Darf soeine in Rechnung gestellt werden?
Habe gelesen, dass diese nicht berechnet werden darf, da man ohne Protokoll auch keine Werte besitzt, um die Spur richtig einzustellen.
Was wisst ihr darüber?
Ich habe hier eine 2 Jahre alte Rechnung vorliegen, auf die dieser Fall zutrifft. Die Rechnung ist nicht verjährt, da die Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt. Die Werkstatt müsste mir also diesen Wert zurückzahlen? Was ist, wenn ich einen Anwalt einschalte und ab diesem Moment überweist mir die Werkstatt den Betrag zurück - muss die Werkstatt dann auch den Anwalt bezahlen oder nicht?
Was wisst ihr so drüber?