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Rente im Alter für die junge Generation (aus PE)

  1. #41 Zitieren
    Ritter Avatar von Meister Bratwurst
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    Zitat Zitat von Apubec Beitrag anzeigen
    In diese Beziehung sind wir unterschiedlicher Meinung.
    Das ist auch gut so sonnst wäre es langweilig, ansonsten könnte man ja auch nicht von einander lernen.

    Aber ich wollte kein Gegenbeispiel erklärt bekommen, was für die Frage völlig irrelevant ist.
    Sondern die Frage aus Post 37 beantwortet wissen, das wäre unheimlich nett.
    der staat kann in manchen fällen deine immobilie einziehen oder dir hartz4 verweigern wenn es z.b nen riesenvieh ist, der fall ändert sich aber drastisch wenn du eine immobilie noch abbezahlst, normal wird und darf der staat dich dann nicht verhauen, ausser du hast nen arschigen sachbearbeiter

    edit: falsche frage:
    Das ding wird normal vererbt wie alles andere, zumindest solange die kinder kein hartz4 empfangen
    Meister Bratwurst ist offline Geändert von Meister Bratwurst (15.07.2018 um 16:15 Uhr)

  2. #42 Zitieren
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    Zitat Zitat von Apubec Beitrag anzeigen
    In diese Beziehung sind wir unterschiedlicher Meinung.
    Das ist auch gut so sonnst wäre es langweilig, ansonsten könnte man ja auch nicht von einander lernen.

    Aber ich wollte kein Gegenbeispiel erklärt bekommen, was für die Frage völlig irrelevant ist.
    Sondern die Frage aus Post 37 beantwortet wissen, das wäre unheimlich nett.
    Ich habe keine Ahnung. Aber ich könnte mir vorstellen, dass der Staat den Hartz IV Anteil abziehen wird vom Erbe.
    Stiller Leser ist offline

  3. #43 Zitieren
    Mythos Avatar von Apubec
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    Zitat Zitat von Stiller Leser Beitrag anzeigen
    Ich habe keine Ahnung. Aber ich könnte mir vorstellen, dass der Staat den Hartz IV Anteil abziehen wird vom Erbe.
    Von wem der Harz4 Empfänger ist ja tot ?
    Die Kinder sind ja keine ALG 2 Empfänger
    Es gibt kein gut und böse, kein Richtig und kein Falsch, nur Entscheidungen und Konsequenzen.
    Apubec ist offline

  4. #44 Zitieren
    Auserwählte Avatar von Rimfaxe96
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    Werde nächstes Jahr mit 23 ins Arbeitsleben starten bei der Commerzbank und ab dem ersten Gehalt damit beginnen, für meine Rente vorzusorgen. Neben

    Zitat Zitat von juke* Beitrag anzeigen
    aktien/anleihen/fonds/etfs/tagesgeld
    überlege ich noch bezüglich passiver Einkommensquellen (die nicht Immobilienkauf und -vermietung beinhalten). Würde ein paar Altersgenossen gerne auch daran teilhaben lassen, es besteht aber kein Interesse daran. Auf dem Land gilt: Bausparer einzahlen - an Haushypothek auf Lebzeiten verschulden - Tod. So leben es die Eltern vor, so machen es die Kinder nach.

    Zitat Zitat von Raettich Beitrag anzeigen
    Ich sorge privat ein wenig vor und über meinen Arbeitgeber. Viel wird das aber nicht.
    Ich zeuge lieber noch ein paar Kinder.
    Achte aber darauf, es dir zukünftig nicht mit den Kindern zu verscherzen. Nach großem Familienstreit und Kontaktabbruch wird sich nicht mehr um die Eltern gekümmert.
    Rimfaxe96 ist offline Geändert von Rimfaxe96 (15.07.2018 um 17:57 Uhr)

  5. #45 Zitieren
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    Zitat Zitat von Apubec Beitrag anzeigen
    Von wem der Harz4 Empfänger ist ja tot ?
    Die Kinder sind ja keine ALG 2 Empfänger
    Nö, aber die Erben. Und die Erben erben, wenn meine Annahme stimmt, das Haus abzüglich dessen, was der Staat aufgewendet hat.
    Wenn der Tote vorher Schulden hätte, müssten die auch beglichen werden. Die Kinder können sich dann nur aussuchen, ob sie das Erbe annehmen oder nicht.
    Stiller Leser ist offline

