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  1. Beiträge anzeigen #41 Zitieren
    Einmalposterin Avatar von Lina
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    Lina ist offline
    Das Märchen, vom armen Bürger der Straftaten begehen muss um zu überleben, glaubt heutzutage zu recht kaum einer mehr. Ich war als Alleinerziehende schon am Existenzminimum und es wäre mir nie in den Sinn gekommen eine Straftat zu begehen. Das ist kein Geldproblem sondern hat mit unterschiedlichen Mentalitäten zu tun.

    Aber gut, auch das führt hier mal wieder zu nichts.
    Geändert von Lina (11.07.2020 um 14:16 Uhr)

  2. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #42 Zitieren

    Piranha-Bytes
    Avatar von Michael Rüve
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    Michael Rüve ist offline
    Zitat Zitat von ulix Beitrag anzeigen
    P.S. es kommt darauf an, warum man mit einer Geldstrafe belegt wurde. Wenn vor Gericht verhandelt wurde sind diese variabel, und wahrscheinlich müsste ein Hoeneß mehr zahlen. Aber wenn's um andere Dinge geht, wie Schwarzfahren, sind die Sätze genau gleich, egal ob armer Schlucker oder Krösus.
    Nö. Die von Stiller Leser und Dir genannten 60,- sind eine zivilrechtliche Forderung. Die wird niemals zu einer Ersatzfreiheitsstrafe. Den Schuldturm gibt es schon eine ganze Weile lang nicht mehr.

    Eine aus einem Strafverfahren nach §265a StGB stammende Strafe ist eine getrennte Sache. Die ist also solche durchaus als Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckbar. Aber sie wird dann in Tagessätzen verhängt, und die sind bei dem armen Schlucker sehr wohl ganz anders als bei Krösus.

  3. Beiträge anzeigen #43 Zitieren
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    ulix ist offline
    Meinetwegen. Ich verweise nochmal auf die ausführliche Argumentation der Kampagne für die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe.

    Gegen diese teilweise zitierte Argumentation habe ich hier noch kein einziges Gegenargument gesehen. Wäre auch sehr überradschend, denn deren Argumentation ist wasserdicht, gut, und humanistisch.

    Man müsste schon ein Unmensch sein, um das nicht einzusehen, und immernoch der Meinung zu sein, Ersatzfreiheitsstrafen so wie es sie in Deutschland gibt seien nicht inhuman und schlecht.

    Natürlich muss man sich dafür auch mit dem Thema kurz beschäftigen, und nicht aus einer Position der Ignoranz darüber urteilen...

    Die Kritik lässt sich in einer Frage zusammenfassen:
    Wie soll man irgendeine Strafe zahlen, egal wie niedrig, wenn man am Existenzminimum lebt?

    Achja, hab vergessen, man kann ja Zwangsarbeit stattdessen machen... Cool. Zwangsarbeit. Wo steht diese nochmal als zulässige Strafart?
    Geändert von ulix (13.07.2020 um 18:40 Uhr)

  4. Beiträge anzeigen #44 Zitieren
    Forenkater Avatar von Matteo
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    Matteo ist offline
    Zitat Zitat von ulix Beitrag anzeigen
    Die Kritik lässt sich in einer Frage zusammenfassen:
    Wie soll man irgendeine Strafe zahlen, egal wie niedrig, wenn man am Existenzminimum lebt?
    Das Gegenargument lässt sich ebenfalls in einer Frage zusammenfassen: Soll jemand der am Existenzminnium lebt immun gegen Strafverfolgung bei allen Delikten sein für die das StGB eine Geldstrafe vorsieht?

  5. Beiträge anzeigen #45 Zitieren
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    ulix ist offline
    Zitat Zitat von Matteo Beitrag anzeigen
    Das Gegenargument lässt sich ebenfalls in einer Frage zusammenfassen: Soll jemand der am Existenzminnium lebt immun gegen Strafverfolgung bei allen Delikten sein für die das StGB eine Geldstrafe vorsieht?
    Daraus ergibt sich die Gegenfrage ob jemand, der zahlungsunfähig ist, nicht zahlungsunwillig, härter bestraft werden sollte als jemand der es sich leisten kann. Denn de facto ist das in Deutschland so.

