hier mal eine Auffassung, die der Starter der Petition geschrieben hat
Fotos von öffentlichen Veranstaltungen
ab dem 25. Mai 2018 werden die Rechte von Fotos als Daten gewertet. Damit wird es ab diesem Zeitpunkt in der Praxis für professionell tätige Fotografen nicht mehr möglich sein, Fotos ohne explizites Einverständnis der abgebildeten Personen zu erstellen. Das bedeutet in der Praxis, dass bei einem Fußballspiel kein Foto von den besetzten Rängen im Stadion zu sehen sein darf, bei Konzerten kein Publikum mehr zu sehen ist und Fotos von Jahrmärkten und anderen Festen ebenfalls gar nicht erst gemacht werden dürfen.
Bislang war es durch das Kunsturhebergesetz erlaubt, solche Aufnahmen anzufertigen - die Veröffentlichung unterlag jedoch bereits strengen Regeln. Ab dem 25. Mai ist sogar die Erstellung solcher Fotos als unerlaubte Datenerhebung deklariert und damit potenziell strafbar.
Dies ist ein Eingriff in die Meinungsfreiheit und das Recht auf künstlerische Freiheit.
Fotos von Hochzeiten
Jedes Brautpaar wünscht sich Fotos der eigenen Hochzeit. Diesem Wunsch kommen viele Fotografen gerne nach und erstellen hochwertige, künstlerische Reportagen dieses Tages. Dabei werden oftmals auch Fotos in der Kirche, vor dem Rathaus oder von der gesamten Hochzeitsgesellschaft gemacht.
Mit der DSGVO sind solche Aufnahmen in Zukunft nicht mehr möglich. Als Fotograf müsste man sich ab dem 25. Mai 2018 im Vorfeld der Aufnahmen die ausdrückliche Erlaubnis jeder fotografierten Person einholen - bei einer Hochzeit heisst dies, dass alle Gäste eine Einwilligung geben müssen. Passanten, die zufällig vorbeilaufen oder in der Kirche anwesend sind, dürfen ebenfalls nicht auf einem Foto erscheinen. In der Praxis lässt es sich jedoch nie vermeiden, dass fremde Personen versehentlich ins Bild
laufen. Solche Fotos müssten sofort gelöscht werden - vorausgesetzt, dass man als Fotograf immer im Blick hat, ob die Person zur Hochzeitsgesellschaft gehört oder nicht.
Veröffentlichung von Fotos
Fotografen, Bildagenturen und Redaktionen leben davon, Fotos zu archivieren und zu veröffentlichen. Dies geschieht bislang immer unter den strengen Regeln des Kunsturhebergesetzes. Bei Einzelpersonen muss immer eine explizite Freigabe (Model release) vorliegen, bei großen Menschenmengen entfällt diese Notwendigkeit in der Regel. Das Model Release wird von Fotografen an die jeweiligen Agenturen übertragen, die diese Fotos dann speichern und für unbestimmte Zeit verwenden dürfen.
Mit der DSGVO wird das Model Release nicht nur weiter benötigt, sondern es muss explizit angegeben werden, wer die Fotos erhält. Dies ist in der Praxis unmöglich, denn es ist nie abzusehen, welche Bildagentur oder welche Zeitung eventuell in der Zukunft ein Foto veröffentlicht.
Zudem darf ein solches Model Release künftig widerrufen werden. Dies verursacht nicht nur hohe Kosten, sondern ist in der Praxis nahezu unmöglich umzusetzen. Ein einmal bei Agenturen eingestelltes Foto wird vielleicht von einer Zeitschrift lizenziert, um es später zu veröffentlichen. Nach dem Widerruf des Model Release darf dies aber nicht mehr veröffentlicht werden. Wie in der Praxis damit umzugehen ist, erschließt sich leider noch nicht einmal dem Gesetzgeber.
Betrieb von Internetseiten:
Nahezu jede Internetseite verwendet Cookies, Logdateien, Statistiken und ähnliches. Diese Statistiken sind grundsätzlich immer anonym und nur die IP-Adresse (oder ein Teil davon) wird gespeichert. Mit der IP-Adresse ist, abgesehen von Strafverfolgungsbehörden, keine Zuordnung zu einer Person möglich.
Mit der DSGVO wird geregelt, dass der Besucher einer Internetseite der Speicherung dieser Daten im Vorfeld zustimmen muss - also bevor er die Internetseite öffnet. Dies ist technisch weder sinnvoll umsetzbar noch in irgendeiner Weise hilfreich um Daten der Besucher zu schützen.
Wir fordern:
Die sofortige Aussetzung der Anwendung der DSGVO, bis ein an die Lebenswirklichkeit angepasstes Gesetz vorliegt.
Eine Neuregelung der noch nicht in Kraft getretenen DSGVO in Bezug auf Praxistauglichkeit. Es kann nicht sein, dass ein Gesetz erlassen wird, bei dem die Auswirkungen auf ganze Branchen nicht absehbar sind.
Eine Einbeziehung von Branchenvertretern bei der Erstellung einer praxisorientierten Anpassung der DSGVO an deutsches Recht.
Ein Wort zum Schluss:
Es ist beschämend, dass Gesetze erlassen werden und in Kraft treten, die so an der Lebenswirklichkeit vorbei gehen. Es scheint, als habe sich keiner der am Gesetzgebungsprozess Beteiligten auch nur annähernd damit beschäftigt, welche Auswirkungen dieses Gesetz hat. Dass Regierungsvertreter bei Diskussionen zu diesem Thema darauf hinweisen, dass die Auslegung dieses Gesetzes in der Hand von Richtern liegt und sie damit eigentlich nichts zu tun hätten, ist vollkommen unverständlich. Unsere Politiker haben durch die unterlassene Anpassung der deutschen Gesetzgebung eine direkte Verantwortung für die Auswirkungen der DSGVO.
ich empfehle aber weiterhin das Video aus meinem ersten Post. Hier werden alle Aspekte ausführlich beleuchtet.