
Zitat von
Lanie
Wenn sie aber nicht wollen, dass Eltern ihre Kinder schlagen, warum sollten sie dann gegen ein solches Gesetz sein? Was könnten denn, deiner Meinung nach, die Gründe sein, warum sie einem solchem Gesetz nicht zustimmen wollten. Das sie nicht wollen, dass Eltern ihre Kinder schlagen, haben wir ja nun geklärt...aber warum wollen sie im Gegenzug nicht, dass sie, wenn sie es tun, bestraft werden? Es muss doch Gründe geben, warum sie nicht wollten, dass Eltern bestraft werden...welche könnten das denn deiner Meinung nach sein?
Der bloße
"Klaps" dürfte nicht den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen, wenn
er wirklich nicht mehr als ein einfacher "Klaps" ist. Insoweit fehlt die
Definition für die in § 223 StGB vorausgesetzten üblen, unangemessenen
Behandlungen. Aber alles, was darüber hinaus geht, soll nunmehr ganz
bewußt unzulässig und damit gegebenenfalls auch strafrechtlich
sanktionsfähig sein.
In Ihrem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf verweisen Sie, meine Damen und
Herren der Regierungskoalition, allerdings selber darauf, daß Eltern
bereits heute auf Grund der bestehenden gesetzlichen Regelung in Fällen
von Körperverletzungen gegen ihre Kinder strafrechtlich zur
Verantwortung gezogen werden können. Eine Ausweitung der Strafbarkeit
soll es nicht geben. Ich zitiere:
Nicht die Strafverfolgung oder der Entzug der
elterlichen Sorge dürfen deshalb in Konfliktlagen im Vordergrund stehen,
sondern Hilfen für die betroffenen Kinder, Jugendlichen und Eltern.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/14/042/14049042.81