Sicherheitsverwahrung kommt eher dann in Frage, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit zu vermuten ist, dass jemand nicht in der Lage ist, sein Verhalten zu ändern. Und das sind dann wohl eher psychische Gründe, die einer Veränderung der Persönlichkeit zum Besseren entgegen stehen. In dem Fall ist der Schutz der Gesellschaft höher anzusiedeln als die individuellen Freiheitsrechte desjenigen.
Sich einer terroristischen Vereinigung anzuschließen, ist dagegen eher nicht auf eine psychische Störung zurückzuführen, sondern auf freien Willen. Menschen deswegen für immer wegzusperren, würde eine Art Guantanamo erfordern und würde sich dann auch nicht mit dem geltenden (deutschen) Recht decken.