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  1. Beiträge anzeigen #1 Zitieren
    Veteran Avatar von Buzz Killington
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    Buzz Killington ist offline

    Ist man wirklich nur der Sklave der AGB?

    Nach Leerung des TuS als Einleitung: Ich habe eine Reisekrankenversicherung gebucht, die Reise dann aber absagen müssen. Eine Erstattung der Gebühr von 39€ ist laut des Dienstleisters nun nicht mehr möglich, was ich anfangs weder verstehen wollte noch konnte. In den AGB wird es denke ich eine Klausel geben die das Widerrufsrecht und somit die "Pech-gehabt-Frist" regelt, meine Auffassung von Recht ist das allerdings nicht.

    Dazu merke ich an, dass dieses Thema aus offensichtlichen Gründen stark emotionalisiert und ich dazu von Rechtsdingen keine Ahnung habe / nichts verstehe.

    Wie kann es sein, dass man Geld für buchstäblich nichts bezahlt und sich dann "Rückzahlung ist nicht möglich" von der Kontakt-Tante (könnte natürlich auch ein Onkel sein, aber in diesem Fall ist es eine Tante) via Mail anhören/durchlesen darf? Natürlich sind solche Klauseln in den AGB drin, da 14 Tage Widerrufsrecht ja keine Seltenheit sind und sich der Verein irgendwie absichern muss. Dennoch, ich bezahle hier 39€ für eine Leistung die ich nie in Anspruch nehmen werde und die LTA verdient somit Geld ohne Gegenleistung. Ich werde morgen da anrufen und erfragen ob man nicht wenigstens aus Kulanz das Geld zurückerstatten kann, auch wenn ich mir im Angesicht dieser Frechheit dabei ziemlich blöd vorkommen werde. Klar kostet die Bearbeitung den Dienstleister Geld, man könnte aber Bearbeitungsgebühren auch separat der Bezahlsumme anführen und abrechnen.

    Gibt's da für den Verbraucher (für mich) keine Möglichkeit, sich rechtlich zur Wehr zu setzen? AGB hin oder her, das Wort "ungerecht" rechtfertigt eine solche Frechheit meiner bescheidenen Meinung nach nicht im Geringsten. Natürlich macht kein Gericht in Deutschland wegen 39 Kröten eine Verhandlung auf, aber auch wenn es um mehr Geld gehen würde (bspw. Storno bei Fluglinien oder der Bahn) hat man hier einfach Pech gehabt.

    Ich bitte darum, hier von Vermerken auf Reiserücktrittsversicherungen abzusehen.
    Geändert von Buzz Killington (19.09.2019 um 11:34 Uhr)

  2. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #2 Zitieren
    Retro Micky Avatar von Blue Force
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    Blue Force ist offline
    Eine AGB ist bindend bis auf die Teile die nicht gesetzeskonform sind. Doch dazu muss man erstmal rausfinden welche das sind was als Laie schwer ist. Das nutzen die Unternehmen natürlich aus wenn sie Geschäftsbedingungen erstellen. Es wird schon keiner wissen, daß Punkt 23 Absatz 4 der AGBs eigentlich nicht gesetzeskonform ist ...

    Da wirst du ohne Rechtsberatung oder Anwalt nicht weiterkommen. Oder mal bei der Rechtsschutzversicherung nachfragen falls du eine hast.
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  3. Beiträge anzeigen #3 Zitieren
    Held Avatar von Cagigawa
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    Cagigawa ist offline
    Du hast eine Leistung gebucht.
    Allein das buchen dieser Leistung kostet das Unternehmen Geld für die Bearbeitung.
    Da du nicht rechtzeitig (14 Tage) widerrufen hast fällt das aus meiner Sicht in die Kategorie: Selbst Schuld.

    Ich würde mich als Dienstleister da auch quer stellen.
    Die können ja nichts dafür das du deine Reise nicht antreten kannst warum also sollen die dir dein Geld zurückgeben und auf den Kosten der Bearbeitung sitzen bleiben? Das ist kein Geschäftsmodell mit dem eine Firma leben kann.

