-
Wegeunfähigkeitsbescheinigung
Hallo Leute,
ein Mitpatient von mir ist zurzeit stationär im Krankenhaus; er ist also krank geschrieben. Nun hat er aber einen Termin fürs Jobcenter am kommenden Montag, in der unter anderem eine sog. Wegeunfahigkeitsbescheinigung gefordert wird. Eine einfache AU bzw Liegebescheinigung ist nach Ansicht des JC kein ausreichender Grund, dem JC fernzubleiben. Da er auf absehbare Zeit nicht arbeitsfähig sein wird und Panik vorm JC hat, Frage ich mich, ob er da hin muss.
Ich habe selbst etwas gegoogelt und das Thema scheint ein relativ heißes Eisen zu sein. Es gibt unterschiedliche Urteile vor verschiedenen Gerichten, eine gesetzliche Grundlage gibt es nicht. So eine Bescheinigung kann vom Arzt ausgestellt werden, jedoch kostet das weit mehr, als das ich bereit ist zu übernehmen (ca 5,60 werden oberkommen, Bescheinigung kostet aber gerne Mal das vierfache oder mehr). Zudem sind Ärzte nicht verpflichtet, so eine Bescheinigung zu schreiben, weshalb das manche auch nicht machen. Ich konnte ihm leider auch nur sagen dass er im Falle einer Sanktion in den Widerspruch gehen kann und das auch sollte, aber es wäre schön, wenn es gar nicht erst so weit kommt.
"Taucht ein in die Schönheit der deutschen Sprache. Ich tue das. Für mich sind Anglizismen ein No-Go"
-
Warum kostet das bitte Geld wenn der Arzt dir auf nen Wisch schreibt, dass du reiseunfähig bist bzw warum zahlt sowas nicht die Krankenkasse?
Imho sollte eine Liegebescheinigung, dass der Patient stationär im Krankenhaus ist, doch ausreichen. Impliziert das nicht eine Reiseunfähigkeit? Google findet jetzt auch keine Differenzierung zwischen den beiden, sollte dasselbe sein?
"wenn ich jmd respektlos behandelt habe warst dass immer nur du" - wahre Freunde!
Legen Sie das verdammte Eis zurück auf Ihre Zwei-Millionen-Dollar-Hand!
EDL: Es wird Menschenansammlungen in allen Größenordnungen geben in hinreichender Zahl.
Mission Impossible mit Heinzi Cruise 
-
Reicht denn eine Arbeitunfähigkeitsbescheinigung nicht?
Reise einer Aschländerin | Tagebuch einer Hochelfin | Elfenherz
Intel Core i7 10700KF@HR-2 Macho - Stock | Gigabyte Z590 Aorus Pro AX | Corsair 32GB Vengenance 3200 - G.Skill AEGIS 32GB DDR4-3200 = 64GB DDR4-3200 | ASUS AMD Radeon 6800 XT TUF Gaming OC+
Samsung SSD 970 Evo Plus 1000GB@Windows 10 Pro | Crucial MX500 1TB | Hitachi HDS723020BLA642 2000GB | Hitachi HDS721075KLA330@Hot Plug 750GB | WDC WD40EZRZ 4000GB | WDC WD40EFZX 4000GB
Seasonic FOCUS GX650 650W | Fractal Design Define 7 TGL | Externer DVD-Brenner | SATA-Wechselrahmen für 3.5 HDD | Windows 10 Pro
Gaius Julius Caesar did nothing wrong! 'Cause no one said that freedom's free
-
 Zitat von Lord Kaktus
Reicht denn eine Arbeitunfähigkeitsbescheinigung nicht? 
Wenn du gesund genug bist um zum Arzt zu gehen biste auch gesund genug um ins Jobcenter zu gehen #kapitalismus
Daher verlangen die manchmal eine Bescheinigung, dass du zu krank bist um dich physisch dahinzubewegen, bspw weil du grade an der Herz-Lungen-Maschine im Krankenhaus hängst.
