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  1. Beiträge anzeigen #1 Zitieren
    objektiv falsch Avatar von Heinz-Fiction
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    Heinz-Fiction ist offline

    Wegeunfähigkeitsbescheinigung

    Hallo Leute,

    ein Mitpatient von mir ist zurzeit stationär im Krankenhaus; er ist also krank geschrieben. Nun hat er aber einen Termin fürs Jobcenter am kommenden Montag, in der unter anderem eine sog. Wegeunfahigkeitsbescheinigung gefordert wird. Eine einfache AU bzw Liegebescheinigung ist nach Ansicht des JC kein ausreichender Grund, dem JC fernzubleiben. Da er auf absehbare Zeit nicht arbeitsfähig sein wird und Panik vorm JC hat, Frage ich mich, ob er da hin muss.
    Ich habe selbst etwas gegoogelt und das Thema scheint ein relativ heißes Eisen zu sein. Es gibt unterschiedliche Urteile vor verschiedenen Gerichten, eine gesetzliche Grundlage gibt es nicht. So eine Bescheinigung kann vom Arzt ausgestellt werden, jedoch kostet das weit mehr, als das ich bereit ist zu übernehmen (ca 5,60 werden oberkommen, Bescheinigung kostet aber gerne Mal das vierfache oder mehr). Zudem sind Ärzte nicht verpflichtet, so eine Bescheinigung zu schreiben, weshalb das manche auch nicht machen. Ich konnte ihm leider auch nur sagen dass er im Falle einer Sanktion in den Widerspruch gehen kann und das auch sollte, aber es wäre schön, wenn es gar nicht erst so weit kommt.
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    dann wähle doch deinen sonderrang Avatar von Heinzi
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    Heinzi ist offline
    Warum kostet das bitte Geld wenn der Arzt dir auf nen Wisch schreibt, dass du reiseunfähig bist bzw warum zahlt sowas nicht die Krankenkasse?

    Imho sollte eine Liegebescheinigung, dass der Patient stationär im Krankenhaus ist, doch ausreichen. Impliziert das nicht eine Reiseunfähigkeit? Google findet jetzt auch keine Differenzierung zwischen den beiden, sollte dasselbe sein?
    "wenn ich jmd respektlos behandelt habe warst dass immer nur du" - wahre Freunde!

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    Verloren in Thedas Avatar von Almalexia
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    Almalexia ist gerade online
    Reicht denn eine Arbeitunfähigkeitsbescheinigung nicht?
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    Heinzi ist offline
    Zitat Zitat von Lord Kaktus Beitrag anzeigen
    Reicht denn eine Arbeitunfähigkeitsbescheinigung nicht?
    Wenn du gesund genug bist um zum Arzt zu gehen biste auch gesund genug um ins Jobcenter zu gehen #kapitalismus

    Daher verlangen die manchmal eine Bescheinigung, dass du zu krank bist um dich physisch dahinzubewegen, bspw weil du grade an der Herz-Lungen-Maschine im Krankenhaus hängst.
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  5. Beiträge anzeigen #5 Zitieren
    Held Avatar von Tiha
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    Tiha ist offline
    Dann sollll er keinen Arzt fragen sondern das Krankenhaus, die werden son wisch ja wohl erst recht ausfüllen können. Irgendwelche Kosten dann auf die Rechung des Sacharbeiters schreiben lassen. Schließlich will der das ding haben und nicht er (ja mir ist klar, das sowas nicht geht) Allerdings Ärzte die Geld für Bescheinigungen nehmen sollte man sowieso meiden, da das keine vernünftigen Ärzte sind. Vernünftige Ärzte nehmen kein Geld für nen Wisch welcher ihnen nur ein paar skeunden Zeit kostet.

  6. Beiträge anzeigen #6 Zitieren
    Deus Avatar von EfBieEi
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    EfBieEi ist offline
    Richtige Geier die vom Jobcenter.

