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Hartz-IV Sanktionen (teilweise) verfassungswidrig

  1. #1 Zitieren
    Wannen-Nikolausi  Avatar von Juli Karen
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    Heute entschied das BVG in Karlsruhe, dass die Sanktionen für Hartz-IV Empfänger in Teilen verfassungswidrig sind. Es geht hierbei insbesondere um Folge-Sanktionen, die zu Kürzungen des Hartz-IV-Satzes über 30% führen und die starren Sanktions-Zeiträume (grundsätzlich volle drei Monate), welche in ihrer derzeitigen Form und Ausführung gegen Art. 1, Abs. 1 GG

    "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

    in Verbindung mit Art. 20, Abs. 1 GG

    "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat."

    verstoßen. Das Urteil fiel einstimmig aus.

    Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass Stephan Harbarth, Vizegerichtspräsident und Vorsitzender des ersten Senats, als CDU-Bundestagsabgeordneter für die Beibehaltung der Sanktionen gestimmt hatte, bevor er Ende November 2018 ins BVG gewählt wurde.


    Was wird dies eurer Meinung nach für Auswirkungen haben, da eine Neuordnung nunmehr zwingend erforderlich ist?

    Wie könnte der künftige "Maßnahmenkatalog" aussehen?
    Wird es für sog. "Härtefälle" dennoch (Folge-)Sanktionen über 30% geben?
    Könnte es vielleicht den Befürwortern des BGE (Bedingungsloses Grundeinkommen) dienlich sein?
    Dank & Gruß, JK
    -------------------------------------------------------------------
    (Entschuldigt bitte, aber ich kann mit Freundschaftslisten nicht viel anfangen. Daher sind Freundschaftsanfragen an mich zwecklos! Sorry)

    "2 Dinge sind unendlich: Das Universum und die Dummheit des Menschen.
    Aber beim Universum bin ich mir noch nicht sicher!" (A. Einstein)
    Juli Karen ist offline

  2. #2 Zitieren
    Deus Avatar von Turambars
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    So wie die jetzige Regierung Arbeitet wird sich bis zu den Wahlen rein Gar nichts änder.
    Es wird die Zeit kommen,
    da das Verbrechen am Tier
    ebenso geahndet wird,
    wie das Verbrechen am Menschen.
    Turambars ist offline

  3. #3 Zitieren
    Ritter Avatar von Jurdace
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    Zitat Zitat von Juli Karen Beitrag anzeigen
    Was wird dies eurer Meinung nach für Auswirkungen haben, da eine Neuordnung nunmehr zwingend erforderlich ist?
    Das Urteil könnte dafür sorgen, dass die Jobcenter in einer Flut von Widersprüchen und Überprüfungsanträgen absaufen. Ich rechne deshalb damit, dass Sanktionen in Kürze ausgesetzt werden.
    Jurdace ist offline

  4. #4 Zitieren

    Faszinierend!
    Avatar von smiloDon
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    Ich verstehe es nicht. Hartz4 soll ja da gesetzlich garantierte Existenzminimum sichern, was nicht unterschritten werden darf. Auch wenn nun Sanktionen von mehr als 30% der leistungen verboten sind, so sind nach meiner Rechnung es immer noch 30% unter dem Existenzminimum. Hätte man die Sanktionen daher nicht ganz streichen müssen?
    Zitat Zitat von Jurdace Beitrag anzeigen
    Das Urteil könnte dafür sorgen, dass die Jobcenter in einer Flut von Widersprüchen und Überprüfungsanträgen absaufen. Ich rechne deshalb damit, dass Sanktionen in Kürze ausgesetzt werden.
    Wenn ich es richtig mitbekommen habe, ist das Urteil nicht rückwirkend gültig. Die Anzahl der Widersprüche könnten sich also in Grenzen halten.
    smiloDon ist offline Geändert von smiloDon (05.11.2019 um 13:18 Uhr)

