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  1. Beiträge anzeigen #1 Zitieren
    General Avatar von Nobbi Habogs
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    Nobbi Habogs ist offline

    Bildrechte bei Babybildern

    Wie sieht ihr das eigentlich mit den Bildrechten bei Babys?
    Oder besser: Wie sieht die Rechtslage (eurer Meinung nach) aus?


    Mir geht es um folgende Sachlage:
    Normalerweise ist das ein Recht des Menschen selbst, in dem Fall aber verantwortlich dafür sind die Eltern.
    Wenn jetzt aber wirklich nur das Baby zu sehen ist, verstößt das dann gegen die Persönlichkeitsrechte, wenn das Baby keine signifikante Merkmale hat, mit denen man es von anderen Menschen bzw. Babys unterscheiden kann? Wenn man ein Bild von mir macht, wo ich ausdrücklich nicht zu erkennen bin (z.B. weil massiv verkleidet), hab ich zwar Anspruch auf das Bild soweit ich weiß, aber verstößt das dann auch gegen meine Rechte wenn es ohne Absprache veröffentlich wird?

    Mir kam gerade der Gedanke auf weil meine Schwester mir ein Babyfoto schickte und ich unweigerlich an diese in ganzen Fotos in Social Media denken musste.
    Mit einem korrupten Speicherstand ist nicht zu spaßen. Sicherheitshalber würde ich die beiden Slots über und unter dem korrupten besser auch frei lassen. Man weiß ja nie. - Matteo
    [Bild: downloadvpk5n.gif]

  2. Beiträge anzeigen #2 Zitieren
    Held Avatar von Tiha
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    Tiha ist offline
    Solange Babys immer noch als Menschen angesehen werden, unterstehen sie den selben Rechten.

  3. Beiträge anzeigen #3 Zitieren
    Wannen-Nikolausi  Avatar von Juli Karen
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    Juli Karen ist offline
    Die Rechte am Bild liegen m.W. zunächst beim Fotografen. Wenn dieser im Auftrag handelt könnte ich mir aber vorstellen, dass er bei Übergabe der Abzüge auch die Rechte am Bild an den Kunden abgibt, zumindest in privaten Fällen, wie bspw. Fotos für einen Ausweis oder Klassen- oder Hochzeitsfotos.

    Auch dein Chef sollte m.W. keine Gruppenfotos seiner Mitarbeiter ohne deren Erlaubnis auf die Firmenwebseite stellen können. Bei (abgesprochenen, also keine Paparazzi-)Aufnahmen von Promis bspw. für Kataloge, Zeitschriften oder Bildbände dürfte das eh alles vertraglich geregelt sein.

    Solange ein Mensch nicht rechtsfähig ist, sind die Erziehungsberechtigten die Personen, welche entscheiden, bzw. in diesem Falle gefragt werden müssen. Wenn deine Schwester ein Foto ihres Kindes an dich schickt, ist die Erlaubnis dazu demnach vorhanden.

    Nicht erlaubt ist eine Veröffentlichung, wenn nicht alle erkennbaren Personen auf dem Bild (oder bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte) einer Veröffentlichung zugestimmt haben. Da reicht auch das "Veto" nur einer Person, dass sie entweder unkenntlich gemacht wird oder das Bild nicht veröffentlicht werden darf.

    Insofern kannst du m.E. recht wenig etwas gegen eine Veröffentlichung einwenden, wenn du als Person nicht erkannt wirst, weil vermummt. Solltest du aber bspw. der einzige sein, der den Schal besitzt, mit welchem du dich vermummst und andere wissen dieses, dann schon eher.
    Dank & Gruß, JK
    -------------------------------------------------------------------
    (Entschuldigt bitte, aber ich kann mit Freundschaftslisten nicht viel anfangen. Daher sind Freundschaftsanfragen an mich zwecklos! Sorry)

    "2 Dinge sind unendlich: Das Universum und die Dummheit des Menschen.
    Aber beim Universum bin ich mir noch nicht sicher!" (A. Einstein)

  4. Beiträge anzeigen #4 Zitieren
    Halbgott Avatar von Progrinator
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    Progrinator ist offline
    Zitat Zitat von Juli Karen Beitrag anzeigen
    Die Rechte am Bild liegen m.W. zunächst beim Fotografen. Wenn dieser im Auftrag handelt könnte ich mir aber vorstellen, dass er bei Übergabe der Abzüge auch die Rechte am Bild an den Kunden abgibt, zumindest in privaten Fällen, wie bspw. Fotos für einen Ausweis oder Klassen- oder Hochzeitsfotos.

    Auch dein Chef sollte m.W. keine Gruppenfotos seiner Mitarbeiter ohne deren Erlaubnis auf die Firmenwebseite stellen können. Bei (abgesprochenen, also keine Paparazzi-)Aufnahmen von Promis bspw. für Kataloge, Zeitschriften oder Bildbände dürfte das eh alles vertraglich geregelt sein.

