Vielleicht dazu mal allgemein ein paar Tipps für künftige (und aktuelle) Nutzung:
Auf welche Rechte muss ich überhaupt achten?
Auf alle. Nächste Frage.
Nach dieser extrem hilfreichen Antwort vielleicht nochmal der Versuch einer etwas umfassenderen Antwort. Beachte aber, dass die folgende Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
- Urheberrecht. Sicherlich das wichtigste Recht, auf das man achten muss, weil es praktisch bei allen Bildern zum Tragen kommt (Ausnahmen: siehe unten). Das Urheberrecht soll den Lebensunterhalt des Künstlers schützen, daher geht hier primär darum, wer das Bild überhaupt verwenden darf.
- Markenrecht. Wenn geschützte Marken im Bild auftauchen, kann das Markenrecht betroffen sein. Allerdings heißt das nicht automatisch, dass man das Bild deswegen nicht verwenden darf. Das Markenrecht soll primär Verbraucher über den Ursprung von Waren und Dienstleistungen informieren und Verwechselungen vermeiden. Ein Foto von einer echten Coca Cola Dose, das keinen anderen Schutzrechten unterliegt, und das in einem Artikel verwendet wird, in dem es um Coca Cola geht, wird markenrechtlich wohl in Ordnung gehen. Das Bild zu benutzen, um Pepsi zu bewerben, könnte hingegen ein Problem sein.
- Recht am eigenen Bild. Unabhängig von anderen Schutzrechten hat man immer auch ein Recht am eigenen Bild. Bilder von Personen dürfen also nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden. Nur für Personen der Zeitgeschichte (Promis, Spitzensportler, Politiker, etc.) gibt es eine Ausnahme, die allerdings vom Kontext abhängt. Je mehr die Person im Rampenlicht steht und je mehr das Bild sie in ihrer öffentlichen Funktion zeigt, desto eher muss sie damit leben, dass es ohne Erlaubnis veröffentlicht wird. Ein Foto eines Parteivorstands, der gerade eine Rede auf dem Parteitag hält, ist also Ok. Ein Foto der selben Person, das heimlich geknipst wurde, wie sie mit herunter gelassener Hose auf dem Klo sitzt, hingegen nicht. Letzteres wäre evtl. sogar strafbar.
- Leistungsschutzrecht. Gilt als Nebenrecht des Urheberrechts. Während das Urheberrecht das künstlerische Schaffen schützen soll, geht es bei den Leistungsschutzrechten um die Interessen derjenigen, die dem Künstler dabei helfen, sein Werk unter's Volk zu bringen. Wenn A ein Lied komponiert und B es dann öffentlich aufführt, dann steht B ein Leistungsschutzrecht zu. Macht A ein Foto und B paust es dann durch, entsteht vermutlich ebenfalls ein Leistungsschutzrecht für B.
Was ist alles urheberrechtlich geschützt?
Im Grunde alles, was eine gewisse „Schöpfungshöhe” erreicht. Das heißt, es muss irgendeine künstlerische Leistung dahinter stecken. Allerdings stellen die Gerichte daran keine allzu hohen Anforderungen. Eine INI-Datei mit Konfigurationseinstellungen dürfte wohl keinen Schutz genießen, aber bereits das Foto einer Bockwurst auf einem Kantinenteller wurde von Gerichten als geschützt gesehen.
Bilder, die mittels KI (aka Machine Learning) erzeugt wurden (Dall-E, Stable Diffusion, etc.) unterliegen grundsätzlich keinem Urheberrecht, da sie von einer Maschine und keinem Menschen erzeugt wurden. Allerdings könnten u.U. andere Rechte betroffen sein, denn die Algorithmen erzeugen ihre Bilder nicht aus dem Nichts heraus, sondern auf Grundlage ihrer Trainingsdaten. Falls diese Daten urheberrechtlich geschütztes Material enthielten, welches sich dann ausschnittsweise im fertigen Bild wiederfinden lässt, könnte rechtliches Ungemach drohen. Ebenfalls könnte das Recht am eigenen Bild verletzt werden, wenn man die KI Bilder von real existierenden Personen erstellen lässt. Insgesamt ist das natürlich ein recht neues Feld mit nicht allzu gesicherter Rechtslage. Kurzum: KI-Bilder einzusetzen (wo möglich und sinnvoll) ist sicherer, aber nicht automatisch frei von allen denkbaren Problemen.