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  4. Beiträge anzeigen #4 Zitieren
    Veteran Avatar von Buzz Killington
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    Buzz Killington ist offline
    Zitat Zitat von Blue Force Beitrag anzeigen
    Eine AGB ist bindend bis auf die Teile die nicht gesetzeskonform sind. Doch dazu muss man erstmal rausfinden welche das sind was als Laie schwer ist. Das nutzen die Unternehmen natürlich aus wenn sie Geschäftsbedingungen erstellen. Es wird schon keiner wissen, daß Punkt 23 Absatz 4 der AGBs eigentlich nicht gesetzeskonform ist ...

    Da wirst du ohne Rechtsberatung oder Anwalt nicht weiterkommen. Oder mal bei der Rechtsschutzversicherung nachfragen falls du eine hast.
    Ja, das habe ich mir gedacht dass das so oder so ähnlich abläuft. Ich denke allerdings, dass 39€ wegen Nichtigkeit zu keiner Anhörung/Verfahren whatever führen würden und allein die Kosten dafür sich auf ein Vielfaches belaufen würden. Ich versuche nur zu verstehen wieso man das einfach hinnehmen muss, dein Nachposter hat allerdings plausibel klingende Gründe angeführt.

    Zitat Zitat von Cagigawa Beitrag anzeigen
    Du hast eine Leistung gebucht.
    Allein das buchen dieser Leistung kostet das Unternehmen Geld für die Bearbeitung.
    Da du nicht rechtzeitig (14 Tage) widerrufen hast fällt das aus meiner Sicht in die Kategorie: Selbst Schuld.

    Ich würde mich als Dienstleister da auch quer stellen.
    Die können ja nichts dafür das du deine Reise nicht antreten kannst warum also sollen die dir dein Geld zurückgeben und auf den Kosten der Bearbeitung sitzen bleiben? Das ist kein Geschäftsmodell mit dem eine Firma leben kann.
    Auch über meinen Zorn hinweg muss ich einsehen dass das Sinn ergibt. Dennoch werden Bearbeitungsgebühren doch bei Behörden z.B. separat aufgeführt und sind zwar in die Gesamtsumme einberechnet, aber klar vom Bezahlpreis abgetrennt.
    Geändert von Buzz Killington (18.09.2019 um 16:06 Uhr)

  5. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #5 Zitieren
    Deus Avatar von FlashX
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    FlashX ist offline
    Naja, der LTA-Tarif für 39€ ist eine reine Auslandskrankenversicherung. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass du deren Dienste tatsächlich in Anspruch genommen hättest, hättest du die Reise angetreten?
    Als ich mein Russland-Visum beantragt habe, musste ich Nachweise für eine Auslandskrankenversicherung vorlegen. Letztendlich hab ich die 25€ einfach in den Visumspreis miteingerechnet.
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  6. Beiträge anzeigen #6 Zitieren
    Held Avatar von Cagigawa
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    Cagigawa ist offline
    Zitat Zitat von Buzz Killington Beitrag anzeigen
    Dennoch werden Bearbeitungsgebühren doch bei Behörden z.B. separat aufgeführt und sind zwar in die Gesamtsumme einberechnet, aber klar vom Bezahlpreis abgetrennt.
    Das macht ein Dienstleister aber regulär nicht sondern kalkuliert dies in die Normalpreise ein.
    Wenn du in einen Fachhandel gehst und dich dort beraten lässt zahlst du dies über den Preis des gekauften Artikel ebenfalls mit.
    Wir Kaufleute nennen das Handlungskostenzuschlag.

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  7. Beiträge anzeigen #7 Zitieren
    Veteran Avatar von Edward Cullen
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    Edward Cullen ist offline
    Zitat Zitat von Buzz Killington Beitrag anzeigen
    Ich werde meinen aktuellen TuS-Thread mal hierher etwas auslagern, um trotzdem Postcount zu bekommen da mich das Thema insbesondere seit meinem Reiseabbruch vor Antritt letzten Monat ziemlich nervt.
    Da das TuS täglich gelöscht wird führt dein Link nun ins Leere, ersetze ihn doch bitte durch eine Schilderung der Ausgangslage.
    Zitat Zitat von Malak
    [...]Ich versuche immer wieder meine Eltern [...] zu erziehen[...].

