Portal-Zone Gothic-Zone Gothic II-Zone Gothic 3-Zone Gothic 4-Zone Modifikationen-Zone Download-Zone Foren-Zone RPG-Zone Almanach-Zone Spirit of Gothic

 

Seite 5 von 10 « Erste 123456789 ... Letzte »
Ergebnis 81 bis 100 von 198
  1. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #81 Zitieren
    Der Schläfer erwache  Avatar von Sternchenfarbe
    Registriert seit
    Oct 2077
    Beiträge
    19.133
     
    Sternchenfarbe ist offline
    Zitat Zitat von Sein Name ist Mö Beitrag anzeigen
    Kleine Schritte zusätzlich alternativ für Leute die lieber 50 Tage statt fünf Tage beim Schrein beten wollen?
    naja, nicht so ganz, aber eher 200 Gold spenden - Lebensenergie+Mana/Stärke/Geschick
    100Gold - Lebensenergie oder Mana/Stärke/Geschick

  2. Beiträge anzeigen #82 Zitieren
    banned
    Registriert seit
    Jan 2009
    Ort
    Oberösterreich
    Beiträge
    2.393
     
    Moe ist offline
    Zitat Zitat von Sternchenfarbe Beitrag anzeigen
    naja, nicht so ganz, aber eher 200 Gold spenden - Lebensenergie+Mana/Stärke/Geschick
    100Gold - Lebensenergie oder Mana/Stärke/Geschick
    So?


    Man kann an Innos Schreinen auswählen...


    ... 5x "Ich will Innos im Gebet um Stärke bitten und spende 200 Goldstücke." = + 2 Stärke
    ... 5x "Ich will Innos im Gebet um Geschicklichkeit bitten und spende 200 Goldstücke." = + 2 Geschicklichkeit
    ... 5x "Ich will Innos im Gebet um magische Kraft bitten und spende 200 Goldstücke." = + 2 Mana
    ... 5x "Ich will Innos im Gebet um Lebenskraft bitten und spende 200 Goldstücke." = + 8 Lebenskraft
    ... ∞ "Ich will Innos im Gebet um Heilung meiner Wunden bitten und spende 10 Goldstücke." = Komplette Heilung
    ... ∞ "Ich will beten und spende nichts." = Nur Text "Innos dankt für dein Gebet."

    Als Magier zusätzlich:

    ... 5x "Ich will Innos im Gebet erneut um magische Kraft bitten und spende 200 Goldstücke." = + 2 Mana

    Als Drachenjäger zusätzlich:
    ... 5x "Ich will Innos im Gebet erneut um Lebenskraft bitten und spende 200 Goldstücke." = + 8 Lebenskraft

    Als Paladin zusätzlich:
    ... 5x "Als Streiter Innos erbitte ich im Gebet seinen Segen im Kampf gegen die Diener Beliars und spende 200 Goldstücke." = + 4 Lebenskraft , + 1 Mana, + 1 Stärke, +1 Geschicklichkeit

  3. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #83 Zitieren
    Der Schläfer erwache  Avatar von Sternchenfarbe
    Registriert seit
    Oct 2077
    Beiträge
    19.133
     
    Sternchenfarbe ist offline
    ja so ungefähr, das mit dem Heilen finde ich auch eine gute Idee, vielleicht könnte man dann diesen blauen Schimmer einbauen, der bei dem Heilungszauber dabei ist

  4. Beiträge anzeigen #84 Zitieren
    banned
    Registriert seit
    Jan 2009
    Ort
    Oberösterreich
    Beiträge
    2.393
     
    Moe ist offline
    Was die In Extremo Sache angeht:

    Vergütungsfreie Lizenz wurde seitens In Extremo Management bzw. Verlag abgelehnt.

    Und die Anfragen bei der GEMA waren alle sinnlos, weil ich als Österreicher in Österreich mit Webserver in Österreich bei der deutschen GEMA natürlich komplett falsch gewesen bin.

    edit: Übrigens die Erkenntnis kam daher, dass ich mich mit meinem österreichischen IBAN nicht im GEMA Lizenzshop registrieren konnte...

    Hätte ich mal gleich gegoogelt statt dem Management Typen bzw. einigen Forenbeiträgen die GEMA als meinen Ansprechpartner zu glauben...