    Ich versuche gerade herauszufinden wie Schweden das regelt. Aber so oder so: wenn die Geldstrafe weiter gilt, dann wird man ja auch weiterhin (bzw. später noch) bestraft, auch wenn man sie nicht direkt ab-bezahlen kann.
    Geändert von ulix (13.07.2020 um 23:24 Uhr)

  6. Beiträge anzeigen #46 Zitieren
    Forenkater Avatar von Matteo
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    Matteo ist offline
    Zitat Zitat von ulix Beitrag anzeigen
    Daraus ergibt sich die Gegenfrage ob jemand, der zahlungsunfähig ist, nicht zahlungsunwillig, härter bestraft werden sollte als jemand der es sich leisten kann. Denn de facto ist das in Deutschland so.
    Naja, das mit der Gerechtigkeit ist ein schwierige Frage.
    Soweit ich weiß wird aus juristischer Sicht die Ersatzhaftstrafe auch nicht als härtere Strafe gesehen, sondern als gleichwertige Alternativstrafe.
    Also jemand der eine Geldstrafe bezahlen könnte, kann doch auch freiwillig wahlweise in Ersatzhaft gehen oder bin ich da jetzt falsch in formiert?
    Man könnte auch darüber philosophieren ob man es als härtere Strafe bezeichnen kann, wenn verschiedene Personen unterschiedlich schwer unter den Konsequenzen desselben Strafmaßes leiden.
    Beispiel: Zwei Männer (arm und reich) geraten in einem Bus in Streit. Daher setzt der Fahrer beide mitten in der Pampa vor die Tür. Dadurch sind beide auf den ersten Blick gleich bestraft. Den Reichen juckt das aber nicht weiter, er nimmt sich einfach ein Taxi, während der Arme 20 km zu Fuß laufen muss. Ungerecht. Immerhin haben sich im Bus beide gleich schwer daneben benommen. Aber es wäre ja auch nicht gerecht, wenn der Fahrer nur den Reichen rausschmeißen würde oder?

    Im Prinzip spiegelt sich auch im Justizsystem einfach nur die simple Erkenntnis wider: Vermögende Menschen haben es in vielen Bereichen des Lebens leichter.
    Es ist z.B. ebenso ungerecht, dass ein Reicher mit einem Staranwalt in der Praxis de facto bessere Verteidigung erhält, als jemand der auf die Leistung eines Pflichtverteidiger angewiesen ist.
    Es ist einfach schwierig bis unmöglich ein System zu erschaffen, das für alle gleich gerecht ist.

  7. Beiträge anzeigen #47 Zitieren
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    ulix ist offline
    Es ist aber nunmal so, dass so ein Busfahrer aus deinem Beispiel nicht der Staat ist, also weder ein Gerichtsverfahren abhält, noch eine Beweisaufnahme vornehmen muss, Plädoyers anhören muss, das Recht auf einen Anwalt wahren muss, etc., und am wichtigsten:

    Er muss sich nicht an den Verhältnismäßigkeits-Grundsatz halten.

    Es geht hier um von Gerichten angeordnete Strafen, von Gerichten die in einem funktionierenden Rechtsstaat allerhand Prüfungen vornehmen, und so versuchen (müssen! Sie sind dazu verpflichtet!) ein möglichst genaues Bild der Hintergründe zu erhalten, bevor sie über eine Strafe entscheiden. Diese Strafe muss dann (ebenso verpflichtend) verhältnismäßig sein.

    Deshalb kann man an den Staat da durchaus höhere Ansprüche stellen, als an einen Busfahrer. Aus idealistischer Perspektive, aber eben auch ganz real, weil dieser Staat halt selbst höhere Ansprüche an sich selbst stellt, schriftlich ausführlich kodifiziert in Verfassung und Gesetzen.

    P.S. Hab noch nicht herausgefunden, wie Schweden es regelt. Irgendwer mehr Glück?
    Dass die Strafe einfach verpufft halte ich für ausgeschlossen, wahrscheinlich wird sie nur aufgeschoben.
    Geändert von ulix (14.07.2020 um 14:16 Uhr)

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