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  1. Beiträge anzeigen #21 Zitieren
    Das Ziel ist im Weg Avatar von urphate
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    urphate ist offline
    Zitat Zitat von Takeda Shingen Beitrag anzeigen
    Ist bei mir nur an meiner Japan Wand. Wenn ich es da raushole, dann nur für rituelle Zwecke
    wie z.B. Seppuku ?
    Mer hale Pol

    Wär ich ein Huhn, wär ich eine Legende

  2. Beiträge anzeigen #22 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Eletron
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    Eletron ist offline
    Zitat Zitat von Thurgan Beitrag anzeigen
    Ich brauche keine Waffe und will auch keine haben. Ich bin auch der Meinung, dass JEDE Waffe, egal ob illegal oder legal, die im Umlauf ist, eine potentielle Gefahr darstellt. Von daher: Wenn du nicht gerade Jäger bist oder die Waffe ausschließlich im Sportverein verwenden willst ... ich find's nicht gut.
    Da stimme ich dir 100%. zu. Ich wüsste auch nicht, wofür ich einen derartigen Schein benötigen sollte.
    Und das Licht scheint in der Finsternis, und die Finsternis hat es nicht ergriffen (Johannes 1,5)

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    Der Schläfer erwache  Avatar von Sternchenfarbe
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    Sternchenfarbe ist offline
    Zitat Zitat von urphate Beitrag anzeigen
    wie z.B. Seppuku ?


    Ist vermutlich ein Bisschen zu lang dafür

  4. Beiträge anzeigen #24 Zitieren
    Das Ziel ist im Weg Avatar von urphate
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    urphate ist offline
    Zitat Zitat von Drachenei Beitrag anzeigen
    aber wer reist schon mit eigener Signalpistole?
    Ich traue einfach den Sicherheitseinrichtungen heutiger Billigflieger nicht.
    Wer garantiert mir denn, dass die bordeigenen Signalmittel bei Ryanair funktionieren bzw. ordnungsgemäß gewartet wurden.

    An Bord trage ich grundsätzlich meine eigene Rettungsweste und hätte auch gerne meine eigene Signalpistole im Flieger , aber da sind sie pingelig seit einigen Jahren.
    Mer hale Pol

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  5. Beiträge anzeigen #25 Zitieren
    Halbgott Avatar von Seelenschnitte
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    Seelenschnitte ist offline
    Zitat Zitat von Sternchenfarbe Beitrag anzeigen


    Ist vermutlich ein Bisschen zu lang dafür
    Ist aber für den Sekundanten genau richtig.

    „Die Menschen bedienen sich ihrer Vernunft nur dazu, um ihre Ungerechtigkeiten zu rechtfertigen, und die Sprache dient ihnen allein dazu, ihre Gedanken zu verbergen.“

    Charles-Maurice de Talleyrand-Périgord

  6. Beiträge anzeigen #26 Zitieren
    Mythos Avatar von Drachenei
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    Drachenei ist offline
    Zitat Zitat von urphate Beitrag anzeigen
    Ich traue einfach den Sicherheitseinrichtungen heutiger Billigflieger nicht.
    Wer garantiert mir denn, dass die bordeigenen Signalmittel bei Ryanair funktionieren bzw. ordnungsgemäß gewartet wurden.

    An Bord trage ich grundsätzlich meine eigene Rettungsweste und hätte auch gerne meine eigene Signalpistole im Flieger , aber da sind sie pingelig seit einigen Jahren.
    Na ja, Rettungsweste ist was anderes. Da gehe ich bei meiner Statur auch lieber auf Nummer sicher.
    Mit freundlicher Genehmigung von Casablonga

  7. Beiträge anzeigen #27 Zitieren
    Drachentöter Avatar von Aladoz Saulic
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    Aladoz Saulic ist offline
    Ich hab den "großen" Waffenschein.

