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[Wäddbewärb]Schreim naoch Buchstohm 5 – Rescheln un Fraagn
Schreim naoch Buchstohm 5
Nachdem sich das Forum im letzten Jahr zu einer kleinen Pause in Sachen Vorgaben und Buchstabensalat durchgerungen hatte, ist nun der zweifellos beliebteste und regelmäßigste unter den sporadischen Zwischenwettbewerben endlich zurück: Willkommen zur nächsten Runde „Schreim naoch Buchstohm“! Es erwarten uns hoffentlich einige neue Geschichten mit mal mehr, mal weniger plausiblen Handlungsverläufen und jeder Menge Buchstabenzuordnungen, welche sich für den einen als willkommener Steigbügel, für den anderen als scheinbar unüberwindbare Hürde darstellen werden. Nicht nur deshalb darf man gespannt sein, wer überhaupt die nötige Ausdauer und Wettkampfhärte besitzt, um es in die finale Abstimmung zu schaffen. Denn das an sich ist ja schon immer ein kleiner Sieg! Das hat sich insbesondere in der letzten Ausgabe des Schreim naoch Buchstohm mal wieder umso eindrucksvoller gezeigt, denn dort waren es nur zwei der ursprünglich sieben Kandidaten und Kandidatinnen, die ihre fertigen Geschichten schließlich zur Abstimmung stellen konnten. Wird in diesem Jahr erneut so gnadenlos ausgesiebt, oder werden wir eine breiter aufgestellte Finalgruppe bestaunen dürfen? Wir werden es sehen!
Wer nun keine Ahnung hat, wovon denn überhaupt die Rede ist, oder wer sich die Regeln des Wettbewerbs einfach noch einmal in Erinnerung rufen möchte, der bekommt eben diese jetzt von mir geliefert. Ursprünglich verfasst von Eddie, vor einigen Jahren noch einmal ein bisschen umgeschrieben von Laido, dann noch ein wenig umformuliert und ergänzt und jetzt schamlos per Copy&Paste aus dem alten Thread herübergerettet – da sind sie, die Regeln:
Hinter dem Titel (dt.: [Wettbewerb] „Schreiben nach Buchstaben“) verbirgt sich ein literarisches „Malen nach Zahlen“. Das bedeutet: Der Vorgabensteller gibt euch mehr oder minder allgemein gehaltene Vorgaben, die ihr dann möglichst kreativ und schlüssig umsetzen müsst. Zur Erfüllung dieser Vorgaben habt ihr jeweils zwei Wochen Zeit. Während dieser Zeit müsst ihr den Text, den ihr zu der Vorgabe angefertigt habt, in einen gesonderten Thread posten, der schlicht und ergreifend mit „Wettbewerbsbeitrag von [Name des Teilnehmers]“ betitelt wird. Ich glaube, einen treffenden Titel für die Story zu finden ist relativ unmöglich, da ihr ja nicht wisst, was im nächsten Kapitel alles passiert … beziehungsweise passieren muss (es sei denn, jemand hat hellseherische Fähigkeiten – aber für diese Leute ist dieser Wettbewerb dann ja wahrscheinlich eh witzlos!). Nach Ende des Wettbewerbs beziehungsweise noch vor der Umfrage kann der Titel des Threads von ali, MiMo oder DGDM gerne umbenannt werden.
Da das alles ziemlich schwer zu beschreiben ist, gebe ich euch mal ein Beispiel. Eine Vorgabe könnte beispielsweise so aussehen: „Person A schläft mit Person B“. Eure Aufgabe ist es dann, diesen Beischlaf zwischen A und B, die jeweils unterschiedliche Namen besitzen müssen, zu beschreiben. Diese Namen müssen dann auch am Anfang der Geschichte aufgelistet werden, damit man später auch nachvollziehen kann, ob ihr euch daran gehalten habt.
Beispielsweise so:
Person A: Elvrich
Person B: Rupert
…
Die neue Vorgabe wird alle zwei Wochen jeweils am Montagabend um 22:00 Uhr bekanntgegeben. Wer seine Wettbewerbsbeiträge nicht innerhalb der Zeit abgibt, wird disqualifiziert, da er sich ja dann einen Vorteil den Anderen gegenüber verschafft hat und weiß, was im nächsten Kapitel vorkommen muss. Die Geschichte darf aber natürlich außer Konkurrenz weitergeschrieben werden.
Insgesamt wird es sieben Vorgaben geben, die ihr optimalerweise in sieben Posts abhandelt. Der erste davon dient gleichzeitig als Anmeldung für den Wettbewerb. Eröffnet ihr also einen Thread mit eurer Interpretation der Vorgabe, seid ihr „offiziell“ Teilnehmer*in. Mehr müsst ihr dafür nicht tun.
