-
-
-
-
-
-
-
|
|
|
|
08.11.2017 17:39
#7
Zitat von Liferipper
Was mich in diesem Zusammenhang interessieren würde, wäre, ob das Hochladen des Patches auf irgendeiner Webseite durch die Nutzungsbedingungen verboten ist, oder ob es einfach nur niemand für nötig hält. Hier auf the-witcher.de gibt es ja z.B. auch sämtliche Patches zu Witcher 1 und 2, zu Witcher 3 hingegen nur Patch 1.01.
Das ist eine rechtliche Grauzone und ohne weiteres nicht erlaubt da es Bestandteil des Kopierschutzes ist.
Es sollen nur Spieler die ihre Witcherversion legal bei gog.com registriert haben, in den Genuß der Updates kommen.
Das ist auch der Grund warum wir bei uns auf der Webseite nur den ersten Patch (1.01) zur Verfügung stellen, den auch CDPR öffentlich und ohne Registrierung verfügbar gemacht hat.
Wollten wir die Patches bei uns hochladen bräuchten wir eine schriftliche Genehmigung seitens CDPR, zudem muß sichergestellt werden das nur legale Lizenzen in den genuß des Downloades kommen.
Wer eine bestimmte Patchversion braucht, sollte sich die Datei rechtzeitig sichern (Manuell z.b. von Gog.com)
Mir ist auch bekannt das CDPR des öfteren ihre Patches, ja selbst ihre DLC`s, durch bessere Versionen auf ihren Server ersetzt haben, was ich sehr Positiv auffasse.
Wir hätten diese sonst alle Naselang neu hochladen müssen, eben weil sie nicht mehr aktuell sind.
So gesehen liefert CDPR einen ausgezeichneten Support wo sich manch anderer eine Scheibe von abscheiden kann. (An Hearts of Stone ans Blood and Wine Denke)
|
|
|
|
|
-
-
-
-
Berechtigungen
- Neue Themen erstellen: Nein
- Themen beantworten: Nein
- Anhänge hochladen: Nein
- Beiträge bearbeiten: Nein
-
|
|