    Solange ein Mensch nicht rechtsfähig ist, sind die Erziehungsberechtigten die Personen, welche entscheiden, bzw. in diesem Falle gefragt werden müssen. Wenn deine Schwester ein Foto ihres Kindes an dich schickt, ist die Erlaubnis dazu demnach vorhanden.

    Nicht erlaubt ist eine Veröffentlichung, wenn nicht alle erkennbaren Personen auf dem Bild (oder bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte) einer Veröffentlichung zugestimmt haben. Da reicht auch das "Veto" nur einer Person, dass sie entweder unkenntlich gemacht wird oder das Bild nicht veröffentlicht werden darf.

    Insofern kannst du m.E. recht wenig etwas gegen eine Veröffentlichung einwenden, wenn du als Person nicht erkannt wirst, weil vermummt. Solltest du aber bspw. der einzige sein, der den Schal besitzt, mit welchem du dich vermummst und andere wissen dieses, dann schon eher.
    die sache ist ein wenig komplizierter.

  5. Beiträge anzeigen #5 Zitieren
    Wannen-Nikolausi  Avatar von Juli Karen
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    Juli Karen ist offline
    Dann wäre aber sinnvoll aufzuzeigen, was "an der Sache komplizierter ist".
    Dank & Gruß, JK
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  6. Beiträge anzeigen #6 Zitieren
    General Avatar von Nobbi Habogs
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    Nobbi Habogs ist offline
    Zitat Zitat von Juli Karen Beitrag anzeigen
    Solange ein Mensch nicht rechtsfähig ist...
    Ein Mensch ist mit der Geburt rechtsfähig.


    Zitat Zitat von Juli Karen Beitrag anzeigen
    Die Rechte am Bild liegen m.W. zunächst beim Fotografen. Wenn dieser im Auftrag handelt könnte ich mir aber vorstellen, dass er bei Übergabe der Abzüge auch die Rechte am Bild an den Kunden abgibt, zumindest in privaten Fällen, wie bspw. Fotos für einen Ausweis oder Klassen- oder Hochzeitsfotos.
    Du kannst aber nicht einfach so Fotos von Personen machen, ohne Erlaubnis ist das immer rechtswidrig. Die weitere Verwendung oder der Einbehalt logischerweise auch.

    Zitat Zitat von Juli Karen Beitrag anzeigen
    Nicht erlaubt ist eine Veröffentlichung, wenn nicht alle erkennbaren Personen auf dem Bild (oder bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte) einer Veröffentlichung zugestimmt haben. Da reicht auch das "Veto" nur einer Person, dass sie entweder unkenntlich gemacht wird oder das Bild nicht veröffentlicht werden darf.

    Insofern kannst du m.E. recht wenig etwas gegen eine Veröffentlichung einwenden, wenn du als Person nicht erkannt wirst, weil vermummt. Solltest du aber bspw. der einzige sein, der den Schal besitzt, mit welchem du dich vermummst und andere wissen dieses, dann schon eher.
    Das ist ja der Punkt an der Sache. Wie willst du denn im Zweifelsfall nachweisen, dass ein Baby auf dem Bild wirklich eine bestimmte Person ist, wenn du es optisch nicht zuordnen kannst?
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    Geändert von Nobbi Habogs (23.06.2019 um 18:33 Uhr)

  7. Beiträge anzeigen #7 Zitieren
    Forenkater Avatar von Matteo
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    Matteo ist offline
    Zitat Zitat von Nobbi Habogs Beitrag anzeigen
    Mir geht es um folgende Sachlage:
    Normalerweise ist das ein Recht des Menschen selbst, in dem Fall aber verantwortlich dafür sind die Eltern.
    Korrekt.

    Zitat Zitat von Nobbi Habogs Beitrag anzeigen
    Wenn jetzt aber wirklich nur das Baby zu sehen ist, verstößt das dann gegen die Persönlichkeitsrechte, wenn das Baby keine signifikante Merkmale hat, mit denen man es von anderen Menschen bzw. Babys unterscheiden kann?
    Ich bezweifle, dass das in der Praxis vorkommen kann. Ich würde mal davon ausgehen, dass ein Baby juristisch als erkennbar gilt, sobald sein Gesicht zu sehen ist oder ggf. bestimmte andere eindeutige Merkmale.
    Zitat Zitat von Nobbi Habogs Beitrag anzeigen
    Wenn man ein Bild von mir macht, wo ich ausdrücklich nicht zu erkennen bin (z.B. weil massiv verkleidet), hab ich zwar Anspruch auf das Bild soweit ich weiß, aber verstößt das dann auch gegen meine Rechte wenn es ohne Absprache veröffentlich wird?
    Wenn du wirklich bis zur Unkenntlichkeit verkleidet bist würde es in der Tat nicht gegen dein Persönlichkeitsrecht verstoßen, wobei die Latte dafür schon recht hoch liegt. Ich zitiere dazu mal von der Seite rechtambild.de:
    "Für eine Verletzung des „Rechts am eigenen Bild“ reicht es aus, dass die Person erkennbar ist. Es reicht aus, wenn der Abgebildete von Freunden oder der Familie anhand persönlicher Merkmale wie Silhouette, Körperproportionen, Haare oder Tattoos erkannt werden kann."