"wenn ich jmd respektlos behandelt habe warst dass immer nur du" - wahre Freunde!
Legen Sie das verdammte Eis zurück auf Ihre Zwei-Millionen-Dollar-Hand!
EDL: Es wird Menschenansammlungen in allen Größenordnungen geben in hinreichender Zahl.
Mission Impossible mit Heinzi Cruise 
-
Dann sollll er keinen Arzt fragen sondern das Krankenhaus, die werden son wisch ja wohl erst recht ausfüllen können. Irgendwelche Kosten dann auf die Rechung des Sacharbeiters schreiben lassen. Schließlich will der das ding haben und nicht er (ja mir ist klar, das sowas nicht geht) Allerdings Ärzte die Geld für Bescheinigungen nehmen sollte man sowieso meiden, da das keine vernünftigen Ärzte sind. Vernünftige Ärzte nehmen kein Geld für nen Wisch welcher ihnen nur ein paar skeunden Zeit kostet.
-
Richtige Geier die vom Jobcenter.
-
 Zitat von Heinzi
Warum kostet das bitte Geld wenn der Arzt dir auf nen Wisch schreibt, dass du reiseunfähig bist bzw warum zahlt sowas nicht die Krankenkasse?
Imho sollte eine Liegebescheinigung, dass der Patient stationär im Krankenhaus ist, doch ausreichen. Impliziert das nicht eine Reiseunfähigkeit? Google findet jetzt auch keine Differenzierung zwischen den beiden, sollte dasselbe sein?
Weil das wie geschrieben keine Pflichtleistung vom Arzt ist und das nicht abgerechnet werden kann, außer über den Patienten
 Zitat von Lord Kaktus
Reicht denn eine Arbeitunfähigkeitsbescheinigung nicht? 
Laut Auffassung des Jobcenters nicht
 Zitat von Heinzi
Wenn du gesund genug bist um zum Arzt zu gehen biste auch gesund genug um ins Jobcenter zu gehen #kapitalismus
Daher verlangen die manchmal eine Bescheinigung, dass du zu krank bist um dich physisch dahinzubewegen, bspw weil du grade an der Herz-Lungen-Maschine im Krankenhaus hängst.
Er ist zwar stationär aufgenommen, jedoch nicht bettlägerig
 Zitat von Tiha
Dann sollll er keinen Arzt fragen sondern das Krankenhaus, die werden son wisch ja wohl erst recht ausfüllen können. Irgendwelche Kosten dann auf die Rechung des Sacharbeiters schreiben lassen. Schließlich will der das ding haben und nicht er (ja mir ist klar, das sowas nicht geht) Allerdings Ärzte die Geld für Bescheinigungen nehmen sollte man sowieso meiden, da das keine vernünftigen Ärzte sind. Vernünftige Ärzte nehmen kein Geld für nen Wisch welcher ihnen nur ein paar skeunden Zeit kostet.
Das hat er schon gefragt. Der Stationsarzt ist nicht bereit, ihm so eine Bescheinigung auszustellen und die Kostenübernahme von JC deckt nicht die tatsächlichen Kosten dieser Bescheinigung.
 Zitat von EfBieEi
Richtige Geier die vom Jobcenter.
Ist ein Standardpassus mittlerweile, zumindest bei hiesigen Jobcenter.
"Taucht ein in die Schönheit der deutschen Sprache. Ich tue das. Für mich sind Anglizismen ein No-Go"
-
 Zitat von Heinz-Fiction
Das hat er schon gefragt. Der Stationsarzt ist nicht bereit, ihm so eine Bescheinigung auszustellen und die Kostenübernahme von JC deckt nicht die tatsächlichen Kosten dieser Bescheinigung.
Gut, wenn der Stationsarzt nicht dazu bereit ist, dann ist er ja anscheinend nicht Unfähig zu gehen. Dann soll er zum Jobcenter gehen. Wenn ihm auf dem Weg dorthin irgendetwas passiert, weil er eben doch nicht dazu fähig gewesen wäre, dann kann er ja Krankenhaus/Arzt sowie Jobcenter auf Schadensersatz und Körperverlezung (oder sonstwas) verklagen, ein findiger Anwalt wird da sicher schon was finden.
