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Progrinator
Bin absolut gegen das Gesetz. Gleichstellung ist keine lösung. Man lindert maximal die Symptome der Probleme aber bekämpft nicht die Ursachen. Außerdem wenn sich frauen politisch nicht arrangieren wollen dann ist es halt so. Personen vorzuziehen, um irgendeine Quote zu erreichen halte ich für falsch und qualitätsmindern.
Außerdem haben wir seit etlichen Jahren eine Frau im höchsten Amt des Staates.
Ähhh... das, also Merkel, ist natürlich ein äußerst schlechtes Argument gegen die Quote.
Die Argumente des Gerichts aber waren sehr gut:
* Bereits in Thüringen hatten die Richter ihr Urteil gegen das Paritätsgesetz etwa damit begründet, dass Wählerinnen und Wähler nicht mehr frei entscheiden könnten, ob sie etwa mehr Frauen oder mehr Männer ins Parlament schicken wollten. Die Brandenburger Richter sahen das ähnlich.
* Das beschlossene Paritätsgesetz greife zudem in die Wahlvorschlagsfreiheit der Parteien ein. Denn Landeswahllisten, die das Reißverschlussprinzip nicht erfüllten, könnten zurückgewiesen werden.
* Zudem stellte das Gericht in Potsdam fest, dass das Recht der Parteien auf Chancengleichheit untereinander verletzt werde. Denn das Paritätsgesetz benachteilige Parteien mit unausgewogenem Geschlechterverhältnis gegenüber solchen mit höherem Frauenanteil.
* Die Umsetzung eines Paritätsgesetzes könne letztlich dazu führen, dass eine Partei nur mit weniger Listenplätzen - oder gar nicht - bei den Wahlen antreten könne. Dieser Punkt hatte die Anwälte von NPD und AfD bei der Verhandlung im Sommer zu wütenden Tiraden ob ihrer Benachteiligung veranlasst. Nun bekamen sie recht. [...]
* Wahlrechtsgleichheit, weil es Kandidaten den Zugang zu einem bestimmten Listenplatz verwehren kann. Von Achenbach hatte dazu im August erörtert: Niemand habe Anspruch auf einen bestimmten Listenplatz.
* Außerdem stellte das Gericht fest: Keine Bevölkerungsgruppe könne aus dem Demokratieprinzip eine bestimmte Repräsentation im Landtag ableiten. Von Achenbach hatte dagegengestellt: Die frei gewählten Abgeordneten seien "Vertreter des ganzen Volkes" - niemand hindere sie daran, auch verschiedene Teilhabemöglichkeiten zu repräsentieren.
* Das Gericht entschied außerdem: Eine politische Partei sei frei in der Gestaltung ihrer Ziele. Ob sie etwa der Forderung der Gleichberechtigung nachkommen wolle, sei der inhaltlichen Freiheit der Parteien überlassen.
https://www.spiegel.de/politik/deuts...4-98e839124515
Jedes einzelne dieser Argumente sollte reichen. Aber zusammengenommen ist das (und die Einstimmigkeit der Entscheidung) eine echte Klatsche für die Befürworter einer solchen Quote. So ein Gesetz ist halt gleich auf ein halbes Dutzend Arten Verfassungswidrig und widerspricht den Grundgedanken der repräsentativen Demokratie.
Außerdem ist es äußerst selektiv. Kommt dann auch die Autofahrer-Quote für Parteilisten? Die Haustierbesitzer-Quote? Die Nutztierbesitzer-Quote? Die Hausbesitzer-Quote? Die Brillenträger-Quote? Es lässt sich kein vernünftiges Kriterium dafür formulieren, wo man hier die Grenze ziehen sollte.
P.S. Lest euch den Spiegel-Artikel im Link mal durch. Was ich besonders krass finde: der Artikel (kein Kommentar!) bleibt selbst nach der Auflistung der Gegenargumente noch trotzig für so eine Quote. Was geht ab? Dass die Spiegel heute nicht mehr besonders ernstzunehmen ist, Spiegel Online schon gar nicht, ist ja eh klar. Aber das find ich schon besonders dreist.