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Zitat von CaptainMorgan
Doch, da es unter das DSVGO fällt. Es dürfen KEINE Auskünfte jedweder Art gegeben werden. Die einzig richtige Antwort: "Ich darf Ihnen keine Auskunft geben". Selbst wenn man nur sagt der- oder diejenige befindet sich im Krankenhaus, obwohl keine Schweigepflichtsentbindung vorliegt, ist bereits ein Verstoß.
Diese Aussage
Zitat von Apubec
"Die OP ist gut verlaufen, der Patientin geht es gut und in kürze können sie diese besuchen."
zählt unter die "Datenschutz" - Grundverordnung - DSGVO"
Welche Daten wurden hier verletzt und wo kann ich das nachlesen?
Es gibt kein gut und böse, kein Richtig und kein Falsch, nur Entscheidungen und Konsequenzen.
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Zitat von Apubec
Diese Aussage
zählt unter die "Datenschutz" - Grundverordnung - DSGVO"
Welche Daten wurden hier verletzt und wo kann ich das nachlesen?
Neben den allgemeinen personenbezogenen Daten sind vor allem die besonderen Kategorien personenbezogener Daten von hoher Relevanz, da sie ein höheres Schutzniveau genießen. Zu diesen gehören genetische, biometrische und Gesundheitsdaten sowie personenbezogene Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit des Betroffenen hervorgehen.
Art. 4 DSGVO Begriffsbestimmungen
Art. 9 DSGVO Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
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Zitat von Defc
Welche Daten wurden hier verletzt
Zitat von Apubec
"Die OP ist gut verlaufen, der Patientin geht es gut und in kürze können sie diese besuchen."
Es gibt kein gut und böse, kein Richtig und kein Falsch, nur Entscheidungen und Konsequenzen.
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Zitat von Apubec
Welche Daten wurden hier verletzt
Artikel 9:
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt.
Dafür muss man die DSGVO natürlich ziemlich ernst nehmen, daher dürfte jeder, der sich nach einer Person, die eine OP gehabt hat, erkundigt erfahren können, ob diese gut verlaufen ist und das ein Besuch bald möglich ist.
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Zitat von Defc
Artikel 9:
Die simple Aussage enthält keine "personenbezogener Daten".
Diese Aussage Hat also mit der DSGVO überhaupt nicht am Hut.
Es gibt kein gut und böse, kein Richtig und kein Falsch, nur Entscheidungen und Konsequenzen.
Geändert von Apubec (19.10.2020 um 14:20 Uhr)
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Zitat von Apubec
Die simple Aussage enthält keine "personenbezogener Daten".
Diese Aussage Hat also mit der DSGVO überhaupt nicht am Hut.
Es enthält immerhin schon die Information, dass sich besagte Person im Haus befindet und operiert wurde.
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Zitat von Apubec
Die simple Aussage enthält keine "personenbezogener Daten".
Diese Aussage Hat also mit der DSGVO überhaupt nicht am Hut.
Die Frage ist, ab wann man von personenbezogenen Daten spricht.
"Die OP ist gut verlaufen, der Person geht es gut"
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Zitat von Defc
Die Frage ist, ab wann man von personenbezogenen Daten spricht.
Was sind personenbezogener Daten?
Warte ich mach es selbst!
https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Date...ogeneDaten.php
Es gibt kein gut und böse, kein Richtig und kein Falsch, nur Entscheidungen und Konsequenzen.
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Zitat von Apubec
Und zu was zählst Du die Aussage "sie wurde operiert und es geht ihr gut" denn sonst, wenn nicht zu Krankendaten?
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Zitat von captain clegg
Es enthält immerhin schon die Information, dass sich besagte Person im Haus befindet und operiert wurde.
Genau dieses. Und genau deswegen ist das bereits ein Verstoß gegen die Schweigepflicht im Sinne der DSVGO.
