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Filmanalyse; Arbeit mit kopiergeschützter Serie

  1. #1 Zitieren
    Sword Master Avatar von Yinzer
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    Moin,

    ich schreibe meine Bachelorarbeit über Game of Thrones und analysiere diesbezüglich bestimmte Elemente der Serie.
    Folgendes Problem hat sich ergeben: mein Dozent hätte gerne einen Datenträgern mit ausgewählten Szenen und Sequenzen, die ich in der Arbeit behandle. Leider habe ich festgestellt, dass die Serie kopiergeschützt ist und ich somit keine angenehme Möglichkeit habe, an das Material zu kommen. Ich habe deshalb folgende Fragen (ich habe bereits viel bei google nachgeforscht, jedoch liegen die Beiträge teilweise Jahre zurück und ich möchte sicher gehen, dass sich in der Zeit nichts geändert hat):

    1. Ist es nach wie vor legal, den Bildschirm abzufilmen (analog oder mit einem Programm) und so an das Material zu kommen?

    2. Gibt es darüber hinaus eine andere Möglichkeit, legal an das Material zu kommen? (Vielleicht habe ich etwas übersehen; ich habe übrigens sämtliche DVDs im Original vorliegen)

    3. Selbst wenn ich eine Möglichkeit habe, legal an die Dateien zu kommen, ist es nicht ohnehin strafbar, diese an Dritte weiter zu geben? Gibt es, was wissenschaftliche Arbeiten angeht, Ausnahmeregelungen wenn es sich nur um kurze Ausschnitte handelt und nicht der "Unterhaltung" dient?

    Falls sich jemand in dem Bereich gut auskennt, bin ich für eine Antwort sehr dankbar. Falls nicht, schönen Tag!

    PS: Vielleicht ist das Thema auch besser im Technikforum aufgehoben, wusste nicht so genau wohin damit.
    Yinzer ist offline Geändert von Yinzer (07.02.2018 um 11:25 Uhr)

  2. #2 Zitieren
    General
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    Was mir dazu nur einfällt wäre § 51 des Urheberrechtgesetztes - dieser lautet:

    Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

    1.
    einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden.

    Außerdem § 52a...

    (1) Zulässig ist,

    1.
    veröffentlichte kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, Hochschulen, nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie an Einrichtungen der Berufsbildung ausschließlich für den bestimmt abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies zu dem jeweiligen Zweck geboten und zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist.

    (3) Zulässig sind in den Fällen des Absatzes 1 auch die zur öffentlichen Zugänglichmachung erforderlichen Vervielfältigungen.
    Im Falle einer wissenschaftlichen Arbeit sollte die Weitergabe weniger Szenen, die in direktem Bezug zur Arbeit stehen, an Dritte also in Ordnung sein. Denn eine Bachelorarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit. Außerdem strebst du keine kommerzielle Nutzung der Szenen an. Allerdings bin ich kein Anwalt und alle Angaben sind ohne Gewähr.
    Carador ist offline Geändert von Carador (07.02.2018 um 10:01 Uhr)

  3. #3 Zitieren
    Irregular  Avatar von Zetubal
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    Hallu,

    ich kann als Wissenschaftler das bestätigen, was Carador schreibt. Zumindest teilweise. Die Vervielfältigung bzw. speziell das Umgehen des Kopierschutzes für didaktische, pädagogische und/oder wissenschaftliche Zwecke ist hierzulande legal. Kopierschutz bzw. Urheberrecht schützen explizit kommerzielle Nutzerrechte und tangieren dich insofern nicht bei deiner Arbeit.

    Worauf du jedoch aus rechtlicher Sicht achten solltest, ist dass du ausschließlich ausschnittsweise Material vervielfältigst - also konkret nur diejenigen Szenen, die du direkt zitierst in der Filmanalyse. In den Fällen, wo Wissenschaftler*innen ihre Filmkopien verteidigen müssen, läuft es nämlich immer darauf hinaus, zu belegen, dass Szene XY zwecks Analyse tatsächlich kopiert werden musste, weil sie in der finalen Arbeit auch aufgegriffen wird.

