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Kaufvertrag anfechten

  1. #1 Zitieren
    Held Avatar von Illuminatum
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    Hallo zusammen,
    ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin. Aber ich versuchs mal.
    Ich habe letzten Freitag eine größere Summe Geld in den Kauf von Festplatten invenstiert und habe heute vom Händler die Info per Mail bekommen:

    Sehr geehrter Herr *,

    beim Überprüfen von [Bestellnummer] fiel auf, dass unser Warenwirtschaftssystem falsche Daten ausgegeben hat. Bei unserer eigenen Eingabe im System war alles korrekt. An was der Fehler genau liegt, können wir uns nicht erklären – wir haben aber einen Spezialisten angesetzt, um den Fehler schnellstmöglich zu finden. ​Aus oben genannten Gründen fechten wir den Kaufvertrag an. Sie erhalten in Kürze die Erstattung.

    Für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns vielmals.

    Mit freundlichen Grüßen / With kind regards
    Ich habe dann etwas recherchiert, finde aber keinen "Irrtumsgrund", meinen Kaufvertrag anzufechten:
    https://www.rokpartner.de/ratgeber/v...g-kaufvertrag/

    Meine Frage: Kann mir jemand hier sagen, was das für mich jetzt bedeutet oder auch nicht? Ich habe dem Händler eine entsprechende Rückantwort gegeben, wollte aber mal fragen, was ihr dazu eventuell sagen könnt?

    Danke!

    MfG
    Illuminatum ist offline

  2. #2 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Phael
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    Ich bin kein Anwalt, und ohne die genauen Details zu kennen, ists sowieso schwer dazu was zu sagen. Ich nehme an, die Festplatten waren stark verbilligt? Dann wäre das wohl interessant: https://www.heise.de/newsticker/meld...en-156863.html
    Phael ist offline

  3. #3 Zitieren
    Held Avatar von Illuminatum
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    Danke für deine Antwort,
    aber im Gegenteil, ich habe die Festplatten zu einem etwas teureren Preis gekauft, da der Händler auf Versandkosten verzichtet hat (und einer der wenigen Anbieter war, der die Festplatten auf Lager hatte. Daher kann ein Tippfehler eigentlich ausgeschlossen werden

    €dit: Gerade die weitere Passage gelesen:
    Es mache keinen Unterschied, ob sich der Anbieter selbst vertippt habe oder der Fehler durch die verwendete Software entstanden sei, so die Karlsruher Richter.
    Also kann sich ein Händler immer auf eine kaputte Software beziehen, um den Vertrag anfechten zu können?

    MfG
    Illuminatum ist offline Geändert von Illuminatum (15.10.2019 um 16:00 Uhr)

  4. #4 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Phael
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    Wie gesagt, Anwalt bin ich auch keiner, und bei deutschem Recht kenn ich mich noch viel weniger aus. Aber es wird wohl auch darauf ankommen, wie glaubwürdig der Irrtum ist, bzw. wie hoch der wirtschaftliche Schaden wäre. Wenn ein 1000€-Produkt jetzt um 10€ billiger ist, wird er den Kaufvertrag vermutlich nicht wegen eines angeblichen Softwarefehlers angefochten werden können.

    Ich versteh dann allerdings sowieso nicht, warum er den Vertrag jetzt zurückziehen will.
    Phael ist offline

  5. #5 Zitieren

    Metasyntaktische Variable
    Avatar von foobar
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    Zitat Zitat von Illuminatum Beitrag anzeigen
    Also kann sich ein Händler immer auf eine kaputte Software beziehen, um den Vertrag anfechten zu können?
    Im Prinzip schon. Allerdings müssen Anfechtungen auch zeitnah erfolgen. Der Händler kann nicht erst 2 Wochen warten und dann, wenn die Preise sich geändert haben, nachträglich anfechten.

    IANAL, aber grundsätzlich ist man bei Anfechtung auch schadensersatzpflichtig. Der Händler muss dir nicht die Platten ersetzen, aber den Schaden, der daraus entstand, dass du auf die Wirksamkeit des Vertrages vertraut hast. Beispiel: Händler A verkauft eine Platte für 200 Euro. Händler B bietet die selbe Platte für 220 Euro an. Du kaufst bei Händler A, der anschließend anfechtet. Inzwischen ist der Preis der Platte auf 250 Euro gestiegen. Jetzt müsste dir A eigentlich die 30 Euro ersetzen. Denn hättest du nicht auf den Vertrag vertraut, der dir die Platte für 200 zusicherte, hättest du sie dir bei B für 220 kaufen können. Dass sie nun 30 Euro teurer ist, ist dem A anzulasten und dafür muss er Ersatz leisten.

