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Rechtliche Frage zu Übersetzungssoftware (Online - Translator)

  1. #1 Zitieren
    MisterXYZ
    Gast
    Wenn ich einen Text mit dem Google-Translater oder dem Prompt-Translator ins Englische übersetze und anschließend die Fehler korrigiere - muss ich dann eigentlich den jeweiligen Translator irgendwie als Quelle angeben, also dass ich die Übersettzung damit durchgeführt habe?

    Weil streng genommen hat der Translator in dem Fall ja einen druchaus größeren oder großen Teil der Arbeit übernommen.

  2. #2 Zitieren
    Wannen-Nikolausi  Avatar von Juli Karen
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    Hm, gute Frage.

    Ich würde mal meinen, dass alles, was du privat nutzt, keine Quellenangabe benötigt.

    Schwierig wirds da ggf. schon bei Schul-/Studienarbeiten und spätestens bei Publikationen solltest du dies wohl rechtlich abklären lassen.


    Ich meine, schon Webseiten gesehen zu haben, wo zumindest eine Art Hinweiß dabeistand bspw. "Übersetzt mit Google Translate".

    Andererseits sind diese Programme m.E. noch nicht so ausgereift, als dass man da nicht selber nochmals - und zum Teil grundlegendst - Hand anlegen müsste, um einen didaktisch und grammatikalisch sauberen Satz zu bekommen.
    Dank & Gruß, JK
    -------------------------------------------------------------------
    (Entschuldigt bitte, aber ich kann mit Freundschaftslisten nicht viel anfangen. Daher sind Freundschaftsanfragen an mich zwecklos! Sorry)

    "2 Dinge sind unendlich: Das Universum und die Dummheit des Menschen.
    Aber beim Universum bin ich mir noch nicht sicher!" (A. Einstein)
    Juli Karen ist offline

  3. #3 Zitieren
    Legende Avatar von jabu
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    Zitat Zitat von MisterXYZ Beitrag anzeigen
    Wenn ich einen Text mit dem Google-Translater oder dem Prompt-Translator ins Englische übersetze und anschließend die Fehler korrigiere - muss ich dann eigentlich den jeweiligen Translator irgendwie als Quelle angeben, also dass ich die Übersettzung damit durchgeführt habe?
    Versuch einer groben Einschätzung (bin kein Jurist, weswegen dieses keine Rechtsberatung ersetzen kann):

    Urheberrechtlich sollte die Verwendung eines Übersetzers neutral sein, soweit der nur Bestandteile allgemeinen Sprachgebrauchs (und keine kreativen Texte) ausspuckt. Sonst dürftest du fast nichts mehr sprachlich äußern, denn fast alle Phrasen, die du so anwendest, hast du von irgendwoher übernommen.

    Vertragsrechtlich oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen kannst du daran gebunden sein, nur bestimmte Hilfsmittel zu verwenden oder bestimmte Hilfsmittel nicht zu verwenden, zum Beispiel für eine bestimmte Prüfung. Was erlaubt ist und was nicht, muss definiert und dir zumindest grundsätzlich zugänglich sein (und in vielen konkreten Fällen sogar mit entsprechendem Hinweis explizit zugänglich gemacht werden). Erfragen kannst du es also dort. Wenn man dir trotz berechtigten Interesses und redlichen Bemühens deinerseits die entsprechende Auskunft vorenthält, kann man sich nachher nicht darauf berufen, du hättest von einer bestimmten Verfahrensweise wissen müssen (von schwierigen Fällen abgesehen, z. B. jemand wurde mehrfach deutlichst hingewiesen, vergisst es aber ständig, sodass es wie Getrolle wirkt. Man hat "seine Schuldigkeit" also bereits weit über das normale Maß hinaus getan, sodass nicht mehr zuzumuten ist).