    Für eine Bachelorarbeit ist es wohl zu viel Mühe, aber für umfassendere Arbeiten, kann man mit einer vom eigenen Institut gestempelten Anfrage auch beim Halter des Urheberrechts um Freigabe des Materials bitten. Das wäre dann hierzulande der Verleih. Das ist in erster Linie eine respektvolle, transparente Art, sich das Material zu beschaffen. Der Verleih ist allerdings nicht verpflichtet, dir das Material auszuhändigen. Andersherum hat er, sofern du dich an die Richtlinien des Zitatrechts hälst, auch keine rechtliche Grundlage, dich zu belangen, wenn du es dir dann anderweitig beschaffst, sofern du selber die Original-DVDs besitzt.

    Wichtig ist außerdem, dass du dich verpflichtest, die Kopien nur temporär bzw. gebunden an die Arbeit verfügbar zu machen. D.h. du bist rechtlich verpflichtet, die Kopien nach Beendigung der Arbeit zu löschen bzw. dafür Sorge zu tragen, dass sie nur direkt im Verbund mit deiner wissenschaftlichen Arbeit eingesehen werden können (z.B. indem du sie zusammen mit deiner Arbeit auf eine CD/DVD brennst, die nicht öffentlich zugänglich ist, sondern speziell und ausschließlich dem Institut vorliegt, an dem du die Arbeit einreichst.

    Falls du weitere Fragen zu dem Thema hast, kannst du mir auch gerne eine PN schreiben.
    Zetubal ist offline Geändert von Zetubal (07.02.2018 um 13:54 Uhr)

  4. #4 Zitieren
    Sword Master Avatar von Yinzer
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    Zitat Zitat von Carador Beitrag anzeigen
    Was mir dazu nur einfällt wäre § 51 des Urheberrechtgesetztes - dieser lautet:




    Außerdem § 52a...



    Im Falle einer wissenschaftlichen Arbeit sollte die Weitergabe weniger Szenen, die in direktem Bezug zur Arbeit stehen, an Dritte also in Ordnung sein. Denn eine Bachelorarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit. Außerdem strebst du keine kommerzielle Nutzung der Szenen an. Allerdings bin ich kein Anwalt und alle Angaben sind ohne Gewähr.

    Zitat Zitat von Zetubal Beitrag anzeigen
    Hallu,

    ich kann als Wissenschaftler das bestätigen, was Carador schreibt. Zumindest teilweise. Die Vervielfältigung bzw. speziell das Umgehen des Kopierschutzes für didaktische, pädagogische und/oder wissenschaftliche Zwecke ist hierzulande legal. Kopierschutz bzw. Urheberrecht schützen explizit kommerzielle Nutzerrechte und tangieren dich insofern nicht bei deiner Arbeit.

    Worauf du jedoch aus rechtlicher Sicht achten solltest, ist dass du ausschließlich ausschnittsweise Material vervielfältigst - also konkret nur diejenigen Szenen, die du direkt zitierst in der Filmanalyse. In den Fällen, wo Wissenschaftler*innen ihre Filmkopien verteidigen müssen, läuft es nämlich immer darauf hinaus, zu belegen, dass Szene XY zwecks Analyse tatsächlich kopiert werden musste, weil sie in der finalen Arbeit auch aufgegriffen wird.

    Für eine Bachelorarbeit ist es wohl zu viel Mühe, aber für umfassendere Arbeiten, kann man mit einer vom eigenen Institut gestempelten Anfrage auch beim Halter des Urheberrechts um Freigabe des Materials bitten. Das wäre dann hierzulande der Verleih. Das ist in erster Linie eine respektvolle, transparente Art, sich das Material zu beschaffen. Der Verleih ist allerdings nicht verpflichtet, dir das Material auszuhändigen. Andersherum hat er, sofern du dich an die Richtlinien des Zitatrechts hälst, auch keine rechtliche Grundlage, dich zu belangen, wenn du es dir dann anderweitig beschaffst, sofern du selber die Original-DVDs besitzt.

