Ich nehme mal diesen älteren Post auf um euer Problem deutlich zu machen. Ich finde die Begründung des Richters schrecklich, in der Sache jedoch muss ich ihm Recht geben, zumal dieser Ausspruch nicht nur von der NPD stammt sondern auch vom Papst. Ja korrekt, beide haben das selbe gesagt, nur wird beim Papst niemand auf die Idee kommen Volksverhetzung anzunehmen. (Er sprach über das Elend auf dem Mittelmeer.)
Der Punkt ist das aufgrund der Tatsache, daß das Zitat von der NPD stammt, ein bestimmter Zusammenhang impliziert wird. Dies ist aber strafrechtlich unzulässig; es zählt die Tat nicht der Gedanke dahinter. Ich weiß einzige Ausnahme der Mord der als Strafschärfung zum Totschlag in dem Merkmal niedere Beweggründe ein subjektives Element aufnehmen kann. Der paragraf ist nicht zuletzt wegen seiner Herkunft aus dem 3.Reich umstritten, denn nieder Beweggrund kann alles je nach Definition sein.
Die leute sind nicht dumm, auch wenn das einige glauben. Die Verkürzung des Slogans macht ihn interpretationsfähig und damit unangreifbar.
Wir haben es schon beim Holokaustdenkmal gesehen. Natürlich ist es ein Denkmal der Schande und das ist auch gut so. Andere Länder haben keines, aber ich finde sie sollten vielfach eines haben Amerika für Hiroshima, Russland für Stalins Gulag und China für die Lager der Mao Witwe.
@ smilodon Die schwere Brandstiftung bei dem Hebebühnenunternehmen, das die Hebebühnen für die Räumung des Hambacher Forstes zur Verfügung gestellt hat, hätte Todesopfer fordern können. Es ist bisher nicht der Beweis gelungen, dass es sich um ein Mitglied oder einen Follower der an der Besetzung beteiligten Organisationen gehandelt hat, aber der räumliche, sachliche und zeitliche Zusammenhang mit der Räumung ist eigentlich Hinweis genug.
Auch der Angriff auf eine Baumanagerin in Leipzig nach mehreren Brandstiftungen mit Millionenschäden zeigen, das die Radikalisierung links ebenso steigt.