Terroranschläge des IS sind keine Kriegshandlungen. Das ist unumstritten.
Mal abgesehen davon, dass du den Part ja eh nur selbst eingefügt hat. Also ist es verfassungswidrig. Das sowieso, weil sie dann staatenlos wäre. Und als Kurzschlussreaktion mal so eben die Verfassung zu ändern, um seine persönlichen Rachegelüste zu befriedigen, zeugt auch nicht gerade vor Respekt diverser Grundrechte. Nach der Logik kann ziemlich viel Mist durch "Verbesserung" des Grundgesetzes erlauben.