  7. Beiträge anzeigen #7 Zitieren
    objektiv falsch Avatar von Heinz-Fiction
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    Heinz-Fiction ist offline
    Zitat Zitat von Heinzi Beitrag anzeigen
    Warum kostet das bitte Geld wenn der Arzt dir auf nen Wisch schreibt, dass du reiseunfähig bist bzw warum zahlt sowas nicht die Krankenkasse?

    Imho sollte eine Liegebescheinigung, dass der Patient stationär im Krankenhaus ist, doch ausreichen. Impliziert das nicht eine Reiseunfähigkeit? Google findet jetzt auch keine Differenzierung zwischen den beiden, sollte dasselbe sein?
    Weil das wie geschrieben keine Pflichtleistung vom Arzt ist und das nicht abgerechnet werden kann, außer über den Patienten

    Zitat Zitat von Lord Kaktus Beitrag anzeigen
    Reicht denn eine Arbeitunfähigkeitsbescheinigung nicht?
    Laut Auffassung des Jobcenters nicht

    Zitat Zitat von Heinzi Beitrag anzeigen
    Wenn du gesund genug bist um zum Arzt zu gehen biste auch gesund genug um ins Jobcenter zu gehen #kapitalismus

    Daher verlangen die manchmal eine Bescheinigung, dass du zu krank bist um dich physisch dahinzubewegen, bspw weil du grade an der Herz-Lungen-Maschine im Krankenhaus hängst.
    Er ist zwar stationär aufgenommen, jedoch nicht bettlägerig

    Zitat Zitat von Tiha Beitrag anzeigen
    Dann sollll er keinen Arzt fragen sondern das Krankenhaus, die werden son wisch ja wohl erst recht ausfüllen können. Irgendwelche Kosten dann auf die Rechung des Sacharbeiters schreiben lassen. Schließlich will der das ding haben und nicht er (ja mir ist klar, das sowas nicht geht) Allerdings Ärzte die Geld für Bescheinigungen nehmen sollte man sowieso meiden, da das keine vernünftigen Ärzte sind. Vernünftige Ärzte nehmen kein Geld für nen Wisch welcher ihnen nur ein paar skeunden Zeit kostet.
    Das hat er schon gefragt. Der Stationsarzt ist nicht bereit, ihm so eine Bescheinigung auszustellen und die Kostenübernahme von JC deckt nicht die tatsächlichen Kosten dieser Bescheinigung.

    Zitat Zitat von EfBieEi Beitrag anzeigen
    Richtige Geier die vom Jobcenter.
    Ist ein Standardpassus mittlerweile, zumindest bei hiesigen Jobcenter.
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  8. Beiträge anzeigen #8 Zitieren
    Held Avatar von Tiha
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    Tiha ist offline
    Zitat Zitat von Heinz-Fiction Beitrag anzeigen

    Das hat er schon gefragt. Der Stationsarzt ist nicht bereit, ihm so eine Bescheinigung auszustellen und die Kostenübernahme von JC deckt nicht die tatsächlichen Kosten dieser Bescheinigung.


    Gut, wenn der Stationsarzt nicht dazu bereit ist, dann ist er ja anscheinend nicht Unfähig zu gehen. Dann soll er zum Jobcenter gehen. Wenn ihm auf dem Weg dorthin irgendetwas passiert, weil er eben doch nicht dazu fähig gewesen wäre, dann kann er ja Krankenhaus/Arzt sowie Jobcenter auf Schadensersatz und Körperverlezung (oder sonstwas) verklagen, ein findiger Anwalt wird da sicher schon was finden.

    Zuvor soll er sich natürlcih vom Arzt eine Unterschriebene Aussage holen, dasdieser eben nicht bereit dazu ist so ein wisch auszufüllen.

  9. Beiträge anzeigen #9 Zitieren
    objektiv falsch Avatar von Heinz-Fiction
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    Heinz-Fiction ist offline
    Zitat Zitat von Tiha Beitrag anzeigen
    Gut, wenn der Stationsarzt nicht dazu bereit ist, dann ist er ja anscheinend nicht Unfähig zu gehen. Dann soll er zum Jobcenter gehen. Wenn ihm auf dem Weg dorthin irgendetwas passiert, weil er eben doch nicht dazu fähig gewesen wäre, dann kann er ja Krankenhaus/Arzt sowie Jobcenter auf Schadensersatz und Körperverlezung (oder sonstwas) verklagen, ein findiger Anwalt wird da sicher schon was finden.