  6. #46 Zitieren
    Ritter Avatar von Meister Bratwurst
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    Zitat Zitat von Stiller Leser Beitrag anzeigen
    Nö, aber die Erben. Und die Erben erben, wenn meine Annahme stimmt, das Haus abzüglich dessen, was der Staat aufgewendet hat.
    Wenn der Tote vorher Schulden hätte, müssten die auch beglichen werden. Die Kinder können sich dann nur aussuchen, ob sie das Erbe annehmen oder nicht.
    jupp, leider müssen die kinder die hart4-beiträge zurückzahlen wenn das erbe sie dazu befähigt. Man hat in deutschland wohl garkeine andere wahl als sein Gut zu verschleiern da einem alles abgenommen wird. Krimineller Staat eben, warum zahlt man denn überhaupt arbeitslosenversicherung?
    Meister Bratwurst ist offline

  7. #47 Zitieren
    Operaist Avatar von Alo
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    Zitat Zitat von Apubec Beitrag anzeigen
    Noch eine Frage.
    Man hat 35 Jahre gearbeitet und sich etwas geschaffen.
    Kinder Haus, Hof, Hund usw. Jetzt bezieht man Hartz 4.
    Das Haus darf man behalten.
    Jetzt stirbt derjenige welche, der acht Jahre Hartz 4 bezogen hat.
    Erben werden das Haus die Kinder.
    Wie reagiert der Staat in diesem Fall???
    Das Haus darf man in der Regel nicht behalten, sondern muss es vor dem Hartz 4-Antrag bereits verkauft haben.
    Für den unwahrscheinlichen Fall das das nicht so sein sollte, erben es natürlich die Kinder (so lange die nicht auch alle Hartz 4 beziehen), abzüglich der Erbschaftssteuer die dann natürlich so oder so gezahlt werden muss.
    Alo ist offline Geändert von Alo (15.07.2018 um 21:04 Uhr)

  8. #48 Zitieren
    Deus Avatar von lucigoth
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    Zitat Zitat von Alo Beitrag anzeigen
    Das Haus darf man in der Regel nicht behalten, sondern muss es vor dem Hartz 4-Antrag bereits verkauft haben.
    Für den unwahrscheinlichen Fall das das nicht so sein sollte, erben es natürlich die Kinder (so lange die nicht auch alle Hartz 4 beziehen), abzüglich der Erbschaftssteuer die dann natürlich so oder so gezahlt werden muss.
    Ein Haus darf man sehr wohl behalten- trotz Hartz 4.
    Hier mal 2 Beispiele von ganz vielen:
    https://www.hartz4hilfthartz4.de/eigenes-haus/
    https://rechtsanwalt-thomaslange.de/...-wohneigentum/.
    Man schafft sich ein Haus ja u.a. zur Altersvorsorge an und das wäre ja blöd, wenn diese Art von Rente nun verrechnet werden sollte.
    Auch eine "Riesterrente" kann vom Amt nicht einfach verrechnet werden, denn das ist ja auch Altersvorsorge.
    lucigoth ist offline

  9. #49 Zitieren
    Mythos Avatar von Apubec
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    Zitat Zitat von Alo Beitrag anzeigen
    Das Haus darf man in der Regel nicht behalten, sondern muss es vor dem Hartz 4-Antrag bereits verkauft haben.
    Das kommt auf die Größe der Wohnfläche und dem Wert des Hauses an


    Zitat Zitat von Meister Bratwurst Beitrag anzeigen
    jupp, leider müssen die kinder die hart4-beiträge zurückzahlen wenn das erbe sie dazu befähigt. Man hat in deutschland wohl garkeine andere wahl als sein Gut zu verschleiern da einem alles abgenommen wird. Krimineller Staat eben, warum zahlt man denn überhaupt arbeitslosenversicherung?
    Das ist nicht falsch aber auch nicht ganz richtig. Mit dem Rest triffst du den Nagel fast richtig. (Sozialbetrug)

    Das trifft es schon eher


    Zitat Zitat von Stiller Leser Beitrag anzeigen
    Nö, aber die Erben. Und die Erben erben, wenn meine Annahme stimmt, das Haus abzüglich dessen, was der Staat aufgewendet hat.
    Wenn der Tote vorher Schulden hätte, müssten die auch beglichen werden. Die Kinder können sich dann nur aussuchen, ob sie das Erbe annehmen oder nicht.
    Das ist festgelegt im § 35 SGB II Erbenhaftung
    Auf den Weg gebracht von Rot - Grün - Agenda 2010 letzte Änderung 17.7.2017
    Wegen dem Wiederstand gegen das Gesetz., was in seiner Erstfassung eine Enteignung gleich kam.

