Ich komme mit einer Formulierung zur Zulassungvorraussetzung nicht ganz klar.

In der heißt es:"in dem der Prüfung vorausgegangenen Jahr nicht Schülerin / Schüler einer gymnasialen Oberstufe einer öffentlichen Schule oder einer entsprechenden staatlich anerkannten Ersatzschule, eines staatlichen Abendgymnasiums oder Kollegs gewesen ist,"
, bedeutet dass, wenn ich die 12 klasse innerhalb eines 13 jährigen Abi besucht habe, die nicht Schülerprüfung nicht machen darf ?

Kann es sein dass es sich auf die nichtschülerprüfung bezieht. Ich bin jetzt erst mal davon ausgegangen es bezieht sich auf die Abschlussprüfung des Abiturs Versuchs