Es ist wahrlich mühsig, wie sich hier in Spitzfindigkeiten ergeben wird, die einfach nur als bewusstes Ärgernis konzipiert, gepostet werden.
Das Bundesverfassungsgericht ist hier ganz eindeutig:
Die Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat; in den Grundrechtsbestimmungen des Grundgesetzes verkörpert sich aber auch eine objektive Wertordnung, die als verfassungsrechtliche Grundentscheidung für alle Bereiche des Rechts gilt.
https://www.bundesverfassungsgericht...bvr040051.html
ulix steht mit seiner "Meinung" daher argumentativ in einer Linie mit dem BVerfG, er argumentiert damit innerhalb einer rechtsverbindlichen und allgemeinwirksamen Position, die unsere obersten Verfassungswahrer vor Jahrzehnten dargelegt haben.
Man mag hierzu gern anderer Meinung sein dürfen, es wäre dann aber auch angebracht wenigstens einmal offenzulegen, weshalb denn die eigene "Meinung" nun der korrekter Deutungsanspruch sei, anstatt so zu tun, als handle es sich dabei nicht nur eine völlig neue Erkenntnis, sondern auch noch um eine vertretbare Form der Fundamentalkritik am Grundgesetz.
Ansonsten ist die initiierte Debatte hier nämlich vor allem nur noch eines: Ein unredlich Strohmann.