    Zuvor soll er sich natürlcih vom Arzt eine Unterschriebene Aussage holen, dasdieser eben nicht bereit dazu ist so ein wisch auszufüllen.
    Wie kommst du darauf, dass ein Arzt, der keine Bescheinigung ausfüllen will, eine Bescheinigung ausfüllt, dass er keine ausfüllen will?
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  10. Beiträge anzeigen #10 Zitieren
    Wannen-Nikolausi  Avatar von Juli Karen
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    Juli Karen ist offline
    Das JC kann m.W. keine medizinische Handlungen in Frage stellen. Daher sollte eine Bestätigung des KH, dass besagte Person in stationärer Behandlung ist, ausreichend sein. Die muss noch nicht mal der behandelnde Arzt unterschreiben, da reicht auch der "Servus" der KH-Verwaltung.
    Dank & Gruß, JK
    -------------------------------------------------------------------
    (Entschuldigt bitte, aber ich kann mit Freundschaftslisten nicht viel anfangen. Daher sind Freundschaftsanfragen an mich zwecklos! Sorry)

    "2 Dinge sind unendlich: Das Universum und die Dummheit des Menschen.
    Aber beim Universum bin ich mir noch nicht sicher!" (A. Einstein)

  11. Beiträge anzeigen #11 Zitieren
    objektiv falsch Avatar von Heinz-Fiction
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    Heinz-Fiction ist offline
    Zitat Zitat von Juli Karen Beitrag anzeigen
    Das JC kann m.W. keine medizinische Handlungen in Frage stellen. Daher sollte eine Bestätigung des KH, dass besagte Person in stationärer Behandlung ist, ausreichend sein. Die muss noch nicht mal der behandelnde Arzt unterschreiben, da reicht auch der "Servus" der KH-Verwaltung.
    Das können sie schon, allerdings musste man dafür bisher zum MDK (Amtsarzt), welcher die Bescheinigung einer Krankheit aufheben kann. Es scheint aber entweder nicht genügend Termine oder keine Bereitschaft des MDK/JC für solche Termine zu geben, weshalb diese wegeunfähigkeitsbescheinigung erfunden wurde. Es gibt halt viele Sozialhilfeempfänger, die unberechtigter Weise AUs bekommen, damit sie derlei Terminen Fernbleiben können. Leider betrifft das dann auch Leute, die tatsächlich krank sind. Die werden dann aber auch verpflichtet, zum Termin zu erscheinen.
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  12. Beiträge anzeigen #12 Zitieren
    Held Avatar von Tiha
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    Tiha ist offline
    Zitat Zitat von Heinz-Fiction Beitrag anzeigen
    Wie kommst du darauf, dass ein Arzt, der keine Bescheinigung ausfüllen will, eine Bescheinigung ausfüllt, dass er keine ausfüllen will?
    Man muss es halt festhalten, dass er das nicht will. Ansonsten heißt es nacher man hätte ja aber es hat ja niemand gefragt, das kennt man doch.


    Aber der sinnvollste weg scheint mir immer ncohj der zum Anwald zu sein (Telefonisch, dahinlaufen geht schließlich nicht). Wenn man mittellos kann man sich beim Örtlichen Amtsgericht melden und dort einen Beratungsschein erhalten. Damit kann man zum Anwalt der Anwalt wird dann vom Steuerzahler bezahlt, man selber zahlt nur 10€ Praxisgebür. Auf diese 10€ kann nach ermäßes des Anwaltes aber auch verzichtet werden. Wenn man wirklich absolut mittellos ist.