    Grund: Schießstand

  8. Beiträge anzeigen #28 Zitieren
    Das Ziel ist im Weg Avatar von urphate
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    urphate ist offline
    Zitat Zitat von Sternchenfarbe Beitrag anzeigen


    Ist vermutlich ein Bisschen zu lang dafür
    Zitat Zitat von Seelenschnitte Beitrag anzeigen
    Ist aber für den Sekundanten genau richtig.
    Nun zugegeben, so gut kenne ich mich mit japanischen Ritualen nicht aus.

    Ich weiß also nicht, ob japanische Beschneidungszeremonien oder der Beginn der Sushi-Saison ein Katana erforderlich machen, oder aus welchen rituellen Gründen sonst der Japaner seinen medientechnisch und historisch völlig überbewerteten Zabel von der Wand nehmen sollte.

    Zitat Zitat von Aladoz Saulic Beitrag anzeigen
    Ich hab den "großen" Waffenschein.

    Grund: Schießstand
    Kannst du das näher erklären ?
    Mer hale Pol

    Wär ich ein Huhn, wär ich eine Legende
    Geändert von smiloDon (03.05.2018 um 16:22 Uhr)

  9. Beiträge anzeigen #29 Zitieren
    Drachentöter Avatar von Weltenschmerz
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    Weltenschmerz ist offline
    Zitat Zitat von urphate Beitrag anzeigen
    Nun zugegeben, so gut kenne ich mich mit japanischen Ritualen nicht aus.

    Ich weiß also nicht, ob japanische Beschneidungszeremonien oder der Beginn der Sushi-Saison ein Katana erforderlich machen, oder aus welchen rituellen Gründen sonst der Japaner seinen medientechnisch und historisch völlig überbewerteten Zabel von der Wand nehmen sollte.
    Seppuku vielleicht?

    EDIT: Ach mist das hast du ja oben schon geschrieben
    Ich bin sowas von Sig.

  10. Beiträge anzeigen #30 Zitieren
    Operaist Avatar von Alo
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    Alo ist offline
    Zitat Zitat von Colm Corbec Beitrag anzeigen
    Welche "Waffen" kann man denn mit einem kleinen Waffenschein überhaupt führen bzw. besitzen? Hab mich damit noch nicht weiter auseinandergesetzt. Aber wie ich gehört habe, kann man wohl mittlerweile nicht mal mehr eine Gaspistole oder ein längeres Messer so ohne Weiteres kaufen. Früher hatte jeder Depp so eine Knifte irgendwo rumliegen und das Butterfly- oder Springmesser war in der Schule auch nicht wirklich was besonderes. Na gut. Die Lehrer durften es nicht sehen. Ich hatte damals nur so ein Rambo Messer, als die gerade in waren.
    Für Messer gibt es keinen Waffenschein. So bald die Klinge doppelschneidig ist darf sie aber eine beestimmten Lände (~8cm) nicht berschreiten und gleichzeitig einklappbar sein, egal was für einen Waffenschein man hat. Dementsprechend suind fast alle Butterfly- und Springmesser illegal, da sie in der Regel zweischneidig sind und die vorgegebene Klingenlänge überschreiten. Das ist aber shcon länger so. Ansonsten darf man als volljährige Person jedes Messer besitzen, auch ein Schwert oder was weiß ich. Auch für Armbrüste und Bögen wird kein Schein benötigt, obwohl diese wohl deutlich mehr Schaden anrichten als die Waffen des kleinen Waffenscheins.
    Ziel dieser Gesetzgebung ist es halt einfach das verdeckte Tragen einer tötlicher Waffen einzuschränken.


    Der kleine Waffenschein ist lediglich für Schreckschuss-, Gas- , Leuchtpistolen, usw. gedacht.
    Geändert von Alo (03.05.2018 um 13:44 Uhr)

  11. Beiträge anzeigen #31 Zitieren
    Das Ziel ist im Weg Avatar von urphate
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    urphate ist offline
    Zitat Zitat von Alo Beitrag anzeigen
    Für Messer gibt es keinen Waffenschein. So bald die Klinge doppelschneidig ist darf sie aber eine beestimmten Lände (~8cm) nicht berschreiten und gleichzeitig einklappbar sein, egal was für einen Waffenschein man hat. Ansonsten darf man als volljährige Person jedes Messer besitzen, auch ein Schwert oder was weiß ich. Auch für Armbrüste und Bögen wird kein Schein benötigt.