Zuvor soll er sich natürlcih vom Arzt eine Unterschriebene Aussage holen, dasdieser eben nicht bereit dazu ist so ein wisch auszufüllen.
-
 Zitat von Tiha
Gut, wenn der Stationsarzt nicht dazu bereit ist, dann ist er ja anscheinend nicht Unfähig zu gehen. Dann soll er zum Jobcenter gehen. Wenn ihm auf dem Weg dorthin irgendetwas passiert, weil er eben doch nicht dazu fähig gewesen wäre, dann kann er ja Krankenhaus/Arzt sowie Jobcenter auf Schadensersatz und Körperverlezung (oder sonstwas) verklagen, ein findiger Anwalt wird da sicher schon was finden.
Zuvor soll er sich natürlcih vom Arzt eine Unterschriebene Aussage holen, dasdieser eben nicht bereit dazu ist so ein wisch auszufüllen.
Wie kommst du darauf, dass ein Arzt, der keine Bescheinigung ausfüllen will, eine Bescheinigung ausfüllt, dass er keine ausfüllen will?
"Taucht ein in die Schönheit der deutschen Sprache. Ich tue das. Für mich sind Anglizismen ein No-Go"
-
Das JC kann m.W. keine medizinische Handlungen in Frage stellen. Daher sollte eine Bestätigung des KH, dass besagte Person in stationärer Behandlung ist, ausreichend sein. Die muss noch nicht mal der behandelnde Arzt unterschreiben, da reicht auch der "Servus" der KH-Verwaltung.
Dank & Gruß, JK
-------------------------------------------------------------------
(Entschuldigt bitte, aber ich kann mit Freundschaftslisten nicht viel anfangen. Daher sind Freundschaftsanfragen an mich zwecklos! Sorry)
"2 Dinge sind unendlich: Das Universum und die Dummheit des Menschen.
Aber beim Universum bin ich mir noch nicht sicher!" (A. Einstein)
-
 Zitat von Juli Karen
Das JC kann m.W. keine medizinische Handlungen in Frage stellen. Daher sollte eine Bestätigung des KH, dass besagte Person in stationärer Behandlung ist, ausreichend sein. Die muss noch nicht mal der behandelnde Arzt unterschreiben, da reicht auch der "Servus" der KH-Verwaltung.
Das können sie schon, allerdings musste man dafür bisher zum MDK (Amtsarzt), welcher die Bescheinigung einer Krankheit aufheben kann. Es scheint aber entweder nicht genügend Termine oder keine Bereitschaft des MDK/JC für solche Termine zu geben, weshalb diese wegeunfähigkeitsbescheinigung erfunden wurde. Es gibt halt viele Sozialhilfeempfänger, die unberechtigter Weise AUs bekommen, damit sie derlei Terminen Fernbleiben können. Leider betrifft das dann auch Leute, die tatsächlich krank sind. Die werden dann aber auch verpflichtet, zum Termin zu erscheinen.
"Taucht ein in die Schönheit der deutschen Sprache. Ich tue das. Für mich sind Anglizismen ein No-Go"
-
 Zitat von Heinz-Fiction
Wie kommst du darauf, dass ein Arzt, der keine Bescheinigung ausfüllen will, eine Bescheinigung ausfüllt, dass er keine ausfüllen will?
Man muss es halt festhalten, dass er das nicht will. Ansonsten heißt es nacher man hätte ja aber es hat ja niemand gefragt, das kennt man doch.
Aber der sinnvollste weg scheint mir immer ncohj der zum Anwald zu sein (Telefonisch, dahinlaufen geht schließlich nicht). Wenn man mittellos kann man sich beim Örtlichen Amtsgericht melden und dort einen Beratungsschein erhalten. Damit kann man zum Anwalt der Anwalt wird dann vom Steuerzahler bezahlt, man selber zahlt nur 10€ Praxisgebür. Auf diese 10€ kann nach ermäßes des Anwaltes aber auch verzichtet werden. Wenn man wirklich absolut mittellos ist.