    In der Praxis kann es natürlich schwierig sein, sowas durchzusetzen. Vielleicht ist es eine Idee wert, auf Kulanz was zu machen.

    Feeling a bit masochistic and want to read more of my diatribes? Check out Foobar's Rantpage.

    foobar erklärt die Welt der Informatik: Was ist ein Zeichensatz?Was ist die 32Bit-Grenze?Warum sind Speicheroptimierer Unsinn?Wie teste ich meinen RAM?Was ist HDR?Was ist Tesselation?Warum haben wir ein Urheberrecht?Partitionieren mit MBR oder GPT?Was hat es mit dem m.2-Format auf sich?Warum soll ich meine SSD nicht zum Anschlag befüllen?Wer hat an der MTU gedreht?UEFI oder BIOS Boot?Was muss man über Virenscanner wissen?Defragmentieren sinnvoll?Warum ist bei CCleaner & Co. Vorsicht angesagt?Was hat es mit 4Kn bei Festplatten auf sich?Was ist Bitrot?Was sind die historischen Hintergründe zur (nicht immer optimalen) Sicherheit von Windows?Wie kann ich Datenträger sicher löschen?Was muss ich bzgl. Smartphone-Sicherheit wissen?Warum sind Y-Kabel für USB oft keine gute Idee?Warum sind lange Passwörter besser als komplizierte?Wie funktionieren Tintenstrahldrucker-Düsen?Wie wähle ich eine Linux-Distribution für mich aus?Warum ist Linux sicherer als Windows?Sind statische Entladungen bei Elektronik wirklich ein Problem?Wie repariere ich meinen PC-Lüfter?Was ist die MBR-Lücke?Wie funktioniert eine Quarz-Uhr?Was macht der Init-Prozess unter Linux und wie schlimm ist SystemD?Mainboard-Batterie - wann wechseln?Smartphone ohne Google?
    foobar ist offline

  6. #6 Zitieren
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    Mal ne andere Frage, ist ein Kaufvertrag überhaupt zu Stande gekommen ?
    Zankro ist offline

  7. #7 Zitieren

    Metasyntaktische Variable
    Avatar von foobar
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    Zitat Zitat von Zankro Beitrag anzeigen
    Mal ne andere Frage, ist ein Kaufvertrag überhaupt zu Stande gekommen ?
    Ist anzunehmen, da der Händler sonst nicht angefochten, sondern einfach den Vertragsabschluss verweigert hätte. Wie dieser Händler es konkret handhabt, wissen wir nicht. Aber die meisten Händler schreiben in ihre AGBs, dass eine Bestellung in ihrem Shop nur eine invitatio ad offerendum darstellt und der Vertrag erst mit der Auftragsbestätigung oder dem Versand der Ware zustande kommt. Da die Ware nicht versendet wurde, darf man vermuten, dass das (angeblich defekte) WWS offenbar auch eine falschen AB rausgehauen hat.

    Feeling a bit masochistic and want to read more of my diatribes? Check out Foobar's Rantpage.

    foobar erklärt die Welt der Informatik: Was ist ein Zeichensatz?Was ist die 32Bit-Grenze?Warum sind Speicheroptimierer Unsinn?Wie teste ich meinen RAM?Was ist HDR?Was ist Tesselation?Warum haben wir ein Urheberrecht?Partitionieren mit MBR oder GPT?Was hat es mit dem m.2-Format auf sich?Warum soll ich meine SSD nicht zum Anschlag befüllen?Wer hat an der MTU gedreht?UEFI oder BIOS Boot?Was muss man über Virenscanner wissen?Defragmentieren sinnvoll?Warum ist bei CCleaner & Co. Vorsicht angesagt?Was hat es mit 4Kn bei Festplatten auf sich?Was ist Bitrot?Was sind die historischen Hintergründe zur (nicht immer optimalen) Sicherheit von Windows?Wie kann ich Datenträger sicher löschen?Was muss ich bzgl. Smartphone-Sicherheit wissen?Warum sind Y-Kabel für USB oft keine gute Idee?Warum sind lange Passwörter besser als komplizierte?Wie funktionieren Tintenstrahldrucker-Düsen?Wie wähle ich eine Linux-Distribution für mich aus?Warum ist Linux sicherer als Windows?Sind statische Entladungen bei Elektronik wirklich ein Problem?Wie repariere ich meinen PC-Lüfter?Was ist die MBR-Lücke?Wie funktioniert eine Quarz-Uhr?Was macht der Init-Prozess unter Linux und wie schlimm ist SystemD?Mainboard-Batterie - wann wechseln?Smartphone ohne Google?
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  8. #8 Zitieren
    Held Avatar von Tiha
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    Kam nach deiner Bestellung eine Bestellbestätigung?