  5. #5 Zitieren
    So weit die Füße tragen.. Avatar von Almalexia
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    Zitat Zitat von Jurdace Beitrag anzeigen
    Das Urteil könnte dafür sorgen, dass die Jobcenter in einer Flut von Widersprüchen und Überprüfungsanträgen absaufen. Ich rechne deshalb damit, dass Sanktionen in Kürze ausgesetzt werden.
    Es wäre wünschenswert, wenn die Sanktionen generell ausgesetzt werden.
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    Almalexia ist offline

  6. #6 Zitieren
    General Avatar von Jedi-Meister
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    Jedenfalls nicht in deiner Nähe
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    Glaube kaum das sich da was ändern wird, da der großteil der Bevölkerung nach wie vor für Saktionen ist. Das die Hartz 4 Gesetze verfassungswiedrig sind, wissen die Leute bereits seitdem sie die Gesetze verabschiedet haben aber nachdem es anfangs noch große Proteste gab hat sie die Bevölkerung irgentwann damit abgefunden und schlieslich hat die Springer-Presse schlieslich das Bild vermittelt, das jeder Hartz4 Empfänger einfach faul ist und selbst für sein Schicksal verantwortilich ist...hat gut geklappt, was innteressiert einen da die Würde des Menschen

    Problematisch wirds aber denk ich in 20-30 Jahren, wenn durch die Digitalisierung 30% oder mehr Arbeitsplätze wegfallen und plötzlich für einen großteil der Bevölkerung kein Bedarf mehr besteht...oder das System wird dann auch noch beibehalten und wir empören uns weiterhin über die arbeitslose Bevölkerung, auch wenn die jetzt auf 40% angestiegen ist
    DIESE SPOILER NICHT LESEN!
    Spoiler:(zum lesen bitte Text markieren)
    Sag ma, kannst du nicht lesen?


    Spoiler:(zum lesen bitte Text markieren)
    Mann, was ist an "Diese Spoiler nicht lesen!" nicht zu verstehen?
    Jedi-Meister ist offline

  7. #7 Zitieren
    Ritter Avatar von Jurdace
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    Zitat Zitat von smiloDon Beitrag anzeigen
    Ich verstehe es nicht. Hartz4 soll ja da gesetzlich garantierte Existenzminimum sichern, was nicht unterschritten werden darf. Auch wenn nun Sanktionen von mehr als 30% der leistungen verboten sind, so sind nach meiner Rechnung es immer noch 30% unter dem Existenzminimum. Hätte man die Sanktionen daher nicht ganz streichen müssen?
    Nein. Sozialhilfeträger konnten schon immer die Leistungen einstellen, wenn fehlende Mitwirkung vorlag. Nur haben die diversen Bücher auch explizit vorgesehen, dass der Träger ein Ermessen ausüben muss, wenn die Mitwirkung nachgeholt wird. Genau dieser Grundsatz ist im SGB II weggelassen worden. Effektiv hat das Verfassungsgericht also dafür gesorgt, dass die Jobcenter nicht mehr beliebig Sanktionen verhängen können (bezogen auf die Höhe) UND ein Ermessen ausüben müssen, wenn der Sanktionsgrund wegfällt. Der "Bestrafungscharakter" fällt damit im Grunde weg.

    Wenn ich es richtig mitbekommen habe, ist das Urteil nicht rückwirkend gültig. Die Anzahl der Widersprüche könnten sich also in Grenzen halten.
    Widersprüche richten sich sowieso nur gegen Bescheide, die noch nicht rechtskräftig sind, also geht es um die letzten 4 Wochen dabei. Der Überprüfungsantrag dagegen bezieht sich auf rechtskräftige Bescheide der letzten 12 Monate und da die Betroffenen nichts zu verlieren, aber eine ganze Menge zu gewinnen haben (im Zweifelsfall einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid in neuer Rechtslage), glaube ich nicht, dass sich das in Grenzen halten wird.
    Jurdace ist offline Geändert von Jurdace (05.11.2019 um 13:50 Uhr)

  8. #8 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Aggressiver Mais
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    Das ist ein perfekter Gegenschlag gegen die "Arbeitslosenausbeutungsindustrie". Ich hoffe die Maßnahmenträger giften sich schön Das Totalsanktionen hiermit verboten werden, ist doch schonmal ein sehr guter Anfang oder etwa nicht?