  8. Beiträge anzeigen #8 Zitieren
    Veteran Avatar von Buzz Killington
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    Buzz Killington ist offline
    Zitat Zitat von FlashX Beitrag anzeigen
    Naja, der LTA-Tarif für 39€ ist eine reine Auslandskrankenversicherung. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass du deren Dienste tatsächlich in Anspruch genommen hättest, hättest du die Reise angetreten?
    Als ich mein Russland-Visum beantragt habe, musste ich Nachweise für eine Auslandskrankenversicherung vorlegen. Letztendlich hab ich die 25€ einfach in den Visumspreis miteingerechnet.
    Stimmt, nur wird nicht nur in einschlägigen Foren davon abgeraten ohne KV in die USA zu reisen. Wenn ich die Versicherung nun gar nicht benötige da ich ohnehin nicht verreise, ist das eine andere Sache, wenn auch offensichtlich nicht für den Dienstleister.

    Zitat Zitat von Cagigawa Beitrag anzeigen
    Das macht ein Dienstleister aber regulär nicht sondern kalkuliert dies in die Normalpreise ein.
    Wenn du in einen Fachhandel gehst und dich dort beraten lässt zahlst du dies über den Preis des gekauften Artikel ebenfalls mit.
    Wir Kaufleute nennen das Handlungskostenzuschlag.
    Kalkulationen habe ich im Laufe meiner Ausbildung tatsächlich auch machen müssen, es wäre aber doch im Grunde keine allzugroße Schwierigkeit, Bearbeitungsgebühren separat aufzuführen wie das fast jede Behörde macht, oder?

    Zitat Zitat von Edward Cullen Beitrag anzeigen
    Da das TuS täglich gelöscht wird führt dein Link nun ins Leere, ersetze ihn doch bitte durch eine Schilderung der Ausgangslage.
    Habe den Eingangspost editiert und möchte das Thema nun auch von meiner eigenen Situation etwas ausweiten. Es gibt doch sicher andere hier, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben.

  9. Beiträge anzeigen #9 Zitieren
    We work in the dark...  Avatar von mondy
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    mondy ist offline
    Deshalb: verträge anfangs besser durchlesen. Die sache mit deinen gebühren hättest du im vertrag festhalten müssen. In den verträgen gibt es im regelfall auch einen bezug zu den agb's. Ja, das alles fällt unter ,,selbst schuld,, und so wie ich das lese auch nicht unter betrug. Ich denke, du hast auch die 14 tage verstreichen lassen und nicht innerhalb dieser zeit widerrufen.

    Ich mein, stell dir vor ich geh zur versicherung und sag ,,hey ich hab mein auto doch nicht gebraucht, gib mir meine 800 vollkasko wieder zurück,,. Das geht halt ned. Vertrag ist vertrag. Die kalkulieren auch mit deinem geld ihre liquidität, rentabilität und was es alles gibt. Wenn das alle machen würden, dann wären sämtliche untrnehmen schon insolvent. Ein vertrag bindet beide partner an jeweils vor- und nachteile.

    Deshalb: glückwunsch du bist jetzt für die vertragliche laufzeit geschützt. Du kannst nur noch eins machen, dass sie aus kulanz das geld zurückzahlen. Das wars aber auch.

    Ausserdem hast du für eine reisekrankenversicherung viel zu viel bezahlt. Ich selbst zahle nur 11 euro im jahr. Hatte verschiedene angebote eingeholt, keiner war so teuer. Ich weiss nicht, für was du dich da alles versichert hast, aber mehr als du brauchst.

    Seh es als lehrgeld. Glaub mir, es gibt schlimmere summen. Zum beispiel 300 euro für eine werkstattuntersuchung ohne finden des fehlers an deinem auto. Dann stehst du da und zahlst einfach für nix. Kannst aber nicht aus, denn gesetzlich darf dir die werkstatt auch ohne fehlerfindung geld abknöpfen.