    Vielleicht hat sich der Händler auch im wording vertran, wenn oberes nicht kam, muss er nix anfechten.

    Die Preise und "Angebote" auf einer Onlineplattform sind wie ein Schaufenster in einem Laden, es dient dazu Kunden in den Laden zu locken, die Preise die dort dran stehen sind erstmal vollkommen irrelevant.
    Indem du ein Produkt in den Warenkorb legst und den Kauf tätigst machst du ein Angebot an den Händler das du dieses Produkt zu diesen Preis kaufen möchtest. Der Händler kann dann entweder das Angebot annehmen (dies geschieht für gewöhnlich mit einer Bestellbestätigung oder direkt mit dem Versand der Ware) oder er kann es ablehnen.
    Bei einer Automatisierten Bestellbestätigung (erkennt man daran das sie direkt auf die Kaufaktion folgt) ist das ganze Natürlich ein Problem, für den Händler da er sich so sein Ablehnen erstmal nimmt.
    Bei Preisfehlern, welche sich um keine Kalkulationsfehler Handeln, handelt es sich allerdings auch um einen Irrtumsgrund auf dessen Grundlage der Vertrag nichtig gemacht werden kann. Wenn es hier ein Systemfehler gab und ein anderer Preis ausgezeichnet wurden ist, als angedacht dürfte und es sich dann durch eine Automatische Bestätigung ohne manuelle Überprüfung zum Vertragsabschluss kommt, dürfte es ein Irrtumsgrund sein. Da der Händler davon ausging das sein System korrekt arbeitet, dies unerwarteter weiße aber nicht tat.

    Wenn es sich schlicht um einen Kalkulationsfehler handelte, dann kann er das ganze nicht wegen Irrtums anfechten. Allerdings weiß ich nicht wie du vor Gericht dies nachweisen sollst.
    Tiha ist gerade online

  9. #9 Zitieren
    We work in the dark...  Avatar von mondy
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    Der kaufvertrag ist durch technischen fehler nichtig. Du erhälst den betrag zurück.
    Lass gut sein.

    Man könnte jetz noch tiefer ins detail des vertragsrechts gehen, dazu bräuchte ich von dir alle möglichen genauen daten, agb zum zeitpunkt der bestellung etc... einfach alles. Auch in welchem verhältnis ihr zueinander steht, zb kaufmännisch oder privat.

    Aber relevant ist das nicht. Er sagt, es geht nicht. Damit kann er den kaufvetrag nicht erfüllen. Lass deshalb einfach gut sein und such dir ein anderes angebot. Ärgerlich isses, aber hilft halt nix. Selbst wenn durch irgendeine Klausel er die platten liefern ,üsste... rechtlich sieht es so aus, wenn er sie nicht hat oder nicht erwerben kann, zb durch einen software fehler oder durch fehlendes geld, dann wirds schwer da was zu kriegen, auch gerichtlich. Einem mann ohne geld kann man nichts aus der tasche ziehen.
    ...to serve the light. We are assassins.
    [Bild: sigpic65108_22.gif]
    Alles, was gut an uns ist, begann mit Euch, Altair.
    mondy ist offline Geändert von mondy (23.10.2019 um 15:48 Uhr)

  10. #10 Zitieren
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    Zitat Zitat von da_irga Beitrag anzeigen
    Aber relevant ist das nicht. Er sagt, es geht nicht. Damit kann er den kaufvetrag nicht erfüllen. Lass deshalb einfach gut sein und such dir ein anderes angebot. Ärgerlich isses, aber hilft halt nix. Selbst wenn durch irgendeine Klausel er die platten liefern ,üsste... rechtlich sieht es so aus, wenn er sie nicht hat oder nicht erwerben kann, zb durch einen software fehler oder durch fehlendes geld, dann wirds schwer da was zu kriegen, auch gerichtlich. Einem mann ohne geld kann man nichts aus der tasche ziehen.
    Was interessiert es mich ob er die Ware hat oder nicht ?
    Wenn er Sie anbietet und dazu noch schreibt ist lieferbar, ist es sein Problem wo er die Ware herbekommt, denn ich schließe ein Vertrag mit Ihm und nicht seinen Lieferanten.