    Aber mal eine Frage: Hat das Bundesverfassungsgericht eine Frist eingeräumt, bis wann die Gesetze entsprechend geändert werden müssen?
    [Bild: 5fslducr.jpg]
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    Aggressiver Mais ist offline

  9. #9 Zitieren
    objektiv falsch Avatar von Heinz-Fiction
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    Es ist ein erster Schritt. Da sich die Jobcenter aber schon jetzt nicht an geltendes Recht halten, sehe ich die Umsetzung als schwierig an, aber ich lasse mich gern überraschen
    "Taucht ein in die Schönheit der deutschen Sprache. Ich tue das. Für mich sind Anglizismen ein No-Go"
    Heinz-Fiction ist gerade online

  10. #10 Zitieren
    Veteran Avatar von glozee
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    Zitat Zitat von smiloDon Beitrag anzeigen
    Ich verstehe es nicht. Hartz4 soll ja da gesetzlich garantierte Existenzminimum sichern, was nicht unterschritten werden darf. Auch wenn nun Sanktionen von mehr als 30% der leistungen verboten sind, so sind nach meiner Rechnung es immer noch 30% unter dem Existenzminimum. Hätte man die Sanktionen daher nicht ganz streichen müssen?
    Ja hätte man aber das höchste Gericht meint, dass der Staat eben in einem bestimmten engen Rahmen das Existenzminimum unterschreiten darf, wenn es mutmaßlich der Arbeitsaufnahme (und damit der eigenen Sicherung der Existenz) dienlich ist. Zur Zeit wird dieser Spielraum von der Gesetzeslage überschritten.

    glozee ist offline

  11. #11 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von VaNaDiN
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    Endlich würde das juristisch bestätigt, was einem der gesunde Menschenverstand seit Einführung von ALG2 sagt.
    VaNaDiN ist offline

  12. #12 Zitieren
    Einmalposterin Avatar von Lina
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    Auf der einen Seite ist man froh dass Hartz 4 empfänger nun nicht mehr als 30% gekürzt werden dürfen aber auf der anderen Seite frage ich mich wie das nur soooo lange praktiziert werden durfte. Das muss man sich einfach mal vorstellen. Das Existenzminimum von knapp über 400 Euro wird um 60 oder gar mehr % gekürzt. Das das überhaupt so lange "erlaubt" war ist eine unfassbare Frecheit.

    btw. es scheint so als wäre 30% Momentan noch in Ordnung und alles darüber hinaus darf erstmal nicht gekürzt werden. Bei denen die schon 60%, 90% oder gar mehr haben werden die Gerichte wohl die Kürzung zurück nehmen. Die Mitarbeiter der Job Börsen haben wohl auch erstmal Anweisung bis auf weiteres nicht mehr als 30% zu kürzen.
    Lina ist offline Geändert von Lina (05.11.2019 um 16:32 Uhr)

  13. #13 Zitieren
    Myth Avatar von Raider
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    Der wirkliche Witz ist doch, dass unser Verständnis von Menschenwürde nicht mehr verlangt, als den Arbeitslosen ein "Existenzminimum" zu gewähren. Wir sind ein stinkreiches, hochindustrialisierte Land und mehr als das Existenzminimum für unsere Arbeitssuchenden leisten wir uns nicht? Das ist armseelig. Würdig ist ein Leben am Existenzminimum nicht.

    Würdig ist ein Leben, in der jeder eine Wohnung hat, jeder die Möglichkeit hat, sich (gesund) zu ernähren, jeder ein Recht auf und Zugang zu Bildung hat, jeder ein Recht auf Zugang zu Kunst, Kultur und Unterhaltung hat und, letztendlich, jeder ein Recht auf Arbeit hat, die in ihrem vollen Wert kompensiert wird, anstatt den Großteil dieses Werts nach oben hin abfließen zu lassen. Das, und nicht weniger, ist ein menschenwürdiges Leben und das, und nicht weniger, schuldet der Staat seinen Bürgern.
    Raider ist offline Geändert von Raider (05.11.2019 um 18:46 Uhr)