Wie viel ihr zu den einzelnen Vorgaben schreiben wollt, bleibt euch überlassen, solange ihr damit die jeweilige Vorgabe als Mindestanforderung erfüllt. Ihr könnt, wenn ihr wollt, ellenlange Romane schreiben, euch aber auch mit einer A4-Seite zufrieden geben, je nachdem, wie es euch beliebt. Abseits der Vorgaben könnt ihr natürlich schreiben, was euch gerade so in den Sinn kommt. Ihr müsst also nicht bloß stur die Vorgaben abarbeiten – wenn ihr allerdings in Eigeninitiative beispielsweise einen Hauptcharakter umbringt, der in einer späteren Vorgabe dann wieder auftaucht, dann müsst ihr selber sehen, wie ihr aus der Sache wieder rauskommt! Denn: Alte Posts nachträglich verändern dürft ihr während des laufenden Wettbewerbs natürlich nicht mehr (außer, um die Buchstabenliste zu aktualisieren)!
Mit dem Post zur siebten Vorgabe solltet ihr eure Geschichte abschließen. In einer Umfrage wird dann unter denjenigen, die bis zum Schluss dabei geblieben sind, der Sieger des Wettbewerbs ermittelt.
So, das waren sie also, die mittlerweile sehr lieb gewonnenen Regeln! Sämtliche Fragen oder Anmerkungen zum Wettbewerb könnt ihr gerne hier in diesen Thread posten.
Und hier ist dann auch schon die erste Vorgabe:
Geändert von John Irenicus (30.04.2019 um 21:00 Uhr)
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Ja, freut mich! Wobei ich ja tatsächlich mit einer bestimmten Nachfrage gerechnet hätte, aber wenn die nicht kommt, dann soll es halt so sein!
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Jetzt musst du aber auch sagen, mit welcher Nachfrage du gerechnet hättest. Ansonsten werde ich die Vorgabe ewig anstarren und versuchen, etwas Uneindeutiges an ihr zu finden.
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Frage: Kann Person B irgendeine Person sein, die Person A irgendwann "in ihre Fänge" genommen hat, also möglicherweise auch ein Mithäftling, der mit Person A in gemeinsamer Gefangenschaft, die durch einen Dritten herbeigeführt und aufrechterhalten wird, steckt? Oder ist das schon so gemeint, dass Person B derjenige ist, der auch die Gefangenschaft an Ort A für Person A herbeigeführt hat?
Antwort: Das in bzw. "aus den Fängen von" bezieht sich auf die genannte Gefangenschaft an Ort A. Wenn also davon die Rede ist, dass sich Person A aus den Fängen von Person B befreit, dann ist das so gemeint, dass Person B der "Gefangennehmer" im Sinne der Gefangenschaft an Ort A ist oder jedenfalls sein sollte!
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Ok, so hatte ich das auch aufgefasst. Der letzte Satz deutet ja auch klar darauf hin, dass Person A den Ort A dann auch verlassen soll.
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Weil es schon länger her ist, nochmal zur Sicherheit: Wenn ich in der ersten Vorgabe eine Person einführe (zum Beispiel Sid Meier) und ihr keinen Buchstaben zuweise, könnte ich Sid Meier dann in einer späteren Vorgabe nachträglich einen Buchstaben zuweisen?
Und ist es erlaubt, Person aus einem anderen Franchise zu nehmen, solange irgendwo ein Gothic-Bezug in der Story vorhanden ist? Könnte ich zum Beispiel Tom Clancy zu Person A machen?
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Also Personen aus anderen Franchises sind natürlich erlaubt, solange am Ende noch eine Geschichte dabei herauskommt, die nach den hiesigen geschriebenen (und ungeschriebenen) Forenregeln in diesem Forum hier zumindest geduldet würde!
Neu verlangte Buchstabenzuordnungen müssen grundsätzlich auch neue Personen sein. Wenn du jetzt also Sid Meier als noch nicht zugeordnete Person einführst, dann darfst du den später nicht zu Person C machen, sollte dann eine Person C verlangt werden.
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In dem Zusammenhang zur Sicherheit noch eine Frage: Wenn eine Person im ersten Post z. B. auf einem Gemälde zu sehen ist, aber dort noch nicht mit Namen vorgestellt wird, dann darf sie trotzdem später nicht zu einer Person C oder D werden, richtig? Also es muss immer eine komplett neue, unbekannte Person sein?