    Auch was er sagt ist relativ egal, denn wenn es zu einem Kaufvertrag kommt, was in diesem Falle passiert IST, dann muss der HÄNDLER zusehen wie er diesen Vertrag erfüllt, ansonsten kann Illuminatum wie Foobar schon schrieb auf Schadensersatz gehen.
    Mich einfach so abspeißen lassen würde ich mich nicht, aber leider machen das heutzutage viel zu viele.

    @foobar Mhh stimmt, nun wenn es wirklich zu einem Kaufvertrag gekommen ist, kann man diese Schadensersatz schiene überlegen, kostet halt nur Zeit und Nerven.
    Zankro ist offline

  11. #11 Zitieren
    We work in the dark...  Avatar von mondy
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    Zitat Zitat von Zankro Beitrag anzeigen
    Was interessiert es mich ob er die Ware hat oder nicht ?
    Wenn er Sie anbietet und dazu noch schreibt ist lieferbar, ist es sein Problem wo er die Ware herbekommt, denn ich schließe ein Vertrag mit Ihm und nicht seinen Lieferanten.

    Auch was er sagt ist relativ egal, denn wenn es zu einem Kaufvertrag kommt, was in diesem Falle passiert IST, dann muss der HÄNDLER zusehen wie er diesen Vertrag erfüllt, ansonsten kann Illuminatum wie Foobar schon schrieb auf Schadensersatz gehen.
    Mich einfach so abspeißen lassen würde ich mich nicht, aber leider machen das heutzutage viel zu viele.

    @foobar Mhh stimmt, nun wenn es wirklich zu einem Kaufvertrag gekommen ist, kann man diese Schadensersatz schiene überlegen, kostet halt nur Zeit und Nerven.
    Interpretiere jetzt nicht so viel hinein. Man bräuchte dazu alle details. Wir wissen im grunde überhaupt nichts. Vertragsrecht ist keine sache, die sich mit so wenig infos erklären lässt.

    Es läuft aber immer aufs selbe raus, nämlich dass ers einfach sein lassen soll. Alles grössere kann er nur mit einem anwalt oder per gericht geltend machen. Und dann kriegt man auch nur, wenn der verkäufer entsprechend geld hat, ansonsten war jede müh umsonst. Ob es zu einer schadensersatzleistung kommt ist fraglich, man muss den Schaden beweisen können. Hier gehts um nix. Er bekommt ja sogar das geld zurück. Es kommt ganz auf die details an. Zunächst würd ichs deshalb auch auf den kulanzweg probieren.
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    mondy ist offline Geändert von mondy (23.10.2019 um 18:43 Uhr)

  12. #12 Zitieren
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    Zitat Zitat von da_irga Beitrag anzeigen
    Interpretiere jetzt nicht so viel hinein. Man bräuchte dazu alle details. Wir wissen im grunde überhaupt nichts. Vertragsrecht ist keine sache, die sich mit so wenig infos erklären lässt.

    Es läuft aber immer aufs selbe raus, nämlich dass ers einfach sein lassen soll. Alles grössere kann er nur mit einem anwalt oder per gericht geltend machen. Und dann kriegt man auch nur, wenn der verkäufer entsprechend geld hat, ansonsten war jede müh umsonst. Ob es zu einer schadensersatzleistung kommt ist fraglich, man muss den Schaden beweisen können. Hier gehts um nix. Er bekommt ja sogar das geld zurück. Es kommt ganz auf die details an. Zunächst würd ichs deshalb auch auf den kulanzweg probieren.
    Wenn ein Händler was anbietet, gehe ich davon aus das es Lagernd ist oder das es im Außenlager erhältlich ist, anderfalls hätte der TE denke ich mal nicht bestellt.

    "Ein Schaden ist definiert als unfreiwillige durch Dritte verursachte Vermögenseinbuße und wird in materielle und immaterielle Schäden differenziert. "

    Der TE büßt hier an Vermögen ein, wenn er beiweisen kann, das er die Platten jetzt teurer woanders kaufen muss. Sowas hat auch Foobar erwähnt und etwas erklärt.

    "Er bekommt ja sogar das geld zurück"
    .... Bitte was ?
    Natürlich bekommt er das Geld zurück, soll das jetzt eine Sache sein wo der Verkäufer eine Medaille für bekommen soll ?
    Würde er das Geld nicht zurückbekommen wäre er Opfer eines Betrug´s geworden.