    Zitat Zitat von Nobbi Habogs Beitrag anzeigen
    Du kannst aber nicht einfach so Fotos von Personen machen, ohne Erlaubnis ist das immer rechtswidrig. Die weitere Verwendung oder der Einbehalt logischerweise auch.
    Nein. Ein Foto zu machen ist in den meisten Fällen auch ohne Erlaubnis nicht rechtswidrig. Ein Fotos zu veröffentlichen ist was anderes.

  8. Beiträge anzeigen #8 Zitieren
    General Avatar von Nobbi Habogs
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    Nobbi Habogs ist offline
    Danke soweit
    Zitat Zitat von Matteo Beitrag anzeigen
    Nein. Ein Foto zu machen ist in den meisten Fällen auch ohne Erlaubnis nicht rechtswidrig. Ein Fotos zu veröffentlichen ist was anderes.
    In welchen Fällen ist es denn rechtwidrig überhaupt eines zu machen?
    Mit einem korrupten Speicherstand ist nicht zu spaßen. Sicherheitshalber würde ich die beiden Slots über und unter dem korrupten besser auch frei lassen. Man weiß ja nie. - Matteo
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  9. Beiträge anzeigen #9 Zitieren
    Forenkater Avatar von Matteo
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    Matteo ist offline
    Zitat Zitat von Nobbi Habogs Beitrag anzeigen
    In welchen Fällen ist es denn rechtwidrig überhaupt eines zu machen?
    Das ist in §201a StGB geregelt.

  10. Beiträge anzeigen #10 Zitieren
    We work in the dark...  Avatar von mondy
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    mondy ist offline
    Es gibt eine klare Unterscheidung zwischen PRIVAT und ÖFFENTLICH. Privat kannst du im Grunde alles mögliche machen. Die Öffentlichkeit unterliegt hingegen vielen Einschränkungen. Das heißt: Schriftlich die Erlaubnis einholen.

    Also: Nein, du darfst die Babyfotos nicht veröffentlichen. Du darfst sie privat versenden oder analog Freunden und Familie zeigen. Aber du darfst die Fotos nicht veröffentlichen. Es gibt etliche Gerichtsfälle, die verloren wurden. Babyfotos werden auch auf diversen Plattformen einfach gelöscht.

    Generell müssen alle auf dem Foto befindlichen Personen die Erlaubnis erteilen, egal wie schwer erkennbar du bist. Soweit ich weiß, gibt es aber Ausnahmen, wie öffentliche Veranstaltungen.
    ...to serve the light. We are assassins.
    [Bild: sigpic65108_22.gif]
    Alles, was gut an uns ist, begann mit Euch, Altair.

  11. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #11 Zitieren

    nomina nuda tenemus
    Avatar von Don-Esteban
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    Der Zirkel um Xardas im Forenrollenspiel
    Don-Esteban ist offline
    Zitat Zitat von Juli Karen Beitrag anzeigen
    Die Rechte am Bild liegen m.W. zunächst beim Fotografen. Wenn dieser im Auftrag handelt könnte ich mir aber vorstellen, dass er bei Übergabe der Abzüge auch die Rechte am Bild an den Kunden abgibt, zumindest in privaten Fällen, wie bspw. Fotos für einen Ausweis oder Klassen- oder Hochzeitsfotos.
    Der Herstellende hat die Urheberrechte.

    Hier geht es aber um Persönlichkeitsrechte. Die hat auch ein Baby. Da es diese aber noch nicht selber wahrnehmen kann, tun das die Eltern, die also entscheiden, ob ein Bild von ihrem Baby veröffentlicht werden darf oder nicht. Mit zunehmendem Alter darf man dann aber ruhig das Kind fragen, was es möchte und nicht erst ab 18.