    Der kleine Waffenschein ist lediglich für Schreckschuss-, Gas- , Leuchtpistolen, usw. gedacht.
    bezüglich der Messer muss ich dich leider etwas korrigieren.

    §42 des Waffengesetzes besteht ein Trageverbot in der Öffentlichkeit für:

    - feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 Zentimeter

    - Messer, die man einhändig öffnen kann und deren Klinge arretiert (LinerLock, Backlock oder Framelock z.B.) Dies gilt auch für Messer, deren Klingenlänge deutlich unter 12 Zentimeter ist. Hierunter fallen auch alle Springmesser oder Automatikmesser.
    Aber auch sogenannte Einhandmesser, wie das beliebte Spyderco mit dem Daumenloch.
    Es spielt keine Rolle, ob der Öffnungsmechanismus Federunterstützt ist.

    Also: habe ich ein Taschenmesser mit einer Klingenlänge von z.B. 3 cm und ich kann es mit einer Hand öffnen und die Klinge arretiert so, dass ich eine separate Verriegelung lösen muss, um die Klinge wieder einzuklappen, darf ich es nicht öffentlich tragen.
    Arretiert die Klinge nicht, darf ich es tragen oder muss ich die zweite Hand zum Öffnen dazu nehmen (Nagelkerbe auf der Klinge), wobei es egal ist , ob sie arretiert, ist es ok.

    Ausnahmen (und das ist natürlich schwammig) sind:

    berufliche Gründe (Rettungssanitäter, Feuerwehrleute, Forstarbeiter)
    oder "berechtigtes Interesse" was immer das sein mag.

    Kritisch sind beidseitig geschliffene Messer, da das BKA dazu neigt, diese grundsätzlich als Waffe , nicht als Gebrauchsgegenstand einzustufen. Auch sogenannte Fallmesser oder Springmesser, bei denen die Klinge vorne aus dem Heft springt, sind , wie die Butterfly-Messer imho verboten.

    Wenn ein Schützenverein seine Säbel im Umzug tragen will, gibt es dafür besondere Regelungen.

    Kaufen darf man diese Messer natürlich ab 18 Jahren frei
    Mer hale Pol

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  12. Beiträge anzeigen #32 Zitieren
    Operaist Avatar von Alo
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    Alo ist offline
    Zitat Zitat von urphate Beitrag anzeigen
    bezüglich der Messer muss ich dich leider etwas korrigieren.

    §42 des Waffengesetzes besteht ein Trageverbot in der Öffentlichkeit für:

    - feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 Zentimeter

    - Messer, die man einhändig öffnen kann und deren Klinge arretiert (LinerLock, Backlock oder Framelock z.B.) Dies gilt auch für Messer, deren Klingenlaänge deutlich unter 12 Zentimeter ist. Hierunter fallen auch alle Springmesser oder Automatikmesser.
    Aber auch sogenannte Einhandmesser, wie das beliebte Spyderco mit dem Daumenloch.
    Es spielt keine Rolle, ob der Öffnungsmechanismus Federunterstützt ist.

    Also: habe ich ein Taschenmesser mit einer Klingenlänge von z.B. 3 cm und ich kann es mit einer Hand öffnen und die Klinge arretiert so, dass ich eine separate Verriegelung lösen muss, um die Klinge wieder einzuklappen, darf ich es nicht öffentlich tragen.
    Arretiert die Klinge nicht, darf ich es tragen oder muss ich die zweite Hand zum Öffnen dazu nehmen (Nagelkerbe auf der Klinge), wobei es egal ist , ob sie arretiert, ist es ok.