    Was soll er auf den Kulanzweg versuchen ? Kulanz kann nur der Verkäufer zeigen, und ja, dafür sollte man den Verkäufer ggf´s mal Kontaktieren, oder es sein lassen wenn man darauf keine lust hat, kostet alles Zeit und Nerven.
    Zankro ist offline

  13. #13 Zitieren
    Held Avatar von Tiha
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    Nochmal zum Mitschreiben:

    Die Warenauswahl eines Shops ist eine reine Warenpräsentation, wie die Warenauslage in einem Supermarkt. Der Preis der dort steht hat, wie auch im Supermarkt, keinerlei bedeutung. (Es sind sogenannte "Freibleibende Angebote")
    Wenn man als Kunde ein von diesen Waren (einen Posten) in seinen Warenkorb legt und auf "Jetzt kaufen" klickt, macht man dem Verkäufer ein Angebot dieses Produkt für den ausgewählten Preis zu kaufen.
    Jetzt kann der Verkäufer entweder das Kaufangebot annehmen (Erst dann kommt ein Kaufvertrag überhaupt zu stande) oder er kann es ablehnen.
    Für gewöhnlich wird der Kaufvertrag entweder mit einer aktiven Bestätigungs-E-Mail angenommen (wobei ich absolut nicht sicher bin ob eine sekündliche Automatische als Annahme zählt, höchstwahrscheinlich zählt diese nicht!) oder durch Absenden der Ware (Ab diesen Zeitpunkt, den absenden der Waren ist der Kaufvertrag absolut sicher erfolgreich in kraft getretten).
    Wenn also noch keine Waren abgesendet wurden sind, kann der Verkäufer jederzeit das Angebot des Kunden ablehnen.
    Tiha ist gerade online

  14. #14 Zitieren
    Springshield  Avatar von Homerclon
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    Üblicherweise steht in der ersten eMail die man nach Absenden der Bestellung (automatisiert) erhält, klar und deutlich drin, das diese keine Auftragsbestätigung ist. Damit wird nur der Eingang bestätigt, damit der Kunde weiß, das der Auftrag angekommen ist und in kürze bearbeitet wird.


    Es kann übrigens auch vorkommen, das eine Ware zum Zeitpunkt der Bestellabgabe als Lagernd angezeigt wird. Wenn der Auftrag dann bearbeitet wird, aber nicht mehr auf Lager ist, und wenns Blöd läuft auch nicht mehr lieferbar ist. Selbst wenn die Bestellungen und die Verfügbarkeit live aktualisiert werden, kann es zu Überschneidungen kommen. Der Anzeige des Lagerbestand sollte man daher nicht zu viel Vertrauen schenken.

    - Keine verdammte Hechtrolle zum ausweichen in Kämpfe!
    - 01100100 00100111 01101111 01101000 00100001
    Homerclon ist offline Geändert von Homerclon (23.10.2019 um 23:52 Uhr)

  15. #15 Zitieren
    Bringt Kekse aus Holland Avatar von Balvenie
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    IANAL!
    Ohne eine richtige Auftragsbestätigung (nicht Bestellbestätigung) des Verkäufers ist rechtlich noch kein Kaufvertrag zustande gekommen. Gab es eine Auftragsbestätigung, kann der Händler immer noch vom Vertrag zurücktreten. Dann wäre er zumindest Schadensersatzpflichtig. Wie ein eventuell entstandener Schaden in der Praxis nachgewiesen und der Schadensersatz eingefordert werden kann, sei mal dahingestellt.
    gab es allerdings nur eine Bestellbestätigung, dann gibt es keinerlei Rechtsgrundlage für gar nichts.
    Balvenie ist offline

  16. #16 Zitieren
    Legende Avatar von jabu
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    Zitat Zitat von da_irga Beitrag anzeigen
    Interpretiere jetzt nicht so viel hinein. Man bräuchte dazu alle details. Wir wissen im grunde überhaupt nichts. Vertragsrecht ist keine sache, die sich mit so wenig infos erklären lässt.
    So ist es, wobei es natürlich auf die Wirkung der Darstellung der Präsentation innerhalb des gesamten relevanten Teils des Prozesses auf den Besteller ankommt, was sich, wenn es um den konkreten Fall gehen soll, nicht ohne eine Rekonstruktion herausfinden ließe. Das Recht bezieht sich, auch wenn es abstrakt formuliert ist, immer auf den konkreten Fall, da dieses Gegenstand seines Regelungszweckes ist.