Was bedeutet es, wenn etwas urheberrechtlich geschützt ist?
Da gibt es vielfältige Schutzvorschriften. Der für dich entscheidende Punkt dürfte sein, dass du es nicht vervielfältigen darfst (§16 UrhG). Also auch nicht auf deine Webseite stellen oder ins Forum posten. Auch nicht in Auszügen. Und natürlich ist auch das Veröffentlichen von Bearbeitungen und dergleichen tabu (§23 UrhG). Es spielt übrigens keine Rolle, dass du damit kein Geld verdienst oder im besten Interesse des Urhebers zu handeln glaubst.
Kann ich mich nicht auf das Zitatrecht berufen?
Im Prinzip schon (siehe §51 UrhG). Aber es gibt Einschränkungen, die das in vielen Fällen verbieten. Das Zitat darf nur benutzt werden, wenn du es in einem eigenen Werk zur Untermauerung deiner eigenen Aussage benötigst. Man kann nicht einfach ein ganzes Bild kopieren und vielleicht noch alibi-halber „Gefällt mir!” als vermeintliche Kunstkritik darunter klatschen und dann denken, der Richter wäre am Ende doof genug, das nicht zu durchschauen. Deine eigene Aussage muss das bestimmende Element am Text sein, das Zitat darf nur unterstützende Funktion haben.
Grundsätzlich gilt: Je mehr du aus dem Original zitierst und je weniger du selbst hinzu fügst, desto kritischer wird es.
Außerdem muss man unterscheiden zwischen dem Bild an sich und dem, was es zeigt. Dazu ein Beispiel: Wenn ich im Frankreich-Urlaub ein Foto der Mona Lisa mache, dann darfst du es zitieren, um das Bild selbst zu besprechen („total verwackelt, schlecht belichtet, billige Linse mit chromatischen Aberrationen, blah blah”). Aber du darfst es nicht ohne Erlaubnis benutzen, um die Mona Lisa selbst zu besprechen („Hier sehen wir DaVinci's typischen Stil im Spiel der Farben und das markante Lächeln und tralala”). Ein Zitat muss immer auch notwendig sein. Und um die Mona Lisa zu besprechen, hätte es nicht zwingend mein Foto sein müssen. Es hätte auch jedes andere Foto der Mona Lisa getan. Willst du hingegen meine Inkompetenz als Fotograph zum Thema machen, ja, dann muss es auch mein Foto sein.
Sind alle urheberrechtlich geschützten Werke automatisch tabu?
Nein. Es gibt Urheber, die ihre Werke unter eine freie Lizenz zur kostenlosen Nutzung frei geben. Allerdings macht das diese Bilder nicht automatisch zu Freiwild. Die sonstigen Bestimmungen der jeweiligen Lizenz müssen trotzdem eingehalten werden. Bei
CC-BY-SA beispielsweise muss der Name des Urhebers genannt werden. Bei der GNU Lizenz für freie Dokumentation muss man zusätzlich noch den Lizenztext mit hochladen und verlinken. Und so weiter. Aber wenn ihr die Lizenzbedingungen einhaltet, dann könnt ihr solche Bilder verwenden.
Aber natürlich gibt es auch hier einen Haken: Es ist vergleichsweise einfach, Bilder im Netz zu finden, von denen die jeweilige Quelle
behauptet, sie unterlägen einer freien Lizenz. Das muss aber nicht automatisch auch korrekt sein. Und im Zweifel sind wir trotzdem wegen Rechtsverletzungen dran! Das Gesetz kennt keine Ausnahme für Leute, die in gutem Glauben und mit besten Absichten gehandelt haben. Im Zweifel müssen wir von jedem Bild beweisen können, dass es einer legitimen Quelle entstammt und unter einer freien Lizenz stand. Ihr solltet also dokumentieren, wo ihr etwas her habt (z.B. mit Screenshots, URLs, etc). Macht auch selbst mal eine Rückwärtssuche bei Google nach dem entsprechenden Foto und schaut, wo es noch überall auftaucht. Achtet auf evtl. Wasserzeichen im Bild und die jeweiligen Metadaten (EXIF, IPTC, XPM, etc).
Und wenn mir das alles zu viel Arbeit ist?
Frage in deinem Team oder hier um Hilfe, dafür hat Don den Thread erstellt. Ansonsten halte es wie mit dem Pilzesammeln im Wald: Im Zweifel lieber Finger weg!