    Es kann einfach nicht sein das man über 30 Jahre geackert hat, für die Rente gespart um ein Dach über den Kopf zu haben.
    Damit es den Kindern einmal besser geht, das betrifft genau das was hier besprochen wurde.
    Geld Anlagen und etwas für die Rente zu ergattern.

    Wenn du mit 55 keine Arbeit mehr findest oder nicht mehr kannst, ist alles wofür du je geschuftet hast futsch.
    Siehe Beitrag 20 und mit Industrie 4.0 wird es nicht besser.
    Wer daran glaubt ist ehrlich gesagt mit der Muffe gepufft.

    Diese Ausführungen betreffen natürlich nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Selbständige.
    Nicht umsonst hat Nikolaus Brender sich diesem Thema gewidmet - Beitrag 26

    Suche: trgödie Nikolaus Brender
    Nur wem es interessiert.



    Zitat Zitat von lucigoth Beitrag anzeigen
    Ein Haus darf man sehr wohl behalten- trotz Hartz 4.
    Hier mal 2 Beispiele von ganz vielen:.
    Punkt für dich
    Es gibt kein gut und böse, kein Richtig und kein Falsch, nur Entscheidungen und Konsequenzen.
    Apubec ist offline Geändert von Apubec (15.07.2018 um 21:46 Uhr)

  10. #50 Zitieren
    Operaist Avatar von Alo
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    Zitat Zitat von lucigoth Beitrag anzeigen
    Ein Haus darf man sehr wohl behalten- trotz Hartz 4.
    Hier mal 2 Beispiele von ganz vielen:
    https://www.hartz4hilfthartz4.de/eigenes-haus/
    https://rechtsanwalt-thomaslange.de/...-wohneigentum/.
    Man schafft sich ein Haus ja u.a. zur Altersvorsorge an und das wäre ja blöd, wenn diese Art von Rente nun verrechnet werden sollte.
    Auch eine "Riesterrente" kann vom Amt nicht einfach verrechnet werden, denn das ist ja auch Altersvorsorge.
    Zitat Zitat von Apubec Beitrag anzeigen
    Das kommt auf die Größe der Wohnfläche und dem Wert des Hauses an
    Ja, ok, das ergibt Sinn. In diesem Fall müsste man halt aber von einem Haus ausgehen, dass mal für eine 4-köpfige Familie ausgelegt war, jetzt aber nur noch von zwei Personen bewohnt wird, das würde dann wohl doch einfach einkassiert werden.
    Alo ist offline

  11. #51 Zitieren
    Deus Avatar von Deathpoodle
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    Mal nebenbei: wenn man in Rente geht hat dies meist seinen Grund. Körperlich oder älterbedingt. Dann fällt man meist in Grundsicherung im Alter und nicht Hartz 4 sind zwar ähnliche aber dennoch andere Bedingungen.

    So sind bestimmte Vermögenswerte bei beiden Transferleistungen geschützt. Unter anderem auch das Eigenheim. ( Wenn dies angemessen ist und angemessen ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der nach Landkreisen schon unterschiedlich bewertet werden kann).

    Habe im Rahmen meines dualen Studiums Sozialrecht gehabt und auch im SGB 2 Bereich gearbeitet.
    Deathpoodle ist offline

  12. #52 Zitieren
    Operaist Avatar von Alo
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    Zitat Zitat von Trailerpark Beitrag anzeigen
    Mal nebenbei: wenn man in Rente geht hat dies meist seinen Grund. Körperlich oder älterbedingt. Dann fällt man meist in Grundsicherung im Alter und nicht Hartz 4 sind zwar ähnliche aber dennoch andere Bedingungen.

