"Oury Jalloh, es war Mord."
2005 verbrannte der Asylbewerber Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle. Jahrelang behaupteten Polizei und Staatsanwaltschaft, dass er sich selbst angezündet habe.
Seine Familie, seine Freunde und Bekannten glaubten das nie. Die Staatsanwaltschaft glaubte den Aussagen der Polizei sofort.
Nach 12 Jahren mussten die Angehörigen und Freunde selbst ein Expertengutachten anfordern und finanzieren. Dieses kam zu dem Schluss, dass die Behauptung der Polizei und Überzeugung der Staatsanwaltschaft extrem unwahrscheinlich sei, und es höchstwahrscheinlich Mord war. In Gutachtersprache bedeutet das: es war Mord.
Das überzeugte auch den Staatsanwalt. Dieser zog nach 12 Jahren aufgrund dieses Gutachtens endlich die Mordthese in Betracht.
Was passierte also? Der Fall wurde einer anderen Staatsanwaltschaft überstellt, die die Ermittlungen eingestellt hat.
Das WDR-Magazin "Monitor" hatte berichtet, mehrere Sachverständige aus den Bereichen Brandschutz, Medizin und Chemie kämen zum Schluss, dass ein Tod durch Fremdeinwirkung wahrscheinlicher sei, als die lange von den Ermittlungsbehörden verfolgte These einer Selbstanzündung durch den Mann aus Sierra Leone.
Die leitende Oberstaatsanwältin Heike Geyer aus Halle bestätigte MDR SACHSEN-ANHALT, es gebe aktenkundig eine Verfügung von Oberstaatsanwalt Bittmann. Er hatte jahrelang die Ermittlungen in Dessau geleitet. Er komme zu einer anderen Einschätzung des Falles als die Staatsanwaltschaft Halle.
Diese hatte den Fall Oury Jalloh dennoch am 12. Oktober 2017 eingestellt. Nach Ansicht der Behörde gebe es keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Beteiligung Dritter beim Ausbruch des Feuers. Eine weitere Aufklärung sei nicht zu erwarten.
Also forderte die Linke im Magdeburger Landtag Akteneinsicht. Dreimal dürft ihr raten, ob die Koalition aus CDU, SPD und Grünen diese Akteneinsicht gewährt hat.
Dass es bei dem ganzen Fall jede Menge Ungereimtheiten und widersprüchliche Aussagen gab muss nicht erwähnt werden:
Die von der Rechtsanwältin der Nebenklage beantragte Röntgenuntersuchung lehnte die Staatsanwaltschaft ab. Nach Rücksprache mit dem rechtsmedizinischen Institut bestand kein Anlass für weitere Untersuchungen. Unklar ist auch nach Aussagen der Anwältin die Herkunft des Feuerzeugs. Die Asservatenliste vom 10. Januar 2005 führt das Utensil nicht auf, sondern erst die Liste vom 11. Januar 2005.
Was nicht sein darf kann aber auch nicht sein.