    Weil streng genommen hat der Translator in dem Fall ja einen druchaus größeren oder großen Teil der Arbeit übernommen.
    Wie gesagt, auf Urheberschaft kann sich der Übersetzer nicht berufen, wenn kaum Kreativität drinsteckt (zumal ein Tool generiert, was eine mögliche Urheberschaft zumindest infrage stellt), sondern lediglich versucht wird, dem allgemeinen Sprachgebrauch zu entsprechen. Das ist nur ein generischer Job und damit so ziemlich das Gegenteil von dem, was Urheberschaft begründet. Maschinen können keine Urheberschaft erlangen. Sie können aber uherberrechtlich geschütztes Material weiterverarbeiten. Wenn ein Übersetzer also das Web durchforstet und dir irgendwelche Texte vorschlägt, die er nicht selbst generiert hat, dann kann das problematisch sein. Aber das soll er doch gar nicht, sondern er soll nur übersetzen.

    Spätestens wenn KI sinnvolle Texte generieren kann, wird man das Urheberrecht, wie wir es heute kennen, infrage stellen müssen. Denn sonst könnte man einfach einen Generator anschmeißen und sich dann darauf berufen, Urheberschaft am Output zu haben. Urheberrecht macht nur dann einen Sinn, wenn Individuen sich für das betreffende Werk anstrengen mussten (obwohl es in konkreten Fällen nicht zutreffen muss). Deswegen wird es schon zwangsläufig in weiten Teilen obsolet werden, zum Beispiel in der Nachrichtenlandschaft. Das Leistungsschutzrecht ist ein grandioser Fail der Rechtsgeschichte. Die Textschnipsel, um die es geht, wirken meistens dermaßen generisch, dass man kaum entscheiden kann, ob das ein Generator oder ein Mensch ausgespuckt hat, wenn man das mal vor dem Hintergrund heutiger Möglichkeiten betrachtet. Den Output eines Übersetzers urheberrechtlich schützen zu wollen, wirkt heutzutage wohl grotesk. Aber bei Juristen ist man vor keinem noch so grotesken Gesetz sicher, weswegen solche Fragestellungen wohl nicht abwegig sind.

    Ob du mit jemandem etwas vertraglich vereinbart hast (bzgl. Verwendung von Hilfsmitteln), bleibt davon natürlich unberührt. Verträge sind einzuhalten. Wenn du also angibst, dass du keine Hilfsmittel verwendest und es trotzdem tust, hast du wohl ein Problem, sobald irgendjemand reklamiert, dass sich für ihn aus dieser Täuschung ein Nachteil ergibt.

    Zitat Zitat von Juli Karen Beitrag anzeigen
    Ich meine, schon Webseiten gesehen zu haben, wo zumindest eine Art Hinweiß dabeistand bspw. "Übersetzt mit Google Translate".
    Für mich heißt das so ungefähr: Musst du selber sehen, was es wirklich bedeutet (praktisch ein erweiterter Gewährleistungssausschluss).

    Andererseits sind diese Programme m.E. noch nicht so ausgereift, als dass man da nicht selber nochmals - und zum Teil grundlegendst - Hand anlegen müsste, um einen didaktisch und grammatikalisch sauberen Satz zu bekommen.
    So sehe ich das auch. Soweit es um Bewertungen geht: Man wird keine Bestnoten damit bekommen. Außerdem sind die Leute nicht so blöd, dass sie nicht wüssten, dass automatische Übersetzer verwendet werden, weswegen heutzutage anders bewertet wird. Bei uns durfte der Output noch vergleichsweise miserabel und knapp(!) ausfallen, um damit einigermaßen durchzukommen. Ganz falsche Wörter sind aber schon immer ungut gewesen.
    jabu ist offline Geändert von jabu (30.09.2017 um 16:56 Uhr)

  4. #4 Zitieren
    MisterXYZ
    Gast
    Nee, keine Angst, es geht gar nicht um die Uni oder so

    Es geht um eine neue WoP-Seite - ich habe einen Text für die deutsche Seite formuliert und würde mir bei der Übersetzung für die englische Seite gerne etwas Zeit sparen.