    So sind bestimmte Vermögenswerte bei beiden Transferleistungen geschützt. Unter anderem auch das Eigenheim. ( Wenn dies angemessen ist und angemessen ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der nach Landkreisen schon unterschiedlich bewertet werden kann).

    Habe im Rahmen meines dualen Studiums Sozialrecht gehabt und auch im SGB 2 Bereich gearbeitet.
    Magst du uns die Unterschiede auch erläutern und sie nicht nur behaupten? ^^
    Ich habe nämlich noch nie von einem wesentlichen Unterschied zwischen den beiden Modellen gehört. War schließlich auch eines der Ziele der Hartz 4-Reform beide zu vereinheitlichen.
    Alo ist offline

  13. #53 Zitieren
    Deus Avatar von lucigoth
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    Zitat Zitat von Alo Beitrag anzeigen
    Magst du uns die Unterschiede auch erläutern und sie nicht nur behaupten? ^^
    Ich habe nämlich noch nie von einem wesentlichen Unterschied zwischen den beiden Modellen gehört. War schließlich auch eines der Ziele der Hartz 4-Reform beide zu vereinheitlichen.
    Freibetrag Grundsicherung:
    https://www.hartz4hilfthartz4.de/gru...ung-vermoegen/
    Da darfst du nur max. 5000 Euro haben.
    Als Hartz4 Empfänger darfst du aber
    https://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-vermoegen.html.
    Ist wirklich so und ist der Wahnsinn.
    Ich als armer Rentner wollte Grundsicherung beantragen- mein "Vermögen" ist mein alter Ford und mein Sparvertrag ( der jetzt ausgelaufen ist).
    Weitere Angaben wären meine BluRay Sammlung, 200 Original DVD Filme, 2 PC`s und der Monitor (Fernseher und Radio habe ich nicht).
    Als Hartz4 Empfänger sage ich nur a und b und schon bekomme ich Miete, Heizung und GEZ bezahlt- auch wenn ich 10000 Euro auf dem Sparbuch habe.
    Habe beides mitgemacht!
    So sind die Gesetzte!!!!!
    lucigoth ist offline

  14. #54 Zitieren
    Deus Avatar von Deathpoodle
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    Zitat Zitat von Alo Beitrag anzeigen
    Magst du uns die Unterschiede auch erläutern und sie nicht nur behaupten? ^^
    Ich habe nämlich noch nie von einem wesentlichen Unterschied zwischen den beiden Modellen gehört. War schließlich auch eines der Ziele der Hartz 4-Reform beide zu vereinheitlichen.

    Erinnere mich dochmal zu morgen Abend per PN. Vllt. Schaffe ich es dann. Am Handy ist es mir meist zu aufwendig.
    Deathpoodle ist offline

  15. #55 Zitieren
    Ritter Avatar von Meister Bratwurst
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    Zitat Zitat von lucigoth Beitrag anzeigen
    Freibetrag Grundsicherung:
    https://www.hartz4hilfthartz4.de/gru...ung-vermoegen/
    Da darfst du nur max. 5000 Euro haben.
    Als Hartz4 Empfänger darfst du aber
    https://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-vermoegen.html.
    Ist wirklich so und ist der Wahnsinn.
    Ich als armer Rentner wollte Grundsicherung beantragen- mein "Vermögen" ist mein alter Ford und mein Sparvertrag ( der jetzt ausgelaufen ist).
    Weitere Angaben wären meine BluRay Sammlung, 200 Original DVD Filme, 2 PC`s und der Monitor (Fernseher und Radio habe ich nicht).
    Als Hartz4 Empfänger sage ich nur a und b und schon bekomme ich Miete, Heizung und GEZ bezahlt- auch wenn ich 10000 Euro auf dem Sparbuch habe.
    Habe beides mitgemacht!
    So sind die Gesetzte!!!!!
    warum gibst du denn überhaupt deinen besitz an? das ist doch eine offensichtliche falle damit der staat dir eins reinwürgen kann
    Meister Bratwurst ist offline

