Nein, weil man Vorsatz nachweisen müsste. Das ist Strafrecht, kein Zivilrecht. Weise mal Person X nach, dass sie dich wissentlich mit einer schweren Krankheit infiziert hat. De facto unmöglich, bis auf einige Fälle. Prominentestes Beispiel hierbei dürfte die Aufklärungspflicht von HIV vor ungeschütztem Geschlechtsverkehr sein. Hier könnte man denjenigen anzeigen.
Du verstehst Grundrechte nicht. Absolut nicht.
Grundrechte sind ABWEHRRECHTE des Bürgers gegenüber dem Staat. Diese Rechte sind dir garantiert. Wenn der Staat in diese Grundrechte eingreift, muss er je nach Grundrecht diverse Voraussetzungen erfüllen. Das wichtigste hierbei ist die Verhältnismäßigkeit. Diese ist, Stand heute, nicht gewahrt. Es ist nicht verhältnismäßig, die Grundrechte einer ganzen Gesellschaft einzuschränken um einen kleinen Teil dieser Gesellschaft zu schützen. Derzeit sind eingeschränkt: Allgemeine Handlungsfreiheit, Religionsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Berufsfreiheit, Eigentumsfreiheit....
Der Staat muss bei einer Einschränkung laufend prüfen, ob die Maßnahmen noch verhältnismäßig sind. Daher sehe ich die zum Teil langen Befristungen als klar verfassungswidrig. Rl-P hat z.B. befristet bis zum 19.4.2020.
Deine weiteren Ausführungen sind Zeugnis purer Angst. Ich kann das verstehen, ich hatte anfangs auch Angst. Bis ich mal überprüft habe, ob die Zahlen des RKI tatsächlich nachvollziehbar sind, korrekt erhoben werden und einer Überprüfung standhalten. Wenn diese Zahlen bereits einer laienhaften Überprüfung nicht standhalten, was im Übrigen sehr sehr viele Experten ebenfalls sagen, dann stimmen diese einfach nicht.
Wenn du im Übrigen keine Massendurchseuchung willst, dann steht es dir bei einer Öffnung frei, einfach weiter zuhause zu bleiben. Niemand wird dich zwingen, wieder am normalen Leben teilzunehmen Warum du das tun solltest, kann ich nicht nachvollziehen. Dann dürftest du auch nicht mehr im Winter raus, wenn allgemeine Erkältungsviren kursieren, Autofahren sowieso nicht und im Übrigen würde ich auch davon abraten, allzu viel im Haushalt zu erledigen. Dort ist die Gefahr, zu sterben, auch sehr groß. Ca. 10000 Tote jedes Jahr durch Haushaltsunfälle.
Es gibt einfach ein allgemeines Lebensrisiko, welches man eingeht, wenn man am Leben teilnimmt. Dieses beinhaltet auch, sich mit üblichen Viren anzustecken. Soweit bislang Zahlen vorliegen, sprechen diese nicht für ein Killervirus, sondern ein neuartiges Virus, welches in Risikogruppen zu Problemen führt, bei Nichtrisikopatienten aber in über 95% keine bis kaum spürbare Symptome entfaltet. Da ist schlicht kein Handlungsbedarf des Staates gegeben.
Btw: Ich hätte gegen die Allgemeinverfügung in Rl-P geklagt. Nur habe ich von Kollegen schon die Meldungen erhalten, dass deren Klagen gegen die Verfügung erstmal so in 2 Wochen verhandelt werden. So viel zum Thema effektiver Rechtsschutz... Eventuell sollten wir nach der Krise nicht nur gucken, ob wir im Gesundheitssystem bisschen aufstocken, sondern auch bei der Justiz. Was bringt es mir, jetzt gegen die Allgemeinverfügung zu klagen, Ende April dann Recht zu bekommen, wenn diese bis dahin eh aufgehoben ist?