  13. Beiträge anzeigen #13 Zitieren
    Ritter Avatar von Kaleva
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    Kaleva ist offline
    Zitat Zitat von Lord Kaktus Beitrag anzeigen
    Reicht denn eine Arbeitunfähigkeitsbescheinigung nicht?
    Nein. Ein Bekannter von mir wurde mit schwerer Bronchitis bei Eiseskälte zum Mobcenter genötigt (20 km mit Fahrrad, eine Tour!), und daraus wurde eine Lungenentzündung mit Hospitalismus. Er wäre fast gestorben dran und es war kurz im Gespräch, ihm einen halben Lungenflügel rauszunehmen. Mobcenter ist das Allerletzte!

  14. Beiträge anzeigen #14 Zitieren
    Ritter Avatar von Kaleva
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    Kaleva ist offline
    Zitat Zitat von Heinz-Fiction Beitrag anzeigen
    Das können sie schon, allerdings musste man dafür bisher zum MDK (Amtsarzt), welcher die Bescheinigung einer Krankheit aufheben kann. Es scheint aber entweder nicht genügend Termine oder keine Bereitschaft des MDK/JC für solche Termine zu geben, weshalb diese wegeunfähigkeitsbescheinigung erfunden wurde.
    Ist mir neu, dass man eine WUB vom Amtsarzt braucht. Halte ich für ein Gerücht. Weißt Du überhaupt, wie lange man für einen Termin beim Amtsarzt warten muss?

    Es gibt halt viele Sozialhilfeempfänger, die unberechtigter Weise AUs bekommen, damit sie derlei Terminen Fernbleiben können. Leider betrifft das dann auch Leute, die tatsächlich krank sind. Die werden dann aber auch verpflichtet, zum Termin zu erscheinen.

    Zu viel BILD gelesen oder RTL geschaut?

    Also die paar Prozent Bodensatz, die sich auf H4 eingerichtet haben und mit gefaketen AUs kommen, rechtfertigen in keinster Weise die diktatorischen Methoden und den Generalverdacht des Mobcenters. Für Arbeitnehmer gilt ja auch kein Generalverdacht, und der Arbeitgeber ist in der Pflicht, das nachzuweisen, zum Beispiel indem er einen Privatdetektiv drauf ansetzt. Das Mobcenter nimmt sich hier Sachen heraus, die für normale Bürger ein juristisches NoGo sind!
    Geändert von Kaleva (24.09.2019 um 17:30 Uhr)

  15. Beiträge anzeigen #15 Zitieren
    objektiv falsch Avatar von Heinz-Fiction
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    Heinz-Fiction ist offline
    Zitat Zitat von Kaleva Beitrag anzeigen
    Ist mir neu, dass man eine WUB vom Amtsarzt braucht. Halte ich für ein Gerücht. Weißt Du überhaupt, wie lange man für einen Termin beim Amtsarzt warten muss?
    Hab ich auch nicht behauptet. Bitte genauer lesen.

    Und ja, das weiß ich, da ich mir selbst vom Amtsarzt eine geringfügige Arbeitsunfähigkeit hab bescheinigen lassen, weil mir das JC ungeeignete stellen anbot. Termin dauerte wenn ich mich Recht erinnere vier Wochen.

    Zu viel BILD gelesen oder RTL geschaut?

    Also die paar Prozent Bodensatz, die sich auf H4 eingerichtet haben und mit gefaketen AUs kommen, rechtfertigen in keinster Weise die diktatorischen Methoden und den Generalverdacht des Mobcenters. Für Arbeitnehmer gilt ja auch kein Generalverdacht, und der Arbeitgeber ist in der Pflicht, das nachzuweisen, zum Beispiel indem er einen Privatdetektiv drauf ansetzt. Das Mobcenter nimmt sich hier Sachen heraus, die für normale Bürger ein juristisches NoGo sind!
    "Viele" ist keine genaue Mengenangabe. Es gibt keine Statistiken hierzu. Wie auch, das könnte man unmöglich feststellen. Ich beziehe mich auf persönliche Erfahrungen, da ich drei Leute kenne, die definitiv nicht krank sind, sondern nur nicht zum JC wollen. Ich bezweifle, dass das nur Ausnahmen sind. Es gibt meiner Schätzung nach mindestens 10 000 tausende, die das so handhaben.
    Und bevor mir hier weiterhin der Konsum zweifelhafter Informationsquellen und daraus resultierender hartzer-hass vorgeworfen wird: ich lehne das JC kategorisch ab. Meiner Ansicht nach gehört der ganze Verein abgeschafft. Ich habe beim Sozialgericht gearbeitet und mitbekommen, was sich allein die JCs in der Umgebung geleistet haben. Immer dieselben klagen, immer dieselben Ergebnisse, niemals ist Besserung eingetreten. Die meisten Sachbearbeiter beim JC kennen sich nicht ausreichend mit den SGB II aus und überschreiten vielfach Kompetenzen. Leider bekommen sie dabei hin und wieder von den Sozialgerichten Rückendeckung, da es keine eindeutige Rechtssprechung in vielen Bereichen (wie der WUB) gibt
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    Geändert von Heinz-Fiction (24.09.2019 um 18:23 Uhr)