  16. #56 Zitieren
    Deus Avatar von lucigoth
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    Zitat Zitat von Meister Bratwurst Beitrag anzeigen
    warum gibst du denn überhaupt deinen besitz an? das ist doch eine offensichtliche falle damit der staat dir eins reinwürgen kann
    Glaubst du denn ernsthaft, daß der Staat deinen Besitz nicht kennt?
    Banken sind verpflichtet, Angaben über deine finanziellen Verhältnisse zu machen wenn die mehr als .... sind.
    Für die Rente sollte man sein Geld wieder unter das gute alte Kopfkissen packen- das sieht keiner und keiner weiß was und da die Zinsen eh im Keller sind, ist das die sicherste Methode.
    Nur nicht dran gehen, denn das verkleinert die Rente.
    lucigoth ist offline

  17. #57 Zitieren
    Operaist Avatar von Alo
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    Zitat Zitat von lucigoth Beitrag anzeigen
    Freibetrag Grundsicherung:
    https://www.hartz4hilfthartz4.de/gru...ung-vermoegen/
    Da darfst du nur max. 5000 Euro haben.
    Als Hartz4 Empfänger darfst du aber
    https://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-vermoegen.html.
    Ist wirklich so und ist der Wahnsinn.
    Ich als armer Rentner wollte Grundsicherung beantragen- mein "Vermögen" ist mein alter Ford und mein Sparvertrag ( der jetzt ausgelaufen ist).
    Weitere Angaben wären meine BluRay Sammlung, 200 Original DVD Filme, 2 PC`s und der Monitor (Fernseher und Radio habe ich nicht).
    Als Hartz4 Empfänger sage ich nur a und b und schon bekomme ich Miete, Heizung und GEZ bezahlt- auch wenn ich 10000 Euro auf dem Sparbuch habe.
    Habe beides mitgemacht!
    So sind die Gesetzte!!!!!
    Fernseher und PC's zählen nichts als Vermögen und dürfen z.B. auch nicht weggepfändet werden, es sei denn man hat mehrere. Sind schließlich zu Informationszwecken da und erfüllen damit Grundbedürfnisse die dir nicht streitig gemacht werden dürfen, auch nicht als Sozialhilfempfänger. Bei Bluerays vermutlich ähnlich (es sei denn da sind krasse Sammlerstücke dabei). Angebenspflichtig ist wohl nur dein Sparvertrag und ggf einer der PC's.
    Alo ist offline

  18. #58 Zitieren
    Ritter Avatar von Meister Bratwurst
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    Zitat Zitat von lucigoth Beitrag anzeigen
    Glaubst du denn ernsthaft, daß der Staat deinen Besitz nicht kennt?
    Banken sind verpflichtet, Angaben über deine finanziellen Verhältnisse zu machen wenn die mehr als .... sind.
    Für die Rente sollte man sein Geld wieder unter das gute alte Kopfkissen packen- das sieht keiner und keiner weiß was und da die Zinsen eh im Keller sind, ist das die sicherste Methode.
    Nur nicht dran gehen, denn das verkleinert die Rente.
    der staat kennt meinen besitz nicht kann er garnicht, bei mir ist alles komplett verschwommen
    Meister Bratwurst ist offline

  19. #59 Zitieren
    Lehrling Avatar von KarlDerLustige
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    Zitat Zitat von Meister Bratwurst Beitrag anzeigen
    der staat kennt meinen besitz nicht kann er garnicht, bei mir ist alles komplett verschwommen
    verschommen ist verdächtig .
    Machs wie ich: Schreib einfach ne 0 dahin. Dann hat der Staat Mitleid mit dir und spendet. Siehst ja, dass es bei mir klappt: ich bin im Netz. Vom Nachbarn. Der nichts davon weiss.
    Aber ich hab'n teuren PC.
    shall we blow the surprise?---
    KarlDerLustige ist offline

  20. #60 Zitieren
    Deus Avatar von lucigoth
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    Zitat Zitat von Meister Bratwurst Beitrag anzeigen
    der staat kennt meinen besitz nicht kann er garnicht, bei mir ist alles komplett verschwommen
    Naja, nicht den ganzen Besitz, aber doch die größeren Sachen.
    Einkommen, Besitztümer (Häuser, Autos usw.) und wenn du viel bei Ebay kaufst bzw. verkaufst, dann stehst du auch unter Beobachtung- wetten!?
    Hast du denn nun für deine Rente vorgesorgt?
    Wenn ja, dann gib uns (für die Jugend) mal einen guten Hinweis.
    lucigoth ist offline

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