    Ausnahmen (und das ist natürlich schwammig) sind:

    berufliche Gründe (Rettungssanitäter, Feuerwehrleute, Forstarbeiter)
    oder "berechtigtes Interesse" was immer das sein mag.

    Kritisch sind beidseitig geschliffene Messer, da das BKA dazu neigt, diese grundsätzlich als Waffe , nicht als Gebrauchsgegenstand einzustufen.

    Wenn ein Schützenverein seine Säbel im Umzug tragen will, gibt es dafür besondere Regelungen.

    Kaufen darf man diese Messer natürlich ab 18 Jahren frei
    Danke für die Korrektur, hatte das Ganze halt eher aus dem Gedächtnis zusammengefasst.

    EDIT: Was du jetzt nur noch vergessen hast ist das manche Messer eben grundsätzlich verboten sind (die mit einklappbaren Klingen, die eine einhändige Benutzerführung ermöglichen, vermutlich gilt hier auch die vorgebene Klingelänge von 12cm). Diese dürfen nicht nur in der Öffentlichkeit nicht getragen werden, sondern der Besitz, Verkauf und Erwerb ist in den meisten Fällen grundsätzlich verboten.

    EDIT²: Was mich ja jetzt schon immer interessiert hat ist der Rechtsstatus der doppeläufigen, feststehenden Klingen. Aber so wie ich dich verstanden habe sind die so einer Art rechtliche Grauzone. Heißt ich kann mich nicht darauf verlassen, dass ich diese Klinge auch wirklich besitzen darf, selbst wenn ich sie in Deutschland legal erworben habe?
    Geändert von Alo (03.05.2018 um 14:08 Uhr)

  13. Beiträge anzeigen #33 Zitieren
    Deus Avatar von thefilth
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    thefilth ist offline
    Zitat Zitat von urphate Beitrag anzeigen
    bezüglich der Messer muss ich dich leider etwas korrigieren.

    §42 des Waffengesetzes besteht ein Trageverbot in der Öffentlichkeit für:

    - feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 Zentimeter

    - Messer, die man einhändig öffnen kann und deren Klinge arretiert (LinerLock, Backlock oder Framelock z.B.) Dies gilt auch für Messer, deren Klingenlänge deutlich unter 12 Zentimeter ist. Hierunter fallen auch alle Springmesser oder Automatikmesser.
    Aber auch sogenannte Einhandmesser, wie das beliebte Spyderco mit dem Daumenloch.
    Es spielt keine Rolle, ob der Öffnungsmechanismus Federunterstützt ist.

    Also: habe ich ein Taschenmesser mit einer Klingenlänge von z.B. 3 cm und ich kann es mit einer Hand öffnen und die Klinge arretiert so, dass ich eine separate Verriegelung lösen muss, um die Klinge wieder einzuklappen, darf ich es nicht öffentlich tragen.
    Arretiert die Klinge nicht, darf ich es tragen oder muss ich die zweite Hand zum Öffnen dazu nehmen (Nagelkerbe auf der Klinge), wobei es egal ist , ob sie arretiert, ist es ok.

    Ausnahmen (und das ist natürlich schwammig) sind:

    berufliche Gründe (Rettungssanitäter, Feuerwehrleute, Forstarbeiter)
    oder "berechtigtes Interesse" was immer das sein mag.

    Kritisch sind beidseitig geschliffene Messer, da das BKA dazu neigt, diese grundsätzlich als Waffe , nicht als Gebrauchsgegenstand einzustufen. Auch sogenannte Fallmesser oder Springmesser, bei denen die Klinge vorne aus dem Heft springt, sind , wie die Butterfly-Messer imho verboten.

    Wenn ein Schützenverein seine Säbel im Umzug tragen will, gibt es dafür besondere Regelungen.