-
 Zitat von Lord Kaktus
Reicht denn eine Arbeitunfähigkeitsbescheinigung nicht? 
Nein. Ein Bekannter von mir wurde mit schwerer Bronchitis bei Eiseskälte zum Mobcenter genötigt (20 km mit Fahrrad, eine Tour!), und daraus wurde eine Lungenentzündung mit Hospitalismus. Er wäre fast gestorben dran und es war kurz im Gespräch, ihm einen halben Lungenflügel rauszunehmen. Mobcenter ist das Allerletzte!
-
 Zitat von Heinz-Fiction
Das können sie schon, allerdings musste man dafür bisher zum MDK (Amtsarzt), welcher die Bescheinigung einer Krankheit aufheben kann. Es scheint aber entweder nicht genügend Termine oder keine Bereitschaft des MDK/JC für solche Termine zu geben, weshalb diese wegeunfähigkeitsbescheinigung erfunden wurde.
Ist mir neu, dass man eine WUB vom Amtsarzt braucht. Halte ich für ein Gerücht. Weißt Du überhaupt, wie lange man für einen Termin beim Amtsarzt warten muss?
Es gibt halt viele Sozialhilfeempfänger, die unberechtigter Weise AUs bekommen, damit sie derlei Terminen Fernbleiben können. Leider betrifft das dann auch Leute, die tatsächlich krank sind. Die werden dann aber auch verpflichtet, zum Termin zu erscheinen.
Zu viel BILD gelesen oder RTL geschaut?
Also die paar Prozent Bodensatz, die sich auf H4 eingerichtet haben und mit gefaketen AUs kommen, rechtfertigen in keinster Weise die diktatorischen Methoden und den Generalverdacht des Mobcenters. Für Arbeitnehmer gilt ja auch kein Generalverdacht, und der Arbeitgeber ist in der Pflicht, das nachzuweisen, zum Beispiel indem er einen Privatdetektiv drauf ansetzt. Das Mobcenter nimmt sich hier Sachen heraus, die für normale Bürger ein juristisches NoGo sind!
Geändert von Kaleva (24.09.2019 um 17:30 Uhr)
-
 Zitat von Kaleva
Ist mir neu, dass man eine WUB vom Amtsarzt braucht. Halte ich für ein Gerücht. Weißt Du überhaupt, wie lange man für einen Termin beim Amtsarzt warten muss?
Hab ich auch nicht behauptet. Bitte genauer lesen.
Und ja, das weiß ich, da ich mir selbst vom Amtsarzt eine geringfügige Arbeitsunfähigkeit hab bescheinigen lassen, weil mir das JC ungeeignete stellen anbot. Termin dauerte wenn ich mich Recht erinnere vier Wochen.
Zu viel BILD gelesen oder RTL geschaut?
Also die paar Prozent Bodensatz, die sich auf H4 eingerichtet haben und mit gefaketen AUs kommen, rechtfertigen in keinster Weise die diktatorischen Methoden und den Generalverdacht des Mobcenters. Für Arbeitnehmer gilt ja auch kein Generalverdacht, und der Arbeitgeber ist in der Pflicht, das nachzuweisen, zum Beispiel indem er einen Privatdetektiv drauf ansetzt. Das Mobcenter nimmt sich hier Sachen heraus, die für normale Bürger ein juristisches NoGo sind!
"Viele" ist keine genaue Mengenangabe. Es gibt keine Statistiken hierzu. Wie auch, das könnte man unmöglich feststellen. Ich beziehe mich auf persönliche Erfahrungen, da ich drei Leute kenne, die definitiv nicht krank sind, sondern nur nicht zum JC wollen. Ich bezweifle, dass das nur Ausnahmen sind. Es gibt meiner Schätzung nach mindestens 10 000 tausende, die das so handhaben.