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Oh weh, was weiß denn ich! Wie war denn eigentlich nochmal unsere allgemeine Regel mit Personen, die nicht aufgetreten, aber - ohne ihren Namen, aber zum Beispiel mit Berufsbezeichnung oder so - erwähnt worden sind? Daran würde ich das jetzt orientieren. Im Zweifel würde ich die Story aber einfach nicht so schreiben, dass man auf so Gemäldekram zurückgreifen muss bzw. die Person auf dem Gemälde dann eben einfach als "verbrannt" betrachten! Wobei ich das dann auch danach beurteilen würde, wie eindeutig identifizierbar die Person auf dem Gemälde beschrieben wird. Wenn einfach nur eine Szene vorkommt mit "Da hing ein Bild mit einem Mann drauf", dann darf der Mann ruhig Person C sein und es darf auch rauskommen, dass er auf dem Gemälde ist. Wenn dagegen eine Gemäldebeschreibung abgeliefert wird, durch die man schon ein sehr individuelles Bild (sic) von der gezeigten Person bekommt, also spezifische Kleidung, Frisur, Bart etc., dann würde ich die Person als schon aufgetreten bzw. erwähnt betrachten und es nicht mehr für zulässig erachten, wenn ihr dann beim wirklichen Auftreten erstmalig ein neuer Buchstabe zugeordnet werden soll.
Oder irgendwie so.
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Wie war das nochmal, wenn erwähnt wird, dass noch weitere Personen mit Person A unterwegs sind, diese anderen Personen aber weder auftreten noch namentlich genannt werden. Sind die für die weiteren Buchstaben dann auch schon "verbrannt"?
Darf Person B auch so etwas Unspezifisches wie "As Vater" sein und die genaue Identität wird dann erst in den nächsten Posts geklärt?
Geändert von MiMo (05.02.2019 um 18:15 Uhr)
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Puh, jetzt geht es ja doch mit den Fragen los.
Die zweite zuerst: Ich finde, sowas wie "As Vater" ist gar nicht mal so unspezifisch. Das ist ja schon eine relativ eindeutige Charakterisierung einer Person. Und die Person darf dann später ruhig noch weiter ausgefüllt werden. Ich würde das also gelten lassen, da das für mich jetzt doch noch ein Stückweit entfernt ist von einer vollkommenen "Blanko"-Zuordnung. Je genauer du die Zuordnung bzw. Identität der Person allerdings vorher festlegst, desto weniger setzt du dich dem Vorwurf aus, dir feigerweise alles offen halten zu wollen.
Und was wir bei diesen Personengruppen mal entschieden haben, weiß ich auch nicht mehr. Das kommt wohl auch immer auf den Einzelfall an. Wenn es hier aber so ist, dass die schon mit Person A unterwegs sind, dann würde ich einen späteren "Zugriff" auf diese Personen nur dann für eine Zuordnung gelten lassen wollen, wenn die Gruppe groß und undurchschaubar genug war und auch wirklich nichts weiter über die anderen Personen erzählt worden ist, außer wirklich sehr abstrakte Merkmale. Wenn es jetzt zum Beispiel darum ginge, dass mit Person A zusammen zehn weitere Personen ausbrechen, die aber nicht weiter beschrieben werden, dann würde ich das noch als zulässig erachten, aus dieser Gruppe von zehn Personen jemanden für eine spätere Buchstabenzuordnung auszuwählen. Wenn es dagegen beispielsweise nur zwei Mitausbrecher sein sollten, die dadurch viel stärker individualisiert erscheinen, und wenn Person A diese Mitausbrecher auch schon irgendwie individuell wahrgenommen hat, dann würde ich das nicht gelten lassen. Sag ich jetzt einfach mal so. Das sind aber auch schwierige Fragen!
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Ich glaube, das Thema hatten wir auch schonmal, aber wie sieht es aus mit Personen, bei denen sich erst später rausstellt wer sie sind? Z.B. wird Person A von einer mysterösen Kapuzengestalt gefangen gehalten und dann stellt sich irgendwann raus, es war die ganze Zeit über A's Vater!
Oder Person B gibt vor Tom Clancy zu sein, aber dann kommt der Plottwist und er entpuppt sich in Wahrheit als Sid Meier!
Ginge sowas?
Gut im Zweifelsfall würde das wohl eh nichts bringen, weil die Personenzuweisung jede noch so epische Wendung direkt Spoilern würde, wenn da steht "Person B: A's lang verschollener Vater, aber das weiß noch keiner" oder so
Und wäre wohl auch ein Risiko, immerhin könnte ja dann in Vorgabe 5 sowas kommen wie "Person B ist in Wahrheit Person C und existiert nur in der Vorstellung von Person A, die aufgrund Gebrechen A an Wahnvorstellungen leidet."