    Wichtig ist außerdem, dass du dich verpflichtest, die Kopien nur temporär bzw. gebunden an die Arbeit verfügbar zu machen. D.h. du bist rechtlich verpflichtet, die Kopien nach Beendigung der Arbeit zu löschen bzw. dafür Sorge zu tragen, dass sie nur direkt im Verbund mit deiner wissenschaftlichen Arbeit eingesehen werden können (z.B. indem du sie zusammen mit deiner Arbeit auf eine CD/DVD brennst, die nicht öffentlich zugänglich ist, sondern speziell und ausschließlich dem Institut vorliegt, an dem du die Arbeit einreichst.

    Falls du weitere Fragen zu dem Thema hast, kannst du mir auch gerne eine PN schreiben.
    Super, vielen Dank euch beiden! Das hilft mir auf jeden Fall weiter, bei Rückfragen melde ich mich nochmal.
    Yinzer ist offline

  5. #5 Zitieren
    Gast4
    Gast
    @TE: kannst du dich bei den entsprechenden Szenen nicht aus den Romanen bedienen, zB mit Romantitel und Seitenangabe?

  6. #6 Zitieren
    Irregular  Avatar von Zetubal
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    Zitat Zitat von Wolfchild Beitrag anzeigen
    @TE: kannst du dich bei den entsprechenden Szenen nicht aus den Romanen bedienen, zB mit Romantitel und Seitenangabe?
    Mh, wie soll das denn gehen Formale Filmanalyse fußt auf der Beschreibung von Bild und Ton(-Montagen), also Einstellungsgröße, Lichtgestaltung, Shot Composition, Kamerabewegung, Musik usw.. All das gibt es nicht im Buch. Ist ja nicht so als begänne GRRM jedes POV-Kapitel mit Regieanweisungen wie ein Drehbuchautor.
    Von den intrinsischen Unterschieden (wie der Aspekt des Erzählens im Buch) mal ganz abgesehen.
    Achja, und in Szenen, die in der Serie, nicht aber in den Büchern, vorkommen, geht es schon mal gar nicht.
    Zetubal ist offline

  7. #7 Zitieren
    Gast4
    Gast
    Zitat Zitat von Zetubal Beitrag anzeigen
    Mh, wie soll das denn gehen Formale Filmanalyse fußt auf der Beschreibung von Bild und Ton(-Montagen), also Einstellungsgröße, Lichtgestaltung, Shot Composition, Kamerabewegung, Musik usw.. All das gibt es nicht im Buch. Ist ja nicht so als begänne GRRM jedes POV-Kapitel mit Regieanweisungen wie ein Drehbuchautor.
    Von den intrinsischen Unterschieden (wie der Aspekt des Erzählens im Buch) mal ganz abgesehen.
    Achja, und in Szenen, die in der Serie, nicht aber in den Büchern, vorkommen, geht es schon mal gar nicht.
    ok, ich hatte übersehen das es expölizit um die Serie gehen soll, ich dachte es geht um GoT ganz allgemein.

  8. #8 Zitieren
    Heldin Avatar von Servant Of Sorrow
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    Anstatt die Filmsequenzen auf einem Datenträger zu speichern, empfehle ich, zunächst einmal Filmstils zu machen (d.h. Screenshots von besagten Szenen) und diese in die Arbeit beizulegen. Es ist sehr unüblich, dass ein Dozent Filmmaterial anfordert. Ich würde ihm einfach die von dir genutzten DVDs der Serie mitgeben. Genaue Zitation, welche Szene (ab bis Minute x) schreibst du eh dazu, sodass er die wiederfinden sollte.

    Szenenbeschreibung musst du auch unabhängig davon vornehmen, auch wenn er den Kram vor sich liegen hat.


    1958 * [...] The brightest star burns quickest [...] † 2014
    05. März 2012 * ~ 24. Mai 2015
    Servant Of Sorrow ist offline Geändert von Servant Of Sorrow (21.02.2018 um 22:42 Uhr)

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