Und bevor mir hier weiterhin der Konsum zweifelhafter Informationsquellen und daraus resultierender hartzer-hass vorgeworfen wird: ich lehne das JC kategorisch ab. Meiner Ansicht nach gehört der ganze Verein abgeschafft. Ich habe beim Sozialgericht gearbeitet und mitbekommen, was sich allein die JCs in der Umgebung geleistet haben. Immer dieselben klagen, immer dieselben Ergebnisse, niemals ist Besserung eingetreten. Die meisten Sachbearbeiter beim JC kennen sich nicht ausreichend mit den SGB II aus und überschreiten vielfach Kompetenzen. Leider bekommen sie dabei hin und wieder von den Sozialgerichten Rückendeckung, da es keine eindeutige Rechtssprechung in vielen Bereichen (wie der WUB) gibt
"Taucht ein in die Schönheit der deutschen Sprache. Ich tue das. Für mich sind Anglizismen ein No-Go"
Geändert von Heinz-Fiction (24.09.2019 um 18:23 Uhr)
-
 Zitat von Heinz-Fiction
Ich habe selbst etwas gegoogelt und das Thema scheint ein relativ heißes Eisen zu sein.
Nö, überhaupt nicht. Stationär im Krankenhaus in Behandlung ist ein "Wichtiger Grund" und völlig ausreichend.
Mag sein, dass man das beim Jobcenter anders sieht, aber das kann einem ja egal sein.
Reagieren muss man erst, wenn deshalb ein Sanktionsbescheid ins Haus flattert. Gegen den legt man dann Widerspruch ein und beantragt gleichzeitig dessen aufschiebende Wirkung beim zuständigen Sozialgericht.
-
 Zitat von Jurdace
Nö, überhaupt nicht. Stationär im Krankenhaus in Behandlung ist ein "Wichtiger Grund" und völlig ausreichend.
Mag sein, dass man das beim Jobcenter anders sieht, aber das kann einem ja egal sein.
Reagieren muss man erst, wenn deshalb ein Sanktionsbescheid ins Haus flattert. Gegen den legt man dann Widerspruch ein und beantragt gleichzeitig dessen aufschiebende Wirkung beim zuständigen Sozialgericht.
Bei stationären Aufenthalten stimmt das. Bei ambulanten Behandlungen ist das etwas anders
"Taucht ein in die Schönheit der deutschen Sprache. Ich tue das. Für mich sind Anglizismen ein No-Go"
-
 Zitat von Heinz-Fiction
Hab ich auch nicht behauptet. Bitte genauer lesen.
Nein, Du nicht, sondern Juli Karen. Unglücklich zitiert
PS: Ich war in H4 und kenne KEINE 3 Leute, die sich dort eingerichtet haben. Immerhin mache ich ehrenamtlich H4-Beratung, auch obwohl ich selber nicht mehr betroffen bin, da ich TROTZ MobCenter wieder eine anständige Arbeit habe (das ist auch so ein Klopper, aber das ist zu OT) Ehrlich gesagt, habe ich keine Ahnung, wie man sich in H4 einrichten kann, denn es ist zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel und man lebt in ständiger Angst und wird ständig schikaniert. Mittlerweile sorgt H4 auch für unverschuldete Obdachlosigkeit, da die KDU teilweise jahrzehnte hinter den aktuellen Werten hinterherhinken. Da wiehert der Amtsschimmel
Geändert von Kaleva (24.09.2019 um 19:08 Uhr)
-
Achja noch eins: Kindergeld -- wird angerechnet. BUT? ist ein schlechter Witz und eine unglaubliche Bürokratie. Wohngeld? Wird angerechnet. Auch Arbeit, die nicht aus dem H4-Bezug herausführt, wird eher kläglich gefördert. Undundund. Als regulärer Arbeitnehmer bekommt man diese Sachen mal eben so oben drauf. Ich verstehe definitiv nicht, wie sich so hartnäckig das Gerücht hält, das H4 die ultimative soziale Hängematte sei. Das ist einfach nur rechtsliberales Stammtischgeblöke. Aber gut, das wird langsam OT