    Oder der mann, der sich versehentlich einen wagen früher geleased hat, weil er dachte das alte leasing läuft aus. somit war er beglückt, zwei autos gleichzeitig zu finanzieren. Der hat nen minus von 5.000 euro gemacht. Da klingen deine 39 euro harmlos dagegen.
    ...to serve the light. We are assassins.
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  10. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #10 Zitieren
    Deus Avatar von FlashX
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    FlashX ist offline
    Zitat Zitat von da_irga Beitrag anzeigen
    Ausserdem hast du für eine reisekrankenversicherung viel zu viel bezahlt. Ich selbst zahle nur 11 euro im jahr. Hatte verschiedene angebote eingeholt, keiner war so teuer. Ich weiss nicht, für was du dich da alles versichert hast, aber mehr als du brauchst.
    Ich weiß nicht, ob das allgemeingültig ist oder nur bei meiner Versicherung und bei der LTA aus dem EP, aber mit einem Jahrestarif dürfte ich nur 56 Tage im Jahr reisen. Und würde ich in die USA oder nach Kanada reisen, würde ich bei einem einmaligen Tarif - der geht bis 365 Tage - noch einen Aufschlag zahlen.

    Da Buzz laut Profil Student ist und wohl Anfang der Semesterferien in die USA wollte, kann es natürlich gut sein, dass die USA-Reise etwas länger gehen sollte, oder dass er generell viel Freizeit im Ausland verbringt, oder dass er eben nie im Ausland ist und deshalb kein Vertrag wollte
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  11. Beiträge anzeigen #11 Zitieren
    Veteran Avatar von Buzz Killington
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    Buzz Killington ist offline
    Zitat Zitat von FlashX Beitrag anzeigen
    Ich weiß nicht, ob das allgemeingültig ist oder nur bei meiner Versicherung und bei der LTA aus dem EP, aber mit einem Jahrestarif dürfte ich nur 56 Tage im Jahr reisen. Und würde ich in die USA oder nach Kanada reisen, würde ich bei einem einmaligen Tarif - der geht bis 365 Tage - noch einen Aufschlag zahlen.

    Da Buzz laut Profil Student ist und wohl Anfang der Semesterferien in die USA wollte, kann es natürlich gut sein, dass die USA-Reise etwas länger gehen sollte, oder dass er generell viel Freizeit im Ausland verbringt, oder dass er eben nie im Ausland ist und deshalb kein Vertrag wollte
    @da_irga: dies.
    USA und Kanada dazuzubuchen schlägt auf den Preis direkt was auf und das nicht zu knapp. Dazu kommt, dass ich für eine einmalige Reise gebucht habe und nicht für ein Jahr. Meine Reisedauer hätte sich auf 5 Wochen belaufen. Ich denke dass das einen wesentlichen Unterschied im Preis ausmachen könnte. Und ich habe Preise verglichen, dieser Tarif der LTA war vergleichsweise günstig.

    Was den Rest angeht gebe ich dir völlig recht, es gibt mit Sicherheit ärgerlichere Situationen als diese.

  12. Beiträge anzeigen #12 Zitieren
    We work in the dark...  Avatar von mondy
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    mondy ist offline
    Achso. Ja das wirkt sich auf den preis aus.

    Bin gespannt ob das mit kulanz klappt
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  13. Beiträge anzeigen #13 Zitieren
    Held Avatar von Cagigawa
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    Cagigawa ist offline
    Zitat Zitat von Buzz Killington Beitrag anzeigen
    Kalkulationen habe ich im Laufe meiner Ausbildung tatsächlich auch machen müssen, es wäre aber doch im Grunde keine allzugroße Schwierigkeit, Bearbeitungsgebühren separat aufzuführen wie das fast jede Behörde macht, oder?



    Habe den Eingangspost editiert und möchte das Thema nun auch von meiner eigenen Situation etwas ausweiten. Es gibt doch sicher andere hier, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben.
    Es wäre einfach aufzuführen aber das Problem sind dann viele Kunden die genau eine solche Position nicht bezahlen wollen weil sie Bedienung und Bearbeitung für gratis erachten. Das wäre bei jedem dritten oder vierten eine Diskussion die man sich so spart.
    Wenn du das nächste mal in einen Laden gehst und dich jemand berät würdest du vermutlich auch fluchen wenn da auf einmal 20€ Beratung zusätzlich auf der Rechnung steht oder?

    Zitat Zitat von da_irga Beitrag anzeigen

    Bin gespannt ob das mit kulanz klappt
    Nach der Mail die er denen geschrieben hat mit Sicherheit nicht mehr.