„Dann haue ich dir volles Pfund aufs Maul!.“
Du liebst Gothic und andere Rollenspiele? Dann schau doch mal auf meinem Discord-Channel vorbei:
https://discord.gg/tywTb9bHeP
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Zitat von captain clegg
Und zu was zählst Du die Aussage "sie wurde operiert und es geht ihr gut" denn sonst, wenn nicht zu Krankendaten?
Was sind Gesundheitsdaten?
https://www.vitabook.de/gesundheitsl...heitsdaten.php
Deshalb die explizite Frage in Post 11
Es gibt kein gut und böse, kein Richtig und kein Falsch, nur Entscheidungen und Konsequenzen.
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Zitat von Apubec
"Informationen über aktuelle Erkrankungen, Diagnosen, Therapien (auch Eingriffe) und deren Verlauf"
Diese?
Oder zählst Du Operation nicht als Eingriff? Und "geht es gut" nicht zu Verlauf?
Geändert von clegg (19.10.2020 um 14:50 Uhr)
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Der Ärger lohnt sich glaub ich nicht. Die Freundin hat halt nen Kerl, der was von ihr will, aber sie nicht von ihm und hat sich nach dem Ergebnis ihrer OP erkundigt, die sie letzte Woche hatte. Das macht sie halt sauer weil die von dem nix wissen will aber der immer wieder in ihr Leben tritt auf die eine oder andere Weise
"Taucht ein in die Schönheit der deutschen Sprache. Ich tue das. Für mich sind Anglizismen ein No-Go"
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Zitat von CaptainMorgan
Genau dieses. Und genau deswegen ist das bereits ein Verstoß gegen die Schweigepflicht im Sinne der DSVGO.
Für dich Etwas ausführlicher DSGVO
https://dsgvo-gesetz.de/themen/personenbezogene-daten/
Zitat von captain clegg
"Informationen über aktuelle Erkrankungen, Diagnosen, Therapien (auch Eingriffe) und deren Verlauf"
Diese?
Oder zählst Du Operation nicht als Eingriff? Und geht es gut zu Verlauf?
Familienangehörige wissen von dem Eingriff, allerdings am Telefon bekommen diese keine Auskunft.
Will ich diese aber besuchen nach der OP, werde ich mit diesem Hinweis auf den nächsten Tag vertröstet. Punkt
Kommt aber der Onkel zu Besuch, dann zählt diese Aussage nicht.
Der bekommt nur gesagt - kommen sie morgen wieder.
Es gibt kein gut und böse, kein Richtig und kein Falsch, nur Entscheidungen und Konsequenzen.
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Zitat von Heinz-Fiction
Der Ärger lohnt sich glaub ich nicht. Die Freundin hat halt nen Kerl, der was von ihr will, aber sie nicht von ihm und hat sich nach dem Ergebnis ihrer OP erkundigt, die sie letzte Woche hatte. Das macht sie halt sauer weil die von dem nix wissen will aber der immer wieder in ihr Leben tritt auf die eine oder andere Weise
Das ist aber schon ziemlich krass, vor allem weil er ja scheinbar weiß das sie darauf absolut keinen Bock hat.
Zitat von Apubec
Familienangehörige wissen von dem Eingriff, allerdings am Telefon bekommen diese keine Auskunft.
Will ich diese aber besuchen nach der OP, werde ich mit diesem Hinweis auf den nächsten Tag vertröstet. Punkt
Kommt aber der Onkel zu Besuch, dann zählt diese Aussage nicht.
Der bekommt nur gesagt - kommen sie morgen wieder.
In diesem Fall handelt es sich, wie wir ja nun wissen, nicht um ein Familienmitglied oder Lebenspartner.