    Sich auf abstrakte Formulierungen zu berufen, um etwas bewirken zu wollen, was das Recht nicht meint, mag zwar noch zur Durchsetzung des Eigeninteresses funktionieren, wo ein Händler für sich ausrechnet, dass Kulanz für ihn verschmerzbarer ist, als die Sache durchzufechten und Recht zu bekommen, aber wenn sie eben (gerichtlich) durchgefochten wird, dann ziehen rein abstrakte Argumente nicht mehr.
    Es läuft aber immer aufs selbe raus, nämlich dass ers einfach sein lassen soll. Alles grössere kann er nur mit einem anwalt oder per gericht geltend machen. Und dann kriegt man auch nur, wenn der verkäufer entsprechend geld hat, ansonsten war jede müh umsonst. Ob es zu einer schadensersatzleistung kommt ist fraglich, man muss den Schaden beweisen können. Hier gehts um nix. Er bekommt ja sogar das geld zurück. Es kommt ganz auf die details an. Zunächst würd ichs deshalb auch auf den kulanzweg probieren.
    Genau. Und es stimmt, dass "Schaden" konkret beziffert werden muss. Wäre das nicht so, so wäre die Schwelle einfach zu niedrig, sodass jeder irgendwo irgendwas finden könnte, wobei man allem nachgehen müsste, was leicht in Prinzipienreiterei ausarten könnte. Kleinere Unannehmlichkeiten sind daher hinzunehmen.

    Wenn es in unserer Welt an erster Stelle immer um Prinzipientreue ginge, mal dreist vorausgesetzt, wir würden dann überhaupt existieren, so würde doch fast nichts richtig funktionieren. Wir würden in ständiger Angst leben. Und leider sind wir längst durch formale gesetzliche Anforderungen, die kaum zu unserer Lebensrealität passen, da sie vor ihrem konkreten Hintergrund sogar oftmals im krassen Widerspruch zum behaupteten Regelungszweck stehen, heute schon ziemlich unfrei und teils auch verängstigt. Gut, dieses zu verfolgen, würde jetzt zu weit abschweifen.

    Allgemein bin ich der Auffassung, man sollte Prinzipienreiterei auf Abstraktheiten eher keinen Vorschub leisten, sondern danach gehen, was gut für beide Seiten ist. Aber ja, wenn man sich selber angegriffen (oder evtl. bloß im Nachteil) fühlt, dann handelt man, da man sich schlecht fühlt, oftmals aus dieser (verengten) Perspektive heraus. Dann kann es helfen, einfach mehrmals darüber zu schlafen, bis der Frust "von alleine" (es gibt z.B. befriedigendere Dinge, die sich in den Vordergrund schieben) abgeklungen ist.
    jabu ist offline Geändert von jabu (24.10.2019 um 14:39 Uhr)

  17. #17 Zitieren
    We work in the dark...  Avatar von mondy
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    Zitat Zitat von Zankro Beitrag anzeigen
    Wenn ein Händler was anbietet, gehe ich davon aus das es Lagernd ist oder das es im Außenlager erhältlich ist, anderfalls hätte der TE denke ich mal nicht bestellt.

    "Ein Schaden ist definiert als unfreiwillige durch Dritte verursachte Vermögenseinbuße und wird in materielle und immaterielle Schäden differenziert. "

    Der TE büßt hier an Vermögen ein, wenn er beiweisen kann, das er die Platten jetzt teurer woanders kaufen muss. Sowas hat auch Foobar erwähnt und etwas erklärt.

    "Er bekommt ja sogar das geld zurück"
    .... Bitte was ?
    Natürlich bekommt er das Geld zurück, soll das jetzt eine Sache sein wo der Verkäufer eine Medaille für bekommen soll ?
    Würde er das Geld nicht zurückbekommen wäre er Opfer eines Betrug´s geworden.


    Was soll er auf den Kulanzweg versuchen ? Kulanz kann nur der Verkäufer zeigen, und ja, dafür sollte man den Verkäufer ggf´s mal Kontaktieren, oder es sein lassen wenn man darauf keine lust hat, kostet alles Zeit und Nerven.
    Hab dir mal bestimmte Textstellen orange angestrichen. Ich hoffe, du merkst was. Ich denke mir nur: Was du alles denkst, wissen tust du es nicht.

