Ein PC ist per Definition ein Gerät das Aufrüstbar ist, zudem bedarf es Wartungsarbeiten. Daher führt das Brechen eines Garantiesiegels, nicht zum Verlust der Gewährleistungspflicht. - Hierzu gibts Gerichtsurteile.
Garantien sind freiwillige Leistungen des Herstellers oder Händlers, und können daher andere Bedingungen enthalten die den Nutzer einschränken. Was mit ein Grund ist, weshalb ich keinen Komplett-PC kaufen würde. Dann müsste ich ja warten bis die Garantiezeit abgelaufen ist, bis ich bspw. eine weitere Festplatte einbauen kann, wenn ich die Garantie nicht verlieren will.
Wenn aufgrund des Siegels vom Nutzer keine Wartung durchgeführt werden kann, und der PC deshalb kaputt gehen, oder auch nur unerträglich laut werden, ist dass das Problem desjenigen der die Garantie gegeben hat.
Ohne Gewähr, bin kein Jurist.
Nennt sich Tray-Version, die sind nur für OEMs vorgesehen. Was hierauf ja zutrifft.Zitat von Symantax
Tray-CPUs kommen nicht einzeln verpackt beim Händler an, sondern im Namensgebenden Tray. In einem solchen Tray liegen viele CPUs nebeneinander drin. Diese enthalten auch keinen Boxed-Kühler, und keine oder nur eingeschränkte Hersteller-Garantie (heißt: geht der Händler pleite, sitzt man auf dem Schaden, da der Hersteller die Verantwortung an den Händler Abtritt).
Das Produkt selbst ist nicht zwangsläufig schlechter.