    Also zurück zum Start und bei der AKM austromechana anfragen...
    Geändert von Moe (23.02.2018 um 17:34 Uhr)

  5. Beiträge anzeigen #85 Zitieren
    Waldläufer Avatar von Beaufort
    Registriert seit
    Jan 2014
    Beiträge
    141
     
    Beaufort ist offline
    Zitat Zitat von Sein Name ist Mö Beitrag anzeigen
    Also zurück zum Start und bei der AKM austromechana anfragen...
    Bringt das überhaupt was, wenn In Extremo schon abgelehnt hat?

  6. Beiträge anzeigen #86 Zitieren
    banned
    Registriert seit
    Jan 2009
    Ort
    Oberösterreich
    Beiträge
    2.393
     
    Moe ist offline
    Zitat Zitat von Beaufort Beitrag anzeigen
    Bringt das überhaupt was, wenn In Extremo schon abgelehnt hat?
    Ja, sie haben nur (verständlicherweise ) abgelehnt mir ihr Werk bzw. ihre Leistung gratis zur Verfügung zu stellen.

  7. Beiträge anzeigen #87 Zitieren
    banned
    Registriert seit
    Jan 2009
    Ort
    Oberösterreich
    Beiträge
    2.393
     
    Moe ist offline
    Wenn ich die Lizenz bekomme, die als einzige in Frage kommt, dann könnte ich sogar insgesamt 20 Minuten Musik (also mehrere Werke) für wenig Geld auf meiner Webseite haben. Die Lizenzen sind besser wie bei der (SCHEISS) GEMA.

    Fraglich ist, ob eben auch Download Angebot für diese Lizenz möglich ist, weil nur Streaming erwähnt wird.

    Bei 20 Minuten könnten die In Extremo NPCs zusätzlich zu Herr Mannelig (Acoustic Version) noch andere Lieder spielen.
    Geändert von Moe (23.02.2018 um 21:32 Uhr)

  8. Beiträge anzeigen #88 Zitieren
    banned
    Registriert seit
    Jan 2009
    Ort
    Oberösterreich
    Beiträge
    2.393
     
    Moe ist offline
    AKM Austromechana

    Sehr geehrter Moe,

    leider ist dies nicht ganz so einfach. Zum einen handelt es sich nicht um „Hintergrundmusik auf einer Website“, sondern genau genommen ja um „Hintergrundmusik in der Software“ bzw. „Hintergrundmusik in einer App“.

    Ich denke aber, dass von unserer Seite aus eine Lizenzierung als „Hintergrundmusik auf einer Website“ in diesem Fall analog angewendet werden kann, da Sie ja nicht mit so vielen Downloads rechnen. Die EUR 15.- pro Monat sollten also ausreichend sein, Sie können also die Mikro-Lizenz in unserem Lizenzshop dafür anmelden.

    Allerdings kommt bei Verbindung von Musikwerken mit anderen Inhalten noch hinzu, dass auch die sog. „Herstellerrechte“ zu klären sind. Es sind dies das sog. Synchronisationsrecht und das Masterrecht, das ist quasi die Zustimmung von Urheber/Musikverlag einerseits und Tonträgerproduzent/Plattenlabel andererseits, dass ein Musikwerk mit anderen Inhalten in Verbindung gebracht werden darf. Diese Genehmigung ist immer bei dem zuständigen Verlag und Label direkt einzuholen. Genauere Infos dazu finden Sie hier: http://www.medienimpulse.at/articles/view/449
    http://www.akm.at/wp-content/uploads...dcharakter.pdf

    So, jetzt habe ich die Möglichkeit eine Lizenz Lösung MIT VERGÜTUNG (günstiger als 15,- mtl. geht nicht, vergleichbare GEMA Lizenz ist übrigens teurer mit weniger Leistung) zu bekommen. Mit dieser Info kann ich mich jetzt nochmal beim In Extremo Management bzw. Verlag melden.


  9. Beiträge anzeigen #89 Zitieren
    Hero Avatar von lali
    Registriert seit
    Feb 2016
    Beiträge
    5.473
     
    lali ist offline
    Also die Lizenz ist nur gültig, solange du beständig jeden Monat 15 Euro zahlst?
    Wäre das bei der Gema ebenfalls eine monatliche oder eine einmalige größere Zahlung gewesen?
    Phoenix Dev | Website | Discord

  10. Beiträge anzeigen #90 Zitieren
    banned
    Registriert seit
    Jan 2009
    Ort
    Oberösterreich
    Beiträge
    2.393
     
    Moe ist offline
    Zitat Zitat von lali Beitrag anzeigen
    Also die Lizenz ist nur gültig, solange du beständig jeden Monat 15 Euro zahlst?
    Ja, ist dann für mich halt ein dauerhaftes Abo.

