Umfrageergebnis anzeigen: Wie entscheidet ihr euch?
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Welche Entscheidung trefft Ihr?
Der Staat fordert von den 2300€, die ich über die 3-1/2 Monate erhielt, in denen ich vom ALG2 abhängig war, 1000€ zurück. Dies weil ich eine mittlere vierstellige Summe am Ende des Abrechnungszeitraum vom Finanzamt auf mein Konto überwiesen bekam.
Wird das Jobcenter ihre Forderung aufrechterhalten, wenn ich unter dem Vorwand, dass ich das Geld nicht mehr habe, einen Widerspruch gegen den Rückforderungsbescheid einreiche?
Ich kann das Geld ehrlich gesagt wirklich selbst sehr gut gebrauchen. Zum Beispiel, um meine Schulden von 1200€ abzubezahlen oder mir eine Ausbildung (die ich noch nicht habe) zu finanzieren.
Man kann aus dieser Frage heraus eine tolle Diskussion um Moral führen.
Soll man dem Staat das Geld zurückgeben, da es von den arbeitenden Steuerzahlern generiert wurde? Ja:
Das Geld wird auch wieder für andere Ausgaben, bspw. wirklich notwendige Sozialleistungen, ausgegeben.
Argument für Nein: Der Staat achtet nicht auf sein Geld, da der Steuerbetrug aus Cum-Ex-Geschäften sonst nicht passiert wäre. Außerdem kann der Steuerzahler bzw. in dem Falle (auch) ich, argumentieren, dass der Staat, das Geld abseits der Sozialleistungen für Ausgaben verprasst, mit denen ich nicht einverstanden bin. Beraterverträge im Bundesverteidigungsministerium, uppige Renten für Spitzenpolitiker - wer interessiert ist kann sich die Schwarzbücher des Vereins Bund der Steuerzahler ansehen, in denen umstrittene Staatsausgaben aufgelistet sind.
Ob die 1000€ entscheidend sind, ob aus mir langfristig ein kräftigerer Steuerzahler wird, wage ich bezweifeln. Würde ich das Geld behalten, könnte ich es dennoch in mich reinvestieren und vielleicht würde es dem Staat längerfristig auch zugute kommen, wenn mir eine Selbstständigkeit gelingt.
Wenn ich im Widerspruch angeben würde, dass ich das Geld ausgegeben hätte, würde das Jobcenter Nachweise verlangen? Bestimmt. Ich müsste, wenn ich es darauf anlegen wollte, also jemanden Selbstständiges finden, der ein fiktives Geschäft mit mir eingehen würde. Die Person wiederum würde wahrscheinlich 50% (so würde ich es machen, wenn ich kriminell wäre) davon haben wollen. 500€ würde ich also am Ende behalten.
Andererseits denke ich, ich sollte das Geld überweisen, weil ich schließlich vom Staat mehr erhielt als ich zurückgeben muss.
Was würdet Ihr tun? Ich habe meine Entscheidung schon getroffen.
Dem Bescheid entsprechen - bezahlen
oder
dem Bescheid widersprechen - behalten
@Admin: Danke für das Erstellen der Umfrage!
Geändert von =SUPPENHUHN= (15.07.2019 um 14:39 Uhr)
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Antwort 3 - Situation erklären, Dringlichkeit erklären (bereits Schulden vorhanden), Ausbildungsbeihilfe beantragen, Stundung vorschlagen
Tipp: Konfrontation um jeden Preis bringt idR. nur Angstschweiß.
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Spielt hierbei nicht auch noch eine Rolle warum das Finanzamt dir Geld überweist?
Sollte es zu viel gezahlte Steuern aus einem Zeitraum sein in dem du noch gearbeitet hast würde ich sagen widersprechen.
Ob man damit allerdings Erfolg hat wage ich zu bezweifeln.
Great holy armies shall be gathered and trained to fight all who embrace evil. In the name of their gods ships shall be built to carry our warriors out amongst the stars and we will spread Origin to all the unbelievers.
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Eine Rechtsberatung beim Anwalt einholen, nicht bezahlte Staatsschulden werden im schlimmsten Fall Knastschulden und im besten Fall kommste gut damit weg.
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Bei Fragen zu HartzIV konsultiere ich in der Regel das Erwerbslosenforum. Es gibt dort User, die es sich zum Hobby gemacht haben, das Jobcenter juristisch auseinanderzunehmen. Ich würde mir an deiner Stelle nicht allzu viele Hoffnungen machen. Ich habe auch mal ne Steuerrückzahlung aus einem Zeitraum bekommen, in dem ich gearbeitet habe. Das spielt beim Jobcenter keine Rolle. Es zählt der Zeitpunkt des Zugangs, und der liegt bei dir nunmal im Zeitraum des Leistungsbezugs. Ich würde aber an deiner Stelle Rat von dritten einholen.