  16. Beiträge anzeigen #16 Zitieren
    Ritter Avatar von Jurdace
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    Jurdace ist offline
    Zitat Zitat von Heinz-Fiction Beitrag anzeigen
    Ich habe selbst etwas gegoogelt und das Thema scheint ein relativ heißes Eisen zu sein.
    Nö, überhaupt nicht. Stationär im Krankenhaus in Behandlung ist ein "Wichtiger Grund" und völlig ausreichend.
    Mag sein, dass man das beim Jobcenter anders sieht, aber das kann einem ja egal sein.
    Reagieren muss man erst, wenn deshalb ein Sanktionsbescheid ins Haus flattert. Gegen den legt man dann Widerspruch ein und beantragt gleichzeitig dessen aufschiebende Wirkung beim zuständigen Sozialgericht.

  17. Beiträge anzeigen #17 Zitieren
    objektiv falsch Avatar von Heinz-Fiction
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    Heinz-Fiction ist offline
    Zitat Zitat von Jurdace Beitrag anzeigen
    Nö, überhaupt nicht. Stationär im Krankenhaus in Behandlung ist ein "Wichtiger Grund" und völlig ausreichend.
    Mag sein, dass man das beim Jobcenter anders sieht, aber das kann einem ja egal sein.
    Reagieren muss man erst, wenn deshalb ein Sanktionsbescheid ins Haus flattert. Gegen den legt man dann Widerspruch ein und beantragt gleichzeitig dessen aufschiebende Wirkung beim zuständigen Sozialgericht.
    Bei stationären Aufenthalten stimmt das. Bei ambulanten Behandlungen ist das etwas anders
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  18. Beiträge anzeigen #18 Zitieren
    Ritter Avatar von Kaleva
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    Kaleva ist offline
    Zitat Zitat von Heinz-Fiction Beitrag anzeigen
    Hab ich auch nicht behauptet. Bitte genauer lesen.
    Nein, Du nicht, sondern Juli Karen. Unglücklich zitiert

    PS: Ich war in H4 und kenne KEINE 3 Leute, die sich dort eingerichtet haben. Immerhin mache ich ehrenamtlich H4-Beratung, auch obwohl ich selber nicht mehr betroffen bin, da ich TROTZ MobCenter wieder eine anständige Arbeit habe (das ist auch so ein Klopper, aber das ist zu OT) Ehrlich gesagt, habe ich keine Ahnung, wie man sich in H4 einrichten kann, denn es ist zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel und man lebt in ständiger Angst und wird ständig schikaniert. Mittlerweile sorgt H4 auch für unverschuldete Obdachlosigkeit, da die KDU teilweise jahrzehnte hinter den aktuellen Werten hinterherhinken. Da wiehert der Amtsschimmel
    Geändert von Kaleva (24.09.2019 um 19:08 Uhr)

  19. Beiträge anzeigen #19 Zitieren
    Ritter Avatar von Kaleva
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    Kaleva ist offline
    Achja noch eins: Kindergeld -- wird angerechnet. BUT? ist ein schlechter Witz und eine unglaubliche Bürokratie. Wohngeld? Wird angerechnet. Auch Arbeit, die nicht aus dem H4-Bezug herausführt, wird eher kläglich gefördert. Undundund. Als regulärer Arbeitnehmer bekommt man diese Sachen mal eben so oben drauf. Ich verstehe definitiv nicht, wie sich so hartnäckig das Gerücht hält, das H4 die ultimative soziale Hängematte sei. Das ist einfach nur rechtsliberales Stammtischgeblöke. Aber gut, das wird langsam OT