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Zitat von Apubec
Jetzt mal im Ernst: Was genau hast du jetzt nicht verstanden? Du darfst, soweit KEINE Schweigepflichtsentbindung ggüb. der Person vorliegt, KEINE Daten jedweder Form weitergeben, das schließt auch die Tatsache, ob sich die genannte Person in Behandlung befindet oder nicht, bereits mit ein. Ergo ist die Aussage: "Der Patientin geht es gut" o.Ä. bereits ein Verstoß gegen die DSVGO und kann daher geahndet werden.
„Dann haue ich dir volles Pfund aufs Maul!.“
Du liebst Gothic und andere Rollenspiele? Dann schau doch mal auf meinem Discord-Channel vorbei:
https://discord.gg/tywTb9bHeP
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Zitat von Heinz-Fiction
Der Ärger lohnt sich glaub ich nicht. Die Freundin hat halt nen Kerl, der was von ihr will, aber sie nicht von ihm und hat sich nach dem Ergebnis ihrer OP erkundigt, die sie letzte Woche hatte. Das macht sie halt sauer weil die von dem nix wissen will aber der immer wieder in ihr Leben tritt auf die eine oder andere Weise
Dann ist das schon Stalking und Auskunft hat der sicher keine bekommen!
Es gibt kein gut und böse, kein Richtig und kein Falsch, nur Entscheidungen und Konsequenzen.
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Zitat von Apubec
Familienangehörige wissen von dem Eingriff, allerdings am Telefon bekommen diese keine Auskunft.
Will ich diese aber besuchen nach der OP, werde ich mit diesem Hinweis auf den nächsten Tag vertröstet. Punkt
Kommt aber der Onkel zu Besuch, dann zählt diese Aussage nicht.
Der bekommt nur gesagt - kommen sie morgen wieder.
Ich komm mir grad vor wie bei versteckter Kamera. Dein Argument besagt doch im Prinzip, dass der Auskunft erhält der dazu befugt ist.
Also das was wir versuchen Dir zu verdeutlichen.
Um rechtmässig Auskunft zu bekommen bedarf es aber einer Vollmacht, Betreuung oder einer Schweigepflichtsentbindung.
Ein Anruf ich bin die Tochter genügt dazu nicht.
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Zitat von CaptainMorgan
Jetzt mal im Ernst: Was genau hast du jetzt nicht verstanden? Du darfst, soweit KEINE Schweigepflichtsentbindung ggüb. der Person vorliegt, KEINE Daten jedweder Form weitergeben, das schließt auch die Tatsache, ob sich die genannte Person in Behandlung befindet oder nicht, bereits mit ein. Ergo ist die Aussage: "Der Patientin geht es gut" o.Ä. bereits ein Verstoß gegen die DSVGO und kann daher geahndet werden.
Was genau hast du jetzt nicht verstanden?
Zitat von Apubec
Die simple Aussage enthält keine "personenbezogener Daten".
Diese Aussage Hat also mit der DSGVO überhaupt nicht am Hut.
Es gibt kein gut und böse, kein Richtig und kein Falsch, nur Entscheidungen und Konsequenzen.
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Zitat von captain clegg
Ich komm mir grad vor wie bei versteckter Kamera. Dein Argument besagt doch im Prinzip, dass der Auskunft erhält der dazu befugt ist.
Also das was wir versuchen Dir zu verdeutlichen.
Um rechtmässig Auskunft zu bekommen bedarf es aber einer Vollmacht, Betreuung oder einer Schweigepflichtsentbindung.
Ein Anruf ich bin die Tochter genügt dazu nicht.
Ich habe den Eindruck dass wir aneinander vorbei reden und diese Links je nach Charakter falsch interpretiert werden.
Dafür bedarf es keiner Vollmacht oder sonnst etwas - für Familienangehörige!
Zitat von Apubec
"Die OP ist gut verlaufen, der Patientin geht es gut und in kürze können sie diese besuchen."
DSGVO ist der Schutz personenbezogener Daten
Es gibt kein gut und böse, kein Richtig und kein Falsch, nur Entscheidungen und Konsequenzen.
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