Aus moralischer Sicht würde ich mir darüber gar keine Gedanken machen tbh. Geld ist ein fließendes Mittel, es verbleibt nicht beim Leistungsempfänger, obwohl das viele Menschen gern so sehen
"Taucht ein in die Schönheit der deutschen Sprache. Ich tue das. Für mich sind Anglizismen ein No-Go"
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Zitat von Heinz-Fiction
Bei Fragen zu HartzIV konsultiere ich in der Regel das Erwerbslosenforum. Es gibt dort User, die es sich zum Hobby gemacht haben, das Jobcenter juristisch auseinanderzunehmen. Ich würde mir an deiner Stelle nicht allzu viele Hoffnungen machen. Ich habe auch mal ne Steuerrückzahlung aus einem Zeitraum bekommen, in dem ich gearbeitet habe. Das spielt beim Jobcenter keine Rolle. Es zählt der Zeitpunkt des Zugangs, und der liegt bei dir nunmal im Zeitraum des Leistungsbezugs. Ich würde aber an deiner Stelle Rat von dritten einholen.
Aus moralischer Sicht würde ich mir darüber gar keine Gedanken machen tbh. Geld ist ein fließendes Mittel, es verbleibt nicht beim Leistungsempfänger, obwohl das viele Menschen gern so sehen
Eloforum sind mir zu viele Leute auf und von Seiten des Jobcenters aktiv.
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Zitat von Sickboy
Eloforum sind mir zu viele Leute auf und von Seiten des Jobcenters aktiv.
ja gut auf die muss man ja nicht hören
"Taucht ein in die Schönheit der deutschen Sprache. Ich tue das. Für mich sind Anglizismen ein No-Go"
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Zitat von Sickboy
Eine Rechtsberatung beim Anwalt einholen, nicht bezahlte Staatsschulden werden im schlimmsten Fall Knastschulden und im besten Fall kommste gut damit weg.
Was sind denn Knastschulden?
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Ich vermute er meint damit, dass man am Ende in den Schuldnerknast geht.
Sehr fragwürdig, dass es sowas überhaupt gibt, und noch fragwürdiger, wie das berechnet wird. Wenn man als Arbeitsloser einen Tagessatz von 30€ berechnet bekommt, dann sitzt man z.B. für 3.000€ Schulden 100 Tage ein, während irgendjemand mit gut bezahltem Job nach zwei Wochen wieder draußen wäre.
Geändert von ulix (17.07.2019 um 08:12 Uhr)
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Zitat von Lina
Also quasi Ersatzhaft?
Es gibt in Deutschland die sog. "Erzwingshaft". Ich schätze mal, dass das darunterfallen würde.
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Faszinierend!
Zitat von Cichorium Intybus
Es gibt in Deutschland die sog. "Erzwingshaft". Ich schätze mal, dass das darunterfallen würde.
Ja, die kann angeordnet werden, wenn ein Schuldner sich weigert, eine Vermögensauskunft (früher Offenbarungseid) abzugeben.
Aber die meisten Schuldner, welche in Haft sind, haben sich wohl geweigert, eine vom Gericht verordnete Geldstrafe zu zahlen.
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Zitat von smiloDon
Ja, die kann angeordnet werden, wenn ein Schuldner sich weigert, eine Vermögensauskunft (früher Offenbarungseid) abzugeben.
Aber die meisten Schuldner, welche in Haft sind, haben sich wohl geweigert, eine vom Gericht verordnete Geldstrafe zu zahlen.
Verstehe. Klingt nachvollziehbar.
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Na dann ist es dann wohl doch Ersatzhaft? Also ich musste mal Geld für einen Ex von mir abheben und der Polizei geben weil die den sonst direkt mitgenommen hätten und die haben auch von Ersatzhaft gesprochen und das stand (glaube ich) auch auf dem Schreiben was die hatten.
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Zitat von Lina
Na dann ist es dann wohl doch Ersatzhaft? Also ich musste mal Geld für einen Ex von mir abheben und der Polizei geben weil die den sonst direkt mitgenommen hätten und die haben auch von Ersatzhaft gesprochen und das stand (glaube ich) auch auf dem Schreiben was die hatten.
Ja, sowas gibt es. Nennt sich glaube ich "Ersatzfreiheitsstrafe" oder so ähnlich.
Wird man vom Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt, und bezahlt diese nach mehrfacher Aufforderung nicht.
Dann wird man zum "Haftantritt" geladen. Kommt man dem nicht nach, wird ein "Haftbefehl" zur Vollstreckung ausgestellt. Je nach dem, wie voll die Gefägnisse gerade sind und wie viel die Polizei zu tun hat, wird der aber nicht unbedingt sofort vollstreckt. Gerät man allerdings in eine Polizeikontrolle, und die checken die Personalien, wird man in der Regel "instant-vorläufig festgenommen."
Dann entscheidet letztlich ein Haftrichter, ob man wirklich ins Gefägnis muss. Oder wenn man ganz viel Glück hat, und wegen überfüllten Gefägnissen, kann der Richter einen durchaus nochmal vom Haken lassen.