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  14. Beiträge anzeigen #14 Zitieren
    Veteran Avatar von Buzz Killington
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    Buzz Killington ist offline
    Zitat Zitat von Cagigawa Beitrag anzeigen
    Es wäre einfach aufzuführen aber das Problem sind dann viele Kunden die genau eine solche Position nicht bezahlen wollen weil sie Bedienung und Bearbeitung für gratis erachten. Das wäre bei jedem dritten oder vierten eine Diskussion die man sich so spart.
    Wenn du das nächste mal in einen Laden gehst und dich jemand berät würdest du vermutlich auch fluchen wenn da auf einmal 20€ Beratung zusätzlich auf der Rechnung steht oder?
    Wohl wahr, höchstwahrscheinlich würde man immer jemanden finden der sich über irgendwas beschweren würde. Ganz der Devise: man kann es nicht jedem recht machen. Ist in der Unternehmer- und Dienstleistungsbranche wahrscheinlich täglich Brot.

    Zitat Zitat von Cagigawa Beitrag anzeigen
    Nach der Mail die er denen geschrieben hat mit Sicherheit nicht mehr.
    Impulsive Kunden hassen diesen Trick.

  15. Beiträge anzeigen #15 Zitieren
    We work in the dark...  Avatar von mondy
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    mondy ist offline
    Zitat Zitat von Buzz Killington Beitrag anzeigen

    Impulsive Kunden hassen diesen Trick.

    welchen trick?
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  16. Beiträge anzeigen #16 Zitieren
    Veteran Avatar von Buzz Killington
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    Buzz Killington ist offline
    Zitat Zitat von da_irga Beitrag anzeigen
    welchen trick?
    Das ist nur ein Satz mit Meme-Charakter, nichts weiter.

  17. Beiträge anzeigen #17 Zitieren
    Held Avatar von Tiha
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    Tiha ist offline
    ...

    Rein rechtlich: AGBs dienen dazu damit man nicht mit jeden Kunden einzeln Verträge aushandeln muss.

    Wenn man mit einer Firma eigene Verträge aushandelt, gelten diese vor den AGBs (die AGBs gelten dann für einen nicht, weil man nicht mehr den allgemeinen Bedinungen unterliegt sondern sich selbst spezifische ausgehandelt hat)

    Also wenn du mit jeder Firma mit der du zu tun hast, eigene Vertragsverhandlungen führt, diese Firmen sich darauf einlassen und eigens für dich gestaltete Verträge akzeptieren und beidseitig unterzeichnet wird, können dir die AGBs egal sein.

  18. Beiträge anzeigen #18 Zitieren
    We work in the dark...  Avatar von mondy
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    mondy ist offline
    Zitat Zitat von Tiha Beitrag anzeigen
    ...

    Rein rechtlich: AGBs dienen dazu damit man nicht mit jeden Kunden einzeln Verträge aushandeln muss.

    Wenn man mit einer Firma eigene Verträge aushandelt, gelten diese vor den AGBs (die AGBs gelten dann für einen nicht, weil man nicht mehr den allgemeinen Bedinungen unterliegt sondern sich selbst spezifische ausgehandelt hat)

    Also wenn du mit jeder Firma mit der du zu tun hast, eigene Vertragsverhandlungen führt, diese Firmen sich darauf einlassen und eigens für dich gestaltete Verträge akzeptieren und beidseitig unterzeichnet wird, können dir die AGBs egal sein.
    Kommt drauf an. Die agbs können teil des vertrages sein. Das ist spezifisch. Deshalb ist es wichtig, sich den wisch durchzulesen, den man unterschreibt. Mach ich immer so, auch wenns ätzend ist. Habe dadurch schon einige verträge nicht unterzeichnet, zb eine Arbeitsunfähigkeitversicherung. Da stand nur schmarrn drin. Diese art Arbeitsunfähigkeit die da beschrieben wurde, hätte ich niemals erreicht.
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  19. Beiträge anzeigen #19 Zitieren
    Deus Avatar von Lemimus
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    Lemimus ist offline
    Nun, aber dann wärst du zumindest mal nicht finanziell "abgesichert", wenn du die nicht unterschreibst. So ist das halt leider in Deutschland. Es ist fast alles nur dann gültig, wenn man seinen "Vincent van Gogh" drauf setzt.
    [SIZE="4"] Binger sind Pinscher![/FONT]

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