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  1. Beiträge anzeigen #1 Zitieren
    objektiv falsch Avatar von Heinz-Fiction
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    Heinz-Fiction ist offline

    Krankengeld bei teilstationärer behandlung

    Kennt sich hier jemand mit Krankengeld aus? Ich sehe aktuell nicht so wirklich durch ...
    Ich bin seit letzter Woche dienstag teilstationär im Krankenhaus. Vorher war ich schon einige Wochen krank geschrieben. Normalerweise bekommt man Krankengeld nach der sechsten Woche der Krankheit. Mein vadder meinte, dass das aber nur gilt, wenn man dauerhaft auf die selbe Diagnose krank geschrieben ist. Die 6 Wochen hatte ich nicht voll, bis ich mich hab einweisen lassen. Wie ist das jetzt mit dem Krankengeld? Stimmt das, was vaddern sagte? Spielt die diagnose eine Rolle? Und wenn ja, wie sieht es bei teilstationärer Behandlung aus? Ist das dann auch wieder ne andere Art der Diagnose? Ich raff das nicht. Leider ist in der Klinik nur eine Bearbeiterin für solche Angelegenheiten vor Ort, und die hatte heute keine Zeit. Meine Befürchtung ist, dass die Krankschreibung vor dem Krankenhausaufenthalt zusammen zählen. Oder doch nicht? Bezahlt der Arbeitgeber jetzt Gehalt am Monatswechsel, oder würde ich Krankengeld bekommen? Ich dachte nicht
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    Deus Avatar von Deathpoodle
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    Deathpoodle ist offline
    Es geht tatsächlich um die Diagnose.

    6 Wochen, wegen derselben Sache bedeutet Krankengeld. So zum Beispiel Bandscheibenvorfall. Bist du wegen des bandscheibenvorfalls im Februar 4 Wochen Krank und im Sommer nochmal drei, bekommst du im Sommer für die eine (7te Woche) Krankengeld. (Es muss ales nicht am Stück sein.)

    Um bei dir eine vermeintlich aussagefähigere Aussage zu treffen, bräcuht eman die Zeitabschnitte.

    Warst du sage ichmal, seit dem 24.06. mit dieser Diagnose durchgängig kankgeschrieben, bekommst du bspw. den Juli bezahlt. Krankengeld kommt erst ab dem 5.08.
    (Heißt anteilig wirst du noch für 4 Tage vom Arbeitgeber bezahlt.)

  3. Beiträge anzeigen #3 Zitieren
    objektiv falsch Avatar von Heinz-Fiction
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    Heinz-Fiction ist offline
    Einen genauen Zeitraum kann ich jetzt nicht auf Anhieb nennen. Ich weiß nur, dass ich in der sechsten Woche der Krankschreibung war, als ich dann aufgenommen wurde. Das war immer dieselbe Diagnose. Diesen Monat hab ich noch regulär Gehalt vom AG bekommen. Mir gehts jetzt darum, wie der Krankenhausaufenthalt gewertet wird. Ich hab das zusammen mit einer Mitarbeiterin des Krankenhauses beantragt. Also erstmal den Antrag ... äh, beantragt. Sie meinte, meine vorherigen Krankschreibungen spielen wohl keine Rolle, da der Aufenthalt seperat behandelt wird. Normalerweise schickt mein AG auch ne Mitteilung raus, dass man an Tag X ins Krankengeld fällt bzw. kein Gehalt mehr gezahlt wird, sowas hab ich aber nicht bekommen. Aktuell stellt es sich für mich so dar, dass ich nächsten Monat noch regulär Gehalt beziehe, und ab übernächsten dann ins Krankengeld falle. Aber so wirklich sicher bin ich mir nicht. Im Schreiben von der KK steht auch drin, dass ich den Antrag bis zum 06.08. zurückschicken soll. Aber ich schätze das hat nicht viel zu sagen, weil sowas ja auch rückwirkend gezahlt wird
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  4. Beiträge anzeigen #4 Zitieren
    Deus Avatar von lucigoth
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    lucigoth ist offline
    Zitat Zitat von Heinz-Fiction Beitrag anzeigen
    Einen genauen Zeitraum kann ich jetzt nicht auf Anhieb nennen. Ich weiß nur, dass ich in der sechsten Woche der Krankschreibung war, als ich dann aufgenommen wurde. Das war immer dieselbe Diagnose. Diesen Monat hab ich noch regulär Gehalt vom AG bekommen. Mir gehts jetzt darum, wie der Krankenhausaufenthalt gewertet wird. Ich hab das zusammen mit einer Mitarbeiterin des Krankenhauses beantragt. Also erstmal den Antrag ... äh, beantragt. Sie meinte, meine vorherigen Krankschreibungen spielen wohl keine Rolle, da der Aufenthalt seperat behandelt wird. Normalerweise schickt mein AG auch ne Mitteilung raus, dass man an Tag X ins Krankengeld fällt bzw. kein Gehalt mehr gezahlt wird, sowas hab ich aber nicht bekommen. Aktuell stellt es sich für mich so dar, dass ich nächsten Monat noch regulär Gehalt beziehe, und ab übernächsten dann ins Krankengeld falle. Aber so wirklich sicher bin ich mir nicht. Im Schreiben von der KK steht auch drin, dass ich den Antrag bis zum 06.08. zurückschicken soll. Aber ich schätze das hat nicht viel zu sagen, weil sowas ja auch rückwirkend gezahlt wird
    Genauer Start der gleichbleibenden Diagnose bzw. Krankmeldeung steht auf dem Krankenschein drauf ("Krank seit....).
    Krankenhausaufenthalt zählt mit, es muß im Krankenhausbericht natürlich die gleiche Erkrankung stehen, wie die Wochen zuvor beschriebene.
    Dann gibt es ab der 6. Woche Krankengeld.

  5. Beiträge anzeigen #5 Zitieren
    objektiv falsch Avatar von Heinz-Fiction
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    Heinz-Fiction ist offline
    Zitat Zitat von lucigoth Beitrag anzeigen
    Genauer Start der gleichbleibenden Diagnose bzw. Krankmeldeung steht auf dem Krankenschein drauf ("Krank seit....).
    Krankenhausaufenthalt zählt mit, es muß im Krankenhausbericht natürlich die gleiche Erkrankung stehen, wie die Wochen zuvor beschriebene.
    Dann gibt es ab der 6. Woche Krankengeld.
    Ich weiß nicht, was im Krankenhausbericht steht. Ich weiß nicht, ob überhaupt einer existiert. Alles, was ich bisher habe, ist ne Liegebescheinigung. Und halt die Einweisung vom Hausarzt, wo dieselbe Diagnose drauf steht, wie auf den AUs vorher
    Ich werd morgen mal auf ein Gespräch mit der Verwaltung bestehen, bis ich das raffe
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    Geändert von Heinz-Fiction (22.07.2019 um 22:36 Uhr)

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