Zweite Frage: Gäbe es - abgesehen von dem Risiko, dass genau das in einer späteren Vorgabe als Rückblende kommt - einen Grund nicht zu erzählen, wie es überhaupt zu der Gefangenschaft gekommen ist?
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Eine Frage ist mir auch noch eingefallen: Der Gegenstand A kann auch weniger unmittelbar bei der Flucht helfen, richtig? Also angenommen, Gegenstand A ist jetzt keine Brechstange zum Aufhebeln des Gitterfensters sondern vielleicht Wolfgang Rademachers Ratgeber "Schach dem Gefängniswärter" oder ein Mut machender Glückskekszettel oder ein Plan der Gefängnisanlage oder sowas, dann ginge das auch?
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Zitat von John Irenicus
Frage: Kann Person B irgendeine Person sein, die Person A irgendwann "in ihre Fänge" genommen hat, also möglicherweise auch ein Mithäftling, der mit Person A in gemeinsamer Gefangenschaft, die durch einen Dritten herbeigeführt und aufrechterhalten wird, steckt? Oder ist das schon so gemeint, dass Person B derjenige ist, der auch die Gefangenschaft an Ort A für Person A herbeigeführt hat?
Antwort: Das in bzw. "aus den Fängen von" bezieht sich auf die genannte Gefangenschaft an Ort A. Wenn also davon die Rede ist, dass sich Person A aus den Fängen von Person B befreit, dann ist das so gemeint, dass Person B der "Gefangennehmer" im Sinne der Gefangenschaft an Ort A ist oder jedenfalls sein sollte!
Menno, genau das wollte ich fragen!
Dann eine andere Frage: Wie direkt muss Person B Person A in ihren Fängen gefangenhalten? Muss B quasi direkt der Gefängniswärter sein und A persönlich eingesperrt haben oder kann das auch auf seinen Befehl passiert sein oder so?
Naheliegendes Beispiel: Ort A ist das Minental und Person A der Held (der an dem seltenen und unheilbaren Gebrechen der Namenlosigkeit leidet und sich mittels Uriziel, welches aber zurückbleibt, befreit) - wäre König Rhobar eine gültige Person B, da er ja die Minenkolonie veranlasst hat und die Barriere errichten ließ? Oder wäre das eher kein Fall von "sich aus jemandes Fängen befreien"?
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Zitat von König Rhobar II
Ich glaube, das Thema hatten wir auch schonmal, aber wie sieht es aus mit Personen, bei denen sich erst später rausstellt wer sie sind? Z.B. wird Person A von einer mysterösen Kapuzengestalt gefangen gehalten und dann stellt sich irgendwann raus, es war die ganze Zeit über A's Vater!
Oder Person B gibt vor Tom Clancy zu sein, aber dann kommt der Plottwist und er entpuppt sich in Wahrheit als Sid Meier!
Ginge sowas?
Gut im Zweifelsfall würde das wohl eh nichts bringen, weil die Personenzuweisung jede noch so epische Wendung direkt Spoilern würde, wenn da steht "Person B: A's lang verschollener Vater, aber das weiß noch keiner" oder so
Und wäre wohl auch ein Risiko, immerhin könnte ja dann in Vorgabe 5 sowas kommen wie "Person B ist in Wahrheit Person C und existiert nur in der Vorstellung von Person A, die aufgrund Gebrechen A an Wahnvorstellungen leidet."
Die Person muss schon so zugeordnet sein, dass eingrenzbar ist, wer diese Person ist, die darf also nicht so ein Blankoslot oder Template bleiben. Dass später noch irgendwelche Eigenschaften der Figur enthüllt werden, Verwandtschaftsbeziehungen oder so, ist natürlich erlaubt. Wichtig ist halt, dass man nicht alles nach hinten verschiebt, was die Person angeht, also bei der Zuordnung muss schon klar sein, das ist jetzt die Person. Also, da ist es dann schon zulässig, einen mysteriösen Kuttenmenschen z. B. zur Person B zu erklären. Es darf nur nicht darauf hinauslaufen, dass die Zuordnung dann quasi lautet "Person B: Die Person, die Person A gefangen hält" oder so. Mit anderen Worten: Eine Zuordnung, die nichts zuordnet, ist eben keine Zuordnung, ebenso wie eine Vorgabe Vorgabe heißt, weil sie eben etwas vorgibt.
Zitat von König Rhobar II
Zweite Frage: Gäbe es - abgesehen von dem Risiko, dass genau das in einer späteren Vorgabe als Rückblende kommt - einen Grund nicht zu erzählen, wie es überhaupt zu der Gefangenschaft gekommen ist?
