während die beiden jüngsten Brüder noch erbenlos, weil minderjährig sind. Wäre dann mein neues "Ich2" als Haupterbe automatisch Nachfolger von beiden oder würde hier immer noch die Erbteilung greifen und sowohl "Ich2" wie auch mein erwachsener Bruder werden jeder Nachfolger je eines jüngeren Bruders?


    Titelerschaffung:

    Ich dachte bisher, wenn man einen höheren Titel erschaffen will, ginge dies nur über die eigene Unabhägigkeit. Im Falle meines bisherigen Herzogs- und nunmehr Königs-Lehnsherrn gab es m.W. aber keinen und er hat auch keinen de-jure Königstitel, denn zu den zwei Möglichkeiten dafür (ein de-jure Großherzogtum und ein de-jure Königreich) fehlten ihm stets mehrere Grafschaften. Es herrschte jedoch zu dieser Zeit eine Revolte gegen "die Tyrannei" des damaligen Kaisers, die von einem anderen Herzog ausging, ggf. aber von meinem Herzog unterstützt wurde. Wurde er deshalb eventuell König?

    Bevor er sich zum König krönte, erschuf er noch einen Herzogtumstitel innerhalb seines Herzogtums. Davon gehört ihm aber nur eine von zwei Domänen, die dieses de-jure Herzogtum hat. Nun heißt es, dass man 51% eines de-jure Reichs beherrschen muss, damit man diesen höheren Titel erschaffen kann. Aber wie ist definiert, welche der in diesem Falle zwei Grafschaften die 51% abdecken, denn m.W. hätten beide Domäneninhaber den Titel erschaffen können?


    In einem anderen Spiel wurden mir als Herzog mal drei Domänen von meinem Lehnsherrn "gemopst", indem dieser aus zwei Domänen mit unterschiedlichen Vasallen ein de-jure Herzogtum erschuf und es einem der beiden übertrug, der noch eine weitere Domäne besaß. Dies geschah nach einem Krieg meines Lehnsherrn, des dt. Königs, obwohl ich ihn m.W. mit eigenen Truppen aktiv unterstützt hatte.

    Warum bekam jener Begünstigte dieses Herzogtum, von dem ich nicht weiß, ob er ebenso aktiv dabei war, aber ich selber nichts oder wenigstens eine Art "Ausgleich"?


    Gesetze:

    Mir fiel auf, dass nach einem Herrscherwechsel auf "höchster Ebene" diverse/alle(?) Gesetze anscheinend wieder rückgängig gemacht werden. Zumindest durfte ich in einer Partie bei drei, vier Wechseln innerhalb kurzer Zeit jedesmal erneut über die Erhöhung der "Autorität" abstimmen. Wenn dem so ist, was ist der tiefere Sinn dahinter?


    Matrilineare Ehen:

    Wann ist eine matrilineare Ehe sinnvoll? Nach meiner Kenntniss eigentlich nur, wenn es aktuell nur weibliche Nachfolgerinnen gibt. Aber bei den meisten anderen - Nichten/Enkelinnen - dürfte dieses doch recht egal sein oder spielen da ggf. spätere Ansprüche eine Rolle? Zumindest haben mir - bei vorhandenen männlichen Erben - meine bisher matrilinear vermittelten Ehen keine sichtbaren Vorteile verschafft


    Sonstiges:

    Eine meiner Töchter war in erster Ehe mit einem Grafen vermählt, der sich aus mir unerfindlichen Gründen zum Zölibat entschied, bevor es Nachwuchs gab. Ich hab ihn dann mal "um die Ecke" bringen lassen - das konnte er meiner Tochter schließlich nicht ungestraft antun

    Anschließend habe ich sie mit einem Kandidaten vermählt, den ich eigentlich als Kanzler haben wollte. Jedoch schien dieser kein Interesse an einem Umzug zu haben und so verließ mich Töchterlein ein zweites Mal, kam aber nach Geburt des ersten Kindes unerwartet und allein zurück an meinen Hof. Wenn ich nicht irre, war dort ein Krieg, denn nun sitzt meine Enkelin hinter Gitter, während ihr Vater weiterhin als Kanzler dort tätig ist.

    Kam Töchterlein wg. des möglichen Krieges zurück, warum geht sie nicht zu ihrem Mann, nachdem dort offensichtlich nun kein Krieg mehr herrscht und wieso sitzt eigentlich nur meine Enkelin hinter Gittern
    Dank & Gruß, JK
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    Juli Karen ist offline Geändert von Juli Karen (20.10.2020 um 17:11 Uhr) Grund: erg.

  2. #2 Zitieren
    General
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    Puh die ersten beiden Punkte hab ich jetzt ehrlich gesagt nicht ganz verstanden. Vor allem bei CKII ist es teilweise sehr verworren, wieso etwas so passiert, wie es passiert. Wenn man dann die Partie nicht selbst spielt und gewisse Dinge nachschauen kann ist es schwer nachzuvollziehen, was da genau passiert ist.

    Bei der Titelschaffung bin ich mir auch nicht sicher. Wenn ein de-jure Herzogtum nur aus zwei Grafschaften besteht muss man eigentlich beide kontrollieren, um den Titel erschaffen zu können. Denn wie du schon sagst braucht man 51 % und eine von beiden wäre nur 50 %. Jetzt weiß ich aktuell nicht ob man als Graf einen anderen Graf beherrschen kann. Dann hätte man im Sinne der Spielmechanik beide Grafschaften unter seiner Herrschaft. Ich glaube aber nicht, dass das geht. Es hatte wahrscheinlich irgendwas mit der Revolte zu tun. Aber auch das ist schwer nachvollziehbar wenn man nicht selbst spielt.