    Wäre das bei der Gema ebenfalls eine monatliche oder eine einmalige größere Zahlung gewesen?
    Im Lizenzshop für Online-Musiknutzungen der GEMA und auch der AKM Austromechana sind alle Lizenzen auf max. ein Jahr im Voraus kaufbar, d.h. jedes neue Jahr bzw. jeden Monat muss man erneut zahlen.

    Verlängert man die Lizenz nicht, dann muss man die Musik entfernen oder es gibt Strafgebühren.

    Andere Lizenzmodelle sind für mich nicht möglich, das mit den EUR 15,- netto mtl. ist schon das günstigste was es gibt.

  11. Beiträge anzeigen #91 Zitieren
    Ritter Avatar von Emanuel Rhobar
    Registriert seit
    Jul 2011
    Ort
    El Dorado
    Beiträge
    1.309
     
    Emanuel Rhobar ist offline
    Das heißt, wenn deine Mod fertig ist,

    und du quasi für einen Monat (a 15€) die Lizenz kaufen würdest,

    könnten alle Fans, die deine Mod im ersten Monat downloaden, deine Mod inklusive spielenden In Extremo NPCs genießen, sozusagen als Bonus..

    wenn deine Lizenz verwirkt ist, ist dann auch der Austausch der heruntergeladenenen Moddaten illegal, da du sie auch selbst nicht mehr zum Download anbieten darfst, nehme ich an?

    Auf jeden Fall scheint mir ein Dauer Abbo, nur für den Zweck einer Mod nicht wirklich sinnvoll - gerade auch aus finanzieller Sicht für dich

  12. Beiträge anzeigen #92 Zitieren
    banned
    Registriert seit
    Jan 2009
    Ort
    Oberösterreich
    Beiträge
    2.393
     
    Moe ist offline
    Zitat Zitat von Emanuel Rhobar Beitrag anzeigen
    Das heißt, wenn deine Mod fertig ist,

    und du quasi für einen Monat (a 15€) die Lizenz kaufen würdest,

    könnten alle Fans, die deine Mod im ersten Monat downloaden, deine Mod inklusive spielenden In Extremo NPCs genießen, sozusagen als Bonus..
    Ja, werde aber auf jeden Fall erstmal ein ganzes Jahr lizenzieren, vorausgesetzt ich bekomme jetzt das Einverständnis von in Extremo.


    wenn deine Lizenz verwirkt ist, ist dann auch der Austausch der heruntergeladenenen Moddaten illegal, da du sie auch selbst nicht mehr zum Download anbieten darfst, nehme ich an?
    Ja und Nein. Gothic Moddaten per se austauschen, bearbeiten oder irgendwo hochladen ist nicht illegal, aber eben die Musik von In Extremo schon.

    Ich kann kann die Mod natürlich auch nach Ablauf der Lizenz noch selber anbieten, sie darf nur eben dann die Musik von In Extremo nicht mehr enthalten. Auch noch während die Lizenz läuft, wäre es illegal die Mod mit Musik irgendwo anders als auf meiner in der Lizenz registrierten Webseite zum Download bereitzustellen.

    Ich bin mir gar nicht mal so sicher, ob das mit der lizenzierten Musik sich überhaupt mit der Gothic Mod Lizenz vereinbaren lässt, weil soweit ich das verstehe, alle Inhalte einer Gothic Mod von anderen Gothic Mod Lizenznehmern = Moddern bearbeiten werden können dürfen müssen, aber im Fall der Musik wäre das ja rechtlich nicht möglich.



    Auf jeden Fall scheint mir ein Dauer Abbo, nur für den Zweck einer Mod nicht wirklich sinnvoll - gerade auch aus finanzieller Sicht für dich
    Ich muss mal schauen wie viele Leute überhaupt die Mod herunterladen. Wenn es mehr als 10000 Besucher auf meiner Download-Webseite im Monat geben sollte, hätte ich möglicherweise ein Problem mit AKM Austromechana, dann müsste ich sofort Notbremse ziehen und den Download entfernen oder mehr Gebühr bezahlen...

    Wenn die Anzahl der Besucher, wie ich erwarte, hübsch überschaubar bleibt und im Laufe des Jahres auch immer weniger wird, dann überlege ich mir, ob ich die Lizenz verlängere.