    Du lehnst dich an foobar an, doch der schreibt doch auch nur ganz pauschal das, was ihm in den Sinn kam und zu Recht, denn ich sags nochmal: hier fehlen ausschlaggebende Details.

    Ehrlich gesagt weiß ich nicht, was ich dir weiter antworten soll.


    Zitat Zitat von Tiha Beitrag anzeigen
    Nochmal zum Mitschreiben:

    Die Warenauswahl eines Shops ist eine reine Warenpräsentation, wie die Warenauslage in einem Supermarkt. Der Preis der dort steht hat, wie auch im Supermarkt, keinerlei bedeutung. (Es sind sogenannte "Freibleibende Angebote")
    Wenn man als Kunde ein von diesen Waren (einen Posten) in seinen Warenkorb legt und auf "Jetzt kaufen" klickt, macht man dem Verkäufer ein Angebot dieses Produkt für den ausgewählten Preis zu kaufen.
    Jetzt kann der Verkäufer entweder das Kaufangebot annehmen (Erst dann kommt ein Kaufvertrag überhaupt zu stande) oder er kann es ablehnen.
    Für gewöhnlich wird der Kaufvertrag entweder mit einer aktiven Bestätigungs-E-Mail angenommen (wobei ich absolut nicht sicher bin ob eine sekündliche Automatische als Annahme zählt, höchstwahrscheinlich zählt diese nicht!) oder durch Absenden der Ware (Ab diesen Zeitpunkt, den absenden der Waren ist der Kaufvertrag absolut sicher erfolgreich in kraft getretten).
    Wenn also noch keine Waren abgesendet wurden sind, kann der Verkäufer jederzeit das Angebot des Kunden ablehnen.
    Kommt auf die AGB's an. Doch ja richtig, häufig ist das so der Fall. Zuerst kommt eine Bestellbestätigung, dann die Auftragsbestätigung.

    Zitat Zitat von Homerclon Beitrag anzeigen
    Üblicherweise steht in der ersten eMail die man nach Absenden der Bestellung (automatisiert) erhält, klar und deutlich drin, das diese keine Auftragsbestätigung ist. Damit wird nur der Eingang bestätigt, damit der Kunde weiß, das der Auftrag angekommen ist und in kürze bearbeitet wird.


    Es kann übrigens auch vorkommen, das eine Ware zum Zeitpunkt der Bestellabgabe als Lagernd angezeigt wird. Wenn der Auftrag dann bearbeitet wird, aber nicht mehr auf Lager ist, und wenns Blöd läuft auch nicht mehr lieferbar ist. Selbst wenn die Bestellungen und die Verfügbarkeit live aktualisiert werden, kann es zu Überschneidungen kommen. Der Anzeige des Lagerbestand sollte man daher nicht zu viel Vertrauen schenken.
    Japp, richtig.

    Zitat Zitat von Balvenie Beitrag anzeigen
    IANAL!
    Ohne eine richtige Auftragsbestätigung (nicht Bestellbestätigung) des Verkäufers ist rechtlich noch kein Kaufvertrag zustande gekommen. Gab es eine Auftragsbestätigung, kann der Händler immer noch vom Vertrag zurücktreten. Dann wäre er zumindest Schadensersatzpflichtig. Wie ein eventuell entstandener Schaden in der Praxis nachgewiesen und der Schadensersatz eingefordert werden kann, sei mal dahingestellt.
    gab es allerdings nur eine Bestellbestätigung, dann gibt es keinerlei Rechtsgrundlage für gar nichts.
    Richtig.

    Zitat Zitat von jabu Beitrag anzeigen
    So ist es, wobei es natürlich auf die Wirkung der Darstellung der Präsentation innerhalb des gesamten relevanten Teils des Prozesses auf den Besteller ankommt, was sich, wenn es um den konkreten Fall gehen soll, nicht ohne eine Rekonstruktion herausfinden ließe. Das Recht bezieht sich, auch wenn es abstrakt formuliert ist, immer auf den konkreten Fall, da dieses Gegenstand seines Regelungszweckes ist.

    Sich auf abstrakte Formulierungen zu berufen, um etwas bewirken zu wollen, was das Recht nicht meint, mag zwar noch zur Durchsetzung des Eigeninteresses funktionieren, wo ein Händler für sich ausrechnet, dass Kulanz für ihn verschmerzbarer ist, als die Sache durchzufechten und Recht zu bekommen, aber wenn sie eben (gerichtlich) durchgefochten wird, dann ziehen rein abstrakte Argumente nicht mehr.
    Genau. Und es stimmt, dass "Schaden" konkret beziffert werden muss. Wäre das nicht so, so wäre die Schwelle einfach zu niedrig, sodass jeder irgendwo irgendwas finden könnte, wobei man allem nachgehen müsste, was leicht in Prinzipienreiterei ausarten könnte. Kleinere Unannehmlichkeiten sind daher hinzunehmen.

