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Eine Nintendo Switch ohne Rechnung verkaufen?

  1. #1 Zitieren
    Veteran
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    Hallo.
    Kann man eine Nintendo Switch (die nur wenige Monate alt ist und einwandfrei funktioniert), zu der man die Rechnung nicht mehr hat, verkaufen oder wirkt es zwielichtig, wenn man die Rechnung nicht mehr hat?
    Hättet ihr da Bedenken?
    Gothicforum ist offline

  2. #2 Zitieren
    Das Ziel ist im Weg Avatar von urphate
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    Zitat Zitat von Gothicforum Beitrag anzeigen
    Hallo.
    Kann man eine Nintendo Switch (die nur wenige Monate alt ist und einwandfrei funktioniert), zu der man die Rechnung nicht mehr hat, verkaufen oder wirkt es zwielichtig, wenn man die Rechnung nicht mehr hat?
    Hättet ihr da Bedenken?
    Ohne hier eine Rechtsberatung machen zu können, es kommt wohl ein wenig auf den gesunden Menschenverstand an.

    Rein rechtlich wirst du afair nicht wegen Hehlerei belangt, wenn das Gericht dir glaubt, dass du gutgläubig warst


    Es kommt auf die Umstände an.
    Es macht einen Unterschied, ob du die Switch von einem unbescholtenen Freund kaufst, der dir erzählt hat, dass er sie sich gekauft hat, aber sich mehr davon versprochen hat und sie nun weiterverkaufen möchte.
    Oder ob du die Nintendo von einem Kumpel kaufst, der schon mehrfach wegen Einbruchdiebstahls eingesessen hat, nachts auf einem Parkplatz und im Kofferraum des Kumpels liegen noch sechs weitere Konsolen, von denen er die Quittung verloren hat.

    Im Zweifellsfall würde ich versuchen , im Geschäft eine Kopie des Kaufbelegs zu bekommen, allein schon wegen der Gewährleistung.
    Mer hale Pol

    Wär ich ein Huhn, wär ich eine Legende
    urphate ist offline Geändert von urphate (09.03.2018 um 06:38 Uhr)

  3. #3 Zitieren
    objektiv falsch Avatar von Heinz-Fiction
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    Nö, zwielichtig wirkt das nicht. Ich selber bräuchte eigentlich keinen Kaufbeleg, wenn ich was gebraucht kaufen würde. Glaub nicht, dass das andere Leute komisch fänden
    "Taucht ein in die Schönheit der deutschen Sprache. Ich tue das. Für mich sind Anglizismen ein No-Go"
    Heinz-Fiction ist gerade online

  4. #4 Zitieren
    banned
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    Zitat Zitat von Heinz-Fiction Beitrag anzeigen
    Nö, zwielichtig wirkt das nicht. Ich selber bräuchte eigentlich keinen Kaufbeleg, wenn ich was gebraucht kaufen würde. Glaub nicht, dass das andere Leute komisch fänden
    Da die Switch gerade mal etwa ein Jahr auf dem Markt war, hätte man mit Quittung auf jeden Fall noch mindestens etwa ein Jahr Gewährleistung.

    Ich würde sie also auf gar keinen Fall ohne Rechnung kaufen. Wenn das Teil am nächsten Tag kaputt geht ist man als Käufer der Dumme, da du als Privatverkäufer in so einem Fall auch nichts ersetzen musst.
    ulix ist offline

  5. #5 Zitieren
    Deus Avatar von Filben
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    Angeben, dass du sie nicht mehr hast und dann muss jeder Käufer selbst entscheiden. Besser wäre es, wenn du sie nocht hättest, weil es für viele seriöser wirkt. Zwielichtig ist es trotzdem nicht, da man sowas mal verlieren kann. Für die meisten Garantieansprüche benötigt man jedoch keine Rechnung, wenn man sich an den Hersteller direkt wendet. Ich habe noch nie einen Kaufbeleg oder Rechnung vorlegen müssen, als ich z.B. einmal mein Samsung Galaxy S2 Smartphone oder Jahre später mit Asus ZenFone zur Reparatur eingeschickt habe.

    In den Seriennummern der Geräte sind oft die Herstellungsdaten oder sogar die Kaufdaten (entweder vom Einzelhandel oder Endverbraucher, wenn die Seriennummer erst dann zugewiesen wird) enthalten, so dass man anhand dessen prüfen kann, wann ungefähr das Gerät gekauft wurde. Wenn ich mein Acer Notebook einschicken wollen würde, müsste ich nur die Seriennummer angeben, Acer prüft, ob noch Garantieanspruch besteht und dann wird's eingeschickt. Sollte sich zum Ende der Garantielaufzeit jedoch ein Garantieanspruch entwickeln, wird's natürlich schwieriger nachzuweisen, dass man sich noch im Garantiezeitraum befindet, wenn man das eigentliche Kaufdatum nicht nachweisen kann, was ja durchaus vom Kaufdatum des Einzelhändlers vom Zulieferer abweicht.
    Filben ist offline

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