    Kaufen darf man diese Messer natürlich ab 18 Jahren frei
    Ich merke gerade, dass ich seit Jahren das Waffengesetz verletze

  14. Beiträge anzeigen #34 Zitieren
    Das Ziel ist im Weg Avatar von urphate
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    urphate ist offline
    Zitat Zitat von Alo Beitrag anzeigen
    Danke für die Korrektur, hatte das Ganze halt eher aus dem Gedächtnis zusammengefasst.

    EDIT: Was du jetzt nur noch vergessen hast ist das manche Messer eben grundsätzlich verboten sind (die mit einklappbaren Klingen, die eine einhändige Benutzerführung ermöglichen, vermutlich gilt hier auch die vorgebene Klingelänge von 12cm). Diese dürfen nicht nur in der Öffentlichkeit nicht getragen werden, sondern der Besitz, Verkauf und Erwerb ist in den meisten Fällen grundsätzlich verboten.

    EDIT²: Was mich ja jetzt schon immer interessiert hat ist der Rechtsstatus der doppeläufigen, feststehenden Klingen. Aber so wie ich dich verstanden habe sind die so einer Art rechtliche Grauzone. Heißt ich kann mich nicht darauf verlassen, dass ich diese Klinge auch wirklich besitzen darf, selbst wenn ich sie in Deutschland legal erworben habe?
    Ein grundsätzliches Verbot für Erwerb und Besitz gibt es meines Wissens nicht.

    Das BKA spricht immer nur von einem Führverbot bzw. Trageverbot in der Öffentlichkeit.

    Man muss hierzu vlt etwas erklären:

    Normalerweise sollte der Staat mündige, unbescholtene Bürger nicht unnötig gängeln oder kriminalisieren bzw. nicht unterstellen, dass der Bürger immer nur Blödsinn machen will.
    Auch hier gilt die Verhältnismäßigkeit.
    Der Staat darf einem Bürger nicht den Erwerb oder den Besitz eines 300 PS starken Autos verbieten, weil er evt voraussetzt, dass der Bürger damit nur Rasen will.
    Er darf und soll den Bürger aber belangen, wenn er gegen Geschwindigkeitsregelungen verstößt.

    Beim Waffenrecht tendiert der Staat aber eher zum ersteren.

    Möchte sich ein volljähriger, unbescholtener Bürger eine Waffe kaufen, so sollte die Frage (oder die Unterstellung) des Staates nicht lauten: Was willst du denn damit, damit machst du doch nur Unfug.
    Nur ein totalitäres System fürchtet bewaffnete Bürger.

    Damit wir uns nicht falsch verstehen: Strenge Auflagen und Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Waffen sind ein Muss.

    Ausserdem hat der Staat das Waffenrecht immer dazu benutzt, eine Handhabe gegen bestimmte Gruppen zubekommen.

    Schlagringe und sog. Totschläger wurden zu verbotenen Gegenständen erklärt, weil die Polizei es leid war, gegen gewisse Mobster im entsprechenden Millieu keine Handhabe zu haben.

    In den USA hat das FBI dafür eigens den Switchblade-Knife Act eingeführt.
    Die Herstellung und der Besitz von Springmessern sind in den USA sind verboten worden.
    Nach FBI Logik musste ein Sprinmesser über die Landesgrenzen geschafft worden sein. Wollte das FBI einen Fall übernehmen, gabs immer einen Hinweis auf ein Springmesser.

    Ähnlich ist es hier mit den Butterfly-Messern . Die sind nicht gefährlicher oder hinterhältiger als andere Messer und solange der Spacko damit rumwirbelt und mich nicht sticht...
    Aber auch hier gings um rechtliche Handhabe.

    Dadurch ist aber für den "Normalbürger" wieder eine Situation entstanden, in der er sich rechtfertigen muss und aus der, wenns blöd läuft, für ihn strafrechtliche Konsequenzen entstehen können.

    Ich habe 20 Jahre ein Spyderco Delica an der Hosentasche (Clip) getragen, ohne damit jemals mich selbst oder andere verletzt zu haben.
    Das Messer ist mit einer Klingenläneg von ca 5 cm gewiss keine Waffe und war für mich immer nur ein Werkzeug und ein nützlicher Helfer beim z.B. Camping.