-
 Zitat von Kaleva
Nein, Du nicht, sondern Juli Karen. Unglücklich zitiert
PS: Ich war in H4 und kenne KEINE 3 Leute, die sich dort eingerichtet haben. Immerhin mache ich ehrenamtlich H4-Beratung, auch obwohl ich selber nicht mehr betroffen bin, da ich TROTZ MobCenter wieder eine anständige Arbeit habe (das ist auch so ein Klopper, aber das ist zu OT) Ehrlich gesagt, habe ich keine Ahnung, wie man sich in H4 einrichten kann, denn es ist zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel und man lebt in ständiger Angst und wird ständig schikaniert. Mittlerweile sorgt H4 auch für unverschuldete Obdachlosigkeit, da die KDU teilweise jahrzehnte hinter den aktuellen Werten hinterherhinken. Da wiehert der Amtsschimmel
Naja, meistens ziehen sich solche Menschen auch sehr zurück, sodass sie gar keine oder nur wenig soziale Kontakte pflegen und fallen daher gar nicht auf. Ich war mal in einer vom Amt zugeordneten Maßnahme. Da waren halt viele, die einfach keine Lust mehr hatten. Aber die meisten waren auch kaum für den ersten Arbeitsmarkt geeignet imo. Und es gibt natürlich solche, die nebenbei kriminell sind (dealen, Schwarzarbeit) und Hartz IV nutzen, wenn mal sonst kein geld fließt. Viele dieser Personen wirken nach außen hin faul, die allermeisten, wenn nicht alle haben aber aus diesem oder jenem Grund resigniert.
 Zitat von Kaleva
Achja noch eins: Kindergeld -- wird angerechnet. BUT? ist ein schlechter Witz und eine unglaubliche Bürokratie. Wohngeld? Wird angerechnet. Auch Arbeit, die nicht aus dem H4-Bezug herausführt, wird eher kläglich gefördert. Undundund. Als regulärer Arbeitnehmer bekommt man diese Sachen mal eben so oben drauf. Ich verstehe definitiv nicht, wie sich so hartnäckig das Gerücht hält, das H4 die ultimative soziale Hängematte sei. Das ist einfach nur rechtsliberales Stammtischgeblöke. Aber gut, das wird langsam OT
Ist halt Einstellungssache. Wenn ich Leute Frage, warum sie was gegen "hartzer" haben, dann höre ich zumeist, dass diese sie als faul einschätzen und es schlicht nicht mögen, für andere zu arbeiten. Dass Sozialversicherungen an sich aber gute Errungenschaften sind, vergessen die meisten dabei, ebenso die Hintergründe, die dazu führen, dass man in hartzIV gerät. Sprich: Schubladendenken, mangelnde emphatie.
Ich war selber Jahre im hartzIV-bezug und habe mich dafür oft geschämt, weil mir das Gefühl gegeben wurde, dass ich weniger wert bin als andere. Da drüber zu stehen ist nicht leicht und führt entweder dazu, dass man sich von der arbeitenden Bevölkerung auch privat abgrenzt oder arbeiten annimmt, die rechtswidrig oder zumindest arbeitsrechtlich bedenklich sind. Häufig auch auf Druck des Jobcenters hin, da man ja grundsätzlich erstmal jede Arbeit nach einer gewissen Zeit und unter gewissen Umständen annehmen muss.
Beim BUT kann ich aus meiner Sicht auch zustimmen. Ich war Schulsekretär und konnte das but-budget aufgrund der zahlreichen Auflagen nicht ansatzweise ausschöpfen.
"Taucht ein in die Schönheit der deutschen Sprache. Ich tue das. Für mich sind Anglizismen ein No-Go"
Berechtigungen
- Neue Themen erstellen: Nein
- Themen beantworten: Nein
- Anhänge hochladen: Nein
- Beiträge bearbeiten: Nein
|