Wer den OT Thread mitliest, weiß bescheid über meinen kleinen unfreiwilligen Badeausflug und dem damit verbundenen "Defekt" meines Smartphones.
Da sich aber nun herausgestellt hat, dass das Ding doch nicht kaputt ist und ich es nun doppelt hab, würd ich das alte Gerät gern weiterverkaufen.

Natürlich ist mir klar, dass man das Gerät nach solch einem Vorfall nicht wie ein normales Gebrauchtgerät behandeln kann und der Verkaufspreis entsprechend angepasst gehört.
Außerdem hat das Teil halt auch am Rahmen (insbesondere an einer Ecke) schon ein paar ordentliche Schrammen.
Display ist allerdings in sehr gutem Zustand und die Funktion ist einwandfrei.

Es handelt sich um ein BQ Aquaris X 32GB/3GB

Wurde Anfang 2018 gekauft.

Was meint ihr, könnte ich inkl. OVP und Zubehör noch als Gebrauchtpreis verlangen?