    Prinzipiell sollte dann der Verwendung eines Translators (mit anschließender Korrektur meinerseits) eurer Meinung nach nichts im Wege stehen?

    Vielen lieben Dank schon euch beiden!

  5. #5 Zitieren
    Wannen-Nikolausi  Avatar von Juli Karen
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    Du lässt deinen selbst verfassten deutschen Text ins Englische übersetzen für eine "private Webseite"?

    Da würde ich aus meiner Sicht überhaupt keine Bedenken sehen

    Wenn es Englischsprachigen zu "grottig" erscheint, werden die sich schon rühren und dir "on'se roof climben"
    Dank & Gruß, JK
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    Juli Karen ist offline Geändert von Juli Karen (01.10.2017 um 07:22 Uhr)

  6. #6 Zitieren
    Legende Avatar von jabu
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    Zitat Zitat von MisterXYZ Beitrag anzeigen
    Es geht um eine neue WoP-Seite - ich habe einen Text für die deutsche Seite formuliert und würde mir bei der Übersetzung für die englische Seite gerne etwas Zeit sparen.

    Prinzipiell sollte dann der Verwendung eines Translators (mit anschließender Korrektur meinerseits) eurer Meinung nach nichts im Wege stehen?
    Meiner Meinung nach sollte das gerade bei einem generisch arbeitenden Tool (ohne fertig eingefütterte Texte) problemlos möglich sein (nicht aber bei einem menschlichen Übersetzer, der mit seiner erbrachten Gestaltungshöhe wohl Urheberschaft erlangt). Tiere können nach deutschem Recht wohl keine Urheberschaft erlangen, wonach es Generatoren auch nicht können dürften.

    Bei all den Spitzfindigkeiten unter den Tisch gefallen: Andere Länder, andere Sitten! Nehmen wir also an, die fremde Gesetzgebung sei so seltsam, dass sie allen Ernstes dem Besitzer des Tools nicht nur alle Rechte am damit erzeugten Output zubilligt, sondern auch an dem, was du daraus gemacht hast:
    Auch deswegen würde ich mich nicht verrückt machen, denn es dürfte schwerfallen, zu beweisen, dass der Kram von dort stammt, solange man nicht einen zu langen Text einfüttert, wobei nicht mal bewiesen ist, dass man überhaupt darauf aufgebaut hat, denn immerhin ist das Ergebnis an vielen Stellen abweichend, und auch alles andere ist einfach naheliegend. Es müsste erst einmal gezeigt werden, dass die Korrelation aufgrund quantitativer sowie qualitativer Nähe weit mehr als zufällig anzunehmen ist. Wenn man ein wenig geschickt vorgeht (wie du es gesagt hast) und nicht zu lange oder zu viele Texte einwirft, sollte man sich einem solchen Vorwurf entziehen können. Bei vielen oder langen Abschnitten sollte dieses allerdings nicht mehr gelingen. Und selbst dann: Wie groß ist der entstandene Schaden? Da müsste dir erst mal jemand zeigen, dass du sein Geschäftsmodell beschädigst, seine Persönlichkeitsrechte verletzt, irgendwas in der Art, was speziell hier wohl kaum realistisch sein dürfte. Wenn das nicht nötig sein sollte, dann müsste der betreffende Staat schon sehr praxisfremde Vorstellungen haben. Ich halte das (also diese Verkettung unglücklicher Umstände) für eine eher theoretische Gefahr, überdies auch, weil das Tool von einem Werk ableitet und du wiederum von dem, indem du wesentliche Veränderungen vornimmst. Warum sollte also der Besitzer der ersten Ableitung etwas beanspruchen können, was du nicht kannst?
    jabu ist offline Geändert von jabu (01.10.2017 um 16:24 Uhr)

  7. #7 Zitieren
    MisterXYZ
    Gast
    Vielen lieben Dank euch beiden für die kompetente Hilfe!

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