  13. Beiträge anzeigen #93 Zitieren
    Hero Avatar von lali
    Registriert seit
    Feb 2016
    Beiträge
    5.473
     
    lali ist offline
    Zitat Zitat von Moe Beitrag anzeigen
    Ich bin mir gar nicht mal so sicher, ob das mit der lizenzierten Musik sich überhaupt mit der Gothic Mod Lizenz vereinbaren lässt, weil soweit ich das verstehe, alle Inhalte einer Gothic Mod von anderen Gothic Mod Lizenznehmern = Moddern bearbeiten werden können dürfen müssen, aber im Fall der Musik wäre das ja rechtlich nicht möglich.
    Du benutzt doch auch Sequel-Assets und bietest das Zeug nur auf deiner eigenen Website an. Wäre seltsam wenn du da jetzt einen Unterschied machen würdest.^^
    Phoenix Dev | Website | Discord

  14. Beiträge anzeigen #94 Zitieren
    banned
    Registriert seit
    Jan 2009
    Ort
    Oberösterreich
    Beiträge
    2.393
     
    Moe ist offline
    Zitat Zitat von lali Beitrag anzeigen
    Du benutzt doch auch Sequel-Assets und bietest das Zeug nur auf deiner eigenen Website an. Wäre seltsam wenn du da jetzt einen Unterschied machen würdest.^^
    Es macht für mich insofern schon einen Unterschied, nämlich dass ich für nicht lizenzierte Musik womöglich zur Strafe gezogen werden kann, aber sicher nicht für die Sequel Assets. ^^

    edit: Ich würde ja auch gerne die Rechteinhaber fragen, ob ich die paar Texturen bzw. Modellle verwenden darf, aber da es sie ja anscheinend nicht gibt... bzw. es unklar ist, wer sie sind.
    Geändert von Moe (02.03.2018 um 20:33 Uhr)

  15. Beiträge anzeigen #95 Zitieren
    Ritter Avatar von Emanuel Rhobar
    Registriert seit
    Jul 2011
    Ort
    El Dorado
    Beiträge
    1.309
     
    Emanuel Rhobar ist offline
    Zitat Zitat von Moe Beitrag anzeigen
    Es macht für mich insofern schon einen Unterschied, nämlich dass ich für nicht lizenzierte Musik womöglich zur Strafe gezogen werden kann, aber sicher nicht für die Sequel Assets. ^^

    edit: Ich würde ja auch gerne die Rechteinhaber fragen, ob ich die paar Texturen bzw. Modellle verwenden darf, aber da es sie ja anscheinend nicht gibt... bzw. es unklar ist, wer sie sind.
    ich sehe da auch eine reale Gefahr bei der Musikverwendung,

    ganz anders aber sicherlich bei der andern Sache

    ... mal wieder eine Zwischenfrage. .. wie gehts voran?

  16. Beiträge anzeigen #96 Zitieren
    banned
    Registriert seit
    Jan 2009
    Ort
    Oberösterreich
    Beiträge
    2.393
     
    Moe ist offline
    Zitat Zitat von Emanuel Rhobar Beitrag anzeigen
    ich sehe da auch eine reale Gefahr bei der Musikverwendung,

    ganz anders aber sicherlich bei der andern Sache

    ... mal wieder eine Zwischenfrage. .. wie gehts voran?
    Ich rechne aktuell mit einem Release am 04.04.2018, Angabe ohne Gewähr

  17. Beiträge anzeigen #97 Zitieren
    Hero Avatar von lali
    Registriert seit
    Feb 2016
    Beiträge
    5.473
     
    lali ist offline
    Also ich versteh das so:

    "Wer bei der Bearbeitung des Werkes ein Urheberrecht erwirbt [was man durch Modifizieren des Werkes (Gothic 2) automatisch tut], muss dieses Recht den Bestimmungen dieser Lizenz unterstellen, wenn er das bearbeitete Werk verbreitet, zum Download bereithält oder in anderer Weise öffentlich zugänglich macht, vorträgt, aufführt oder in anderer Form öffentlich wiedergibt."

    Seiner Modifikation muss man gemäß der Mod Lizenz folgenden Vermerk "gut wahrnehmbar" hinzufügen, was hier kaum einer macht (wenn man das nicht tut, hat man sein Werk praktisch nicht der Modlizenz unterstellt und damit Gothic Assets "gestohlen", die nur innerhalb der Modlizenz legal auf diese nicht-kommerzielle Weise verbreitet werden dürfen, andernfalls nicht, frage mich warum da keiner drauf rumreitet):

    "Copyright (c) 20[jj] [Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte].
    Dieses Werk kann durch jedermann in nichtkommerzieller Form
    gemäß den Bestimmungen der GothicMOD Lizenz genutzt werden.
    Die Lizenzbedingungen können unter http://www.gothic2.de/mod
    oder unter http://www.piranha-bytes.com/mod abgerufen werden."