    Persönlichkeitsrechte kommen immer dann ins Spiel, wenn etwas veröffentlicht wird. Der Veröffentlichung zustimmen müssen Personen, die nicht Personen des öffentlichen Interesses wie Politiker, Stars, Musiker, Schauspieler, bekannte Sportler etc. sind, an denen die Öffentlichkeit ein gesteigertes Interesse hat. Und selbst bei diesen gibt es für Fotos von ihrem Privatleben wiederum doch einen Schutz, weil in dem Fall die Privatsphäre höher wiegt als das Interesse der Allgemeinheit. Also nur bei öffentlichen Auftritten, insbesondere solchen, die in ihrem Berufsumfeld stattfinden, gilt, dass sie ohne explizite Erlaubnis veröffentlicht werden dürfen. Es sei denn, es gibt für Fotografen irgendwelche Knebelverträge, bei denen diese ihre Bildrechte abgeben müssen. Zum Beispiel bei Rammstein-Konzerten. Alle Fotos, die akkreditierte Fotografen auf ihren Konzerten schießen und veröffentlichen, müssen nach einem Jahr wieder zurückgezogen werden (gilt natürlich vor allem für Online-Veröffentlichung). Wenn sie den Vertrag nicht unterschreiben, werden sie auch nicht akkreditiert.

    Privatpersonen, die auf öffentlichen Veranstaltungen zum Beispiel als Zuschauer unterwegs sind, dürfen auch nicht ohne ihre Erlaubnis fotografiert werden. Wenn sie die Erlaubnis erteilen, müssen sie auch darüber in Kenntnis gesetzt werden, auf welchem Wege sie später einer Veröffentlichung widersprechen können (Kontaktdaten), falls sie es sich anders überlegen (DSGVO). Das alles gilt nicht, wenn diese Personen nur als Beiwerk auf einem Foto zu sehen sind und nicht klar der Hauptgegenstand des Fotos sind. Also der klassische Fall, wenn ein Tourist durchs Foto läuft, während ich ein Denkmal fotografiere.

    Außerdem ist noch abseits der Personenfotografie zu beachten, ob es Panoramafreiheit gibt. In Deutschland ja, das heißt, alles, was ich draußen normal zu Fuß ohne Zaun und Mauer erreichen kann, darf ich auch fotografieren. Wenn ich mir erst eine Trittleiter besorgen muss, um über die Hecke des Nachbarn zu fotografieren, dann ist das nicht mehr von der Panoramafreiheit gedeckt. Unter Panoramafreiheit fällt alles, was dauerhaft im öffentlichen Raum aufgestellt ist, also auch Installationen und Denkmäler, die nicht nur für eine bestimmte Zeit dort verbleiben. Christos verhüllten Reichstag durfte man nicht fotografieren, denn er war nur ein temporäres Kunstwerk. Außerdem wollte der ja auch vom Bilderverkauf leben. Oder die Beleuchtung des Eiffelturms, denn auch die ist immer nur wenige Stunden an und wird außerdem manchmal ausgewechselt, andere Farbe und so. Also auch temporär. Es gibt auch Länder ohne Panoramafreiheit. Zum Beispiel Belgien. Hier darf man in der Öffentlichkeit nicht einfach alles fotografieren. Da geht es zum Beispiel um Architektur, für die der jeweilige Architekt, der sie entworfen hat, das Urheberrecht besitzt. Den muss man dann fragen, wenn man sein Werk fotografieren möchte. Zum Beispiel darf man das Atomium in Brüssel nicht einfach fotografieren. (Macht trotzdem jeder.)

  12. Beiträge anzeigen #12 Zitieren
    Halbgott Avatar von Progrinator
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    Progrinator ist offline
    Zitat Zitat von Nobbi Habogs Beitrag anzeigen
    Ein Mensch ist mit der Geburt rechtsfähig.



    Du kannst aber nicht einfach so Fotos von Personen machen, ohne Erlaubnis ist das immer rechtswidrig. Die weitere Verwendung oder der Einbehalt logischerweise auch.


    Das ist ja der Punkt an der Sache. Wie willst du denn im Zweifelsfall nachweisen, dass ein Baby auf dem Bild wirklich eine bestimmte Person ist, wenn du es optisch nicht zuordnen kannst?
    du kannst schon einfach so fotos machen .DU darfst sie nur nicht veröffentlichen, solange du nicht die entsprechende Rechte hast. Eine Menschenmenge zu Fotografieren ist auch kein Problem. Wenn eine Person da raus sticht, könnte es evtl. schon eine andere Thematik sein. Dann wenn eine Person zum Zeitgeschehen wird, kann es auch sein, dass man es ohne weiteres veröffentlichen kann. Wie es bei Personen aussieht, die in der Öffentlichkeit stehen, bin ich mir noch unsicher, aber auch da kann es sein, dass man das Foto ohne weiteres veröffentlichen darf.

  13. Beiträge anzeigen #13 Zitieren
    Drachentöter Avatar von Weltenschmerz
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    Weltenschmerz ist offline
    Über das österreichische Recht gab es vor einer Weile folgenden Artikel:

    https://derstandard.at/2000098075029...-und-was-nicht
    Ich bin sowas von Sig.

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