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Steuererklärung Frage zu Sonderausgaben Zeile 43 Berufsausbildung

  1. #1 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Saiyajin
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    Servus Leute!

    ich mache gerade meine Steuererklärung um bin nun auf Zeile 43 auf Seite 2 des Hauptvordruckes (Sonderausgaben) gestoßen. Im Internet steht auf jeder Seite einfach das gleiche und zwar das man alle Kosten für die erst Ausbildung absetzen kann. Das wären bei mir ja mal locker 4500 Euro. Aber die Verlangen kaum mehr Informtionen das ElsterFormular.. ich glaub da gibt es ein Harken.

    Ich bin aktuell seit 2 1/2 Jahren ganz normal Berufstätig und hab davor eine 3 Jahres Ausbildung zum Fachinformatiker gemacht. Meine Entfernungspauschale liegt bei über 60km (jeden Tag) und hab einige Fachbücher gekauft. Kann ich das jetzt einfach alles so absetzen? also kann ich da jetzt einfach mal Locker 4500 Euro ohne Nachweis reinschreiben oder wie ist das zu verstehen?

    Hier ein Bild von der Zeile die ich meine: https://gyazo.com/6924463e579671ee4261ff598e672184

    Hoffe ihr könnt mir helfen!
    Saiyajin ist offline

  2. #2 Zitieren
    Orbital Knight  Avatar von Winyett Grayanus
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    Nö, Nachweise braucht man schon, also Rechnungen, die du gebündelt zum Amt schickst. Mach den Haken bei "Belege werden nachgereicht" und schick den Kram der Erklärung hinterher - fertig.
    Wenn du während der Ausbildung Geld verdient/Steuern gezahlt hast (was ja meistens so ist), spricht man übrigens von Werbungskosten, was die Höhe des absetzbaren Betrags (positiv) beeinflusst. Na, zumindest bis da mal ein Urteil zur Verfassungswidrigkeit mancher Regelungen diesbezüglich gefällt wird (was dich aber nicht betreffen sollte).

    Kann dir nur empfehlen, dir da evtl. noch Beratung zu holen, da es ja anscheinend deine erste Steuererklärung ist.
    "Jedes Metier hat so seine Vorlieben...gehst du zum Apotheker, verschreibt man dir eine Salbe. Gehst du mit dem gleichen Leiden zum Chirurgen, kommt man dir mit 'nem Skalpell."
    Winyett Grayanus ist offline

  3. #3 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Saiyajin
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    Servus!

    vielen Dank für die schnelle Antwort! okay, dann kann ich den Punkt leider vergessen, ich hab gerade nochmal nachgeschaut... Ich hab im 3 Lehrjahr gerade mal 800 Euro Brutto verdient (653Euro Netto rausbekommen) und auf meinem Lohnsteuerbescheid 2015 steht 0,00 Euro Eingezahlt unter Zeile 3 einbehaltene Lohnsteuer.

    Von daher kann ich weder Fachbücher noch Fahrtkosten absetzen oder? außerdem kann ich ja nur 4 Jahre Rückwirkend die Erklärung abgeben sprich 01.01.2014 wäre noch möglich aber darunter eh nix mehr oder?
    Saiyajin ist offline

  4. #4 Zitieren
    Orbital Knight  Avatar von Winyett Grayanus
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    An sich doch. Das Vorgehen, dass du in solch einem Fall deine Ausgaben nicht als Verlust geltend machen kannst, d.h. nichts erstattet bekommst (typischer Erstausbildungsfall), wird vom Bundesfinanzhof als verfassungswidrig angesehen und es ist damit zu rechnen, dass dies bald gerichtlich bestätigt wird. Du solltest deshalb unbedingt trotzdem deine Ausgaben einreichen, um später von diesem Urteil profitieren zu können. Für die Verlustfeststellung hat man 7 Jahre Zeit.
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    Winyett Grayanus ist offline

  5. #5 Zitieren
    Ehrengarde Avatar von Saiyajin
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    Oh okay, dass wusste ich nicht.
    Das Problem ist nur, dass ich leider keine Rechnungen mehr habe, jedoch die täglich 120km Strecke mit öffentlichen Verkehrsmittel.
    Wenn ich das auf 3 Jahre zurückrechne bei ca. 215 Arbeitstage im Jahr und bei 60km einfacher Hinweg und 30 Cent pro Kilometer, wären das ja knapp 11.610 Euro.

    Wenn ich die jetzt einfach so da eintrage, dann werden die doch bestimmt irgendwie Nachfragen... nicht das die dann noch denken ich will die Verarschen...
    Saiyajin ist offline

  6. #6 Zitieren
    Waldläufer
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    Hi,

    wenn du die Tickets vom ÖPV aufgehoben hast - mit abgeben (geht auch in Kopie).
    Wenn du allerdings nichts hast, blöd gelaufen. (leider)
    Das gilt auch für Rechnungen von Büchern, Blöcken etc. eben alles, was du für deine Ausbildung benötigst.

    Zu deiner Berechnung: Ja, die werden nachfragen, vorallem wenn keine Nachweise vorhanden sind.
    Außerdem werden die die Wegstrecke Nachprüfen und schauen, ob sie dir nicht doch noch ein wenig weniger geben können. Finanzbeamten eben;-P

    Zu deiner Frage Zeile 43: Normaler Weise kannst du da mehrer Angaben drunter packen. (Es müsste ein Button dafür da sein.) Ansonsten: Anhang, wo alles einzeln aufgelistet ist (Anlage: Belege dazu, sobald du es per Post abschickst)

    Den Spaß mit der Steuer für 2017 habe ich auch noch vor mir. Der nächste Urlaub ist für Steuern reserviert.

    Gruß
    Hisui
    Hisui ist offline Geändert von Hisui (21.03.2018 um 21:27 Uhr)

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