  14. #14 Zitieren
    Einmalposterin Avatar von Lina
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    Was ich sehr interessant finde ist das das seit 10 Uhr gilt. Sonst ist es ja eher so das das Gericht quasi eine Art Auftrag an die Regierung gibt und die haben dann in der Regel 1-3 Jahre Zeit das zu ändern. In diesem Fall gilt das Ganze aber tatsächlich ab Sofort.
    Lina ist offline

  15. #15 Zitieren
    Nyrene
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    Zitat Zitat von Raider Beitrag anzeigen
    Der wirklich Witz ist doch, dass unser Verständnis von Menschenwürde nicht mehr verlangt, als den Arbeitslosen ein "Existenzminimum" zu gewähren. Wir sind ein stinkreiches, hochindustrialisierte Land und mehr als das Existenzminimum für unsere Arbeitssuchenden leisten wir uns nicht? Das ist armseelig. Würdig ist ein Leben am Existenzminimum nicht.

    Würdig ist ein Leben, in der jeder eine Wohnung hat, jeder die Möglichkeit hat, sich (gesund) zu ernähren, jeder ein Recht auf und Zugang zu Bildung hat, jeder ein Recht auf Zugang zu Kunst, Kultur und Unterhaltung hat und, letztendlich, jeder ein Recht auf Arbeit hat, die in ihrem vollen Wert kompensiert wird, anstatt den Großteil dieses Werts nach oben hin abfließen zu lassen. Das, und nicht weniger, ist ein menschenwürdiges Leben und das, und nicht weniger schuldet der Staat seinen Bürgern.
    Genau dass!


    Es kann nicht sein, Menschen die Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums erhalten, mit Sanktionen psychologisch zu demütigen und weiter aus der Gesellschaft auszugrenzen.
    Diese Sanktionen verstoßen gegen die Verfassung/Grundgesetz.
    Selbst die, nun immer noch erlaubten, einmaligen 30% Kürzungen.
    Hier, so habe ich das Gefühl, hat der Faktor "Furcht vor Kritik" und der Faktor "Dem Schikanen-System der Jobcenter zumindest etwas entgegen kommen" mitgespielt.

    Diese ganzen, sogenannten Jobcenter (Soziale Mobbing Center) gehören komplett und radikal saniert.
    Und das ganze System muss fairer, menschlicher und individuell effektiver gestaltet werden.

    Schluss mit "Schikane Maßnahmen" die nachweislich oft nur zufällig erfolgreich sind.
    Hin zu gezieltem, "Auf individuelle Stärken" eingehen und diese fördern/ausbauen.
    Sinnvolle Fortbildungen anbieten, die von tatsächlich qualifizierten und geschulten Personal durchgeführt werden. Wo eine echte, individuelle Beratung stattfindet.

    Gerade diese sogenannten "Härtefälle" und "Langzeitarbeitslosen" müssen viel besser betreut, es muss besser auf sie eingegangen werden. Anstatt sie mit psychologischen Schikanen zu traktieren.

    Viele dieser Menschen sind durch ihre Lage, durch ihre soziale Situation verängstigt, depressiv und verunsichert. Da können diese Holzhammer Methoden der Jobcenter nicht funktionieren.
    Diese Menschen brauchen spezielle Zuwendung, Betreuung und Unterstützung um im Arbeitsleben (wieder) Fuss fassen zu können.
    Und bei einigen, ganz wenigen Menschen, wird zumindest das aktuelle System niemals zum Erfolg führen.

    Und hier darf niemand von so einem reichen Land, wie Deutschland. Niemand vom Sozialstatt im Stich gelassen werden. Unser Staat hat die Pflicht und steht in der Verantwortung, sich um diese Menschen zu kümmern. Weg mit dem Makel "Arbeitslos" aus unserer sozialen Gesellschaft.
    Manche sind eben nicht kompatibel, mit dem klassischen Arbeitsleben. Und dennoch haben diese Menschen ein Recht, auf ein qualitativ hochwertiges Sozialleben. Ohne Ausgrenzung fürchten zu müssen.

    Außerdem hat ein Sozialstaat die verdammte Pflicht, dafür zu sorgen, dass jeder Bürger eine eigene Wohnung hat.