  20. Beiträge anzeigen #20 Zitieren
    objektiv falsch Avatar von Heinz-Fiction
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    Heinz-Fiction ist offline
    Zitat Zitat von Kaleva Beitrag anzeigen
    Nein, Du nicht, sondern Juli Karen. Unglücklich zitiert

    PS: Ich war in H4 und kenne KEINE 3 Leute, die sich dort eingerichtet haben. Immerhin mache ich ehrenamtlich H4-Beratung, auch obwohl ich selber nicht mehr betroffen bin, da ich TROTZ MobCenter wieder eine anständige Arbeit habe (das ist auch so ein Klopper, aber das ist zu OT) Ehrlich gesagt, habe ich keine Ahnung, wie man sich in H4 einrichten kann, denn es ist zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel und man lebt in ständiger Angst und wird ständig schikaniert. Mittlerweile sorgt H4 auch für unverschuldete Obdachlosigkeit, da die KDU teilweise jahrzehnte hinter den aktuellen Werten hinterherhinken. Da wiehert der Amtsschimmel
    Naja, meistens ziehen sich solche Menschen auch sehr zurück, sodass sie gar keine oder nur wenig soziale Kontakte pflegen und fallen daher gar nicht auf. Ich war mal in einer vom Amt zugeordneten Maßnahme. Da waren halt viele, die einfach keine Lust mehr hatten. Aber die meisten waren auch kaum für den ersten Arbeitsmarkt geeignet imo. Und es gibt natürlich solche, die nebenbei kriminell sind (dealen, Schwarzarbeit) und Hartz IV nutzen, wenn mal sonst kein geld fließt. Viele dieser Personen wirken nach außen hin faul, die allermeisten, wenn nicht alle haben aber aus diesem oder jenem Grund resigniert.

    Zitat Zitat von Kaleva Beitrag anzeigen
    Achja noch eins: Kindergeld -- wird angerechnet. BUT? ist ein schlechter Witz und eine unglaubliche Bürokratie. Wohngeld? Wird angerechnet. Auch Arbeit, die nicht aus dem H4-Bezug herausführt, wird eher kläglich gefördert. Undundund. Als regulärer Arbeitnehmer bekommt man diese Sachen mal eben so oben drauf. Ich verstehe definitiv nicht, wie sich so hartnäckig das Gerücht hält, das H4 die ultimative soziale Hängematte sei. Das ist einfach nur rechtsliberales Stammtischgeblöke. Aber gut, das wird langsam OT
    Ist halt Einstellungssache. Wenn ich Leute Frage, warum sie was gegen "hartzer" haben, dann höre ich zumeist, dass diese sie als faul einschätzen und es schlicht nicht mögen, für andere zu arbeiten. Dass Sozialversicherungen an sich aber gute Errungenschaften sind, vergessen die meisten dabei, ebenso die Hintergründe, die dazu führen, dass man in hartzIV gerät. Sprich: Schubladendenken, mangelnde emphatie.
    Ich war selber Jahre im hartzIV-bezug und habe mich dafür oft geschämt, weil mir das Gefühl gegeben wurde, dass ich weniger wert bin als andere. Da drüber zu stehen ist nicht leicht und führt entweder dazu, dass man sich von der arbeitenden Bevölkerung auch privat abgrenzt oder arbeiten annimmt, die rechtswidrig oder zumindest arbeitsrechtlich bedenklich sind. Häufig auch auf Druck des Jobcenters hin, da man ja grundsätzlich erstmal jede Arbeit nach einer gewissen Zeit und unter gewissen Umständen annehmen muss.

    Beim BUT kann ich aus meiner Sicht auch zustimmen. Ich war Schulsekretär und konnte das but-budget aufgrund der zahlreichen Auflagen nicht ansatzweise ausschöpfen.
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