    Die Lizenz für die Musik besorgst du dir ja, du hast also das Recht die zu verbreiten, aber die Lizenzgeber der Musik wissen nichts von der Modlizenz und dass das was du in dein "Programm" aufnimmst, automatisch der Modlizenz unterworfen werden soll. Die Lizenz für die Musik untersteht also spezifischen Bedingungen, die möglicherweise mit den Bedingungen der Modlizenz im Konflikt stehen. Verbreiten darf man unter der Modlizenz (1) Assets aus Gothic selbst, an denen man durch Erwerb der Modlizenz die Nutzungsrechte erwirbt, (2) solche Assets, an denen man selbst die Urheberrechte hat, weil man sie selbst erstellt oder die gegebenen Assets selbst verändert hat und (3) Assets, die andere erstellt, aber dir erlaubt haben, sie unter den Bedingungen der Modlizenz zu nutzen.
    Phoenix Dev | Website | Discord

  18. Beiträge anzeigen #98 Zitieren
    banned
    Registriert seit
    Jan 2009
    Ort
    Oberösterreich
    Beiträge
    2.393
     
    Moe ist offline
    Also, darf man keine lizenzierte Musik zusammen mit den Gothic Assets in eine Mod packen und dieser unter Gothic Mod Lizenz veröffentlichen?

    Hat sich mir auch so erschlossen, darum habe ich mir einen eleganten Ausweg ausgedacht:

    Ich veröffentliche zum einen auf meiner Webseite die Mod OHNE MUSIK und zum anderen NUR DIE MUSIK Dateien.

    Dann kommen die zwei Lizenzen gar nicht in Berührung und wenn dann ein Spieler kommt, sich beides herunterlädt und die Musik Dateien dort hinspeichert, wo die Mod sie braucht und dann die Mod mit Musik spielt, kann ich ja nix dafür.

    edit: Woah. Mir ist gerade aufgefallen, wenn ich das mit der Musik so wie oben beschrieben mache, dann könnte ich es auch mit den Sequel Dateien so handhaben.

    Ich meine ich veröffentliche auf meiner Webseite nur a) die Musik und b) die Sequel Dateien.
    c) = der ganze Rest, könnte auf jeder beliebigen Seite, zum Beispiel WorldofGothic.de, veröffentlicht werden.

    Ist halt ein bisschen aufwändig, dass jeder Spieler ABC manuell zusammenführen muss, um die Mod zu spielen, aber es wäre machbar.
    Geändert von Moe (02.03.2018 um 22:38 Uhr)

  19. Beiträge anzeigen #99 Zitieren
    Hero Avatar von lali
    Registriert seit
    Feb 2016
    Beiträge
    5.473
     
    lali ist offline
    Gute Idee. Die Sequel-Assets müssten dann wohl in seperate .vdf's? Aber ob es sinnvoll ist eine Mod z.B. auf WoG anzubieten, bei der man dann sowieso Fehlermeldungen bzw. sogar Abstürze bekommt, weil Daten fehlen?
    Phoenix Dev | Website | Discord

  20. Beiträge anzeigen #100 Zitieren
    banned
    Registriert seit
    Jan 2009
    Ort
    Oberösterreich
    Beiträge
    2.393
     
    Moe ist offline
    Zitat Zitat von lali Beitrag anzeigen
    Gute Idee. Die Sequel-Assets müssten dann wohl in seperate .vdf's? Aber ob es sinnvoll ist eine Mod z.B. auf WoG anzubieten, bei der man dann sowieso Fehlermeldungen bzw. sogar Abstürze bekommt, weil Daten fehlen?
    Das löst man mit Platzhalter-Dateien in der Mod Datei, welche dann von den zusätzlichen VDF Dateien überschrieben werden.

    Wenn jemand die Installationsanleitung nicht liest und sich die Sequel Dateien und die Musik nicht herunterlädt, kann trotzdem ohne Fehler gespielt werden.

Seite 5 von 10 « Erste 123456789 ... Letzte »

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
Impressum | Link Us | intern
World of Gothic © by World of Gothic Team
Gothic, Gothic 2 & Gothic 3 are © by Piranha Bytes & Egmont Interactive & JoWooD Productions AG, all rights reserved worldwide