    Wenn es in unserer Welt an erster Stelle immer um Prinzipientreue ginge, mal dreist vorausgesetzt, wir würden dann überhaupt existieren, so würde doch fast nichts richtig funktionieren. Wir würden in ständiger Angst leben. Und leider sind wir längst durch formale gesetzliche Anforderungen, die kaum zu unserer Lebensrealität passen, da sie vor ihrem konkreten Hintergrund sogar oftmals im krassen Widerspruch zum behaupteten Regelungszweck stehen, heute schon ziemlich unfrei und teils auch verängstigt. Gut, dieses zu verfolgen, würde jetzt zu weit abschweifen.

    Allgemein bin ich der Auffassung, man sollte Prinzipienreiterei auf Abstraktheiten eher keinen Vorschub leisten, sondern danach gehen, was gut für beide Seiten ist. Aber ja, wenn man sich selber angegriffen (oder evtl. bloß im Nachteil) fühlt, dann handelt man, da man sich schlecht fühlt, oftmals aus dieser (verengten) Perspektive heraus. Dann kann es helfen, einfach mehrmals darüber zu schlafen, bis der Frust "von alleine" (es gibt z.B. befriedigendere Dinge, die sich in den Vordergrund schieben) abgeklungen ist.
    Sehe ich auch so.
    Die Sache ist auch, der TE hat am Freitag bestellt, 2 Werktage später kommt die Absage. Das liegt innerhalb der angemessenen Bearbeitungszeit.

    Ja, richtig. Man sollte immer das Gespräch suchen und versuchen, dass beide Seiten was gutes daraus ziehen. Man könnte hier jetzt den Händler kontaktieren und schreiben, dass man es sehr schade findet und ob er ein ähnliches Angebot machen kann oder ob man später das selbe nochmal bestellen kann unter Abzug von ... z. B. 10 % Rabatt. Man sollte unbedingt erwähnen, dass man gerne bei ihm bestellen möchte und nicht wo anders. Das ist einer der Taktiken, die ich beruflich anwende. Verkäufer können da eig rein instinktiv kaum ablehnen - das ist wie wenn man einem Löwen das Fleisch vor die Nase hält.
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    mondy ist offline Geändert von mondy (24.10.2019 um 16:22 Uhr)

  18. #18 Zitieren
    Held Avatar von Illuminatum
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    Huch, hier ist ja eine echt rege Beteiligung. Danke für alle Antworten!

    Der Verkäufer hat mir die komplette Summe zurück überwiesen.
    Um meinen Frust etwas zu verstehen, hier mal die Preisentwicklung mit mehr Infos:

    [Bild: preisentwicklung.jpg]
    Es geht hier um 4x 14TB HDDs. Als der Preis bei knapp 323€ (beim günstigsten Anbiter) lag habe ich die Platten für je 330€ bestellt. Den Thread habe ich dann eröffnet, als der Preis wieder rapide gen 380€ (beim günstigsten Anbieter) gestiegen ist.
    Dann habe ich "schlechtere" Platten ("nur" 12 TB) für 320€ gekauft.
    Und habe unmittelbar danach gesehen, dass der Preis für 14TB wieder auf 323 € gesunken ist

    Ich war halt überrascht über diese Mail vom Verkäufer, denn ich war noch nie in einer Situation, wo mein Onlinekauf angefechtet wurde.
    Aber naja, dann isses halt so. Wenn also jemand derzeit nach viel günstigen Speicherplatz sucht, kann man ja vielleicht zuschlagen. Die Platten laufen schön leise sowhl in idle als auch unter Last

    Danke!

    MfG
    Illuminatum ist offline

  19. #19 Zitieren
    We work in the dark...  Avatar von mondy
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    So ist es halt mit den Schnäppchen. Gerade bei so Schnäppchen sind Lagerbestände gerne auch mal knapp und irgendwo steht dann versteckt "solange der Vorrat reicht".

    Frag ihn halt trotzdem an, ob er dir 4 für einen günstigeren Preis geben könnte, am besten den wie bei der Bestellung angegeben.
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    mondy ist offline

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