Mach dir darüber keine Gedanken, im Zweifelsfall sind die Grünen und Freidemokraten da gerne behilflich!
Aber nochmal zu AKKs Bemerkung, so ganz von der Hand zu weisen ist sie wohl nicht. Der Medienanwalt Solmecke hat in einem Beitrag zu rezos Video "Die Zerstörung der CDU" schon darauf hingewiesen. Wenn ich seine Argumentation richtig verstanden habe, könnte sie wie folgt funktionieren: Nach dem Landesrundfunkvertrag müssen die Berichterstattung der Rundfunkanstalten, sowohl der öffentlich-rechtlichen als auch der privaten Vollprogramme, journalistisch ausgewogen sein. Beiträge auf YouTube gelten als fernsehähnlich. Daraus könnte man vielleicht ableiten, dass auch YouTuber keine einseitigen Meinungsbeiträge veröffentlichen dürfen.
Intersssanterweise gilt dies nicht für die Presse. Begründet wird dieses mit der Mannigfaltigkeit der deutschen Presselandschaft, in der jegliche politische Überzeugung abgebildet wird. Und hier irrt die Unionsvorsitzende, es wäre sehr wohl zulässig, wenn 70 Zeitungsredaktionen aufriefen, die Union nicht zu wählen.
Daher zieht auch nicht ihr Vergleich mit der Presse. Darüberhinaus ist rezo auch kein Journalist. Und ich frage mich, wenn es schon bei der Presse keinerlei Einschränkungen der Meinungsfreiheit gibt, warum diese für YouTuber beschränkt werden sollte. Denn auch diese stellen in ihrer Gesamtheit ein mannigfaltiges Angebot an Meinungen dar.