    Dieses ungerechte Hartz 4 System gehört abgeschafft. Und durch ein ordentliches "Grundeinkommen" ersetzt. Und ja, sowas ist realisier und finanzierbar. Es scheitert meist vielmehr an verkrusteten, erzkonservativen Strukturen.

  16. #16 Zitieren
    Ritter Avatar von Haftamo
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    Es ist ein Anfang und ich hoffe das da noch mehr gemacht wird um die Ungereichtigkeit, der Arbeilslose ausgesetzt sind, entgegengewirkt wird.
    Ich bin she gespannt wie das sich auf den Arbeitsmarkt auswirken wird weil immerhin gibt es ja einige Arbeitgeber die von dem System profitieren und Menschen ausbeuten um wettbewerbsfähig zu sein.
    Hoffentlich führt es dazu das mehr Arbeitgeber sich Gedanken über ihre Arbeitsprozesse und Lohngestaltung machen und vielleicht führt es dann dazu das endlich mit dem Lohndumping schluss ist und mehr Lohn gezahlt wird und Arbeitgeber mehr in die Fortbildung und Ausbildung von Menschen investieren.

    Aber andererseits bin ic auch gespannt ob es wegen dem Urteil auch eine Sozialneid Debatte geben wird. Ich meine den Sozialneid nach unten.
    Eleanor Roosevelt - "Große Geister diskutieren über Ideen. Durchschnittliche Geister diskutieren über Geschehnisse. Kleine Geister diskutieren über Menschen."
    George Orwell - "There are some ideas so absurd that only an intellectual could believe them; no ordinary man could be such a fool"
    Haftamo ist offline

  17. #17 Zitieren
    General Avatar von Baldurs_Gate_2
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    Den Leuten das Existenzminimum zu streichen, ist also verfassungswidrig? Schon gesunder Menschenverstand, müsste das erklären. Man sollte überhaupt keine Sanktionen geben dürfen.

    aBeR daNn kÖnnEn ArbEitsLoSe mAchEn wAs sIe woLlen!
    Baldurs_Gate_2 ist offline

  18. #18 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Aggressiver Mais
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    Wie die braune Suppe auf welt.de gestern rumgejammert hat war auch köstlich Wenn AfD Wähler am jammern und fauchen sind hat man alles richtig gemacht.

    "Ich hab keinen Bock mehr und verlasse dieses Land dann..."
    Ja, dann geh doch du Affe. Es gibt 80 Millionen andere Menschen die deinen Platz einnehmen
    [Bild: 5fslducr.jpg]
    Arcania ist Fanfiction ohne das Fan. ~Jünger des Xardas
    Aggressiver Mais ist offline

  19. #19 Zitieren
    Halbgott Avatar von Progrinator
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    Ich würde für ein Anhebung des Harz 4 Satzes sein aber dann für eine Kürzung auf das Existenzminimum.

    Aber halt auch nur in gut begründete Fälle. Eine Auslassung einer "Sinnlosen Maßnahme", die nur als Beschäftigungstherapie fungieren würde, würde ich nicht als Grund gelten lassen, um eine Streichung von Gelder zu rechtfertigen.

    Bei Weiterbildung und Neu Orientierung sieht es anders.

    Bei Ablehnen von Jobs ist es auch so eine Sache. Ich finde gewisse Jobs sollte der Staat mit Gelder unterstützen damit diese würdiger werden
    Progrinator ist offline

  20. #20 Zitieren
    Deus Avatar von Turambars
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    Zitat Zitat von Baldurs_Gate_2 Beitrag anzeigen
    Den Leuten das Existenzminimum zu streichen, ist also verfassungswidrig? Schon gesunder Menschenverstand, müsste das erklären. Man sollte überhaupt keine Sanktionen geben dürfen.

    aBeR daNn kÖnnEn ArbEitsLoSe mAchEn wAs sIe woLlen!
    Die 1 bis 2 prozent die wirklich nichts machen kommen mit den kürzungen zurecht der rest der zu unrecht kürzungen bekommen leiden wirklich darunter!
    Es wird die Zeit kommen,
    da das Verbrechen am Tier
    ebenso geahndet wird,
    wie das Verbrechen am Menschen.
    Turambars ist offline

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