    Zu den matrilinearen Ehen: Die haben im Grunde drei Funktionen. Erstens für den Fall, dass du nur Töchter hast oder deine Töchter in der Erbfolge gleichberechtigt sind. Dann musst du sie matrilinear verheiraten weil ihre Kinder sonst zur Dynastie des Vaters gehören und für dich "verloren" sind. Schließlich kannst du nur Mitglieder deiner eigenen Dynastie spielen. Zweitens verbreitest du mit matrilinearer Heirate deine Dynastie auch in anderen Teilen Europas. Und da Familien- bzw. Dynastiemitglieder immer einen Bonus in der gegenseitigen Beziehung haben, ist es einfacher z.B. Bündnisse mit anderen Reichen auszuhandeln, wenn dort ein Mitglied deiner Dynastie auf dem Thron sitzt. Drittens kann es durchaus sein, dass du aufgrund einer matrilinearen Ehe nicht nur einen Anspruch erbst, sondern auch Land, wenn du der nächste noch lebende Verwandte bist.

    Wie das mit den Gesetzen in CKII genau war hab ich leider vergessen. Aber eigentlich sollten die für bestimmte Reiche gleich bleiben, auch im Erbfall, und nicht zurückgesetzt werden. Außer natürlich die Vasallen zwingen den Herrscher per Fraktion / Krieg dazu. Ob das anders ist wenn man selbst nicht der oberste Herrscher ist sondern nur Vasall weiß ich aber nicht.

    Deine Enkelin wurde wahrscheinlich bei einer Belagerung gefangen genommen. Wenn eine Stadt eingenommen ist können alle darin befindlichen Charaktere in Gefangenschaft geraten. Eventuell hatte deine Tochter einfach Glück und ist entkommen und deine Enkelin leider nicht. Warum sie nach dem Krieg nicht zurückkehrt kann ich nicht genau sagen. Vielleicht hasst sie ihren Mann einfach so sehr, dass sie nicht zu ihm zurück will.
    Carador ist offline

  3. #3 Zitieren
    Wannen-Nikolausi  Avatar von Juli Karen
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    Ok, die Nachfolgeregelung habe ich zwischenzeitlich selber erlebt: Bei vier Domänen und vier Söhnen wurde jeder Nachfolger einer Domäne. Als "ich" verstarb, wurde mein Haupterbe (und Nachfolge-Charakter) auch Nachfolger der beiden Domänen mit minderjährigen Brüdern


    Das mit der "Verbreitung der eigenen Dynastie" durch matrilineare Ehen war mir tatsächlich nicht bewußt, werde ich mir aber merken


    Irgendwo las ich mal, es sei nicht gut, wenn man innerhalb der eigenen Dynastie heiratet. Bezieht sich das auf reale Verhältnisse wg. "frischem Blut" oder gibt es bekannte Nachteile?

    Aktuell habe ich eine Herzogin als Charakter, die mit ihrem herzöglichen Cousin gleicher Dynastie verheiratet ist. Ziel ist die Verbindung beider Machtbereiche durch einen Erben, wobei ich nur noch auf eben jenen hoffen muss, da beim Gatten männliche Erbfolge herrscht.


    Und Gesetze scheinen doch weiterzubestehen: Mein Streben nach dem Herzogtitel wurde zwar belohnt, aber zum Preis der dort bereits verankerten Wahlmonarchie

    Schaun wir mal, wie es sich weiterentwickelt ...
    Dank & Gruß, JK
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    Juli Karen ist offline

  4. #4 Zitieren
    General Avatar von >Disturbed<
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    Inzest kann durchaus negative Folgen in Form der negativen Traits aufkommen. Sprich je mehr Inzest desto höher die Wahrscheinlichkeit auf entsprechene Traits. Man sollte also aufpassen wann man Familienmitglieder miteinander verheiratet, wobei die Gefahr bei nur ein paar Eher eher gering ist.

    Zu den Gesetzten: Die werden eigentlich nur herabgestuft, wenn ein Anspruchsteller gewaltsam eingesetzt wird oder es eine erfolgreiche Rebellion gegeben hat.
    http://upload.worldofplayers.de/upload.cgi?a=show&file=63756265426c61636b2e676966
    [Bild: upload.cgi?a=show&file=63756265426c61636b2e676966] If you love the Weighted Companion Cube as much as I do, copy this into your sig
    Dein Leben gehört dem Imperator. Verschwende es nicht.
    >Disturbed< ist offline

  5. #5 Zitieren
    Wannen-Nikolausi  Avatar von Juli Karen
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    Zitat Zitat von >Disturbed< Beitrag anzeigen
    Inzest kann durchaus negative Folgen in Form der negativen Traits aufkommen. Sprich je mehr Inzest desto höher die Wahrscheinlichkeit auf entsprechene Traits. Man sollte also aufpassen wann man Familienmitglieder miteinander verheiratet, wobei die Gefahr bei nur ein paar Eher eher gering ist.
    (...)
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  6. #6 Zitieren
    Halbgott Avatar von Progrinator
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    Matrilineare Ehen: kein ahnung ob das für ck2 auch git:

    Ich mache am anfang oft Matrilineare Ehe damit erst mal mein Stammbaum wächst und dann verheirate ich sie entsprechend oder hoffe es wird ein selbst läufer.

    Aktuell hat mein Herscher 15 Kinder gegf. kommen noch ein paar dazu.


    Bei Inzest: In CK3 gibt es die Vererbliche Eigenschaft Reinblütig, die soll die nachteile durch Inzest reduzieren bzw. deren wahrscheinlichkeit. Evtl. könnte man damit Inzest probleme lösen. Zumindest hoffe ich es, weil ich später massiv damit Züchten will.
    Progrinator ist offline

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