Ach, da kann es theoretisch viele Gründe geben, warum man das nicht macht, aber mir fällt keiner ein, der durch die Vorgabe erzwungen würde. Von daher: Nein.
Zitat von Laidoridas
Eine Frage ist mir auch noch eingefallen: Der Gegenstand A kann auch weniger unmittelbar bei der Flucht helfen, richtig? Also angenommen, Gegenstand A ist jetzt keine Brechstange zum Aufhebeln des Gitterfensters sondern vielleicht Wolfgang Rademachers Ratgeber "Schach dem Gefängniswärter" oder ein Mut machender Glückskekszettel oder ein Plan der Gefängnisanlage oder sowas, dann ginge das auch?
Ja, der Gegenstand muss nicht unmittelbar den Ausbruch verursachen oder so, der kann im weitesten Sinne damit zu tun haben, Hauptsache, der hilft/unterstützt dabei irgendwie. Ich würde das also sogar gelten lassen, wenn Person A irgendein Gebetbuch dabei hat, darin einen besonders erbaulichen Vers findet und schließlich auf die Idee kommt, nun endlich zu fliehen, oder so.
Zitat von Jünger des Xardas
Menno, genau das wollte ich fragen!
Dann eine andere Frage: Wie direkt muss Person B Person A in ihren Fängen gefangenhalten? Muss B quasi direkt der Gefängniswärter sein und A persönlich eingesperrt haben oder kann das auch auf seinen Befehl passiert sein oder so?
Naheliegendes Beispiel: Ort A ist das Minental und Person A der Held (der an dem seltenen und unheilbaren Gebrechen der Namenlosigkeit leidet und sich mittels Uriziel, welches aber zurückbleibt, befreit) - wäre König Rhobar eine gültige Person B, da er ja die Minenkolonie veranlasst hat und die Barriere errichten ließ? Oder wäre das eher kein Fall von "sich aus jemandes Fängen befreien"?
Also das "aus den Fängen von Person B" habe ich vor allem so formuliert, um nicht nochmal das Wort Gefangenschaft zu vewenden. Es sollte eben schon die Person sein, die sozusagen hinter der Gefangenschaft der Person A steckt. Dafür ist jetzt aber kein wirklich physischer Zugriff oder so nötig, auch wenn das natürlich sein kann. Wegen mir geht da aber auch auf mehreren Hierarchiestufen erstmal alles, das kann dann eben der hinter allem steckende Obermotz sein, von mir aus dann aber doch auch der direkt mit Person A befasste Gefängniswärter. Da müsst ihr dann sehen, was ihr am Passendsten findet, auch im Hinblick darauf, dass Person B natürlich noch einmal auftauchen könnte. Bei deinem genannten Beispiel mit König Rhobar kann man sich natürlich fragen, inwieweit er jetzt tatsächlich noch spezifisch As Gefangenschaft beherrscht. Man könnte ja genau so gut sagen, dass König Rhobar zwar durchaus Veranlasser des gesamten Gefängnisses ist, er mit Person As Gefangenschaft im Zweifel ja aber gar nicht so wirklich was zu tun hat und er sie weder wirklich in Person verursacht hat noch sie wirklich so ohne Weiteres beenden kann, einfach, weil er - wenn die Geschichte nicht gerade so gebildet ist - von der Gefangenschaft gar nicht wirklich etwas weiß. Ich glaube aber, das ist dann eher Geschmackssache und Frage, wie man das interpretieren will. Zulassen wollen würde ich da also auch erstmal alles und damit auch dieses "Extrem"-Beispiel mit König Rhobar.
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Mit anderen Worten, sollte sich im Laufe der Story als überraschende Wendung herausstellen, dass Person B, Mud, in Wahrheit von Beliar besessen ist, dann müsste die Zuweisung korrekterweise von Anfang an "Person B: Beliar, der von Mud Besitz ergriffen hat" lauten - wäre also völlig witzlos
Aber sowas wie, Person B, Fellan, ist in Wahrheit ein orkischer Spion, der sich nur als harmloser Hafenarbeiter ausgibt, würde gehen? Es ändert ja nichts daran, dass Person B in dem Fall die aus Gothic 2 bekannte Figur des Fellan ist, es erweitert quasi nur seine Hintergrundgeschichte, oder seh ich das falsch?
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Ja, dein Fellan-Beispiel würde gehen. Das wäre dann eben einfach nur eine verblüffende Enthüllung dieser Person, eine unbekannte Seite oder was auch immer. Das darf und soll ja erlaubt sein.
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