Sofern man eben die Geldstrafe dann endlich bezahlt. Oder jemand sie für einen bezahlt.
Hab auch schon einmal einer sehr guten Freundin aushelfen müssen, in so einer Situation.
Sie wäre auch ins Gefägnis gegangen, es ging um eine Demo, Sachbeschädigung...und ihre politischen Ideale. Was ich nachvollziehen konnte, auch wenn ich letztlich weniger radikal bin.
Und da ich über meine Mutter politisch ganz gut...vernetzt bin, in der lokalen Politik. ^^°
Habe ich dir dann da rausgeholfen. Übrigens nicht mit Geld. Sondern wir haben sie über die psychologische Schiene da raus bekommen. Ist aufwändiger und dauert etwas länger, weil dass mehrfach in Abständen geprüft wird. Klappt aber auch. Empfehle ich aber niemandem, der nicht über ein gewisses, schauspielerisches Talent und Kontakte verfügt.
Gelöscht!!!
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Zitat von =SUPPENHUHN=
Der Staat fordert von den 2300€, die ich über die 3-1/2 Monate erhielt, in denen ich vom ALG2 abhängig war, 1000€ zurück. Dies weil ich eine mittlere vierstellige Summe am Ende des Abrechnungszeitraum vom Finanzamt auf mein Konto überwiesen bekam.
Wird das Jobcenter ihre Forderung aufrechterhalten, wenn ich unter dem Vorwand, dass ich das Geld nicht mehr habe, einen Widerspruch gegen den Rückforderungsbescheid einreiche?
Nach meiner Erfahrung wird das Jobcenter seine Forderung aufrechterhalten, wenn du das Geld wirklich nicht mehr hast (die können das prüfen, also musst du das schon plausibel machen), dann werden sie sich aber ohne Probleme auf Ratenzahlung einlassen. Dass du es nicht mehr hast wird sie in der Regel nicht kümmern. Es zählt, dass du es "hattest" und dass damit theoretisch diese staatliche Hilfe (zum Teil) überflüssig war. Dann fordern sie das Geld trotzdem, aber eben in Raten, wenn es nicht anders geht. Probieren kannst dus ja aber trotzdem.
edit: Und wegen dem Ausgeben: Du willst deswegen ein fiktives Geschäft machen und dem anderen 50% überlassen?^^ Heb es doch einfach ab. Du hast es bar ausgegeben. Für verschiedene Dinge. Viele Restaurantbesuche blabla. Rechnungen dazu hast du nicht. Fertig. Und wenn du Angst hast, dass deswegen einer bei dir vorbei kommt und guckt, gib das Geld einem Verwandten oder so. Und danach überweist dus nicht wieder, sondern nutzt es wirklich bar und es ist gut. Da musst du dich ja nicht mehr Gefahr und Ärger aussetzen als nötig.
Geändert von lali (17.07.2019 um 13:39 Uhr)
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Würde mich ja mal interessieren, woher das Jobcenter weis, daß das Finanzamt dir Geld erstattet hat.
Nächste Frage wäre: Warum die Rückzahlung vom Finanzamt.
Geld ist für Schuldenrückzahlung benutzt worden (irgend wen kennt man immer, der so ein Schreiben unterzeichnen würde.
Staat bescheißt mich, also bescheiße ich zurück- meine Meinung.
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Bezeichnend dass der Staat von denen die am wenigsten haben so gut und genau Buch führt. Hartz 4 Empfänger werden ja penibel durchleuchtet.
Geld gespart könnte an anderen Stellen wirklich besser und effizienter.
Ich verstehe nicht warum gerade soziale Zahlungen gerade von mittelständigen Bürgern immer abgelehnt werden. Stichwort Hartz 4 Schmarotzer, Flüchtlinge etc.
Von mir aus kannst du das Geld verhalten, ich sehe davon ja eh nichts wenn du es zurückzahlst
Geändert von EfBieEi (18.07.2019 um 10:24 Uhr)
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Zitat von EfBieEi
Bezeichnend dass der Staat von denen die am wenigsten haben so gut und genau Buch führt. Hartz 4 Empfänger werden ja penibel durchleuchtet.
Das halte ich für nicht richtig.
Kenne genug Hartz 4 Empfänger, die nebenbei arbeiten oder auch mehrmals im Jahr in Urlaub fahren (und auch dort durch kleinere Arbeiten ihren Urlaub finanzieren).
DER Staat hat garkeine Zeit und Mitarbeiter, um jeden kleinen Betrüger zu kontrollieren, man darf sich nur nicht dumm anstellen.
Man darf z.B. wie in diesem Falle hier, das Geld nicht auf ein eigenes Konto einzahlen lassen.
Es sollte auf ein Konto bei einem "Vertrauten" eingezahlt werden- wenn Barauszahlung nicht möglich ist.
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Das interessiert aber das Finanzamt nicht, wo du gerne heimlich dein Geld hin bezahlt hättest.
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