    Klar , jetzt geht die Diskussion los: Braucht man das wirklich ?

    Ich schon. Und ich rate jedem mal für einen Monat ein Taschenmesser zu tragen (z.B. ein kleines Schweizermesser). Ich möchte fast wetten, dass man es danach nicht mehr missen möchte.

    Nach der Novellierung des §42 und den daraus resultierenden Beschränkungen, habe ich das Spyderco gegen ein Zweihandmesser (Böker Skellern) ausgetauscht, nur um in dem sehr unwahrscheinlichen Fall einer polizeilichen Durchsuchung nicht irgendwelchen schwammigen Gesetzesauslegungen ausgeliefert zu sein.

    Das Spyderco habe ich aber nicht weggeworfen, eingeschmolzen oder abgeliefert, es liegt gut verschlossen zu Hause.
    Mer hale Pol

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  15. Beiträge anzeigen #35 Zitieren
    dann wähle doch deinen sonderrang Avatar von Heinzi
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    Heinzi ist offline
    "wenn ich jmd respektlos behandelt habe warst dass immer nur du" - wahre Freunde!

    Legen Sie das verdammte Eis zurück auf Ihre Zwei-Millionen-Dollar-Hand!
    EDL: Es wird Menschenansammlungen in allen Größenordnungen geben in hinreichender Zahl.
    Mission Impossible mit Heinzi Cruise

  16. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #36 Zitieren
    banned
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    Takeda Shingen ist offline
    Zitat Zitat von urphate Beitrag anzeigen
    wie z.B. Seppuku ?
    Dafür benutzt man ein Tanto oder Wakizaki

    Ein Katana kommt da nur zum Einsatz von dem Assistenten. Falls die Schmerzen und Qualen beim Bauch aufschlitzen zu groß sind, ist es die Aufgabe des Assistenten den Leidenden per Enthauptung zu erlösen.
    Geändert von Takeda Shingen (03.05.2018 um 15:39 Uhr)

  17. Beiträge anzeigen #37 Zitieren
    Das Ziel ist im Weg Avatar von urphate
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    urphate ist offline
    Zitat Zitat von Takeda Shingen Beitrag anzeigen
    Dafür benutzt man ein Tanto oder Wakizaki
    geübte Selbstmörder bevorzugen ein Odachi

    und die richtigen Kerle nehmen eine Hon Dozuki



    im Ernst, der Sekundant wurde ja schon angesprochen (Katana), oder ist das Hollywood ?
    Mer hale Pol

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  18. Homepage besuchen Beiträge anzeigen #38 Zitieren
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    Takeda Shingen ist offline
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    Nun zugegeben, so gut kenne ich mich mit japanischen Ritualen nicht aus.

    Ich weiß also nicht, ob japanische Beschneidungszeremonien oder der Beginn der Sushi-Saison ein Katana erforderlich machen, oder aus welchen rituellen Gründen sonst der Japaner seinen medientechnisch und historisch völlig überbewerteten Zabel von der Wand nehmen sollte.
    Rituelle Schwertpflege. Schärfen, säubern, ölen.

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  20. Beiträge anzeigen #40 Zitieren
    Das Ziel ist im Weg Avatar von urphate
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    urphate ist offline
    Zitat Zitat von Don-Esteban Beitrag anzeigen
    Gut, dass die Erlaubnis, Waffen irgendeiner Art zu tragen, ausschließlich an absolut verantwortungsbewusste Bürger übertragen wird.
    In der Regel ist das auch so. Ein Alkoholverstoss im Strassenverkehr führt zum Einzug der Berechtigung, insofern wird eine Zuverlässigkeit verlangt.

    Allerdings wird kein psychologisches Gutachten erstellt, wobei ich bezweifle, dass ein solches Gutachten eine mentale Störung in einigen Jahren oder auch nur nächste Woche vorhersehen kann.
    Mer hale Pol

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