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Wie oft darf man in der Berufsschule im ersten Schuljahr unentschuldigt fehlen?

  1. #1 Zitieren
    Schwertmeister
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    Wie oft darf man im ersten Schuljahr, dessen Benotungen nicht in den Abschluss mit einfließen, in der Berufsschule unentschuldigt fehlen? Also ohne das man von der Schule fliegt, sondern trotzdem ins zweite Berufsschuljahr kommt?
    TinyHermes ist offline

  2. #2 Zitieren
    Held Avatar von Cagigawa
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    Zitat Zitat von ZetaZero Beitrag anzeigen
    Wie oft darf man im ersten Schuljahr, dessen Benotungen nicht in den Abschluss mit einfließen, in der Berufsschule unentschuldigt fehlen? Also ohne das man von der Schule fliegt, sondern trotzdem ins zweite Berufsschuljahr kommt?
    Frag deinen Chef, diese Tage werden nämlich im ersten und zweiten Jahr an die Firma übermittelt.
    Meine Firma hat damals dafür Urlaubstage abgezogen + riesigen Anschiss.

    Zur Abschlussprüfung wirst du nicht mehr zugelassen wenn du mehr wie 10% Fehlzeiten hattest hier gehören auch die Fehlzeiten in der Firma dazu, selbstverständlich auch die entschuldigten. Das ist aber eher so pauschal von der IHK und nicht gesetzlich geregelt meines Wissens.

    Great holy armies shall be gathered and trained to fight all who embrace evil. In the name of their gods ships shall be built to carry our warriors out amongst the stars and we will spread Origin to all the unbelievers.
    Cagigawa ist offline

  3. #3 Zitieren
    Schwertmeister
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    10% also, das heißt ich dürfte nur maximal jede zehnte Woche fehlen.
    TinyHermes ist offline

  4. #4 Zitieren
    Neuling
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    Klär das besser vorher mit deinem Betrieb ab, alles andere führt nur zu Ärger! Für entschuldigtes Fehlen (mit Einverständnis von deinem Betrieb) gibt es Richtlinien - da zeigen sich die meisten Berufsschulen auch kulant wenn du klar kommunizierst.
    lorbi99 ist offline

  5. #5 Zitieren
    Held Avatar von Cagigawa
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    Zitat Zitat von ZetaZero Beitrag anzeigen
    10% also, das heißt ich dürfte nur maximal jede zehnte Woche fehlen.
    Richtig. Das gilt aber wie gesagt auch für entschuldigte Zeiten.
    Ich würde aber nicht empfehlen das auszureizen die IHK entscheidet jeden Einzelfall anders.
    Berufsschultage gelten als wichtiger wie Arbeitstage im Betrieb, seitens der IHK.

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    Cagigawa ist offline

  6. #6 Zitieren
    Halbgott Avatar von Progrinator
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    Bis zu 10% gibt es keine Probleme (steht auch bei der Kammer (Zumindest bei der IHK))

    Zitat Zitat von Cagigawa Beitrag anzeigen
    Frag deinen Chef, diese Tage werden nämlich im ersten und zweiten Jahr an die Firma übermittelt.
    Meine Firma hat damals dafür Urlaubstage abgezogen + riesigen Anschiss.

    Zur Abschlussprüfung wirst du nicht mehr zugelassen wenn du mehr wie 10% Fehlzeiten hattest hier gehören auch die Fehlzeiten in der Firma dazu, selbstverständlich auch die entschuldigten. Das ist aber eher so pauschal von der IHK und nicht gesetzlich geregelt meines Wissens.
    Hängt davon ab, wie es gehandhabt wird. Einige Firmen lassen sich die Berufsschule Karten zeigen, da sehen die alle 3 Jahre, jede Woche, wie oft man da oder nicht war.

    Auch mit mehr als 10% Fehlzeit kann man zur prüfung zu gelassen werden. Das wird von Fall zu Fall inviduell entschieden. Dabei ist es wichtig, wie gut es am ende Aussieht, dass man entsprechende Inhalte nachgeholt hat und wie gut man dies nachweisen kann. Evtl. könnte auch der Grund des Fehlen eine rolle spielen, aber das wäre jetzt zu starkes Spekulieren.
    Das obere von mir, steht auch bei den Kammer auf deren Webseiten.

    Zitat Zitat von ZetaZero Beitrag anzeigen
    Wie oft darf man im ersten Schuljahr, dessen Benotungen nicht in den Abschluss mit einfließen, in der Berufsschule unentschuldigt fehlen? Also ohne das man von der Schule fliegt, sondern trotzdem ins zweite Berufsschuljahr kommt?
    Unentschuldigtes Fehlen, könnte zu Beendigung des Ausbildungsverhältnisses führen, als auch, wenn man die Entschuldigung zuspät dem Betrieb gibt. Nach 3 Tagen muss die Krankmeldung im Betrieb angekommen sein, ansonsten können konsequenzen folgen. Als auch die Krankschreibung, muss am ersten Tag des Krank sein, beim Arzt abgeholt worden sein. Alles was dadrüber geht, ist Kulanz des Betriebes.


    Zu einen kannst du 15% Fehlen, zum anderen könnte auch 12% übel aus gehen. Mehrere Unentschuldigte Tage, können zum beendigen des Ausbildungsverhältnissses führen.


    Bei mir sind es glaube über 50 bis 70 Tage (insgesamt). Das dürften, in etwa auf die gesamte Ausbildung betrachtet, um die 10% sein.
    Progrinator ist offline

  7. #7 Zitieren
    Halbgott Avatar von Progrinator
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    Beim Abi hat ein fehlen über 33% dafür gesogrt, dass man in dem jeweiligen Fach 0 Punkte bekommt ,was eine 6 entspricht und somit durchgefallen-
    Progrinator ist offline

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